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BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge - Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts - Ausweisungsermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.02.1975 - XI A 11.73
- OVG Berlin, 25.06.1980 - 1 B 48.75
- BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG betrifft auch Ausweisungen zur Abwehr terroristischer Anschläge; die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind in solchen Fällen gering (wie BVerwGE 62, 36).Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann aber nicht mit Erfolg rügen, wer es unterläßt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75; Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 - DVBl. 1981, 769 [770]).
Die Anwesenheit möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter beeinträchtigt die Fähigkeit des Staates, sich nach innen und nach außen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen, und damit seine Sicherheit (BVerwGE 62, 36 [38]).
Entscheidend ist, daß das von der Behörde im Rahmen der Ermessensausübung angenommene Sicherheitsrisiko nach den Feststellungen des Berufungsgerichts tatsächlich bestand (vgl. Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 [S. 6]; Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 a [S. 6 f.]; Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21 [S. 31]).
- BVerwG, 28.02.1978 - I A 9.72
Auflösung eines Ausländervereins - Verbotsgründe - Betätigungsverbot
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80
Das Berufungsgericht hat im Anschluß an die Verbotsverfügung des Bundesministers des Innern vom 3. Oktober 1972 und das die Klage gegen diese Verbotsverfügung abweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1978 - BVerwG 1 A 9.72 - (vgl. Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 2) festgestellt, die GUPA habe sich auch in Deutschland zu Gewalt und Terror als Mittel der von ihr verfolgten Politik bekannt; sie habe sich nicht darauf beschränkt, die Tötung von "Agenten" und "Verrätern" zu rechtfertigen, sondern ziele darüber hinaus auf die Unterstützung von Gewalttaten, die sich unmittelbar gegen Gruppen von Zivilpersonen richteten, die mehr oder minder zufällig in die Gewalt von Terroristen geraten seien und von diesen unter Todesdrohungen als Mittel zur Erpressung benutzt oder ohne irgendeinen von ihnen gesetzten Anlaß oder Grund ausschließlich in der Absicht getötet würden, dadurch bei Dritten Angst, Schrecken und Einschüchterung hervorzurufen.Das Berufungsgericht zieht hieraus mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1978 (a.a.O.) den Schluß, es bestehe die Gefahr, daß die GUPA "bei gegebener Möglichkeit und Gelegenheit den Tätern von Terroranschlägen innerhalb des Geltungsbereichs des Vereinsgesetzes durch ihre Funktionäre oder Mitglieder tatkräftig - z.B. durch Geldspenden, durch Gewährung von Unterkunft, durch Kurierdienste und ähnliches - Hilfe leisten oder sie nach vollbrachter Tat begünstigen wird".
- BVerwG, 11.11.1982 - 1 C 15.79
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80
Entscheidend ist, daß das von der Behörde im Rahmen der Ermessensausübung angenommene Sicherheitsrisiko nach den Feststellungen des Berufungsgerichts tatsächlich bestand (vgl. Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 [S. 6]; Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 a [S. 6 f.]; Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21 [S. 31]). - BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80
Entscheidend ist, daß das von der Behörde im Rahmen der Ermessensausübung angenommene Sicherheitsrisiko nach den Feststellungen des Berufungsgerichts tatsächlich bestand (vgl. Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 [S. 6]; Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 a [S. 6 f.]; Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21 [S. 31]). - BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75
Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80
Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann aber nicht mit Erfolg rügen, wer es unterläßt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75; Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 - DVBl. 1981, 769 [770]).
- BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85
Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …
Dies gilt für die eine Ausweisung rechtfertigenden ebenso wie für die ihr entgegenstehenden Umstände (vgl. Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21; Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 143.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 101; Beschluß vom 15. September 1986 - BVerwG 1 B 144.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 111). - VG Berlin, 25.08.2016 - 26 K 89.15
Öffentlicher Dienst: Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst …
Danach setzt eine Gefahr eine Sachlage voraus, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden an einem geschützten Rechtsgut - hier der Allgemeinheit - entsteht (…vgl. z. B. BVerwG, Urteile vom 26. Februar 1974 - I C 31.72 -, juris Rn. 32 und Urteil vom 6. Dezember 1983 - 1 C 143/80 -, juris Rn. 12 zum Begriff der Gefährdung in § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Ausländergesetzes [a. F.]). - BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung …
Darüber hinaus ist durch den beschließenden Senat bereits geklärt, daß es für die Rechtmäßigkeit der ausländerrechtlichen Maßnahme unerheblich ist, ob sich die Ausländerbehörde mit allen für ihre Prognose wesentlichen Umständen befaßt hat, wenn die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung ergibt, daß die von ihr angenommene Gefahr nach Art und Haß tatsächlich besteht (Urteile vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21 [S. 31]; vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 143.80 - Buchholz a.a.O. § 10 AuslG Nr. 101 [S. 74]).
- BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89
Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts - …
Dabei ist es belanglos, ob der Ausländerbehörde bereits alle Einzelumstände, die zu der Prognose erneuter strafrechtlicher Verfehlungen des Ausländers geführt haben, bekannt waren (Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 143.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 101) oder bekannt sein konnten. - OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation; …
Je bedeutsamer die Rechtsgüter sind, die durch das vorläufige Berufsverbot geschützt werden sollen, desto geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1983 - 1 C 143.80 -). - BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86
Betätigung des Ausweisungsermessens - Unerlaubtes Handeltreiben mit …
Dies gilt für die eine Ausweisung rechtfertigenden ebenso wie für die ihr entgegenstehenden Umstände (vgl. Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21; Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 143.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 101; Beschluß vom 15. September 1986 - BVerwG 1 B 144.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 111). - OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden …
- BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
Klagebefugnis der Ehefrau gegen eine gegen ihren Ehemann gerichtete …
Dies gilt für die eine Ausweisung rechtfertigenden ebenso wie für die ihr entgegenstehenden Umstände (vgl. Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21; Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 143.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 101; Beschluß vom 15. September 1986 - BVerwG 1 B 144.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 111). - BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 31.85
Betätigung des Ausweisungsermessens - Beurteilungszeitpunkt
Dies gilt für die eine Ausweisung rechtfertigenden ebenso wie für die ihr entgegenstehenden Umstände (vgl. Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21; Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 143.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 101; Beschluß vom 15. September 1986 - BVerwG 1 B 144.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 111). - VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde …
Abgesehen davon sind die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Überprüfung der Prognoseentscheidung nicht auf die der Verwaltung im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids bekannten Tatsachen beschränkt; sie dürfen vielmehr alle bis dahin existenten Fakten berücksichtigen (BVerwG, 06.12.1983 -- 1 C 143.80 --, Buchholz 402.24 Nr. 101 zu § 10 AuslG; Hess. VGH, 28.06.1979 -- VII OE 99/76 --). - BVerwG, 15.09.1986 - 1 B 144.86
Ausländerrecht - Ausweisung - Ermessensgebrauch - Negative …
- VG Stuttgart, 12.04.2000 - 16 K 6364/98
Klage eines tunesischen Staatsangehörigen gegen die Ausweisung und Androhung der …