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   BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99   

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https://dejure.org/2000,10478
BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99 (https://dejure.org/2000,10478)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2000 - 1 BvR 990/99 (https://dejure.org/2000,10478)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 990/99 (https://dejure.org/2000,10478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Präklusion - Parteivorbringen - Ergänzung - Ablehnung - Zurückweisung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
    Notwendig ist stets, dass eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BVerfGE 75, 302 ; 81, 97 ).

    In beiden Fällen liegt eine in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck kommende Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG vor (vgl. BVerfGE 81, 97 ).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
    Wegen der einschneidenden Folgen für die säumige Partei sind die Zivilgerichte bei Auslegung und Anwendung der das rechtliche Gehör beschränkenden Präklusionsvorschriften einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 75, 302 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2000, S. 945 ).

    Notwendig ist stets, dass eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung unterblieben ist (vgl. BVerfGE 75, 302 ; 81, 97 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
    Von wesentlicher Bedeutung für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist dabei die Handhabung des Verfahrens durch das Gericht, in deren Prüfung Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung einbezogen werden müssen (vgl. BVerfGE 75, 183 m.w.N.; 81, 264 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
    Dieser ist jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
    Von wesentlicher Bedeutung für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist dabei die Handhabung des Verfahrens durch das Gericht, in deren Prüfung Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung einbezogen werden müssen (vgl. BVerfGE 75, 183 m.w.N.; 81, 264 ).
  • BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisangebots in der

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99
    Wegen der einschneidenden Folgen für die säumige Partei sind die Zivilgerichte bei Auslegung und Anwendung der das rechtliche Gehör beschränkenden Präklusionsvorschriften einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 75, 302 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2000, S. 945 ).
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