Rechtsprechung
BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Präklusion von Parteivorbringen, obwohl der als verspätet angesehene Vortrag bereits zuvor von der Prozesspartei vorgebracht worden war
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Präklusion - Parteivorbringen - Ergänzung - Ablehnung - Zurückweisung
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 06.05.1999 - 6 U 131/97
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
Notwendig ist stets, dass eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BVerfGE 75, 302 ; 81, 97 ).In beiden Fällen liegt eine in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck kommende Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfGE 81, 97 ).
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
Wegen der einschneidenden Folgen für die säumige Partei sind die Zivilgerichte bei Auslegung und Anwendung der das rechtliche Gehör beschränkenden Präklusionsvorschriften einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 75, 302 ;… BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2000, S. 945 ).Notwendig ist stets, dass eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BVerfGE 75, 302 ; 81, 97 ).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
- BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89
Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
Von wesentlicher Bedeutung für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist dabei die Handhabung des Verfahrens durch das Gericht, in deren Prüfung Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung einbezogen werden müssen (vgl. BVerfGE 75, 183 m.w.N.; 81, 264 ). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
Dieser ist jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 m.w.N.). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
Von wesentlicher Bedeutung für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist dabei die Handhabung des Verfahrens durch das Gericht, in deren Prüfung Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung einbezogen werden müssen (vgl. BVerfGE 75, 183 m.w.N.; 81, 264 ). - BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisangebots in der …
Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
Wegen der einschneidenden Folgen für die säumige Partei sind die Zivilgerichte bei Auslegung und Anwendung der das rechtliche Gehör beschränkenden Präklusionsvorschriften einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 75, 302 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2000, S. 945 ).