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   BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88   

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https://dejure.org/1992,2641
BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88 (https://dejure.org/1992,2641)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1992 - 1 BvR 980/88 (https://dejure.org/1992,2641)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1992 - 1 BvR 980/88 (https://dejure.org/1992,2641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbeordnung - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2143
  • BB 1992, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88
    Das Eigentumsgrundrecht schützt allerdings auf dem Gebiet des Privatrechts alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, daß er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (BVerfGE 83, 201 [209]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88
    Die Beantwortung dieser Fragen ist grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88
    Die Erforderlichkeit fehlt, wenn der Gesetzgeber ein anderes gleich wirksames, das Grundrecht weniger fühlbar beschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 68, 193 [219]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88
    Die Erforderlichkeit fehlt, wenn der Gesetzgeber ein anderes gleich wirksames, das Grundrecht weniger fühlbar beschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 68, 193 [219]).
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88
    Vielmehr entsteht von vornherein keine Forderung, die geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 20, 31 [34]).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (vgl. BVerfGE 77, 308 [332]).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 82, 60 [86]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 82, 60 [86]).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88
    Die Eigentumsgarantie umfaßt deshalb nicht nur absolute Rechtspositionen, sondern auch Forderungen wie Kaufpreisansprüche (vgl. BVerfGE 45, 142 [179]).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Von dem normierten Tauschverbot "Ware statt Lohn" (vgl. BVerfG 24. Februar 1992 - 1 BvR 980/88 - zu 1 a der Gründe, AP GewO § 115 Nr. 5 = EzA GewO § 115 Nr. 6) darf nur unter den Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO abgewichen werden.
  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07

    Berufskleidung - Aufrechnung - Pfändungsschutz

    Von dem normierten Tauschverbot "Ware statt Lohn" (vgl. BVerfG 24. Februar 1992 - 1 BvR 980/88 - zu 1 a der Gründe, AP GewO § 115 Nr. 5 = EzA GewO § 115 Nr. 6) darf nur nach Maßgabe von § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO abgewichen werden.
  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91

    Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens

    Das Kreditierungsverbot will eine Verschuldung und damit eine weitere wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber verhindern (BGH Urteil vom 12. Mai 1975 - III ZR 39/73 - AP Nr. 3 zu § 115 GewO; BVerfGE Beschluß vom 24. Februar 1992 - I BvR 980/88 - BB 1992, 780).
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