Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.03.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    AufenthG § 102 Abs. 1; AuslG 1990 § 47 Abs. 1, § 47 Abs. 3, § 48 Abs. 1 Nr. 4; EMRK Art. 8; FreizügG/EU § 7 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; LVwVfG BaWü § 48; VwVfG § 48; VwGO §§ 44, 88, § 114 Satz 2, § 121; EG Art. 18; RL 90/364/EWG Art. 1
    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Befristung; Einreiseverbot; Ermessen; Ermessensausfall; Freizügigkeit; abgeleitetes Freizügigkeitsrecht; Regelfall; Rücknahme; Rücknahmeanspruch; Rücknahmeermessen; Sperrwirkung; Übermaßverbot; Unionsbürger; Unionsbürgerschaft; Verhältnismäßigkeit; Verlustfeststellung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwVfG § 48 Abs. 1; AufenthG § 102 Abs. 1; GG Art. 6; GG Art. 2 Abs. 1; EMRK Art. 8; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 48 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 3; VwGO § 114 S. 2; VwGO § 44; FreizügG/EU § 7 Abs. 2
    D (A), Ausweisung, Rücknahme, Unionsbürger, Altfälle, Anwendungszeitpunkt, Beurteilungszeitpunkt, Zuwanderungsgesetz, Regelausweisung, atypischer Ausnahmefall, Privatleben, Europäische Menschenrechtskonvention, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Ermessensausweisung, in Deutschland geborene Kinder, Integration, besonderer Ausweisungsschutz, Deutschverheiratung, deutsche Kinder, Nachschieben von Gründen, Ermessensreduzierung auf Null, Hilfsantrag, Teilablehnung, Befristung, Wirkungen der Ausweisung

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Herabstufung der Regelausweisung bei durch höherrangiges Recht geschützten Belangen des Ausländers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Befristung; Einreiseverbot; Ermessen; Ermessensausfall; Freizügigkeit; abgeleitetes Freizügigkeitsrecht; Regelfall; Rücknahme; Rücknahmeanspruch; Rücknahmeermessen; Sperrwirkung; Übermaßverbot; Unionsbürger; Unionsbürgerschaft; Verhältnismäßigkeit; Verlustfeststellung

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Rücknahme bestandskräftiger Ausweisungen von Unionsbürgern

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 23.10.2007, Az.: 1 C 10.07 (Ausnahmen von der Regelausweisung; Rücknahme bestandskräftiger Ausweisungen von Unionsbürgern; Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung)" von RiVG Clemens Kurzidem, original erschienen in: ZAR 2008, 140 - 143.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 128, 367
  • BVerwGE 129, 367
  • DVBl 2008, 189
  • DÖV 2008, 329
  • NVwZ 2008, 326



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Wird zitiert von ... (262)  

  • VGH Hessen, 14.01.2009 - 9 A 1622/08  

    Zur Regelausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung; ausländischer Straftäter mit

    Nicht jede Berührung der durch Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK geschützten Belange eines Ausländers gebietet im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.10.2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367) in Fällen einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung zwingend die Ausübung behördlichen Ermessens.

    Die angefochtene Verfügung sei - so das Verwaltungsgericht weiter - auch im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - (BVerwGE 129, 367 ff. = NVwZ 2008, 326 ff. = InfAuslR 2008, 116 ff. = DÖV 2008, 329 ff. = ZAR 2008, 140 ff.) rechtmäßig.

    Diese Wertung - so der Kläger - lasse sich vor dem Hintergrund der insoweit auch von dem erstinstanzlichen Gericht herangezogenen neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Ausweisungssachen - Urteil vom 23. Oktober 2007, a. a. O. - nicht mehr rechtfertigen und sei offenkundig rechtsfehlerhaft.

    Allerdings dürfte dem Kläger darin beizupflichten sein, dass sich in der von ihm als rechtsfehlerhaft beanstandeten Auseinandersetzung des Verwaltungsgerichts mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, a. a. O., eine nicht hinreichende Erfassung des mit diesem Judikat in einschlägigen Fallkonstellationen durch das Obergericht vorgegebenen Prüfungsmaßstabs widerspiegelt.

    Letztlich kann jedoch dahinstehen, ob es dem Kläger mit der Antragsbegründung - wofür aus vorstehend erläuterten Gründen Einiges sprechen dürfte - gelungen ist aufzuzeigen, dass in der Befassung des erstinstanzlichen Gerichts mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, a. a. O., eine Auseinandersetzung mit den nach dieser Rechtsprechung zu beachtenden Vorgaben, die alle insoweit in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkte abdeckt, nicht erblickt werden kann.

    Hinsichtlich des Spektrums beziehungsweise der Bandbreite der Fallkonstellationen, die das Bundesverwaltungsgericht mit seiner auf "andere Fälle" bezogenen Formulierung in den Blick genommen hat, finden sich in dem Urteil vom 23. Oktober 2007, a. a. O., keine weitergehenden Hinweise.

    Absatz der Antragsbegründung gerügten Divergenz (Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 23. Oktober 2007, a.a.O., in Betracht.

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08  

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verhältnis von Regel- und Ermessensausweisung - insbesondere das Urteil des Senats vom 23. Oktober 2007 in der Sache BVerwG 1 C 10.07 (BVerwGE 129, 367) - sei auf die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht übertragbar.
  • VG Münster, 26.05.2009 - 8 K 734/08  

    D (A), Ausweisung, Konventionsflüchtlinge, zwingende Ausweisung, besonderer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), der die Kammer folgt, liegt ein Ausnahmefall von der Regelausweisung vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der EMRK geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, BVerwG 129, 367 = InfAuslR 2008, 116 = juris, Rn. 24 f.

    In dazu zeitnahen anderen Entscheidungen hat es jedoch eine erstmalige Ermessensausübung im Prozess ausdrücklich abgelehnt, vgl. Urteile vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, a.a.O., Rn. 30, und vom 5. September 2006 - 1 C 20.05 -, NVwZ 2007, 470 = AuAS 2007, 3; s. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. März 2009 - 10 LA 438/08 -, juris, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 11 S 2889/07 -, InfAuslR 2008, 429 = juris, Rn. 70.

    Verallgemeinerungsfähig ist diese Ausnahme nicht, so ausdrücklich für ein Rücknahmeermessen BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 1 C 10.07 , www.bverwg.de, Rn. 30 = InfAuslR 2008, 116 = ZAR 2008, 140; Urteil vom 5. September 2006 1 C 20.05 , www.bverwg.de = ZAR 2007, 66 = NVwZ 2007, 470 = AuAS 2007, 3.

    Die Ausweisungsverfügung des Beklagten am 13. Februar 2008 erging zwar auch zu einem Zeitpunkt, zu dem ihm die Rechtsprechungsänderung des BVerwG zur Abgrenzung von Regel- und Ausnahmefall im Sinne des § 54 AufenthG durch das Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 - noch nicht bekannt gewesen sein mag.

    Vielmehr hat das BVerwG auf die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des BVerfG "erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens" abgestellt, welche Gemeinschaftsrecht jedenfalls nicht unmittelbar betrifft, vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, a.a.O., Rn. 24 f.; s. auch BayVGH, Urteil vom 24. Oktober 2008 - 10 B 08.492 -, juris.

    Zweitens hat das BVerwG in diesem Urteil trotz dieser Rechtsprechungsänderung eine erneute Setzung einer Übergangsfrist für eine erstmalige Ermessensausübung der Ausländerbehörden im Prozess abgelehnt, vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, Rn. 30; s. auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2009 - 7 A 11361/08 -, juris, Rn. 24 f.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.2007 - 1 PKH 15.07   

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