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   AG Erlangen, 21.10.2009 - 1 C 1561/09   

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https://dejure.org/2009,43627
AG Erlangen, 21.10.2009 - 1 C 1561/09 (https://dejure.org/2009,43627)
AG Erlangen, Entscheidung vom 21.10.2009 - 1 C 1561/09 (https://dejure.org/2009,43627)
AG Erlangen, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 1 C 1561/09 (https://dejure.org/2009,43627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsersatz nur bei Rücktritt - Grundlegender Unterschied zur Nacherfüllung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus AG Erlangen, 21.10.2009 - 1 C 1561/09
    Deshalb finde die Rechtsprechung des BGH ( Urt . v. 26.11.2008 - VIII ZR 200/05, NJW 2009, 427), wonach § 439 IV BGB in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs einschränkend anzuwenden sei, keine Anwendung.

    Nach der Entscheidung des BGH vom 26.11.2008 (NJW 2009, 427) ist § 439 IV BGB unter Beachtung des Urteils des EuGH vom 17.04.2008 (NJW 2008, 1433) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in den Fällen eines Verbrauchsgüterkaufs gemäß § 474 I 1 BGB einschränkend mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in Bezug genommenen Vorschriften §§ 346-348 BGB nur für die Rückgewähr der mangelhaften Kaufsache selbst gelten, dass sie hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache führen.

  • LG Mosbach, 03.02.2009 - 2 O 305/08

    Autokauf - Bei Rücktritt wird eine Nutzungsentschädigung fällig

    Auszug aus AG Erlangen, 21.10.2009 - 1 C 1561/09
    Die Verpflichtung des Käufers gemäß §§ 346 I, II 1 Nr. 1, 100 BGB zum Nutzungsersatz infolge eines Rücktritts wegen Sachmangels wird dagegen nicht ausgeschlossen ( Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl ., Rn . 379; Lorenz, DAR 2008, 330; LG Mosbach, Urt . v. 03.02.2009 - 2 O 305/08, BeckRS 2009, 05141).

    Zum anderen ist eine Verpflichtung des Käufers zum Nutzungsersatz infolge Rücktritts auch europarechtskonform (LG Mosbach, Urt . v. 03.02.2009 - 2 O 305/08, BeckRS 2009, 05141; Lorenz, DAR 2008, 330).

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus AG Erlangen, 21.10.2009 - 1 C 1561/09
    Nach der Entscheidung des BGH vom 26.11.2008 (NJW 2009, 427) ist § 439 IV BGB unter Beachtung des Urteils des EuGH vom 17.04.2008 (NJW 2008, 1433) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in den Fällen eines Verbrauchsgüterkaufs gemäß § 474 I 1 BGB einschränkend mit der Maßgabe anzuwenden, dass die in Bezug genommenen Vorschriften §§ 346-348 BGB nur für die Rückgewähr der mangelhaften Kaufsache selbst gelten, dass sie hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache führen.
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