Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88   

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BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88 (https://dejure.org/1989,1420)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1989 - 1 C 11.88 (https://dejure.org/1989,1420)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 1 C 11.88 (https://dejure.org/1989,1420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis - Besonderer Anlaß - Eigenständiges Ereignis - Disco-Veranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 1, § 3 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 189
  • NJW 1990, 1804 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 367
  • DVBl 1990, 42
  • DÖV 1990, 70
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.03.1965 - VII C 167.64

    Vorübergehende Gestattung eines Schankbetriebes in einem nicht konzessionierten

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88
    Eine solche Prüfung - also ein Abstellen darauf, ob es des beabsichtigten Betriebes bei Berücksichtigung der bereits zugelassenen Gaststättenbetriebe noch bedarf - verstieße gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerwGE 20, 321 [BVerwG 12.03.1965 - VII C 167/64]).
  • Drs-Bund, 21.01.1966 - BT-Drs V/205
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 11.88
    Nach dem Regierungsentwurf des Gaststättengesetzes von 1970 (BT-Drucks. V/205) sollte § 12 Abs. 1 wie folgt lauten: "Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes auf Zeit oder auf Widerruf gestattet werden." In der Begründung heißt es dazu (a.a.O. S. 16): "Als 'besonderer Anlaß' im Sinne der Vorschrift ist z.B. anzusehen der nur für verhältnismäßig kurze Zeit beabsichtigte Betrieb einer Baukantine für die Dauer der Bauarbeiten oder die Errichtung einer Schankwirtschaft für die Dauer einer vorübergehenden Veranstaltung." Dieser Satz belegt, daß die Bundesregierung nicht die Kurzfristigkeit des Kantinenbetriebes oder der Schankwirtschaft als besonderen Anlaß ansah, sondern ein bestimmtes äußeres Ereignis, nämlich die Bauarbeiten bzw. eine bestimmte Veranstaltung.
  • BVerwG, 12.12.2019 - 8 C 3.19

    Gestattung der Berliner Gaststätte "Rheingauer Weinbrunnen" im Jahr 2014 war

    Häufig wiederkehrende Ereignisse ohne Ausnahmecharakter sind keine besonderen Anlässe (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1999 - 1 C 11.88 - Buchholz 451.41 § 12 GastG Nr. 2 Rn. 11 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 581/16

    Jugendtanzveranstaltung des Schützenfestes Borgholzhausen darf unter zusätzlichen

    vgl. BGH, Urteil vom 26.9.2003 - V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699 = juris, Rn. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 17.9.2014 - 22 CS 14.2013 -, GewArch 2014, 485 = juris, Rn. 8; siehe zu § 12 GastG auch BVerwG, Urteil vom 4.7.1989 - 1 C 11.88 -, BVerwGE 82, 189 = juris, Rn. 12 ff.
  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 22 CE 11.2174

    Mobiler Verkaufsstand mit Alkoholausschank in Oktoberfest-Nähe nach

    Erforderlich ist demnach ein äußeres Ereignis, als dessen Folge das Gaststättengewerbe betrieben werden soll (BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189).

    Dem Antragsteller kann insofern nicht entgegengehalten werden, dass es sich für ihn nur um einen Vorwand für den strittigen Gaststättenbetrieb handelt, dem keine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189/195).

    Die beabsichtigte gastronomische Tätigkeit des Antragstellers erscheint rein tatsächlich als Annex zum Münchner Oktoberfest und zu den durch dieses ausgelösten Besucherströmen (BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189/194).

    Hervorzuheben ist, dass das Erfordernis des besonderen Anlasses nicht zu einer Bedürfnisprüfung führt (BVerwG vom 4.7.1989 BVerwGE 82, 189/193).

  • VG München, 08.09.2011 - M 16 E 11.4178

    Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines "besonderen Anlasses" im Sinne des §

    Erforderlich ist daher ein äußerer Umstand, als dessen Folge das Gaststättengewerbe betrieben werden soll (BVerwG v. 4.7.1989, BVerwGE 82, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Denn der Bescheid ist in materielle Bestandskraft erwachsen und war auch geeignet, in der Folgezeit seine wesenseigene, ihm von vornherein gesetzlich zugedachte (§ 10 Abs. 8 KAG) Erfüllungswirkung zu entfalten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 05.09.1975, DÖV 1976, 96; Urteil vom 24.01.1997, DVBl. 1997, 1060; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.04.1989 - 2 S 2043/87 -, BWGZ 1990, 281).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1992 - 11 A 11482/91
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur werden als Beispiele für besondere Anlässe genannt: Volksfeste, Schützenfeste, Winzerfeste, Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften, Umzüge, Tagungen, Werbeveranstaltungen (vgl. Nr. 3.9.1.2 des Musterentwurfs für eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gaststättengesetz, abgedruckt bei Michel/Kienzle, GastG, 10. Aufl., 1990, Anh. 5; vgl. ferner Mörtel/Metzner, GastG, 04. Aufl., 1988, § 12 Rdnr. 3; Michel/Kienzle, a.a.O., Rdnr. 2 zu § 12 GastG; BVerwG, Urteil vom 04. Juli 1989 - 1 C 11.88 - Bl. 6 f. der Verwaltungsakten).

    Insofern kann sich der Kläger gerade nicht auf das von ihm angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04. Juli 1989 (a.a.O.) berufen, welches sich mit der - dort verneinten, im vorliegenden Rechtsstreit aber nicht zu entscheidenden - Frage befaßt, ob für die regelmäßige Durchführung einer "Show-Diskothek" (300 bis 400mal pro Jahr an wechselnden Orten) ein besonderer Anlaß im Sinne des § 12 Abs. 1 GastG besteht.

  • VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10

    Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG

    Gleiches gilt für die Frage, ob ein besonderer Anlass vorliegt, der Voraussetzung für die Erteilung einer Gestattung gemäß § 12 Abs. 1 GastG ist (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1989 - BVerwG 1 C 11.88 - juris).
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 6 B 375/21

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Öffnung von Verkaufsstellen; besonderer

    Anders als die Antragsgegnerin meint, sind die Grundsätze, die in der Rechtsprechung zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "aus besonderem Anlass" entwickelt wurden (vgl. SächsOVG, Normenkontrollurt. v. 6. Oktober 2021 - 6 C 26/21 -, a. a. O. m. w. N.), ohne Weiteres auf den Begriff "aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse" i. S. v. § 8 Abs. 2 Satz 1 SächsLadÖffG übertragbar (SächsVerfGH, Urt. v. 21. Juni a. a. O. Rn. 116; vgl. zum "besonderen Anlass" in § 12 Abs. 1 GastG auch: BVerwG, Urt. v. 4. Juli 1989 - 1 C 11.88 -, juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828

    Rockkonzert/Beatabend (traditionelle Vorsilvester-Veranstaltung) in der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 04.07.1989 - 1 C 11/88 - BVerwGE 82, 189) liegt ein besonderer Anlass für die Gestattung eines Gaststättenbetriebs vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt und einen äußeren Anstoß darstellt.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2001 - 7 L 3295/00

    Abifete; Abiturjahrgang; Abiturparty; besonderer Anlass; Gaststätte;

    Der bloße Wunsch, unter erleichterten Voraussetzungen kurzfristig eine Schank- oder Speisewirtschaft zu betreiben, reicht nicht aus (BVerwG, Urt. v. 04.07.1989 - 1 C 11.88 -, BVerwGE 82, 189 = GewArch 1989, 342).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.1992 - 7 L 3810/91

    Trödelmarkt, Feiertagsschutz; Feiertagsschutz; Jahrmarkt; Markt; Trödelmarkt

  • OVG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 L 149/90

    Verpflichtung einer Behörde zur Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung

  • VG Mainz, 13.02.2009 - 6 L 96/09

    Bingen: Keine Erlaubnis für "DJ-Geburtstagsfeier"

  • VG Berlin, 24.10.2002 - 21 A 499.01

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Vorwurf des Mißbrauchs der Ehe

  • VG Minden, 23.08.2022 - 3 L 634/22
  • VGH Bayern, 28.05.2010 - 22 CE 10.1286

    Gaststättenrechtliche Gestattung unter erleichterten Voraussetzungen bei

  • VG Freiburg, 21.08.1991 - 1 K 1145/91

    Zulässigkeit der Durchführung eines Siedlerfestes ; Voraussetzungen des

  • VG Cottbus, 20.05.2005 - 2 L 143/05
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 1 OVG C 11/88   

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https://dejure.org/1990,3094
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 1 OVG C 11/88 (https://dejure.org/1990,3094)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.07.1990 - 1 OVG C 11/88 (https://dejure.org/1990,3094)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 1 OVG C 11/88 (https://dejure.org/1990,3094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Anfechtung; Bebauungsplan; Nachbargemeinde; Gemeinde; Festsetzung; Mischgebiet; Gewerbegebiet; Übergang; Vortäuschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung; Bebauungsplan; Nachbargemeinde; Gemeinde; Festsetzung; Mischgebiet; Gewerbegebiet; Übergang; Vortäuschung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtung; Bebauungsplan; Nachbargemeinde; Gemeinde; Festsetzung; Mischgebiet; Gewerbegebiet; Übergang; Vortäuschung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 8

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 170
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 1 C 11/88
    Der Antragstellerin fehlt für ihren Antrag auch nicht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, das neben der Antragsbefugnis gegeben sein muß, um die Zulässigkeit des Antrags bejahen zu können (BVerwG, Beschluß v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BRS 47 Nr. 185).

    Denn dieses ist nicht erst gegeben, wenn die Gewißheit besteht, daß die erstrebte Entscheidung die Rechtsstellung der Antragstellerin verbessert, sondern schon dann, wenn eine derartige Verbesserung möglich erscheint und diese Möglichkeit nicht nur fernliegend ist (BVerwG, Beschluß v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, a. a. O., Urteil des Senats v. 26.2.1988 - 1 C 41/86 -, BauR 1988, 317).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.02.1988 - 1 C 41/86

    Zulassung; Privilegiertes Vorhaben; Golfplatz; Bauen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 1 C 11/88
    Denn dieses ist nicht erst gegeben, wenn die Gewißheit besteht, daß die erstrebte Entscheidung die Rechtsstellung der Antragstellerin verbessert, sondern schon dann, wenn eine derartige Verbesserung möglich erscheint und diese Möglichkeit nicht nur fernliegend ist (BVerwG, Beschluß v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, a. a. O., Urteil des Senats v. 26.2.1988 - 1 C 41/86 -, BauR 1988, 317).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1986 - 1 C 4/86

    Tennisanlage; Tennisplatz; Wohngebiet; Wohnbebauung; Gutachten; Sachverständiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 1 C 11/88
    Um den Konflikt zwischen der westlich der D.-Straße vorhandenen Wohnbebauung und dem östlich der Straße ansässigen Betrieb der Firma N. sachgerecht planerisch bewältigen zu können, hätte die Antragsgegnerin Sachverständigengutachten einholen müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats v. 30.6.1986 - 1 C 4/86 und 1 C 5/86 -, BRS 46 Nr. 26 und Nr. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 1 C 11/88
    Daß die dargelegten Mängel im Abwägungsvorgang offensichtlich gewesen sind - sie ergeben sich ohne weiteres aus den Planakten - und zudem die konkrete Möglichkeit bestanden hat, daß die Planung bei Vermeidung dieser Mängel anders ausgefallen wäre, bedarf keiner Darlegung (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sowie das Urteil des BVerwG v. 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, BRS 38 Nr. 37).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1986 - 1 C 5/86

    Bauleitplanung: Fehlerhafte Konfliktbewältigung, Unzureichendes Abwägungsmaterial

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 1 C 11/88
    Um den Konflikt zwischen der westlich der D.-Straße vorhandenen Wohnbebauung und dem östlich der Straße ansässigen Betrieb der Firma N. sachgerecht planerisch bewältigen zu können, hätte die Antragsgegnerin Sachverständigengutachten einholen müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats v. 30.6.1986 - 1 C 4/86 und 1 C 5/86 -, BRS 46 Nr. 26 und Nr. 17 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.1993 - 6 L 169/90

    Abstellraum; Nebengebäude; Nachbargrenze; Aufenthaltsraum; Genehmigung;

    Das gilt hier ebenso wie in den Fällen eines bewußten "Etikettenschwindels", der nicht nur in Baugenehmigungs-, sondern auch in Bauplanungsverfahren gelegentlich aufzudecken ist (vgl. OVG Lüneburg BRS 50 Nr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

    Damit wird der durch den Bebauungsplan geschaffene Immissionskonflikt nicht gelöst, sondern in einer das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 BauGB) verletzenden Weise verschärft (vgl. Senatsurt. v. 23.9.1999 - 1 K 5147/97 -, BauR 2000, 523; v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46, Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 -, V.n.b.; v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - 7a D 4/01

    Überplanung eines Grundstücks als Dorfgebiet; Gliederung eines Dorfgebiets durch

    vgl. zu dieser Art von "Etikettenschwindel" OVG NRW, Urteil vom 6. November 1991 - 7a NE 36/90 - Nds. OVG, Urteile vom 27. Juli 1990 - 1 C 11/88 - BRS 50 Nr. 18 - und 23. September 1999 - 1 K 5147/97 - BRS 62 Nr. 16; dem folgend BVerwG, Beschluss vom 16. März 2000 - 4 BN 6.00 - BRS 63 Nr. 73; vgl. zu diesem "Etikettenschwindel" unter dem Aspekt der Zweckverfehlung Bay. VGH, Urteile vom 13. Juni 1986 - Nr. 26 N 83 A. 2209 - BRS 46 Nr. 19 und 10. Juli 1995 - 14 N 94.1158 - BRS 57 Nr. 35; OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 1990 - 7a NE 5/89 - jew. zu § 5 Abs. 1 BauNVO 1977.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1999 - 1 K 5147/97

    Ausschluss von landwirtschaftlichen Betrieben im MD; Gliederung des Dorfgebietes

    Die Festsetzung des "eingeschränkten Dorfgebiets" stellt sich damit als sog. "Etikettenschwindel" dar, der den durch den Bebauungsplan geschaffenen Emissionskonflikt nicht löst, sondern eher verschärft (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 - v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18; v. 22.4.1998 - 1 K 1719/97 - HessVGH, Beschl. v. 22.9.1988 - 3 N 20/83 -, BRS 48 Nr. 11; OVG Saarland, Urt. v. 28.9.1993 - 2 R 50/92 -, BauR 1994, 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - 7a D 118/00

    Ausweisung von Flächen innerhalb eines Dorfgebietes im Rahmen eines

    vgl. zu dieser Art von "Etikettenschwindel" OVG NRW, Urteil vom 6. November 1991 - 7a NE 36/90 - Nds. OVG, Urteile vom 27. Juli 1990 - 1 C 11/88 - BRS 50 Nr. 18 - und vom 23. September 1999 - 1 K 5147/97 - BRS 62 Nr. 16; dem folgend BVerwG, Beschluss vom 16. März 2000 - 4 BN 6.00 - BRS 63 Nr. 73; vgl. zu diesem "Etikettenschwindel" unter dem Aspekt der Zweckverfehlung Bay. VGH, Urteile vom 13. Juni 1986 - Nr. 26 N 83 A. 2209 - BRS 46 Nr. 19 und vom 10. Juli 1995 - 14 N 94.1158 - BRS 57 Nr. 35; OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 1990 - 7a NE 5/89 - jew. zu § 5 Abs. 1 BauNVO 1977.
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3185/99

    Abwägung; Art der Nutzung; Ausgleich; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Eingriff;

    Die Festsetzung des "eingeschränkten Dorfgebiets" stellt sich damit als sog. "Etikettenschwindel" dar, der den durch den Bebauungsplan geschaffenen Emissionskonflikt nicht löst, sondern eher verschärft (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 - v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18; v. 22.4.1998 - 1 K 1719/97 - HessVGH, Beschl. v. 22.9.1988 - 3 N 20/83 -, BRS 48 Nr. 11; OVG Saarland, Urt. v. 28.9.1993 - 2 R 50/92 -, BauR 1994, 77).".
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2000 - 1 K 3112/99

    Abwägungsgebot; Baugebiet; Bebauungsplan; Etikettenschwindel; Gliederung;

    Damit wird der durch den Bebauungsplan geschaffene Immissionskonflikt nicht gelöst, sondern in einer das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 BauGB) verletzenden Weise verschärft (vgl. Senatsurt. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 -, V.n.b.; v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18).
  • VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Beschränkung des Nachteils auf einen Teil

    Es werde auf ein Urteil des OVG Lüneburg vom 27.07.1990 (- 1 C 11/88 - BRS 50 Nr. 18) zur zulässigen Festsetzung eines sogenannten "Mischgebietes" in einer Breite von ca. 30 m und zur Zulässigkeit sogenannter "weicher Übergänge" zwischen Gewerbe- und Wohnflächen hingewiesen.
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