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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07.OVG   

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https://dejure.org/2008,6430
OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07.OVG (https://dejure.org/2008,6430)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2008 - 1 C 10634/07.OVG (https://dejure.org/2008,6430)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 1 C 10634/07.OVG (https://dejure.org/2008,6430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen der Änderung der ursprünglichen Festsetzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kinderspielplatz"; Wirksames Zustandekommen eines Bebauungsplans bei Anwesenheit eines ausgeschlossenen Mitglieds des ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; ; BauGB § ... 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 2; ; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 4; ; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 1 Abs. 8; ; BauGB § 1 a Abs. 2 S. 1; ; LBauO § 11 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplanrecht: Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Bebauungsplanänderung; Grünfläche; Kinderspielplatz; Aufstellungsbeschluss; Ausschließungsgrund; Mitwirkung; Erforderlichkeit; Abwägungsgebot; Nachverdichtung; Umweltschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spielplätze als städtebaulicher Belang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 598
  • NVwZ-RR 2008, 598
  • BauR 2008, 790
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07
    Ein Bebauungsplan ist nicht deshalb aus formellen Gründen nichtig, weil im Verfahren zu seiner Aufstellung ausgeschlossene Gemeinderatsmitglieder mitgewirkt haben (im Anschluss an BVerwGE 79, 200; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.1988 - 10 C 8/88 -).

    Für das Zustandekommen eines Bebauungsplans ist bundesrechtlich ein rechtswirksamer Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ausreichend (BVerwGE 79, 200, 203 ff.).

    Eine unzulässige Mitwirkung befangener Ratsmitglieder in einem früheren Verfahrensabschnitt kann allenfalls im Einzelfall Auswirkungen auf das nachfolgende Verfahren und auf dessen Ergebnis haben, es also mit einem fortwirkenden - dann aber materiellen - Fehler gleichsam "infizieren" (BVerwGE 79, 200, 207 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1988 - 10 C 8/88

    Planung; Wohngebiet; Tierhaltung; Immissionen; Gutachten; Sachverständiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07
    Ein Bebauungsplan ist nicht deshalb aus formellen Gründen nichtig, weil im Verfahren zu seiner Aufstellung ausgeschlossene Gemeinderatsmitglieder mitgewirkt haben (im Anschluss an BVerwGE 79, 200; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.1988 - 10 C 8/88 -).

    Weitergehende Anforderungen sind auch aus dem rheinland-pfälzischen Landesrecht nicht abzuleiten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.1988 - 10 C 8/88).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1981 - 10 C 10/81

    Befangenes Ratsmitglied muss sich in den Zuhörerraum begeben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07
    Dass der Beschluss des Gemeinderates über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit Verfahrensfehlern behaftet ist, weil nach § 22 GemO ein ausgeschlossenes Mitglied bei der Beratung und Beschlussfassung am Sitzungstisch verblieben ist (vgl. hierzu OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 03.11.1981 - 10 C 10/81), ändert hieran nichts.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07
    Da jedes mehr als geringfügige private Interesse abwägungserheblich ist, das in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug hat (BVerwGE 107, 215, 219), ist unerheblich, dass die Grundstücke der Antragsteller außerhalb des Bereichs des angegriffenen Bebauungsplans und auch außerhalb des Gebiets des ursprünglichen, nunmehr geänderten Bebauungsplans gelegen sind.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07
    Nicht erforderlich sind nur solche Bauleitpläne, denen kein positives Planungskonzept zugrunde liegt und die ersichtlich nur der Förderung von Zielen dienen, für die die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG, NVwZ 1999, 1338 ).
  • VGH Bayern, 04.05.2006 - 26 N 03.3392
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07
    Dass die Antragsgegnerin daneben auch fiskalische Interessen im Auge hat, begründet keinen Verstoß gegen das Erforderlichkeitsprinzip (BayVGH, Urteil vom 4.5.2006 - 26 N 03.3392).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07
    Innerhalb des gesetzlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwGE 34, 301, 309; 45, 309, 314 f.; 48, 56, 63).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07
    Innerhalb des gesetzlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwGE 34, 301, 309; 45, 309, 314 f.; 48, 56, 63).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07
    Innerhalb des gesetzlich so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwGE 34, 301, 309; 45, 309, 314 f.; 48, 56, 63).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    Für das Zustandekommen eines Bebauungsplans ist bundesrechtlich ein rechtswirksamer Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ausreichend (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28. Januar 2008 - 1 C 10634/07 -, Rn. 20, juris mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 15. April 1988 - 4 N 4.87 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2021 - 8 C 11363/20

    Zweibrücker Wohngebiet neben Behindertenwohnheim ohne Fußweg

    Insoweit kann er sich gegenüber der Planung der Antragsgegnerin aber auf die Berücksichtigung des in § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB umschriebenen Belangs der Bedürfnisse behinderter Menschen berufen (vgl. insoweit auch: OVG RP, Urteil vom 28. Januar 2008 - 1 C 10634/07 -, NVwZ-RR 2008, 598 und juris, Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 10352/11

    Normenkontrolle bezüglich einer geplanten Bebauung mit höchstens 6 Wohneinheiten;

    Damit sind für das hier in Rede stehende Wohnviertel öffentliche Spielplätze in unzumutbarer Entfernung vorhanden (s. Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 2008 - 1 C 10634/07.OVG - in ESOVGRP, wonach selbst 350 m noch zumutbar sind).
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