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   BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94   

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https://dejure.org/1995,122
BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94 (https://dejure.org/1995,122)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1995 - 1 C 15.94 (https://dejure.org/1995,122)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1995 - 1 C 15.94 (https://dejure.org/1995,122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung - Abrechnung - VA - Erstattungsanspruch - Einrede der Verjährung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 37; AO § 47; AO § 228 f.; AO § 232; BetrAVG § 10 Abs. 2; BetrAVG § 10 Abs. 3; BetrAVG § 10 Abs. 4; VwVfG § 35
    Verjährung der Erstattungsansprüche wegen überzahlter Beiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 101
  • NJW 1996, 1073
  • ZIP 1996, 90
  • MDR 1996, 619
  • NVwZ 1996, 603 (Ls.)
  • VersR 1996, 609
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    Dieser sich aus der Forderung nach wiederherstellender Gerechtigkeit ergebende Rechtsgedanke hat sich im öffentlichen Recht in vielen Vorschriften niedergeschlagen, z.B. im Anwendungsbereich der Abgabenordnung in deren § 37. Wo eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt, greift der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ein (vgl. BVerwGE 71, 85 [88]).

    Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, daß die Erstattung ungerechtfertigt erhaltener Leistungen durch Hoheitsträger ihre innere Rechtfertigung in dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung hat (BVerwGE 71, 85 [89]).

  • BFH, 25.02.1992 - VII R 8/91

    Aufnahme eine nicht zuvor festgesetzten Erstattungsanspruchs in

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    Entstanden und fällig wurden die Erstattungsansprüche mit Zahlung der nicht geschuldeten Beiträge (vgl. § 38 AO; BFH, Urteil vom 25. Februar 1992 - VII R 8/91 - BStBl II 1992, 713 [714]).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 7 B 143.86

    Gemeindeselbstverwaltung - Ersatz für Leistungen an Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    In Ermangelung einer Beitragspflicht nach § 10 BetrAVG hätte die Klägerin nur dann mit rechtlichem Grund geleistet, wenn sie auf der Grundlage wirksamer Verwaltungsakte zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre (Urteil vom 12. Dezember 1967 - BVerwG 1 C 30.67 - DVBl 1968, 918; Beschluß vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 143.86 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 61).
  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 37.88

    Wohngeldzahlung - Tod eines Antragsberechtigten - Bewilligungsbescheid - Erbe

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    In dieser Fallgestaltung stellt sich der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch als Kehrseite des vermeintlichen Leistungsanspruchs dar (BVerwGE 84, 274 [276]; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 5).
  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    Im Jahre 1983 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß Kirchen und ihre Organisationen, soweit sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind, konkursunfähig sind (BVerfGE 66, 1 [18 ff.]).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89

    Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    Maßgebend ist, wie der Empfänger sie unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muß; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 1 C 8.89 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    Der erkennende Senat hat entschieden, daß Ansprüche auf Zahlung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der Verjährung unterliegen und daß die regelmäßige Verjährungsfrist nicht durch Beitragsbescheide festgesetzter Ansprüche in entsprechender Anwendung des § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO vier Jahre beträgt (BVerwGE 97, 1 [7 ff.]).
  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    Auf die Frage, ob eine Verjährungseinrede erstmals im Revisionsverfahren erhoben werden kann (vgl. dazu BGHZ 1, 234 [239] sowie BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - IX ZR 246/89 - NJW 1990, 2754), kommt es nicht an.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    In dieser Fallgestaltung stellt sich der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch als Kehrseite des vermeintlichen Leistungsanspruchs dar (BVerwGE 84, 274 [276]; Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 5).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94
    Der Hinweis auf Besonderheiten von beamtenrechtlichen Erstattungsansprüchen (vgl. BVerwGE 66, 251 [253]) führt im hier gegebenen Zusammenhang wegen der andersgearteten Rechtsbeziehungen und der abweichenden Interessenlage nicht weiter.
  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67

    Anspruch auf Rückzahlung von entrichteten Landesausgleichsabgaben und Umlagen -

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 246/89

    Berücksichtigung der Verjährung in der Revisionsinstanz

  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18

    Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen

    Maßgebend ist nicht der innere, sondern der objektiv erklärte Wille und damit die Erklärung, wie sie der Empfänger unter Berücksichtigung der ihm bekannten oder für ihn erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen musste; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 1 C 15.94 -, NJW 1996, 1073; Urteil vom 21.06.2006 - 6 C 19/06 -, BVerwGE 126, 149 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2010 - 4 ZB 10.1848

    Dingliche Haftung für Grundsteuer nach Grundstückserwerb im

    Maßgebend ist insoweit, wie der Adressat der Maßnahme diese unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Verwaltung (BVerwG vom 17.8.1995 BVerwGE 99, 101/103 m.w.N.).
  • LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14

    Vollstreckungsersuchen wegen Rundfunkbeitrag muss Vollstreckungsgläubigerin

    Dieses Schreiben, das mangels Gläubigerbenennung kaum die Voraussetzungen für ein taugliches Schreiben eines Inkassounternehmens erfüllen würde, würde danach keinen Verwaltungsakt darstellen (BVerwG, 1 C 15/94, 17.8.1995; VG Augsburg, Au 7 S 13, 1467, 9.10.2013; VG München, M 6a S 04.4066, 7.12.2004).
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