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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04.OVG (https://dejure.org/2004,7092)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.2004 - 1 C 10517/04.OVG (https://dejure.org/2004,7092)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 1 C 10517/04.OVG (https://dejure.org/2004,7092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht einer Gemeinde zur Berufung auf eine enteignungsgleiche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses; Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; GG Art. 28 ... Abs. 2 Satz 1; ; VwVfG § 75; ; VwVfG § 75 Abs. 1; ; VwVfG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; WaStrG § 12; ; WaStrG § 12 Abs. 2; ; WaStrG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; WaStrG § 14; ; WaStrG § 14 Abs. 1; ; WaStrG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; WaStrG § 17; ; WaStrG § 17 Nr. 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz einer Gemeinde gegen Schleusenneubau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 404
  • BauR 2005, 149 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Dies gilt auch dann, wenn ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 21. März 1996, NVwZ 1997, 169 und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160).

    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O.; Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207, 209 und Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - juris -).

    Anders als ein durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffener Privater kann sich eine Gemeinde aber auch nicht auf die Schutzwirkung des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG berufen, da sie nicht Grundrechtsträgerin ist, sondern - auch soweit sie als Fiskus über Grundstückseigentum verfügt - Teil der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 61, 82, 100 ff.; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O., S. 1161).

    Es müsste dann eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört werden, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen werden oder das Vorhaben der Fachplanung wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entziehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160, 1162 und Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207 - in Zusammenschau -).

    Insgesamt gilt für die Auswirkungen des Schleusenbauprojekts auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Klägerin, dass einer Gemeinde, die schon von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstattungspotential her einer Situationsgebundenheit unterliegt, umso eher daran anknüpfende Eingriffe zuzumuten sind, je eindeutiger und stärker diese Situationsgebundenheit ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2000, NVwZ 2001, 1030, 1034 m.w.N.; vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160, 1163 und vom 15. Mai 2003, NVwZ 2003, 1263, 1264).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Ein Recht, diese Verfahrensweise im Hinblick auf ihre Handhabung gegenüber anderen durch die Planfeststellung Betroffenen zu kontrollieren, steht der Klägerin nicht zu (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris, dort Rdziff. 7).

    Dies gilt auch dann, wenn ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 21. März 1996, NVwZ 1997, 169 und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O.; Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207, 209 und Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - juris -).

    Es müsste dann eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört werden, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen werden oder das Vorhaben der Fachplanung wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entziehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160, 1162 und Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207 - in Zusammenschau -).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Die Prüfung der Planrechtfertigung ist der gerichtlichen Abwägungskontrolle, in deren Rahmen eigene Rechte der Kommune ggf. eine Rolle spielen, vorgelagert und von ihr zu trennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001, NVwZ 2002, 350, 353).

    Vor den mit dem Bundeswasserstraßengesetz verfolgten Zielen (dazu vgl. Friesecke, WaStrG, 5. Aufl. 2004, § 14 Rdnr. 6) stellt die Errichtung der zweiten Schleuse Fankel keinen groben, einigermaßen offensichtlichen Missgriff dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001, a.a.O. S. 353), sondern ist vernünftigerweise geboten.

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 A 22.01

    Planfeststellung; Bundesstraße; Straßenbestandteile; Entnahmestelle;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Begrenzt war der Auswahlspielraum für die Ablagerungsfläche des Weiteren dadurch, dass für Planfeststellungen mit ansonsten enteignender Vorwirkung vorrangig Flächen der öffentlichen Hand heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1996, NVwZ 1997, 486, 488; vom 1. September 1997, NVwZ 1998, 504, 506 und vom 11. April 2002, NVwZ 2002, 1119, 1120 f.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Begrenzt war der Auswahlspielraum für die Ablagerungsfläche des Weiteren dadurch, dass für Planfeststellungen mit ansonsten enteignender Vorwirkung vorrangig Flächen der öffentlichen Hand heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1996, NVwZ 1997, 486, 488; vom 1. September 1997, NVwZ 1998, 504, 506 und vom 11. April 2002, NVwZ 2002, 1119, 1120 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03

    Gemeinde; Eisenbahntunnel; Planfeststellung; Planungsmängel; Ausbruchmaterial;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aufgrund der aus § 75 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwVfG folgenden Konzentrationswirkung des wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (vgl. S. 32 des Planfeststellungsbeschlusses unter II 2 und dazu Friesecke, a.a.O., § 14 Rdnrn. 1 und 38) ist eine derartige abfallrechtliche Planfeststellung jedoch nicht erforderlich (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 408/03 - UPR 2004, 360 - Leitsätze 4 und 5).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aufgrund ihrer im Erörterungstermin abgegebenen Erklärung ist die Klägerin vor § 17 Nr. 5 WaStrG indessen so zu behandeln, als hätte sie im Planungsverfahren mit Ausnahme der Höhe der ihr zustehenden Entschädigung keine Einwendungen gegen die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke zum Zweck der Ablagerung von Aushubmassen erhoben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1997, NuR 1998, 305; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 402/03 - juris, dort Rdziff.
  • BVerwG, 21.05.2003 - 9 A 40.02

    Lehrter Bahnhof; Verkürzung des Bahnsteigdachs; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Selbst der Fachplanung gegenläufige Festsetzungen eines Bebauungsplans wären im Übrigen nur als ein abwägungserheblicher Gemeinwohlbelang zu berücksichtigen, der im Wege der Abwägung überwunden werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2003, NVwZ 2003, 1381 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aufgrund ihrer im Erörterungstermin abgegebenen Erklärung ist die Klägerin vor § 17 Nr. 5 WaStrG indessen so zu behandeln, als hätte sie im Planungsverfahren mit Ausnahme der Höhe der ihr zustehenden Entschädigung keine Einwendungen gegen die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke zum Zweck der Ablagerung von Aushubmassen erhoben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1997, NuR 1998, 305; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 402/03 - juris, dort Rdziff.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01

    Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

  • BVerwG, 18.09.1998 - 4 VR 11.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Recht der Fernstraßen - Klagebefugnis gegen Vorhaben im

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Eine Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine Vereinbarkeit mit materiell-rechtlichen natur- und artenschutzrechtlichen Vorschriften kann die Klägerin zu 1) daher nicht beanspruchen (s. z.B. BVerwG, Urteil vom 13. März 1995 -11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905; Urteil vom 11. Januar 2001 -4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160 und Urteil vom 9. Februar 2005 9 A 62.03 -, NVwZ 2005, 813; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Oktober 2004 -1 C 10517/04 -, ZfW 2007, 116).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    Schließlich hätte sie keinen Anspruch auf eine objektiv-rechtliche Planprüfung und wäre nicht gleichsam Wächterin über die Belange der Raumordnung (vgl. - zum Überprüfungsanspruch der Gemeinden - BVerwG, Beschl. v. 05.11.2002 - 9 VR 14/02 -, NVwZ 2003, 211 - BVerwG, Beschl. v. 09.10.2003 - 9 VR 6/03 -, juris; Beschl. v. 17.04.2000 - 11 B 19/00 -, NVwZ 2001, 88; Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388; Beschl. v. 09.10.2003 - 9 VR 6/03 - Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160; Urt. v. 24.06.2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 - vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 28.10.2004 - 1 C 10517/04 -, NVwZ-RR 2005, 404 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Die Kammer folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Planrechtfertigung auf die Klage Dritter hin nicht nur dann zu prüfen ist, wenn diese durch das Vorhaben mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen werden, sondern auch dann, wenn sich diese Dritten - wie vorliegend die Kläger - gegen mittelbare vorhabenbedingte Beeinträchtigungen, insbesondere Immissionen, zur Wehr setzen; auch solche Kläger können geltend machen, dass für das beabsichtigte Vorhaben - gemessen an den Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes - kein Bedarf streitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2008, 4 B 34.08, juris Rn. 3; Urt. v. 26.4.2007, 4 C 12.05, juris Rn. 48; Urt. v. 9.11.2006, 4 A 2001.06, juris Rn. 33 m.w.N.; so wohl auch Beschl. v. 25.4.2018, 9 A 16.16, juris Rn. 66; Beschl. v. 5.2.2015, 9 B 1.15, juris Rn. 5; dem folgend OVG Münster, Urt. v. 19.4.2013, 20 D 8/12.AK, juris Rn. 75, 83; zuvor bereits OVG Hamburg, Urt. v. 2.6.2005, 2 Bf 345/02, juris Rn. 152; a.A. noch BVerwG, Urt. v. 24.11.2011, 9 A 24.10, juris Rn. 27; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.8.2013, 4 B 332/13, juris Rn. 25; OVG Koblenz, Urt. v. 28.10.2004, 1 C 10517/04, juris Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04

    Westumfahrung Trier: Klage der Gemeinde Igel abgewiesen

    Einer Gemeinde ist es indessen verwehrt, sich ohne Bezug zu ihr zustehenden eigenen Rechten auf die angeblich fehlende Planrechtfertigung eines Vorhabens der Fachplanung zu berufen (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 28. Oktober 2004 - 1 C 10517/04.OVG - NuR 2005, 113, 114).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04

    Fernstraßenrecht - Planfeststellung - Rechte des durch einen ergänzenden

    Insbesondere lässt sich aus der Niederschrift über den Erörterungstermin vom 16. September 2003 nicht herleiten, dass dort mit dem Kläger ganz oder teilweise eine Einigung über dessen gegen das Vorhaben erhobene Einwendungen erzielt worden wäre, sodass diese Einwendungen danach - auch im gerichtlichen Verfahren - nicht mehr vorgebracht werden könnten (dazu vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 2004, NuR 2005, 113, 115 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1997, NuR 1998, 305).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 7 C 10123/05

    Keine Gefährdung der Wasserversorgung durch Startbahnverlängerung auf Flughafen

    Eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch die angegriffenen Regelungen in dem Sinne, dass weitere öffentliche Belange - etwa solche des Naturschutzes oder der Landespflege - gewahrt werden sollen, kann der Träger der Wasserversorgung nicht rügen (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 28. Oktober 2004, 1 C 10517/04.OVG, NuR 2005, 113, 114).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Dies gilt auch dann, wenn ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 21. März 1996, NVwZ 1997, 169 und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160).

    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O.; Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207, 209 und Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - juris -).

    Anders als ein durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffener Privater kann sich eine Gemeinde aber auch nicht auf die Schutzwirkung des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG berufen, da sie nicht Grundrechtsträgerin ist, sondern - auch soweit sie als Fiskus über Grundstückseigentum verfügt - Teil der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 61, 82, 100 ff.; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O., S. 1161).

    Es müsste dann eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört werden, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen werden oder das Vorhaben der Fachplanung wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entziehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160, 1162 und Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207 - in Zusammenschau -).

    Insgesamt gilt für die Auswirkungen des Schleusenbauprojekts auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Klägerin, dass einer Gemeinde, die schon von ihrer geographischen Lage oder ihrem sonstigen Ausstattungspotential her einer Situationsgebundenheit unterliegt, umso eher daran anknüpfende Eingriffe zuzumuten sind, je eindeutiger und stärker diese Situationsgebundenheit ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2000, NVwZ 2001, 1030, 1034 m.w.N.; vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160, 1163 und vom 15. Mai 2003, NVwZ 2003, 1263, 1264).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O.; Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207, 209 und Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - juris -).

    Es müsste dann eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört werden, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen werden oder das Vorhaben der Fachplanung wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entziehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160, 1162 und Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207 - in Zusammenschau -).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Ein Recht, diese Verfahrensweise im Hinblick auf ihre Handhabung gegenüber anderen durch die Planfeststellung Betroffenen zu kontrollieren, steht der Klägerin nicht zu (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris, dort Rdziff. 7).

    Dies gilt auch dann, wenn ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - unter Hinweis auf die Urteile vom 21. März 1996, NVwZ 1997, 169 und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Die Prüfung der Planrechtfertigung ist der gerichtlichen Abwägungskontrolle, in deren Rahmen eigene Rechte der Kommune ggf. eine Rolle spielen, vorgelagert und von ihr zu trennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001, NVwZ 2002, 350, 353).

    Vor den mit dem Bundeswasserstraßengesetz verfolgten Zielen (dazu vgl. Friesecke, WaStrG, 5. Aufl. 2004, § 14 Rdnr. 6) stellt die Errichtung der zweiten Schleuse F. keinen groben, einigermaßen offensichtlichen Missgriff dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001, a.a.O. S. 353), sondern ist vernünftigerweise geboten.

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Begrenzt war der Auswahlspielraum für die Ablagerungsfläche des Weiteren dadurch, dass für Planfeststellungen mit ansonsten enteignender Vorwirkung vorrangig Flächen der öffentlichen Hand heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1996, NVwZ 1997, 486, 488; vom 1. September 1997, NVwZ 1998, 504, 506 und vom 11. April 2002, NVwZ 2002, 1119, 1120 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aufgrund ihrer im Erörterungstermin abgegebenen Erklärung ist die Klägerin vor § 17 Nr. 5 WaStrG indessen so zu behandeln, als hätte sie im Planungsverfahren mit Ausnahme der Höhe der ihr zustehenden Entschädigung keine Einwendungen gegen die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke zum Zweck der Ablagerung von Aushubmassen erhoben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1997, NuR 1998, 305; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 402/03 - juris, dort Rdziff.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Begrenzt war der Auswahlspielraum für die Ablagerungsfläche des Weiteren dadurch, dass für Planfeststellungen mit ansonsten enteignender Vorwirkung vorrangig Flächen der öffentlichen Hand heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1996, NVwZ 1997, 486, 488; vom 1. September 1997, NVwZ 1998, 504, 506 und vom 11. April 2002, NVwZ 2002, 1119, 1120 f.).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aufgrund ihrer im Erörterungstermin abgegebenen Erklärung ist die Klägerin vor § 17 Nr. 5 WaStrG indessen so zu behandeln, als hätte sie im Planungsverfahren mit Ausnahme der Höhe der ihr zustehenden Entschädigung keine Einwendungen gegen die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke zum Zweck der Ablagerung von Aushubmassen erhoben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1997, NuR 1998, 305; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 402/03 - juris, dort Rdziff.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03

    Gemeinde; Eisenbahntunnel; Planfeststellung; Planungsmängel; Ausbruchmaterial;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Aufgrund der aus § 75 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwVfG folgenden Konzentrationswirkung des wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (vgl. S. 32 des Planfeststellungsbeschlusses unter II 2 und dazu Friesecke, a.a.O., § 14 Rdnrn. 1 und 38) ist eine derartige abfallrechtliche Planfeststellung jedoch nicht erforderlich (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 408/03 - UPR 2004, 360 - Leitsätze 4 und 5).
  • BVerwG, 21.05.2003 - 9 A 40.02

    Lehrter Bahnhof; Verkürzung des Bahnsteigdachs; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
    Selbst der Fachplanung gegenläufige Festsetzungen eines Bebauungsplans wären im Übrigen nur als ein abwägungserheblicher Gemeinwohlbelang zu berücksichtigen, der im Wege der Abwägung überwunden werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2003, NVwZ 2003, 1381 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 A 22.01

    Planfeststellung; Bundesstraße; Straßenbestandteile; Entnahmestelle;

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01

    Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

  • BVerwG, 18.09.1998 - 4 VR 11.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Recht der Fernstraßen - Klagebefugnis gegen Vorhaben im

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

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