Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,917
OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG (https://dejure.org/2010,917)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG (https://dejure.org/2010,917)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2010 - 1 C 10320/09.OVG (https://dejure.org/2010,917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 BauGB, § 9 Abs 1 BauGB, § 214 Abs 1 BauGB, § 47 VwGO
    Bebauungsplan zur Errichtung eines Factory-Outlet-Centers im Bereich des ICE-Bahnhofs Montabaur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interkommunale Abstimmungspflicht einer planenden Kommune gegenüber Nachbargemeinden hinsichtlich eines an einer Bundesautobahn geplanten Fabrikverkaufszentrums (FOC Montabaur); Verträglichkeitsgutachten als geeignete Instrumente zur Beurteilung von Umsatzumverteilungen ...

  • esovgrp.de

    BauGB § 1,BauGB § ... 1 Abs 3,BauGB § 1 Abs 4,BauGB § 1 Abs 7,BauGB § 2,BauGB § 2 Abs 2,BauGB § 2 Abs 2 S 1,BauGB § 2 Abs 2 S 2,BauGB § 2 Abs 3,BauGB § 9,BauGB § 9 Abs 1,BauGB § 9 Abs 1 Nr 1,BauGB § 12,BauGB § 34,BauGB § 34 Abs 3,BauGB § 214,BauGB § 214 Abs 1,BauGB § 214 Abs 1 Nr 1,BauGB § 214 Abs 3,BauGB § 214 Abs 3 S 2,BauGB § 214 Abs 3 S 3,BauGB § 214 Abs 4,BauGB § 233,BauGB § 233 Abs 1,BauNVO § 1,BauNVO § 1 Abs 9,BauNVO § 11,BauNVO § 11 Abs 2,BauNVO § 11 Abs 3,BauNVO § 11 Abs 3 S 1,BauNVO § 16,BauNVO § 17,BauNVO § 17 Abs 1,BauNVO § 17 Abs 2,BauNVO § 17 Abs 2 Nr 1,BauNVO § 17 Abs 2 Nr 2,GG Art 20,GG Art 20 Abs 3,LPlG § 8,LPlG § 8 Abs 3,ROG § 3,ROG § 3 Nr 2,ROG § 6,ROG § 6 Abs 2,VwGO § 47,VwGO § 47 Abs 2,VwGO § 108,VwGO § 108 Abs 1,VwVfG § 43,VwVfG § 44,VwVfG § 44 Abs 1,VwVfG § 44 Abs 2
    10 %-Kriterium, 30-Minuten-Radius, Abstimmung, Abstimmungspflicht, Abweichung, Abweichungsentscheidung, Abwägung, Abwägungsgebot, Anpassungspflicht, Bauplanungsrecht, Baurecht, Bebauungsplan, Beeinträchtigung, Beeinträchtigungsverbot, Berechnungsmethode, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interkommunale Abstimmungspflicht einer planenden Kommune gegenüber Nachbargemeinden hinsichtlich eines an einer Bundesautobahn geplanten Fabrikverkaufszentrums (FOC Montabaur); Verträglichkeitsgutachten als geeignete Instrumente zur Beurteilung von Umsatzumverteilungen ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Factory Outlet Center: Besonderheiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Städtebaulicher Anlass für ein Factory-Outlet-Center

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine schädlichen Auswirkungen auf Einzelhandel durch benachbartes Einkaufscenter - Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Factory Outlet Center (FOC): Welche Besonderheiten sind zu beachten? (IBR 2011, 245)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 428
  • BauR 2011, 891
  • BauR 2011, 963
  • ZfBR 2011, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (53)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    Eine vorhaben un abhängige Kontingentierung von Nutzungsoptionen ist der Baunutzungsverordnung grundsätzlich fremd (BVerwG, a.a.O.; siehe auch Urteil des Senats vom 06.05.2009, DVBl 2009, 981; OVG NRW, Urteil vom 30.09.2009, 10 D 8/08.NE).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Frage, ob und ggf. bei welchen Prozentsätzen ein prognostizierter Kaufkraftabzug den Schluss auf negative städtebauliche Folgen für die davon betroffene Gemeinde zulässt, mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert (vgl. etwa die Nachweise im Urteil des Senats vom 06.05.2009, DVBl 2009, 981 und OVG NRW, Urteil vom 06.06.2005, 10 D 155/04.NE).

    Nach der genannten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 06.05.2009, a.a.O.) lässt ein Vorhaben schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche einer Gemeinde dann erwarten, wenn es deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substanziell wahrnehmen können.

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteil vom 06.05.2009, 1 C 10970/08; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08, juris; vom 29.01.2009, 1 C 10860/08; vom 18.06.2008, 8 C 10128/08, juris).

    (OVG RP, Urteil vom 06.05.2009, 1 C 10970/08:).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05

    Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; wichtige Gründe; Gesetzesänderung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    Die Zulässigkeit von Factory-Outlet-Centern ist in im Landesplanungsrecht Rheinland-Pfalz nicht ausdrücklich geregelt worden (vgl. zur Zulässigkeit solcher Regelungen: BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006, DVBl 2006, 772), so dass die allgemeinen Bestimmungen des LEP für großflächigen Einzelhandel maßgeblich sind.

    Daraus folgt, dass § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wonach für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgeblich ist, gerade nicht heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2006, DVBl 2006, 772), so dass der spätere Zielabweichungsbescheid vom 14.09.2010 für die Abwägung nicht maßgeblich ist.

    Nach § 1 Abs. 4 BauGB ist die Gemeinde zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht nur verpflichtet, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert; sie muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (BVerwG Beschluss vom 08.03.2006, DVBl 2006, 772; NdsOVG, Urteil vom 01.09.2005, ZfBR 2005, 809).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    Auch wenn länderübergreifend auf eine einheitliche Bildung fachlicher Maßstäbe hingewirkt werden mag, sind die Träger der Raumordnung in der Entscheidung frei, ob und mit welchen Regelungen im Einzelnen sie Ziele der Raumordnung beschließen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2009, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 211; Urteil vom 17.09.2003, BVerwGE 119, 25).

    Demnach sollen Umfang und Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandelsbetriebe der zentralörtlichen Gliederung entsprechen und damit der Einzugsbereich solcher Betriebe nicht wesentlich über den Versorgungsbereich der Standortgemeinde hinausgehen (BVerwG, Urteil vom 17.09.2003, BVerwGE 119, 25; Uechtritz, NVwZ 2004, 1025 ; Erbguth, NVwZ 2000, S. 969).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat Kaufkraftabflüsse aus Nachbargemeinden grundsätzlich als mögliches Kriterium für die interkommunale Verträglichkeit von Einzelhandelsgroßprojekten im Grundsatz anerkannt (vgl. Beschluss vom 22.12.2009, BauR 2010, 740; Urteil vom 17.09.2003, BVerwGE 119, 25 ), die städtebaulichen Auswirkungen eines prognostizierten Kaufkraftabflusses zu beurteilen, hat es jedoch den Tatsachengerichten überlassen (Beschluss vom 28.12.2005, BRS 69 Nr. 1) und ergänzend - unter Hinweis auf Urteil des Senats vom 15.10.2008, 1 A 10387/08 - darauf verwiesen, dass ein Kaufkraftabfluss von mehr als 10 % mit den Zielen der Landesplanung kollidieren und über das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB zur Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit der Planung führen könne.

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB konkretisiert zunächst, unter welchen Voraussetzungen eine für die Planerhaltung relevante Verletzung des § 2 Abs. 3 BauGB im Sinne einer "Verfahrensgrundnorm" (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, BVerwGE 131, 100) vorliegt.

    Von der Planung berührte, durch die Gemeinde nicht zutreffend ermittelte oder bewertete Belange betreffen bereits dann "wesentliche Punkte", wenn diese Punkte in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich waren (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, BVerwGE 131, 100), was sich für die beschriebenen Parameter nicht vollständig negieren lässt.

    Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren, sind nicht abwägungsbeachtlich (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, BVerwGE 131, 100.) Einen Verfahrensfehler macht die Gemeinde nur, wenn sie von der Planung berührte Belange nicht ermittelt, die ihr bekannt sind oder bekannt sein müssen.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ergibt sich für die Antragstellerin bereits aus der geltend gemachten Missachtung des interkommunalen Abstimmungsgebots (§ 2 Abs. 2 BauGB), das sich als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Abwägungsgebots darstellt (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 01.8.2002, NVwZ 2003, 86) und dem zugunsten der benachbarten Gemeinde drittschützende Wirkung zukommt.

    Befinden sich benachbarte Gemeinden objektiv in einer Konkurrenzsituation, so darf keine von ihrer Planungshoheit rücksichtslos zum Nachteil der anderen Gebrauch machen (BVerwG, Urteil vom 01.08.2002, BVerwGE 117, 25).

    Dabei lösen großflächige Einzelhandelsbetriebe i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO - wozu auch Fabrik-Verkaufs-Zentren gehören - mit Rücksicht auf ihre potentiell erheblichen städtebaulichen Auswirkungen grundsätzlich einen "qualifizierten Abstimmungsbedarf" aus (BVerwG, Urteil vom 01.08.2002, 4 C 5.01; OVG RP, Urteil vom 08.01.1999, BauR 1999, 367).

  • BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07

    Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    Dies folge auch aus dem richtigen Verständnis der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2007 (BVerwG, 4 BN 17/07).

    Aus diesem Grund können sie im Rahmen einer prinzipalen Normenkontrolle von Bebauungsplänen Gegenstand einer Inzidentüberprüfung sein (BVerwG, Beschluss vom 25.06.2007, 4 BN 17/07).

    Die Frage der Rechtmäßigkeit der Zielabweichungsentscheidungen kann indessen angesichts der von diesen Entscheidungen ausgehenden Bindungswirkung im vorliegenden Verfahren nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung zum Gegenstand gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 25.06.2007, ZfBR 2007, 683).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    Insofern bleibt es einer ausdrücklichen planerischen Entscheidung der Gemeinde vorbehalten, ein entsprechendes Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO festzusetzen (siehe Beschluss des Senats vom 15.03.2010, BauR 2010, 1195.).

    Im Übrigen könnte diese vorliegend auch allenfalls zur Unwirksamkeit einzelner Textfestsetzungen führen, nicht jedoch der Planung insgesamt (vgl. Beschluss des Senats vom 15.03.2010, 1 B 11357/09, juris Rn. 65).

    Die städtebaulichen Gründe für die Überschreitung der Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO sind auf dieser Grundlage auch aus der Sicht des Senats mit Blick auf die besondere Lage des Vorhabens zwischen der BAB 3 und der ICE-Strecke und den damit einhergehenden planerischen Beschränkungen im Sinne einer spezifischen städtebaulichen Situation hinreichend begründet (BVerwG, Urteil vom 31.08.2000, BVerwGE 112, 41; Beschluss des Senats vom 15.03.2010, BauR 2010, 1195; OVG NRW, Urteil vom 05.10.2000, BauR 2001, 902).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    Das Tatbestandsmerkmal wird daher restriktiv so ausgelegt, dass die Vorschrift die Überprüfung auf die äußere, objektiv fassbare Seite des Abwägungsvorgangs lenken und jede Ausforschung der Motive einzelner Entscheidungsträger ausschließen soll (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 21.08.1981, BVerwGE 64, 33 zu § 155 b Abs. 2 BBauG 1979).

    Dabei genügt zunächst nicht die abstrakte Möglichkeit oder Vermutung, die Entscheidung wäre bei Vermeidung des Fehlers anders gefallen; vielmehr muss nach den Umständen des Einzelfalles die konkreteMöglichkeit eines solchen Einflusses bestehen, d.h. wenn Anhaltspunkte z.B. in den Planunterlagen oder sonst erkennbare oder nahe liegende Umstände darauf hindeuten, dass ohne den Fehler anders geplant worden wäre (st. Rspr. seit BVerwG, Urteil vom 21.08.1981, BVerwGE 64, 33 ; Beschluss vom 09.10.2003, BauR 2004, 1130).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    Darüber hinaus wird die Planerhaltung auch als allgemeiner Grundsatz anerkannt, welche grundsätzlich keiner ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedürfe (BVerwG, Urteil vom 01.07.2010, 4 C 4/08; Beschluss vom 06.08.1992, BauR 1993, 59).

    Es bestehen damit permanente Beachtens- und Anpassungspflichten (BVerwG, Beschluss vom 14.05.2007, NVwZ 2007, 953), wobei auch ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung bei hinreichender Konkretisierung bereits zu beachten sein kann (BVerwG, Urteil vom 4 C 4/08, juris, Rn. 10f).

  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung zuweist, ist jedoch nicht im Abwägungsprogramm zu suchen (Gatz, jurisPR-BVerwG 18/2007 Anm. 3 zu BVerwG, 14.05.2007, NVwZ 2007, 953; BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992, BVerwGE 90, 329, 332), sondern diesem vorgelagert.

    Es bestehen damit permanente Beachtens- und Anpassungspflichten (BVerwG, Beschluss vom 14.05.2007, NVwZ 2007, 953), wobei auch ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung bei hinreichender Konkretisierung bereits zu beachten sein kann (BVerwG, Urteil vom 4 C 4/08, juris, Rn. 10f).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08

    Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 2.09

    Gemeindeklagen gegen Zielabweichungsbescheid für FOC Montabaur unzulässig

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2000 - 7a D 47/99

    Voraussetzungen für die Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09

    Geeignetheit von lediglich untergeordneten Sachverständigengutachten zum

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08

    Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2004 - 1 LB 18/04

    Anerkenntnis, Ausgleichsbetrag, Klagrücknahme, Kostenentscheidung, Verschulden;

  • BVerwG, 08.06.2006 - 4 BN 8.06

    Kongruenzgebot bei der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 2 B 637/10

    Interesse eines Landwirts an einer Bertriebserweiterung als abwägungsrelevantes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - 12 A 28.05

    F.O.C. Eichstädt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 155/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

  • BVerwG, 29.04.2010 - 4 CN 3.08

    Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; großflächiger

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Warensortimenten im

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2005 - 7 D 2/05

    Sondergebiet für Einkaufszentrum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2010 - 10 D 92/08

    Zulässigkeit einer Bebauungsplanänderung aufgrund der Beschränkung der Nutzung

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 15 N 16.2373

    Zentraler Versorgungsbereich, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum

    15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG - ZfBR 2011, 260 = Juris Rn. 81; VGH BW, U.v. 24.10.2017 - 5 S 1003/16 - juris Rn. 62; OVG NRW, U.v. 2.10.2013 - 7 D 18/13.NE.

    Ein Gutachten vermag m.a.W. die Prognose der planenden Gemeinde dann nicht am Maßstab von § 2 Abs. 3 BauGB zu tragen, wenn es etwa unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen nicht schlüssig ist, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder das Prognoseergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (vgl. OVG Rh-Pf., U.v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG - ZfBR 2011, 260 = Juris Rn. 83 m.w.N.).

    Ob das der Fall ist, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung (vgl. BVerwG, B.v. 3.8.2011 - 4 BN 15.11 - ZfBR 2011, 777 = juris Rn. 9), also der Entscheidung des Senats gemäß § 108 Abs. 1 VwGO nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (OVG Rh-Pf., U.v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG - ZfBR 2011, 260 = Juris Rn. 88).

    Beurteilungsmodell auf Basis von Huff (hierzu vgl. z.B. Christoph Koller, Standortanalysen für Klein und Groß - Vom Einzugsgebiet über die Einkaufswahrscheinlichkeit zum Umsatz, Masterarbeit 2013 [Universität Salzburg], im Internet abrufbar unter https://unigis.at/clubunigis/abschlussarbeiten/; Heinritz/Klein/Popp, Geographische Handelsforschung, 2003, S. 93 ff.) aufbaut und dabei nach bestimmten Kriterien Kaufkraftströme zwischen den relevanten Standorten vor und nach dem Markteintritt eines neuen Vorhabens ermittelt und darstellt, ist hiergegen grundsätzlich methodisch nichts einzuwenden (OVG Rh-Pf., U.v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG -ZfBR 2011, 260 = Juris Rn. 85; zur grundsätzlichen Akzeptanz eines Gravitationsmodells in Anlehnung an Huff als methodengerechtes Verfahren, um die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Einzelhandelsumsätze im Einzugsgebiet zu prognostizieren, vgl. auch OVG NRW, U.v. 1.12.2015 - 10 D 92/13.NE - juris Rn. 125).

    Aufgrund der nachstehenden Erwägungen, die zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans aus anderen Gründen führen, kann die Frage dahinstehen, ob der Senat als Ergebnis der mündlichen Verhandlung der Antragsgegnerin sowie der Beigeladenen, die sich auf die Fehlerfreiheit der Ermittlungen und Bewertungen gem. § 2 Abs. 3 BauGB bzw. auf die Aussagekraft und Transparenz des Marktgutachtens berufen, das Risiko der Nichterweislichkeit der Plausibilität der Umsatzumverteilungsangaben im Marktgutachten aufzubürden hätte (vgl. insofern auch OVG Rh-Pf., U.v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG - ZfBR 2011, 260 = juris Rn. 95) oder ob - vor einer solchen Entscheidung nach der Verteilung der materiellen Beweislast - ggf. gem. § 86 VwGO weitere Ermittlungen angezeigt wären.

    Nach der Erstellung eines Marktgutachtens bis zum Satzungsbeschluss eingetretene Änderungen und Entwicklungen in Bezug auf Faktoren, die sich auf das Ergebnis einer vorher erfolgten Marktbegutachtung auswirken könnten - wie z.B. Änderungen der Verkaufsflächenzahlen zentraler Versorgungsbereiche in der Umgebung oder das anstehende Hinzutreten neuer Konkurrenten aufgrund einer parallelen Bauleitplanung - können der planenden Kommune mithin Anlass geben, eine bei der Anwendung des Gravitationsmodell dann mit veralteten Zahlen operierende gutachterliche Prognose aktualisieren zu lassen (OVG Rh-Pf., U.v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG - ZfBR 2011, 260 = juris Rn. 97).

  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

    Insoweit vertritt die Antragsgegnerin zu Unrecht die Auffassung, dass diese Kompatibilitätsfeststellung wie etwa ein raumordnungsrechtlicher Zielabweichungsbescheid(vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG -, BRS 76 Nr. 31 (FOC/ICE-Bahnhof Montabaur), wonach die Frage der Rechtmäßigkeit einer Zielabweichungsentscheidung angesichts der von ihr ausgehenden Bindungswirkung beziehungsweise Tatbestandswirkung nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung zum Gegenstand eines Normenkontrollverfahren gemacht werden kann, insoweit unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.6.2007 - 4 BN 17.07 -, BauR 2007, 1712).) gegenüber den am Verfahren beteiligten zentralen Orten, also auch gegenüber der Antragstellerin, Bindungswirkung entfalte und daher keinen Raum für das vorliegende Normenkontrollverfahren mehr lasse.

    Die Gemeinden haben bei der Festsetzung eines Sondergebiets für ein großflächiges Einzelhandelsprojekt für die Inhaltsbestimmung einen weiten Gestaltungsspielraum, der sich sowohl auf die Bestimmung von Wirtschaftszweigen (Branchen) als auch auf die Festsetzung bestimmter Sortimente erstreckt.(vgl. hierzu etwa Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Auflage 2019, § 11 Rn 10.3, unter anderem mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.12.2012 - 4 BN 32.12 -, BauR 2013, 561 ("Hofladen mit Rand- und Ergänzungssortimenten")) Der § 11 Abs. 2 BauNVO, wonach in den sonstigen Sondergebieten die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung festzusetzen sind, eröffnet den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere auch eine Möglichkeit, die höchstzulässige Verkaufsfläche im Verhältnis zur Grundstücksgrenze durch eine Verhältniszahl festzulegen, sofern dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelstypen und damit die Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet geregelt werden soll.(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.9.2009 - 10 D 8/08.NE - juris) Das System der insoweit grundsätzlich zulässigen vorhabenbezogenen Typisierung wird jedenfalls in den Fällen nicht verlassen, in denen das Vorhaben praktisch einem Projekt nach § 12 BauGB entsprechen könnte und ein besonderer Anlagentyp definiert wird.(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG -, BRS 76 Nr. 31, dort insbesondere auch zur Unzulässigkeit allein baugebietsbezogener, das heißt vorhabenunabhängiger Kontingentierungen in Bebauungsplänen; vgl. auch Bischopink, Städtebauliches Instrumentarium zur Steuerung des Einzelhandels auf kommunaler Ebene, in Praxisrelevante Themenfelder der BauNVO in der städtebaulichen Planung (Hrsg. Spannowsky/Hofmeister), S. 97 ff.) Dies ist bei dem hier geplanten Sondergebiet der Fall, da es auf das konkrete Vorhaben eines Einkaufszentrums, nicht hingegen rein auf das Baugebiet als solches zugeschnitten ist.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 3.4.2008 - 4 CN 3.07 -, BauR 2008, 1273, wonach die Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlage in der BauNVO nicht zulässig ist, weil sie weder als Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung zulässig ist, weil sie nicht mit Hilfe eines der von § 16 Abs. 2 BauNVO zugelassenen Parameter (Grundfläche, Geschossfläche) vorgenommen worden ist, noch eine nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO in sonstigen Sondergebieten zulässige Festsetzung der Art der baulichen Nutzung darstellt (städtebaulich unerwünschtes Windhundrennen")) Für letzteres fehlt eine Ermächtigungsgrundlage, weil eine vorhabenunabhängige Kontingentierung von Nutzungsoptionen der Baunutzungsverordnung grundsätzlich fremd ist.

    Die Grenze der Unzumutbarkeit von Auswirkungen ist dabei nicht von der Schranke des § 1 Abs. 3 BauGB, sondern aus dem interkommunalen Abstimmungsgebot (§ 2 Abs. 2 BauGB) sowie aus dem raumordnungsrechtlichen Nichtbeeinträchtigungsgebot herzuleiten,(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG -, BRS 76 Nr. 31) und damit letztlich eine Frage ordnungsgemäßer Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB).

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO lösen mit Rücksicht auf ihre potenziell erheblichen städtebaulichen Auswirkungen grundsätzlich einen "qualifizierten Abstimmungsbedarf" aus.(vgl. BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 - BRS 65 Nr. 10; OVG Koblenz, Urteil vom 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG -, juris) Das interkommunale Abstimmungsgebot schützt nicht den in der Nachbargemeinde vorhandenen Einzelhandel vor Konkurrenz, sondern nur die Nachbargemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft und Trägerin eigener Planungshoheit.

    Erfolgt dies nicht, liegt neben einer Verletzung des Abstimmungsgebots nach § 2 Abs. 2 BauGB zugleich ein Verstoß gegen das Gebot der Ermittlung und der zutreffenden Bewertung der abwägungsbeachtlichen Belange nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 BauGB nahe.(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG -, BauR 2011, 963) Dieses steht seit der Neufassung des Baugesetzbuchs im Jahre 2004, wonach Ermittlungs- und Gewichtungsfehler nicht mehr als Mängel der Abwägung gelten,(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.6.2009 - 2 C 487/07 -, n.v.) als verfahrensrechtlich begriffener Teilaspekt selbständig neben den inhaltlichen Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB.(vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.2010 - 4 CN 3.08 -, BRS 76 Nr. 7) Die Antragstellerin wurde sowohl während des Bebauungsplanverfahrens(vgl. die Aufstellung der von der Antragstellerin geltend gemachten Belange in der Abwägungsdokumentation) als auch schon zuvor bei der raumordnerischen Beurteilung im vereinfachten Raumordnungsverfahren der Landesplanungsbehörde umfassend beteiligt.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 1 ME 252/10

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans mit einer gebietsbezogenen

    In Rechtsprechung und Literatur ist in der Folge überwiegend angenommen worden, eine Verkaufsflächenobergrenze sei dann nicht zu beanstanden, wenn der Bebauungsplan überhaupt nur ein Vorhaben zulässt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 22.4.2010 - 1 KN 19/09 -, juris; OVG Koblenz, Urteile v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG , 1 C 10403/09.OVG - Bischopink, ZfBR 2010, 223 ; Schmidt-Eichstaedt, BauR 2009, 755 ; Uechtritz, BauR 2008, 1821 ; a.A. Mampel, BauR 2009, 435, 441).

    Vertritt ein Gutachter - hier die von der Antragstellerin beauftragte GMA - die Auffassung, zu bestimmten Fragen sei eine (unterbliebene) worst case-Analyse erforderlich, ist dem allenfalls nachzugehen, wenn er nachvollziehbar darlegt, nur eine solche Betrachtung sei im konkreten Einzelfall methodisch einwandfrei (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG -, juris Rdnrn. 81 ff. zur Bewertung von Gutachten).

    Das 10 %-Kriterium ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein sachlicher Anhaltspunkt für die Beurteilung von schädlichen bzw. erheblichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche einer Nachbargemeinde (vgl. zuletzt OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09 - und VGH Mannheim, Beschl. v. 9.12.2010 - 3 S 2190/10 -, jeweils mit Nachweisen).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 1 KN 215/10

    Zulässigkeit der Festsetzung nur eines einzigen Hersteller-Direktverkaufszentrums

    Die 10 %-Marke kann als ein sachlicher Anhaltspunkt für die Beurteilung von schädlichen bzw. erheblichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche einer Nachbargemeinde herangezogen werden (vgl. zuletzt OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09 -, BauR 2011, 963 - dazu BVerwG, Beschl. v. 3.8.2011 - 4 BN 15.11 -, BauR 2012, 204 - und VGH Mannheim, Beschl. v. 9.12.2010 - 3 S 2190/10 -, VBlBW 2011, 233, jeweils mit Nachweisen).

    "Vertritt ein Gutachter - hier die von der Antragstellerin beauftragte GMA - die Auffassung, zu bestimmten Fragen sei eine (unterbliebene) worst case-Analyse erforderlich, ist dem allenfalls nachzugehen, wenn er nachvollziehbar darlegt, nur eine solche Betrachtung sei im konkreten Einzelfall methodisch einwandfrei (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG -, juris Rdnrn. 81 ff. zur Bewertung von Gutachten).

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 BV 10.397

    Keine Baugenehmigung für ALDI in München-Aubing

    Umsatzverluste ab einer Größenordnung von etwa 10% werden als entsprechend gewichtig angesehen (vgl. OVG NRW vom 6.6.2005 Az. 10 D 155/04.NE - juris; OVG RhPf vom 15.11.2010 ZfBR 2011, 260/264).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet,

    Diese ist grundsätzlich als legitime Nebenwirkung hinzunehmen, wenn die eigentliche und gleichsam positive Zielsetzung einer Ausweisung von städtebaulichen Gründen getragen ist ( OVG RP, Urt. v. vom 15.11.2010 - 1 C 10320/09, DVBl 2011, 428 ).

    Der Regelungszweck des § 1 Abs. 4 BauGB besteht in der "Gewährleistung materieller Konkordanz" zwischen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung (OVG RP, Urt. v. vom 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG, DVBl 2011, 428).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 10803/11

    Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter

    Die genannten Mängel waren auch offensichtlich und für die Planung von Einfluss, denn bei ordnungsgemäßer weiterer Ermittlung hätte das Abwägungsergebnis ein anderes sein können (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen: Urteile des Senats vom 15.11.2010, DVBl 2011, 428).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt

    Denn eine "10 %-Grenze" für Umsatzverluste (vgl. zu § 2 Abs. 2 BauGBUrteile des Senats vom 15.11.2010, 1 C 10320/09.OVG [FOC Montabaur] - und vom 06.05.2009, DVBl 2009, 981 jeweils m.w.N.; vgl. auch Brügelmann, BauGB, § 2 Rn. 82) - könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn es sich bei der Neuplanung um einen nicht integrierten Standort handeln würde, der zulasten der Innenstadt Einzelhandelsumsatz absorbiert.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11

    Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben

    Allgemein genügt dabei nicht die abstrakte Möglichkeit oder Vermutung, die Entscheidung wäre bei Vermeidung des Fehlers anders gefallen; vielmehr muss nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen (BVerwG, Urteil vom 21.08.1981, BVerwGE 64, 33 ; Beschluss vom 09.10.2003, BauR 2004, 1130; Urteil des Senats vom 15.11.2010, 1 C 10320/09, ESOVG-RP).
  • VG Trier, 04.12.2018 - 5 K 10542/17

    Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde

    Eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung ist dabei ausschließlich im Wege des Zielabweichungsverfahrens möglich, sie unterliegen nicht der Abwägung durch den jeweiligen Planungsgeber (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 2010 - 1 C 10320/09 - Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 1 Rn. 63).
  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2018 - 9 K 931/14

    Einzelhandel großflächig erdrückende Wirkung

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 B 13.423

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche; Drogeriefachmarkt

  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 2 B 07.377

    Gefährdung des zentralen Versorgungsbereichs durch großflächigen

  • VG Trier, 05.10.2021 - 7 K 1369/21

    Temmels: Planung zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes rechtswidrig

  • VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10

    Stadt Leipzig unterliegt im Streit um das "FOC" Wiedemar

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11

    Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung

  • VG Gießen, 22.03.2023 - 1 K 592/21

    Regionalplan steht geplantem Möbelhaus in Bad Vilbel nicht entgegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht