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   BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10   

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https://dejure.org/2011,1577
BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 28 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 2 Nr. 6; AuslG 1990 § 35 Abs. 1, § 46 Nr. 6; SGB II § 9 Abs. 2
    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; Ausnahme vom Regelfall; Einkommensberechnung; Hilfebedürftigkeit; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; deutsche Familienangehörige; öffentliche Mittel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 3; § 5 Abs. 1 Nr. 1; § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
    Ausnahme vom Regelfall; Bedarfsgemeinschaft; Einkommensberechnung; Erteilungsvoraussetzung; Hilfebedürftigkeit; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Unterhaltsbedarf; deutsche Familienangehörige; familiäre Lebensgemeinschaft; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 AufenthG 2004, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen wegen des Lebens in einer Bedarfsgemeinschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 2, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Niederlassungserlaubnis, deutsches Kind, Sicherung des Lebensunterhalts, Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • ra.de
  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen wegen des Lebens in einer Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis und die Sicherung des Lebensunterhalts

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Lebensunterhalt bei einer Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Lebensunterhalt bei einer Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis für ausländische Mutter deutscher Kinder auch ohne vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthalt für Ausländer, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Daueraufenthaltserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts // Eine Ausländerin mit deutschen Kindern muss für Niederlassungserlaubnis nur den eigenen Lebensunterhalt sichern können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 330
  • FamRZ 2012, 369
  • DVBl 2011, 1565
  • DÖV 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Lebensunterhalt eines Ausländers im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG nämlich nicht schon dann gesichert ist, wenn der Ausländer mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken könnte, er für seinen Ehepartner und seine Kinder aber auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen ist (vgl. Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - InfAuslR 2011, 182 Rn. 14 ff. - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    In dem Urteil wird jedoch ausdrücklich hervorgehoben, dass sich aus der Verweisung des § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auf das Sozialrecht allgemein - und nicht nur für besondere Fallkonstellationen wie den Familiennachzug - ergibt, dass die Sicherung des Lebensunterhalts bei einem erwerbsfähigen Ausländer auch den Lebensunterhalt des mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Ehepartners und der unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr umfasst (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Als wirklichkeitsfremd hat er daher die fiktive Berechnung angesehen, ob der einzelne Ausländer - für sich gesehen - seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten könnte (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 19).

    Der Senat hat als einen Grund für das Abstellen auf die Bedarfsgemeinschaft - wie bereits dargelegt - die Vermeidung zusätzlicher Belastungen der öffentlichen Haushalte angeführt, die auch durch eine Verfestigung des Aufenthalts hilfebedürftiger ausländischer Familienangehöriger eintritt (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Er sieht hierin eine Erteilungsvoraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse und zugleich die wichtigste Voraussetzung, um die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (vgl. Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rn. 11).

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. Urteil vom 30. April 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    In seinem Urteil vom 28. September 2004 (BVerwG 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) hat der Senat ausgeführt, dass die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AuslG die durch diesen Ausweisungstatbestand geschützten fiskalischen Interessen dann nicht beeinträchtigt, wenn ein deutscher Familienangehöriger des Ausländers Sozialhilfe bezieht.
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Von einer solchen Ausnahme ist bei besonderen, atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Für Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs hat der Senat in seinem Urteil vom gleichen Tag in der Sache BVerwG 1 C 20.09 (zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 22 f.) ausgeführt, dass sich auch aus der in § 2 Abs. 3 Satz 4 AufenthG getroffenen Regelung ergibt, dass bei der Sicherung des Lebensunterhalts auf den Gesamtbedarf der Kernfamilie des Ausländers abzustellen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08

    Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Daraus folgt, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestandsmerkmalen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG - insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - erfüllt sein müssen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 - InfAuslR 2006, 407; OVG Bremen, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 S 223.09 - InfAuslR 2010, 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 D 70.09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 12 B 20.08 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Stand: Februar 2008, § 28 AufenthG Rn. 27; Marx, in: GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 28 Rn. 245; Huber, Aufenthaltsgesetz, § 28 Rn. 10 f.; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht Kommentar, 9. Aufl. § 28 AufenthG Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2006 - 18 E 1500/05

    Niederlassungserlaubnis Familiennachzug Erteilungsvoraussetzungen Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Daraus folgt, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestandsmerkmalen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG - insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - erfüllt sein müssen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 - InfAuslR 2006, 407; OVG Bremen, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 S 223.09 - InfAuslR 2010, 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 D 70.09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 12 B 20.08 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Stand: Februar 2008, § 28 AufenthG Rn. 27; Marx, in: GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 28 Rn. 245; Huber, Aufenthaltsgesetz, § 28 Rn. 10 f.; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht Kommentar, 9. Aufl. § 28 AufenthG Rn. 20).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Diese Umstände sind so bedeutsam, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Buchholz 402.242 § 28 AufenthG Nr. 2 Rn. 17).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtfertigt es für sich genommen nicht, bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abzusehen (im Anschluss an Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - juris).

    Zusätzlich müssen nach Gesetzessystematik sowie Sinn und Zweck der Norm auch die übrigen allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG in der Regel gegeben sein, insbesondere muss der Lebensunterhalt der familiären Bedarfsgemeinschaft, der die betroffenen Ausländer angehören, gesichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Urteile vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 sowie vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - InfAuslR 2012, 53).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rn. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18, 19).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben

    Diese Einschätzung hat es auch bezogen auf eine Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) - wie vorliegend im Streit - bestätigt (Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris, v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 -, DVBl. 2012, 1167).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rnr. 27).

    Deutsche Familienmitglieder sind bei der Berechnung dieses Bedarfs indes nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rnr. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18, 19).

  • VG Berlin, 04.06.2013 - 15 K 313.12

    Ausländerrecht - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des

    Darüber hinaus erfordert ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG auch das Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (s. nur BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, Rn. 12ff., zitiert nach juris).

    Dabei sind für die Berechnung, ob ein Anspruch auf öffentliche Leistungen besteht, grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, Rn. 19; Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 21.10 -, Rn. 15; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 14, jeweils zitiert nach juris).

    Dies umfasst auch die Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 2 SGB II (BVerwG, Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 14ff.).

    Allerdings ist darüber hinaus von einer Ausnahme im Einzelfall auch dann auszugehen, wenn besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, a.a.O., Rn. 27; Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, Rn. 20; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 18ff.; Urteil vom 22. Mai 2012, a.a.O., Rn. 23).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, Rn. 14; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 18; Urteil vom 22. Mai 2012, a.a.O., Rn. 11).

  • VG Aachen, 28.03.2024 - 8 K 2512/22

    Kosovarischer Staatsangehöriger; Chancen-Aufenthaltsrecht; Titelerteilungssperre

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris, Rn. 13.
  • VG Düsseldorf, 26.06.2012 - 27 K 3704/11

    Widerruf Flüchtling Niederlassungserlaubnis gleichwertig Lebensunterhalt Ausnahme

    Zu diesem Zeitpunkt erfüllt die Klägerin jedoch nicht die neben § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG fortbestehende vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 11 ff.); OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 -, juris (Rn. 5), allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 18 f.).

    Die Klägerin wäre vielmehr auch bei Ausblendung des Bedarfs ihres deutschen Sohnes F hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II. Denn zur Annahme der Sicherung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG müsste unter diesen Umständen nichtsdestotrotz der Bedarf von ihr und ihrem türkischen Ehemannes aus eigenen Einkünften gedeckt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 19), was nicht der Fall ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 13); Marx in: GK-AufenthG, a.a.O., § 9 Rn. 83.

  • VGH Hessen, 31.10.2013 - 3 A 840/13

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthaltstitel der Eltern nach § 25 Abs. 3

    Im Lichte von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG kann eine Ausnahme in Betracht kommen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet geführt werden kann, was insbesondere dann gilt, wenn ein Familienangehöriger deutscher Staatsangehöriger ist (vgl. Funke/Kaiser in GK-AufenthG, a.a.O., § 5 Rdnr. 39 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 12/10 - juris).
  • OVG Hamburg, 19.05.2017 - 1 Bs 207/16

    Einstweiliger Rechtsschutz der Ausländerbehörde gegen ein erstinstanzlich

    Auch dann, wenn im Rahmen der Sollregelung des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Ausnahmefall nur solche Fälle angesehen werden, die sich durch besondere, atypische Umstände auszeichnen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. statt vieler: BVerwG, Urt. v. 16.8.2011, 1 C 12.10, InfAuslR 2012, 53 juris Rn. 18), erscheint es allerdings zweifelhaft, ob in der Vergangenheit liegende Identitätstäuschungen deshalb grundsätzlich nicht als atypische Ausnahmefälle im Sinn von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG anzusehen sind, weil viele Ausländer in der Vergangenheit über ihre Identität getäuscht bzw. sich nicht um einen Pass gekümmert hätten und dem Gesetzgeber dies bewusst gewesen sei; ein Ausnahmefall könne daher allenfalls dann angenommen werden, wenn den Täuschungshandlungen in einem atypischen Fall eine besondere Verwerflichkeit zukomme (so das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss, S. 6).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20

    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5

    Deutsche sind auch dann nicht zur Ausreise verpflichtet, wenn sie Sozialleistungen beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 12.10 -, NVwZ-RR 2012, 330 = beck online Rn. 19).

    In diesem Fall greift die allgemeine Regel, dass die Verfestigung des Aufenthalts eines Mitglieds der auf Sozialleistungen angewiesenen Bedarfsgemeinschaft zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte führt und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegensteht, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011, a.a.O., zu einer Niederlassungserlaubnis).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

  • VG Ansbach, 24.05.2012 - AN 5 K 11.02156

    Niederlassungserlaubnis

  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 669/15

    Anspruch; Gesetzlicher Anspruch; Aufenthaltstitel eines anderen Schengen Staates;

  • BVerwG, 05.12.2012 - 1 B 21.12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich "einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Nachzug der Eltern; Kindernachzug;

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer

  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.704

    Niederlassungserlaubnis; (fehlende) Sicherung des Lebensunterhalts; kein

  • VG Osnabrück, 27.10.2010 - 1 C 7/10

    Deputatsreduzierung; Hochschulpakt 2020; Kapazität; Lehrangebot; Lehrauftrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2021 - 4 MB 49/21

    Sicherung eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass

  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 3 D 36/22

    Notwendigkeit der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen bei Antrag

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22

    Absehen; atypische Fallgestaltung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse;

  • VG Aachen, 12.05.2016 - 4 K 600/14

    Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt;

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger,

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 19 ZB 20.2659

    Keine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzug wegen ungesichertem

  • VG München, 18.03.2014 - M 4 K 12.6333

    Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; "Stand-still"; Sprachkenntnisse;

  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit;

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.209

    Sicherung des Lebensunterhalts und des Krankenversicherungsschutz beim

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2017 - 8 ME 94/17

    Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; Duldungsgründe;

  • VG Aachen, 04.06.2018 - 4 K 2167/15

    Anspruchseinbürgerung; schriftliche Sprachkenntnisse; Niveau B1;

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2022 - 11 K 6495/18

    Eltern-Kind-Beziehung i.R.e. sog. Patchwork-Familie; Unmöglichkeit der Ausreise

  • VG Augsburg, 02.10.2013 - Au 6 K 13.1072

    Pakistanische Staatsangehörige; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; Keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 18 A 157/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Anspruch eines Asylbewerbers bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16

    Anspruch auf Kindernachzugsvisum - Sicherung des Lebensunterhalts

  • VG Oldenburg, 26.03.2014 - 11 A 5010/13

    Eltern; Familienschutz; gut integriert; Jugendliche; Minderjährigkeit;

  • VG Berlin, 07.12.2020 - 19 K 274.19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • OVG Bremen, 05.11.2021 - 2 LA 262/21

    Ablehnung eines Beweisantrags; Atypik; Beweisantrag; Erwerbsfähigkeit; Krankheit;

  • VG München, 06.04.2016 - M 25 K 15.4386

    Staatenlose Palästinenserin

  • VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689

    Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen

  • VG Münster, 26.08.2013 - 8 K 1684/13

    Niederlassungserlaubnis; Regelvoraussetzung; Ausnahme; Absehen

  • VG München, 03.03.2016 - M 12 K 15.5083

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 11 K 17.02740

    Keine Niederlassungserlaubnis aufgrund strafrechtliche relevantem Vergehen

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 C 11.1987

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Rücknahme der Klage; Niederlassungserlaubnis;

  • VG München, 26.07.2021 - M 25 S 21.2472

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG -

  • VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 7 K 3148/12

    Nachträgliche Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen rechtswidriger Erteilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 3 N 190.12

    Visum; Irak; unbegleiteter Flüchtling; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 3 N 170.11

    Visum; Irak; unbegleiteter Flüchtling; Anträge auf Zulassung der Berufung

  • VG Berlin, 12.01.2018 - 11 K 523.17
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