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   BVerwG, 25.06.1980 - I C 13.74   

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BVerwG, 25.06.1980 - I C 13.74 (https://dejure.org/1980,15721)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1980 - I C 13.74 (https://dejure.org/1980,15721)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1980 - I C 13.74 (https://dejure.org/1980,15721)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlaubnispflicht von Kreditinstituten - Bankgeschäfte - Kaufmännische Einrichtungen - Bearbeitung von Gelddarlehn - Gesamtkreditvolumen

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 2.09

    Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben;

    Nach dem Wortlaut und der Systematik der Regelung genügt das Betreiben eines der in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG aufgezählten Geschäfte (Urteil vom 25. Juni 1980 - BVerwG 1 C 13.74 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 12; VG Berlin, Urteil vom 19. August 1996 - VG 25 A 41.94 - WM 1997, 218, 221 f.).

    Wegen der gleichzeitigen Verwaltung von rund 65 000 Darlehensforderungen hat das Geschäft auch vollkaufmännischen Umfang (vgl. Urteil vom 25. Juni 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 37.09

    Abwicklungsanordnung; Anlegerinteressen; Anlegerpublikum; Anlegerschutz;

    Soweit für den Fall, dass sich die Erlaubnispflicht aus dem Umfang des Geschäftsbetriebs ableitet, eine höhenmäßige Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung geboten sein kann (vgl. Urteil vom 25. Juni 1980 - BVerwG 1 C 13.74 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 12), ist dies hier nicht einschlägig.
  • VG Frankfurt/Main, 05.07.2007 - 1 E 4355/06

    Zu grenzüberschreitenden Bankgeschäften von einem Drittstaat aus auf dem

    Das Kreditgeschäft ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG auch dann Bankgeschäft, wenn es nicht zusammen mit dem Einlagengeschäft oder einem anderen Bankgeschäft betrieben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.1980 - 1 C 13.74 - Gewerbearchiv 1981 Seite 70; VG Berlin, Urteil v. 19.08.1996 - VG 25 A 41.94 - WM 1997, 218, 221 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Münster, 30.11.2023 - 10 K 2062/20

    Gewerbesteuer - Inanspruchnahme des "Bankenprivilegs" über den

    Allgemeine Kriterien für das Erreichen eines Umfangs von Bankgeschäften, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, sind eine nach kaufmännischen Grundsätzen eingerichtete Buch- und Kassenführung, eine geordnete Aufbewahrung der eingegangenen und der Abschriften ausgegangener Geschäftsbriefe, die regelmäßige Aufstellung einer Inventur und einer Bilanz sowie die Beschäftigung genügenden Personals und dessen geordnete Beaufsichtigung (vgl. Schwennicke in Schwennicke/Auerbach, KWG, 4. Aufl., 2021, § 1 Rz. 7; BVerwG-Urteil vom 25.6.1980 - I C 13.74).
  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04

    Grenzüberschreitende Bankgeschäfte; Erlaubnispflichtigkeit

    In der Rechtsprechung ist deshalb - in Übereinstimmung mit der Literatur - anerkannt, dass Bankgeschäfte i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 2, § 32 Abs. 1 S. 1 KWG schon dann betrieben werden, wenn sich die Betätigung auf das Kreditgeschäft beschränkt (BVerwG U. v. 25.6.1980 - 1 C 13.74 - GewArch 1981, 70; VG Berlin U. v. 19.8.1996 - VG 25 A 41.94 - WM 1997, 218, 221 m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 9 K 1471/13

    Kreditgeschäft

    Mit ihrer Auslegung entspricht die Beklagte den - von der Kammer geteilten - Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 C 13/74, Beckmann-Bauer, § 2 Abs. 4 Nr. 11), wonach die von dem die Freistellung begehrenden Unternehmen beabsichtigten Geschäfte im Vergleich zu den Geschäften, die üblicherweise von konzessionierten Instituten betrieben und von den Tatbeständen des § 1 Abs. 1 oder Abs. 1 a KWG erfasst werden, der Art nach, das heißt im Hinblick auf die spezifische Eigenart der grundsätzlich erlaubnispflichtigen Geschäfte, atypisch sein müssen.

    Weder der niedrige Zins, den die Klägerin zu fordern beabsichtigt, noch die Vereinbarung einer Nachrangigkeit haben für die Zuordnung der beabsichtigten Kreditvergabe zum Begriff des Kreditgeschäfts nach § 1 KWG eine rechtliche Bedeutung (BVerwG Urt. v. 25. Juni 1980, a. a. O.; Urt. v. 22. April 2009 - 8 C 2.09, Beck Rs 2009, 35960, Rdnr. 19; VG Frankfurt am Main Urt. v. 05. Juli 2007 - 1 E 4355/06, BKR 2007, 341, 344).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 4 B 710/15

    Untersagung der Bereitstellung von EC-Kartenautomaten zur Bargeldabhebung in

    vgl. BVerwG Urteil vom 25.6.1980 - BVerwG1 C 13.74 -, GewArch 1981, 70.
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