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   BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86   

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https://dejure.org/1988,350
BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86 (https://dejure.org/1988,350)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1988 - 1 C 15.86 (https://dejure.org/1988,350)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1988 - 1 C 15.86 (https://dejure.org/1988,350)
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Straßenverunreinigung wegen Großdemonstration I

Art. 8 GG, Straßenrecht (Hinweis: vgl. für Baden-Württemberg: § 42 StrG), Störerbegriff

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straßengesetz - Veranstaltung - Versammlungsfreiheit - Straßenverunreinigung - Kostenerstattungspflicht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Kostentragung für die Beseitigung von Demonstrationsmüll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Versammlungsleiters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 164
  • NJW 1989, 53
  • NVwZ 1989, 155 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 131
  • DVBl 1989, 59
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
    Dies ermöglicht es dem Revisionsgericht, insoweit bei seiner Sachentscheidung auch nicht-revisibles Landesrecht anzuwenden (BVerwGE 19, 204 ; 57, 130 ; 61, 15 ).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
    Das Berufungsgericht beachtet nicht die - revisible - Auslegungsregel, daß es auf den Erklärungsinhalt des Verwaltungsaktes, wie der Adressat ihn bei objektiver Würdigung verstehen durfte, ankommt und daß Unklarheiten zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. z.B. BVerwGE 60, 223 ).
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
    Dies ermöglicht es dem Revisionsgericht, insoweit bei seiner Sachentscheidung auch nicht-revisibles Landesrecht anzuwenden (BVerwGE 19, 204 ; 57, 130 ; 61, 15 ).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
    Denn der Erlaß eines Kostenbescheides wäre im vorliegenden Fall kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Kostenerstattung zu rechnen war (BVerwGE 24, 225 ; 28, 153 ; 29, 310 ).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
    Denn der Erlaß eines Kostenbescheides wäre im vorliegenden Fall kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Kostenerstattung zu rechnen war (BVerwGE 24, 225 ; 28, 153 ; 29, 310 ).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
    Denn der Erlaß eines Kostenbescheides wäre im vorliegenden Fall kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Kostenerstattung zu rechnen war (BVerwGE 24, 225 ; 28, 153 ; 29, 310 ).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
    Dies ermöglicht es dem Revisionsgericht, insoweit bei seiner Sachentscheidung auch nicht-revisibles Landesrecht anzuwenden (BVerwGE 19, 204 ; 57, 130 ; 61, 15 ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 71.86

    Straßenverunreinigung wegen Großdemonstration II - Art. 8 GG; Verhältnis VersG -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
    Auch die Furcht vor nicht absehbaren Kostenfolgen schließt von Verfassung wegen nicht von vornherein eine straßenrechtliche Reinigungs- und Kostenerstattungspflicht aus, wie der Senat mit Urteil vom gleichen Tage in der Sache BVerwG 1 C 71.86 für den Veranstalter einer Versammlung im einzelnen ausgeführt hat.
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Etwaige Unklarheiten des allein vom Beklagten formulierten und dem Kläger vorformuliert angebotenen Vertragsinhalts gehen zu Lasten des Beklagten (vgl. Urteile vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - BVerwGE 41, 305 , vom 18. Juni 1980, a.a.O. m.w.N., vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 21.86 - BVerwGE 78, 3 , vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - BVerwGE 80, 164 und vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 51.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 116 S. 21 ).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage entfällt nicht schon dann, wenn die Möglichkeit für die Behörde besteht, die umstrittene Frage durch einen Verwaltungsakt zu klären; dies gilt jedenfalls, wenn wie hier ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1967 - 4 C 19.67 - BVerwGE 28, 153 , vom 28. September 1979 - 7 C 22.78 - BVerwGE 58, 316 und vom 6. September 1988 - 1 C 15.86 - BVerwGE 80, 164 ).
  • BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 16/16 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Apotheker - Geltendmachung einer

    In einem derartigen Fall kann die Behörde vielmehr gegen den Schuldner im Wege der Leistungsklage vorgehen (so BSG SozR 3-7610 § 823 Nr. 5 S 8; BSG E 66, 176, 181 f = SozR 3-4100 § 155 Nr. 1 ; ebenso BVerwGE 80, 164, 165 f = Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 mwN ).
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