Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.10.2005

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   BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05   

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BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05 (https://dejure.org/2006,2001)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 C 11.05 (https://dejure.org/2006,2001)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 C 11.05 (https://dejure.org/2006,2001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AufenthG § 63 Abs. 2, Abs. 3, § ... 71 Abs. 3 Nr. 2; AuslG § 63 Abs. 4 Nr. 2, § 74 Abs. 2; BGSG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, §§ 57, 58 Abs. 1; BPolG § 58 Abs. 1; VwVG § 7 Abs. 1, § 14; Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden §§ 2, 3, 4; Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden § 4 Abs. 4
    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Zuständigkeit der Grenzschutzdirektion; Zuständigkeitsübertragung durch Rechtsverordnung; Zuständigkeitsübertragung durch Erlass; Veröffentlichungspflicht; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 63 Abs. 2, Abs. 3, § 71 Abs. 3 Nr. 2
    Beförderungsverbot; Beförderungsverbot; Beugemittel; Beugewirkung; Beugewirkung; Beurteilungszeitpunkt; Bundespolizei; Bundespolizeidirektion; Durchführung; Erlass; Gesetzesvorrang; Grenzschutzdirektion; Rechtsverordnung; Selbstvollstreckung; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung - Zeitpunkt zur Festlegung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung - Zuständigkeitsbestimmung für eine Zwangsgeldfestsetzung - Voraussetzungen für eine Übertragung der sachlichen Zuständigkeit für ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 63 Abs. 4 Nr. 2; AuslG § 74 Abs. 2 S. 2; VwVG § 14; BGSG § 58 Abs. 1; AuslG § 63 Abs. 4 Nr. 2; AufenthG § 63 Abs. 2; AufenthG § 71 Abs. 3 Nr. 2; BPolG § 58 Abs. 1
    Zwangsgeld, sachliche Zuständigkeit, Bundesgrenzschutz, Anwendungszeitpunkt, Erlass, Rechtsverordnung

  • Judicialis

    AufenthG § 63 Abs. 2; ; AufenthG § ... 63 Abs. 3; ; AufenthG § 71 Abs. 3 Nr. 2; ; AuslG § 63 Abs. 4 Nr. 2; ; AuslG § 74 Abs. 2; ; BGSG § 1 Abs. 2; ; BGSG § 2 Abs. 2; ; BGSG § 57; ; BGSG § 58 Abs. 1; ; BPolG § 58 Abs. 1; ; VwVG § 7 Abs. 1; ; VwVG § 14; ; VO über die Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden § 2; ; VO über die Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden § 3; ; VO über die Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden § 4; ; VO über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsgeldfestsetzung gegen Beförderungsunternehmer nach Ausländergesetz - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt - Übertragung sachlicher Zuständigkeit auf Grenzschutzdirektion nur durch Rechtsverordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • doerig.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zwangsgelder gegen Fluggesellschaften wegen unberechtigter Beförderung von Ausländern (Prof. Dr. Harald Dörig)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 110
  • NJW 2006, 2280
  • NVwZ 2006, 1300 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1042
  • AnwBl 2006, 189
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05
    Diese Ermächtigung verstieß aber - soweit sie sich auf eine Aufgabenübertragung durch Verwaltungsvorschriften bezog - ihrerseits gegen § 58 Abs. 1 BGSG und verletzte damit den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 - 2 BvL 37/56 - BVerfGE 8, 155 ; Beschluss vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413/80 - BVerfGE 56, 216 ).

    Ist der angefochtene Bescheid mithin wegen Verstoßes gegen § 58 Abs. 1 BGSG aufzuheben, bedarf es keiner vertiefenden Prüfung und Entscheidung, ob hier auch der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes eine Übertragung der sachlichen Zuständigkeit durch eine rechtssatzmäßige Regelung erfordert hätte (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 a.a.O. S. 165 ff.; Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 981/00 - BVerfGE 111, 366 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - DVBl 1987, 1267).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05
    Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Der Senat hat entschieden, dass das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG (jetzt: § 63 Abs. 2 und 3 AufenthG) eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel hat, das darauf abzielt, künftige objektive Rechtsverletzungen zu vermeiden (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003 - BVerwG 1 C 5.02 - BVerwGE 117, 332 ; Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 1 C 30.03 - BVerwGE 122, 293 ).

    Entfaltet das Zwangsmittel aber in die Zukunft gerichtete Rechtswirkungen, sind auch entscheidungserhebliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage, die nach seinem Erlass eintreten, der Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit zugrunde zu legen (so bereits für die Zwangsgeldandrohung nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG das Urteil vom 16. Dezember 2004, a.a.O., S. 301 und das gleichzeitig ergehende Urteil vom 14. März 2006 - BVerwG 1 C 3.05).

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05
    Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Der Senat hat entschieden, dass das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG (jetzt: § 63 Abs. 2 und 3 AufenthG) eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel hat, das darauf abzielt, künftige objektive Rechtsverletzungen zu vermeiden (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003 - BVerwG 1 C 5.02 - BVerwGE 117, 332 ; Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 1 C 30.03 - BVerwGE 122, 293 ).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05
    Ist der angefochtene Bescheid mithin wegen Verstoßes gegen § 58 Abs. 1 BGSG aufzuheben, bedarf es keiner vertiefenden Prüfung und Entscheidung, ob hier auch der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes eine Übertragung der sachlichen Zuständigkeit durch eine rechtssatzmäßige Regelung erfordert hätte (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 a.a.O. S. 165 ff.; Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 981/00 - BVerfGE 111, 366 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - DVBl 1987, 1267).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05
    Diese Ermächtigung verstieß aber - soweit sie sich auf eine Aufgabenübertragung durch Verwaltungsvorschriften bezog - ihrerseits gegen § 58 Abs. 1 BGSG und verletzte damit den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 - 2 BvL 37/56 - BVerfGE 8, 155 ; Beschluss vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413/80 - BVerfGE 56, 216 ).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05
    Das Berufungsgericht hat der Klägerin auch mit Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des unter Vorbehalt gezahlten Zwangsgeldes im Wege der Folgenbeseitigung zuerkannt (§ 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO) nebst Prozesszinsen entsprechend § 291 BGB (vgl. Urteil vom 24. März 1999 - BVerwG 8 C 27.97 - BVerwGE 108, 364 ).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05
    Ist der angefochtene Bescheid mithin wegen Verstoßes gegen § 58 Abs. 1 BGSG aufzuheben, bedarf es keiner vertiefenden Prüfung und Entscheidung, ob hier auch der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes eine Übertragung der sachlichen Zuständigkeit durch eine rechtssatzmäßige Regelung erfordert hätte (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 a.a.O. S. 165 ff.; Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 981/00 - BVerfGE 111, 366 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - DVBl 1987, 1267).
  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 3.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05
    Entfaltet das Zwangsmittel aber in die Zukunft gerichtete Rechtswirkungen, sind auch entscheidungserhebliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage, die nach seinem Erlass eintreten, der Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit zugrunde zu legen (so bereits für die Zwangsgeldandrohung nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG das Urteil vom 16. Dezember 2004, a.a.O., S. 301 und das gleichzeitig ergehende Urteil vom 14. März 2006 - BVerwG 1 C 3.05).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Im Ausnahmefall, etwa bei einer noch rückgängig zu machenden Vollziehung der Untersagung, bleibt diese wegen ihrer Titelfunktion als Rechtsgrund der Vollziehung rückwirkend anfechtbar (Beschluss vom 25. September 2008 - BVerwG 7 C 5.08 - Buchholz 345 § 6 VwVG Nr. 1 Rn. 13; zur Vollzugsfolgenbeseitigung vgl. Urteil vom 14. März 2006 - BVerwG 1 C 11.05 - BVerwGE 125, 110 = Buchholz 402.242 § 63 AufenthG Nr. 2 Rn. 17).
  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17

    Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im

    (d) Für eine entsprechende Anwendung von § 48 FamFG oder §§ 776, 775 Nr. 1 FamFG besteht auch deshalb kein Bedarf, weil sich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldfestsetzung nach der Sach- und Rechtslage zu dem Zeitpunkt bestimmt, in dem das Beitreibungsverfahren abgeschlossen ist (vgl. BVerwG NJW 2006, 2280 Rn. 8 zum Zwangsgeld zur Durchsetzung ausländerrechtlicher Beförderungsverbote nach § 63 Abs. 2 und 3 AufenthG).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 LC 294/20

    Allgemeinverfügung; Beugefunktion; Erledigung; Festsetzung; Maßgeblicher

    Dauert das Vollstreckungsverfahren noch an, ist hingegen grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Berufungsgerichts maßgeblich; bei noch andauernden Vollstreckungsverfahrens sind darum nachfolgende Änderungen in der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 14.3.2006 - 1 C 11/05 - juris Rn. 8 f.).

    Denn schon nach der Zahlung entfaltet der einzelne Zwangsgeldbescheid ebenso wie nach der Beitreibung keine Beugewirkung mehr (BVerwG, Urt. v. 14.3.2006 - 1 C 11/05 - juris Rn. 9; zur Frage, ob das Zwangsgeld schon mit der Festsetzung seine Beugewirkung im Hinblick auf die Grundverfügung verliert, s. unten unter II.).

    Das ändert aber nichts daran, dass eine Vollstreckungsmaßnahme unabhängig von einer bereits erfolgten Zahlung oder Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgelds jedenfalls auch dann abgeschlossen ist, wenn ihr Zweck erreicht ist, d.h. wenn sich der Pflichtige pflichtgemäß verhält (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.3.2006 - 1 C 11/05 - juris Rn. 9; vgl. zur Zweckerreichung als Abschluss des Vollstreckungsverfahren auch VG Cottbus, Urt. v. 31.7.2020 - 3 K 1627/19 - juris Rn. 30).

    Es hat dabei offen gelassen, ob die Ermächtigung zur Erzwingung von Unterlassungen durch Zwangsgelder im Verwaltungsvollstreckungsrecht generell nur als striktes Beugemittel ohne strafähnlichen Ahndungscharakter ausgestaltet und zulässig ist, oder ob dies nur für ein auf § 74 Abs. 2 AuslG a.F. gestütztes Beförderungsverbot gelten solle (BVerwG, Urt. v. 21.1.2003 - 1 C 5/02 - juris Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 14.3.2006 - 1 C 11/05 - juris Rn. 9).

    Wie bereits ausgeführt, ist der Zweck der Vollstreckung jedenfalls dann erreicht, wenn der Pflichtige sich pflichtgemäß verhält (BVerwG, Urt. v. 14.3.2006 - 1 C 11/05 - juris Rn. 9).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.2005 - 1 C 11.05   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Beförderungsverbot; Beförderungsverbot; Beugemittel; Beugewirkung; Beugewirkung; Beurteilungszeitpunkt; Bundespolizei; Bundespolizeidirektion; Durchführung; Erlass; Gesetzesvorrang; Grenzschutzdirektion; Rechtsverordnung; Selbstvollstreckung; ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts im Revisionsverfahren

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