Rechtsprechung
AG Bad Salzungen, 30.09.2021 - 1 C 121/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Bußgeldverfahren, Rahmengebühr, Mittelgebühr, Toleranzrechtsprechung
- openjur.de
- IWW
- Justiz Thüringen
§ 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 14 Abs 1 RVG, Nr 5100 RVG-VV, Nr 5103 RVG-VV
Rechtsanwaltskosten bei durchschnittlicher Verkehrsordnungswidrigkeit - Burhoff online
Bußgeldverfahren, Rahmengebühr, Mittelgebühr, Toleranzrechtsprechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Gebühren im Bußgeldverfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05
Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts
Auszug aus AG Bad Salzungen, 30.09.2021 - 1 C 121/21
Zunächst ist der Klägerin zwar zuzugestehen, dass sie sich bei Zugrundelegung der Entscheidung des BGH vom 31.10.2006, Az.: VI ZR 261/05, NJW-RR 2007, 420 noch innerhalb des hieraus ergebenden Toleranzrahmens befindet, sodass, im Falle einer Vertretung der diesbezüglichen Auffassung auch durch das erkennende Gericht, der Gebührenansatz in der Tat nicht gerichtlich überprüfbar wäre (Schriftsatz der Klägerin vom 24.06.2021, Seite 3). - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11
Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr
Auszug aus AG Bad Salzungen, 30.09.2021 - 1 C 121/21
Dies würde im Übrigen auch insofern gelten, als das Gericht den Entscheidungen des BGH vom 13.11.2001, Az.: IX ZR 110/10 bzw. vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 273/11 folgen wollte. - BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10
Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung …
Auszug aus AG Bad Salzungen, 30.09.2021 - 1 C 121/21
Dies würde im Übrigen auch insofern gelten, als das Gericht den Entscheidungen des BGH vom 13.11.2001, Az.: IX ZR 110/10 bzw. vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 273/11 folgen wollte. - BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11
Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über …
Auszug aus AG Bad Salzungen, 30.09.2021 - 1 C 121/21
Dieser entschied am 11.07.2012 (Az.: VIII ZR 323/11), dass eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus nur dann gefordert werden könne, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und deshalb nicht unter dem Aspekt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung vom 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen sei.