Rechtsprechung
| BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90 |
Volltextveröffentlichungen
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Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines Beweisangebots im Zivilrechtsstreit um eine Eigenbedarfskündigung
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main-Höchst, 30.11.1989 - Hö 3 C 6202/89
- LG Frankfurt/Main, 03.07.1990 - 11 S 94/90
- BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 3259
- NJW-RR 1991, 74 (Ls.)
- ZMR 1991, 18
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93
Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß - …
Fehlt es hieran, so sind die Gerichte gehalten, sich das erforderliche Maß an Überzeugung durch Würdigung anderer - grundsätzlich vom Vermieter vorzutragender und gegebenenfalls zu beweisender - Indiztatsachen zu bilden, die einen Schluß auf eine solche Absicht zulassen (zur Beachtlichkeit solcher Indiztatsachen im Räumungsprozeß mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG ; vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).Denn insoweit handelt es sich um das Bestreiten von Indiztatsachen, die - nach den Gründen der angefochtenen Entscheidungen auch für die Fachgerichte - für die Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Klägers zu 3) von Bedeutung waren (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).
Von einer unbeachtlichen Behauptung "ins Blaue hinein" (s. dazu BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260; BGH, NJW 1964, 1179, 1180) kann angesichts der vom Beschwerdeführer vorgetragenen und zum Teil unstreitigen Umstände (ungewöhnliche Konzeption des Geschäfts, zwischenzeitlicher Erwerb und Bezug einer anderen Wohnung durch den Kläger zu 2), vorgeschobene Eigenbedarfskündigung des Klägers zu 2) in einem anderen Fall) keine Rede sein.
c) Danach kann offenbleiben, ob insoweit Art. 103 Abs. 1 GG darum verletzt ist, weil die Rechtsauffassung der Fachgerichte im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfG, NJW 1990, 3259, 3260).
Demgemäß ist das - nicht "ins Blaue hinein" erfolgte - Bestreiten der Absicht des begünstigten Dritten, die streitbefangene Wohnung zu beziehen, auch stets als beachtlich angesehen worden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, WuM 1991, 146, 147; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1990, 3259, 3260).
- VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen …
Da sich die übergangene Behauptung auf eine innere Tatsache - den ernsthaft verfolgten Wunsch zur Eigennutzung bzw. die Motivation zur Überlassung der Wohnung im Sommer 1995 - bezog, musste das Gericht dem Vorbringen und Beweisantrag der Beschwerdeführer selbst dann nachgehen, wenn die von ihnen aufgestellte Behauptung auf einer Vermutung beruht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1995, 392 ; Beschluss vom 25. Oktober 1990 - 1 BvR 953/90 - NJW 1990, 3259 ). - BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung
AG und LG haben, entsprechen der Rechtspr. des BVerfG (NJW 1989, 3007 "3008" = WuM 1989, 481 "483"; NJW 1990, 3259 "3260" = WuM 1990, 536 "537"), trotz teilweise mißverständlicher Formulierungen des AG die von den Beschwerdeführern geäußerten Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches im einzelnen geprüft und die zur Begründung der Bedenken vorgetragenen Indizien selbst bei Wahrunterstellung nicht genügen lassen.
- OLG Frankfurt, 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91
Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen …
Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen wiederholt in Entscheidungen zu Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen, die Fachgerichte hätten die geplanten oder gegebenen Wohnmöglichkeiten an Bau- oder polizeirechtlichen Vorschriften zu messen, soweit es darum gehe, ob die Wohnung die Nutzungswünsche des Vermieters überhaupt erfüllen kann (Urteil 1 BvR 308/88 u.a. vom 14.2.1989 zu C I 1 c und II 2 = BVerfGE 79, 292 = NJW 1989, 970 = MDR 1989, 516 = WuM 1989, 114 = ZMR 1989, 138 = DWW 1989, 46 = GE 1989, 299 = RES VII Anh. I Nr. 12), ob der Eigennutzungswunsch überhaupt ernsthaft verfolgt wird (Beschluß 1 BvR 953/90 vom 25.10.1990 = NJW 1990, 3529) und ob die gegebenen Wohnmöglichkeiten (des Mieters) mit jenen Vorschriften vereinbar sind (Beschluß 1 BvR 1054/91 vom 28.1.1992 = NJW 1992, 1220 = WuM 1992, 180 = ZMR 1992, 230 ). - OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 1, § 564b Abs. 4
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Berlin-Tiergarten, 13.01.2011 - 8 C 66/10
Mietrecht - Zu den Anforderungen der Kündigung wegen Eigenbedarfs
Es genügt daher, die bloße, aber ernsthafte Absicht des Vermieters, einen Angehörigen, zu denen die eigene Mutter naturgemäß zu zählen ist, im eigenen Haus wohnen zu lassen, vgl. BverfG NJW 90, 3259.
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