Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 20.04.2005 | BVerfG, 10.11.2004 | BVerfG, 20.04.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04, 1 BvR 1858/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3837
BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04, 1 BvR 1858/04 (https://dejure.org/2005,3837)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2005 - 1 BvR 972/04, 1 BvR 1858/04 (https://dejure.org/2005,3837)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 972/04, 1 BvR 1858/04 (https://dejure.org/2005,3837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Auswahlentscheidungen zur Besetzung von Notarstellen - Berücksichtigung von Examensnoten und Tätigkeit als Notarassessor gegenüber vorhandener notarieller Berufspraxis

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1
    Auswahlentscheidung zwischen Bewerbern im hauptberuflichen Notariat (insbesondere Examensnoten, persönliches Vorstellungsgespräch)

  • Wolters Kluwer

    Streit bei der Bewerberauswahl für die Stelle als Notar; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Missbrauch des persönlichen Beurteilungsspielraums; Abschätzen der Voraussetzungen der einzelnen Bewerber; Geltend machen von Berufserfahrung im Verhältnis zur ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde eines Notarbewerbers gegen die anderweitige Besetzung zweier Notarstellen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 28
  • NJW-RR 2005, 1433
  • DNotZ 2006, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung des Falles maßgeblichen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG auf den "staatlich gebundenen" Beruf des Notars (vgl. BVerfGE 110, 304, m.w.N.) und zur verfassungsrechtlich zulässigen Reichweite von Eingriffen in die Berufsausübungsfreiheit (vgl. BVerfGE 101, 331 m.w.N.) schon entschieden.

    Es hat auch bereits grundsätzlich geklärt, dass eine Auswahlentscheidung nach der verfassungsgemäßen Vorschrift des § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO beim Zugang zum Beruf des Notars im Neben-, aber auch im Hauptamt nur dann vor Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG Bestand hat, wenn sie eine konkrete und einzelfallbezogene Bewertung gerade auch der fachlichen Leistungen der Bewerber vornimmt und dabei die spezielle Befähigung für das Amt des Notars angemessen einbezieht (vgl. BVerfGE 110, 304 ).

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 17/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers aufgrund der Ergebnisse

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2004 - NotZ 17/03 -,.
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 4/04

    Umfang des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2004 - NotZ 4/04 -,.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung des Falles maßgeblichen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG auf den "staatlich gebundenen" Beruf des Notars (vgl. BVerfGE 110, 304, m.w.N.) und zur verfassungsrechtlich zulässigen Reichweite von Eingriffen in die Berufsausübungsfreiheit (vgl. BVerfGE 101, 331 m.w.N.) schon entschieden.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04
    Die Auswahlentscheidungen unterliegen aufgrund des Beurteilungsspielraums der Landesjustizverwaltung nur eingeschränkt gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ).
  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 VA (Not) 15/03
    Auszug aus BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04
    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Februar 2004 - 2 VA (Not) 15/03 -,.
  • OLG Köln, 19.08.2003 - 2 VA (Not) 4/03
    Auszug aus BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04
    b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19. August 2003 - 2 VA (Not) 4/03 -,.
  • BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 2/17

    Besetzung einer Notarstelle: Dreijähriger Anwärterdienst als

    Dieser ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihm ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabes zugrunde liegt, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und ob schließlich der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 331; vom 22. März 2004 - NotZ 20/03, NJW-RR 2004, 859, 860; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04, NJW-RR 2006, 55, 56; vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 4/12, DNotZ 2013, 224 Rn. 28 mwN; BVerfG, NJW-RR 2005, 1433, 1434).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats bestehen auch ohne ausdrückliche Regelung im Hinblick auf die allgemeinen Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts gegen die Durchführung eines Vorstellungsgesprächs insbesondere dann keine Bedenken, wenn der Bewerber - wie hier - den Anwärterdienst bei einer anderen Landesjustizverwaltung durchlaufen hat (Senat, Beschlüsse vom 22. März 2004 - NotZ 20/03, NJW-RR 2004, 859, 860; vom 12. Juli 2004 - NotZ 4/04, DNotZ 2005, 149, 150; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04, NJW-RR 2006, 55, 57; vgl. auch BVerfG NJW-RR 2005, 1433, 1434).

    Die von dem Kläger geforderte deutlich stärkere Berücksichtigung der (bloßen) Dauer der Notartätigkeit gegenüber den bei dieser Tätigkeit und bei den juristischen Staatsprüfungen gezeigten Leistungen der Bewerber würde den Vergleich zwischen Notarassessor und amtierendem Notar stets zugunsten des letzteren ausgehen lassen und dem Assessor damit jede Chance auf Bestellung nehmen (Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 47/02, DNotZ 2004, 230, 234; vom 14. April 2008 - NotZ 114/07, juris Rn. 21; vom 11. August 2009 - NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467 Rn. 17 mwN; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2005, 1433, 1434 f.).

    Diese Würdigung liegt innerhalb des dem Beklagten eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. auch BVerfG NJW-RR 2005, 1433, 1434), zumal - worauf das Oberlandesgericht zu Recht hingewiesen hat - die Kriterien "Leistungsbild der notarspezifischen Tätigkeit", "Dauer der notarspezifischen Tätigkeit" und "notarspezifische Zusatzqualifikationen" zusammen eine Gewichtung von 51 % ergeben, und den Bewerbern bei dem mit weiteren 10 % bewerteten Vorstellungsgespräch Fragen aus dem notarspezifischen Fachwissen gestellt wurden, so dass auch insoweit die Möglichkeit bestanden hat, das durch eine lange Berufspraxis erworbene Wissen einzubringen und das Ergebnis der Staatsprüfungen zu relativieren.

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen

    Dies erfasst die gesamte Persönlichkeit des Bewerbers mit ihren körperlichen, psychischen und charakterlichen Eigenschaften (vgl. BVerfGE 92, 140 ), weshalb auch Einstellungsgespräche zur Feststellung der persönlichen Eignung beitragen können (vgl. BVerfGK 6, 28 ).

    Es ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der persönlichen Vorstellung durch ein Gespräch als bloßer "Momentaufnahme" jedenfalls dann eine lediglich eingeschränkte Bedeutung zugemessen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 20/03 -, NJW-RR 2004, S. 859 ; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 4/04 -, NJR-RR 2004, S. 1701), wenn andere aussagekräftige Erkenntnisquellen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGK 6, 28 ).

    aa) Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 -, DNotZ 1994, S. 318 ; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 5/01 -, ZNotP 2001, S. 403 ) von einer nur begrenzten gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung der Landesjustizverwaltung ausgeht (vgl. BVerfGK 6, 28 ).

  • BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13

    Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung bei Besetzung von

    Insbesondere dann, wenn mangels dienstlicher Beurteilungen keine anderen aussagekräftigen Erkenntnisquellen vorhanden sind, kann die Beurteilung gerade der persönlichen Eignung von Bewerbern anhand eines Vorstellungsgesprächs vorgenommen werden (vgl. BVerfGK 6, 28 ; siehe ferner BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris Rn. 48).
  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

    2.2 Im vorliegenden Einzelfall durfte die Antragsgegnerin die Beigeladene in wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren einbeziehen, weil aussagekräftige - aktuelle - Erkenntnisquellen für die Beigeladene nicht vorhanden waren (vgl. BVerfG, B.v. 12.7.2005 - 1 BvR 972/04, 1 BvR 1858/04 - juris Rn. 33; vgl. auch BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 3 ZB 13.1642 - juris Rn. 17; B.v. 24.4.2017 - 3 CE 17.434 - juris) und es in Ausnahmefällen zulässig sein kann, auf ein Zwischenzeugnis eines externen Bewerbers zu verzichten (HessVGH, B.v. 26.11.2008 - 1 B 1870/08 - NVwZ-RR 2009, 527 ).
  • VG München, 16.11.2018 - M 5 E 18.4029

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Durchführung eines

    Dann hat der Dienstherr die zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel - also in der Regel dienstliche Beurteilungen, arbeitsrechtliche (Zwischen-)Zeugnisse und wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren - auszuwerten und (in einem grundsätzlich zuvor festgelegten Verhältnis zueinander) zu gewichten (BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - BeckRS 2018, 1345 Rn. 9 ff.; B.v. 28.7.2014 - 3 ZB 13.1642 - juris Rn. 16 ff.; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2015, Anhang 2 Rn. 137; vgl. BVerfG, B.v. 12.7.2005 - 1 BvR 972/04 - NJW-RR 2005, 1433).

    Ob dienstliche Beurteilungen in dem Sonderfall einer Konkurrenz interner (dienstlich beurteilter) und externer (lediglich arbeitsrechtlich eingeschätzter) Bewerber überhaupt und - wenn ja - inwiefern angesichts eines fehlenden (hinreichend vergleichbaren) Pendants auf Arbeitnehmerseite Eingang in eine Auswahlentscheidung finden müssen, kann vorliegend offen bleiben (vgl. für eine Vernachlässigbarkeit insgesamt wohl BVerfG, B.v. 12.7.2005 - 1 BvR 972/04 - NJW-RR 2005, 1433; BayVGH, 28.7.2014 - 3 ZB 13.1642 - juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18

    Einstellung eines Proberichters aus einem anderen Bundesland; Bedeutung des

    Der Dienstherr kann sich gerade dort mittels eines Vorstellungsgesprächs ein Bild über die persönliche Eignung machen, wo er nicht auf dienstliche Beurteilungen oder sonstige eigene Einschätzungen zurückgreifen kann (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2013, a.a.O., juris Rn. 14, 16; Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 972/04 - juris Rn. 33).
  • BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren

    Der Beklagte hat unter zulässiger Ausschöpfung seines Beurteilungsspielraums darauf abgestellt, dass der Beigeladene seinen erheblichen Punktevorsprung nicht nur durch Teilnahme an einer höheren Zahl von Fortbildungsveranstaltungen, sondern auch durch sein deutlich besseres zweites Staatsexamen (9,35 Punkte gegenüber 5, 89 Punkte bei der Klägerin) und seine längere Tätigkeit als Rechtsanwalt (20 Jahre gegenüber 11 Jahren im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist) erreicht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 972/04, juris Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2006 - 2 Not 15/05

    Besetzung einer Notarstelle: Auswahlentscheidung gestützt auf den Hessischen

    So habe es das Bundesverfassungsgericht in einer neueren Entscheidung gerade nicht beanstandet, daß eine Landesjustizverwaltung in einem konkreten Fall der Note des Staatsexamens maßgebliche Bedeutung beigemessen habe (vgl. BVerfG, ZNotP 2005, 397 ff).

    So hat es das Bundesverfassungsgericht in einer neueren Entscheidung gerade nicht beanstandet, daß eine Landesjustizverwaltung in einem konkreten Fall der Note des Staatsexamens maßgebliche Bedeutung beigemessen hat (vgl. BVerfG, ZNotP 2005, 397 ff).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 2/06

    Berücksichtigung landesfremder Bewerber auf Notarstellen in Baden-Württemberg

    Überhaupt sind dem Antragsteller - von zwei Einführungskursen des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. abgesehen - im Gegensatz zu den weiteren Beteiligten notarspezifische Kenntnisse weder systematisch vermittelt worden, noch hat er über längere Zeit unter Anleitung eines erfahrenen Notars gearbeitet (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 972/04 und 1858/04 - ZNotP 2005, 397, 398).
  • OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12

    Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen

    Die persönliche und die fachliche Eignung stehen als Auswahlgesichtspunkte nach Art. 33 Abs. 2 GG , § 9 BeamtStG i. V. m. § 4 BremRiG gleichrangig nebeneinander (BVerwG, Urt. vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55; Beschl. vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5/11 - BVerwGE 141, 271 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005 - 1 BvR 972/04, 1 BvR 1858/04 - NJW-RR 2005, 1433 -1435).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 129/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07

    Auswahlkriterien bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • VG München, 07.08.2018 - M 5 E 18.533

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fehlen einer dienstlichen Beurteilung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 972/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18713
BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 972/04 (1) (https://dejure.org/2005,18713)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2005 - 1 BvR 972/04 (1) (https://dejure.org/2005,18713)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2005 - 1 BvR 972/04 (1) (https://dejure.org/2005,18713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BVerfGG § 32 Abs. 6 S. 2
    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 17/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers aufgrund der Ergebnisse

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 972/04
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2004 - NotZ 17/03 -,.
  • BVerfG, 27.05.2004 - 1 BvQ 9/04

    Untersagung der Besetzung einer Notarstelle im Wege einstweiliger Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 972/04
    Die einstweilige Anordnung vom 27. Mai 2004 - noch ergangen unter dem Aktenzeichen 1 BvQ 9/04 -, wiederholt mit Beschluss vom 10. November 2004, wird für die Dauer von längstens weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 972/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20257
BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 972/04 (https://dejure.org/2004,20257)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 BvR 972/04 (https://dejure.org/2004,20257)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 BvR 972/04 (https://dejure.org/2004,20257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 17/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers aufgrund der Ergebnisse

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 972/04
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2004 - NotZ 17/03 -,.
  • BVerfG, 27.05.2004 - 1 BvQ 9/04

    Untersagung der Besetzung einer Notarstelle im Wege einstweiliger Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 972/04
    Die einstweilige Anordnung vom 27. Mai 2004 - noch ergangen unter dem Aktenzeichen 1 BvQ 9/04 - wird für die Dauer von längstens weiteren sechs Monaten verlängert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 972/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,34070
BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 972/04 (https://dejure.org/2004,34070)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 BvR 972/04 (https://dejure.org/2004,34070)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 BvR 972/04 (https://dejure.org/2004,34070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,34070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.05.2004 - 1 BvQ 9/04

    Untersagung der Besetzung einer Notarstelle im Wege einstweiliger Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 972/04
    Die einstweilige Anordnung vom 27. Mai 2004 - noch ergangen unter dem Aktenzeichen 1 BvQ 9/04 - wiederholt mit Beschluss vom 10. November 2004, wird für die Dauer von längstens weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 17/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers aufgrund der Ergebnisse

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 972/04
    vom 22. März 2004 - NotZ 17/03 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht