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   BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05   

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BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05 (https://dejure.org/2006,2569)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 C 16.05 (https://dejure.org/2006,2569)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 C 16.05 (https://dejure.org/2006,2569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als politischer Flüchtling wegen Verfolgungsgefahren infolge der Asylantragstellung; Unterliegen einer Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure bei der Rückkehr in den Iran als Christ; Anspruch auf Abschiebungsschutz

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anwendungszeitpunkt, Zuwanderungsgesetz, Ermessen, Unverzüglichkeit, Jahresfrist, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungszusammenhang, Verfolgung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    8 2. Wie der Senat in dem gleichzeitig ergehenden Urteil des Verfahrens BVerwG 1 C 15.05 näher ausgeführt hat, ist die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht mit Bundesrecht nicht vereinbar (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).

    Zu den Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 15.05, an dem der Prozessbevollmächtigte des Klägers ebenfalls beteiligt ist, Bezug genommen.

    11 c) Entgegen der vom Kläger noch im Beschwerdeverfahren vertretenen Ansicht ist der Widerruf auch nicht etwa deshalb insgesamt rechtswidrig, weil er nicht unverzüglich im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG bzw. nicht innerhalb der Jahresfrist nach § 48 Abs. 4, § 49 Abs. 2 Satz 2 VwVfG erfolgt sein soll (vgl. auch hierzu das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 15.05).

    Den hierzu im Urteil des Verfahrens BVerwG 1 C 15.05 entwickelten Anforderungen wird das Berufungsurteil indessen nicht gerecht.

    a) Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof bei der Prüfung, ob dem Kläger heute bei einer Rückkehr in den Irak eine Gruppenverfolgung als Christ droht, den allgemeinen (Prognose-)Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit angelegt und nicht den erleichterten sog. herabgesetzten oder herabgestuften Maßstab der hinreichenden Sicherheit vor erneuter bzw. wiederholter Verfolgung (vgl. im Einzelnen das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 15.05).

    Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG (vgl. auch hierzu das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 15.05).

  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Nur ausnahmsweise sind sie als eine allgemeine Gefahr oder Gruppengefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu qualifizieren, namentlich etwa bei Aids (vgl. Urteil vom 27. April 1998 BVerwG 9 C 13.97 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 12 = NVwZ 1998, 973).

    Nach der Aids-Entscheidung vom 27. April 1998 a.a.O. kommt bei Krankheiten die Annahme einer die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG auslösenden Allgemeingefahr nur in Betracht, wenn die Gefahr einer großen Zahl der im Abschiebezielstaat lebenden Personen gleichermaßen droht, über deren Aufnahme oder Nichtaufnahme nicht im Einzelfall durch das Bundesamt und eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde, sondern für die ganze Gruppe der potenziell Betroffenen einheitlich durch eine politische Leitentscheidung des Innenministeriums befunden werden soll.

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Danach sind zielstaatsbezogene Krankheitsfolgen in der Regel als individuelle Gefahren im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anzusehen (vgl. etwa schon Urteil vom 9. September 1997 BVerwG 9 C 48.96 InfAuslR 1998, 125 ; Urteil vom 25. November 1997 BVerwG 9 C 58.96 BVerwGE 105, 383 ; Urteil vom 29. Juli 1999 BVerwG 9 C 2.99 juris ).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Danach sind zielstaatsbezogene Krankheitsfolgen in der Regel als individuelle Gefahren im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anzusehen (vgl. etwa schon Urteil vom 9. September 1997 BVerwG 9 C 48.96 InfAuslR 1998, 125 ; Urteil vom 25. November 1997 BVerwG 9 C 58.96 BVerwGE 105, 383 ; Urteil vom 29. Juli 1999 BVerwG 9 C 2.99 juris ).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 9.99

    Asyl für Angolaner - Vorgehen der Gerichte bei allgemeinen Gefahren im

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Etwas anderes gilt in diesen Fällen, in denen die Sperrwirkung eingreift, nur dann, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer (entweder aufgrund der allgemeinen Verhältnisse oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall, vgl. Urteil vom 21. September 1999 BVerwG 9 C 9.99 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 22 und Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 13 S. 65 f.) landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist.
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Danach sind zielstaatsbezogene Krankheitsfolgen in der Regel als individuelle Gefahren im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anzusehen (vgl. etwa schon Urteil vom 9. September 1997 BVerwG 9 C 48.96 InfAuslR 1998, 125 ; Urteil vom 25. November 1997 BVerwG 9 C 58.96 BVerwGE 105, 383 ; Urteil vom 29. Juli 1999 BVerwG 9 C 2.99 juris ).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    13 aa) Zwar verfehlt das angefochtene Urteil nicht bereits in seinem Ansatz die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 1. November 2005 BVerwG 1 C 21.04 (ZAR 2006, 107, zur Veröffentlichung in den Entscheidungssammlungen BVerwGE und Buchholz vorgesehen) klargestellten Maßstäbe zur Auslegung der Widerrufsermächtigung in § 73 Abs. 1 AsylVfG.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Etwas anderes gilt in diesen Fällen, in denen die Sperrwirkung eingreift, nur dann, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer (entweder aufgrund der allgemeinen Verhältnisse oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall, vgl. Urteil vom 21. September 1999 BVerwG 9 C 9.99 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 22 und Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 13 S. 65 f.) landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist.
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 16.05 - juris Rn. 18 unter Hinweis auf Urteile vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 - InfAuslR 1998, 125 und vom 25. November 1997 -BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 und vom 29. Juli 1999 - BVerwG 9 C 2.99 - juris ).

    Dies kommt allerdings bei Erkrankungen nur in Betracht, wenn es - etwa bei Aids - um eine große Anzahl Betroffener im Zielstaat geht und deshalb ein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG besteht (vgl. auch hierzu zuletzt Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 12 = NVwZ 1998, 973).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2015 - 10 A 10689/15

    Subsidiärer Schutz für Somalier - individuelle Bedrohungslage

    Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, ist in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 16.05 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Dies kommt allerdings bei Erkrankungen nur in Betracht, wenn es - etwa bei Aids - um eine große Anzahl Betroffener im Zielstaat geht und deshalb ein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 16.05 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 352/09

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten und Kurden im Irak; krankheitsbezogenes

    hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 23.7.2007 - 10 B 85/07 -, vom 24.5.2006 - 1 B 118/05 - und vom 18.7.2006 - 1 C 16.05 -, jeweils zitiert nach juris.

    Urteil vom 18.7.2006 - 1 C 16.05 -, a.a.O.

  • BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht auch in seinen jüngsten Urteilen zu § 60 Abs. 7 AufenthG ausgegangen (vgl. Urteile vom 27. Juni 2006 BVerwG 1 C 14.05 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen und vom 18. Juli 2006 BVerwG 1 C 16.05 ).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 B 08.30320

    Asylbewerber Türkei; Abschiebungsverbot; frühkindlicher Autismus;

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 16.05, vom 9.9.1997 Az. 9 C 48.96 und vom 25.11.1997 Az. 9 C 58.96).

    Dies kommt allerdings bei Erkrankungen nur in Betracht, wenn es - etwa bei Aids - um eine große Anzahl Betroffener im Zielstaat geht und deshalb ein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG besteht (BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 16.05).

    Auch der Umstand, dass der Kläger damit (nur) das Schicksal aller kurdischsprachigen, an frühkindlichem Autismus Erkrankten in der Türkei teilen würde, führt nicht dazu, dass er sich aus diesem Grund nicht auf das Bestehen eines Abschiebungsverbots berufen kann, weil es sich dennoch um eine individuelle Leibes- oder Lebensgefahr handelt (BVerwG vom 18. Juli 2006 Az. 1 C 16.05).

  • VG Dresden, 30.04.2018 - 13 K 2802/17
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms (vgl. hierzu Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200) - ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 16.05 -, juris Rn. 20).

    Diese ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst, c AufenthG (entsprechend Art. 6 Buchst, c der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004 - sog. Qualifikationsrichtlinie) ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 16.05 -, juris Rn. 21 f.).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 16.05 -, juris Rn. 24).

  • VG Hamburg, 07.07.2021 - 10 A 2109/19

    Iran: Asylrelevanz identitätsprägender Zuwendung zum christlichen Glauben und

    Es handelt sich bei COVID-19 gerade nicht um eine "zwar nicht singuläre[], aber wenig verbreitete[] Krankheit[]" mit der Folge, dass § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG unanwendbar wäre (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 16.05, juris Rn. 17 mit Verweis auf Urt. v. 27.4.1998, 9 C 13.97 = juris Rn. 7 f.).

    Umso weniger besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, überhaupt einen schweren Verlauf der Krankheit COVID-19 zu erleiden und ggf. keine Behandlung bzw. Versorgung im iranischen Gesundheitssystem erlangen zu können (vgl. zur Bedeutung des letztgenannten Umstands nochmals BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 16.05, juris Rn. 17).

  • VG Hamburg, 25.11.2020 - 10 A 3358/17

    Iran: Klage abgewiesen. Die medikamentöse Behandlung der Bevölkerung im Iran ist

    Es handelt sich bei COVID-19 gerade nicht um eine "zwar nicht singuläre[], aber wenig verbreitete[] Krankheit[]" mit der Folge, dass § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG unanwendbar wäre (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 16/05, juris Rn. 17 mit Verweis auf Urt. v. 27.4.1998, 9 C 13/97 = juris Rn. 7 f.).

    Umso weniger besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, überhaupt ei­ nen schweren Verlauf der Krankheit COVID-19 zu erleiden und ggf. keine Behandlung bzw. Versorgung im iranischen Gesundheitssystem erlangen zu können (vgl. zur Bedeutung des letztgenannten Umstands nochmals BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 16/05, juris Rn. 17).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 11605/06

    Asylrecht; Abschiebeschutz wegen posttraumatischer Belastungsstörung

    "Nach den in der Rechtsprechung des BVerwG entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers auf Grund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. zuletzt Urt. des Senats v. 18.7. 2006 - 1 C 16/05, BeckRS 2006, 25786 Rdnr. 18 unter Hinweis auf BVerwG, InfAuslR 1998, 125 [dialysepflichtige Niereninsuffizienz] und BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524 [angeborener Herzfehler/Vorhofseptumdefekt]; BVerwG, Urt. v. 29.7.1999 - 9 C 2/99, juris [u.a. Folgen von Total-Endoprothesen-Operationen, Diabetes mellitus und Immunthrombozytopenie]).

    Dies kommt allerdings bei Erkrankungen nur in Betracht, wenn es - etwa bei Aids - um eine große Anzahl Betroffener im Zielstaat geht und deshalb ein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG besteht (vgl. auch hierzu zuletzt Urt. v. 18.7. 2006, BeckRS 2006, 25786, unter Hinweis auf BVerwG , Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 12 = NVwZ 1998, 973).

  • VG Hamburg, 20.10.2021 - 10 A 80/20

    Zu den Voraussetzungen für eine Verfolgungsgefahr im Iran wegen Apostasie bzw.

    Es handelt sich bei COVID-19 gerade nicht um eine "zwar nicht singuläre[], aber wenig verbreitete[] Krankheit[]" mit der Folge, dass § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG unanwendbar wäre (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 16.05, juris Rn. 17 mit Verweis auf Urt. v. 27.4.1998, 9 C 13.97 = juris Rn. 7 f.).

    Umso weniger besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, überhaupt einen schweren Verlauf der Krankheit COVID-19 zu erleiden und ggf. keine Behandlung bzw. Versorgung im iranischen Gesundheitssystem erlangen zu können (vgl. zur Bedeutung des letztgenannten Umstands nochmals BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 16.05, juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - 20 A 2375/07

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 1 A 10433/07

    Kosovo, Unabhängigkeit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 81.05

    Anwendbarkeit von § 73 Abs. 2a S. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor dem 1.

  • VG Trier, 19.06.2008 - 2 K 963/06

    Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Aachen, 12.08.2022 - 3 K 319/19

    Bangladesch: Abschiebungsverbot wegen Krankheit

  • VG Hamburg, 17.11.2021 - 10 A 1072/19

    Verfolgung wegen angeblicher Beihilfe zur Spionage - Echtheit von angeblichen

  • VG München, 27.02.2008 - M 16 K 07.51082

    Herkunftsland: Irak; Diabetes mellitus Typ 1

  • VG Aachen, 09.12.2013 - 1 K 2546/12

    Roma; Mazedonien; Medizinische Versorgung; Geldverleiher; Bedrohung

  • VG Köln, 14.09.2012 - 18 K 4555/10

    Irak Stadt Kirkuk Widerruf Änderung der Umstände Gefahr für die Sicherheit

  • VG Aachen, 30.01.2014 - 1 K 2207/13

    Roma; Bosnien

  • VG Aachen, 30.01.2014 - 1 K 2688/13

    Roma; Bosnien; Attest; PTBS

  • VG Aachen, 30.01.2014 - 1 K 2865/13

    Roma; Bosnien; Erkrankung

  • VG Köln, 13.12.2011 - 14 K 286/10

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines afghanischen Staatsangehörigen als

  • VG Aachen, 16.05.2011 - 4 K 1139/10

    Krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Irak, Flüchtlingsanerkennung,

  • VG Aachen, 14.03.2011 - 4 K 1819/09

    Irakischer Staatsangehöriger arabischer Volkszugehörigkeit und Sunnit hat seit

  • VG Chemnitz, 28.04.2022 - 1 K 1974/18

    Georgien: Staatlicher Schutz bei kriminellem Unrecht; Sicherung Existenzminimum

  • VG Würzburg, 19.07.2021 - W 4 K 20.31094

    Somalia: kein glaubhafter Vortrag zu Verfolgung durch Al-Shabaab; inländische

  • VG Aachen, 10.09.2015 - 1 K 752/15
  • VG Aachen, 18.12.2014 - 1 K 672/14

    Homosexualität; Medizinische Versorgung; Tumor

  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 13a ZB 10.30283

    Asylrecht Irak; individuelle Gefahr für Leib oder Leben; Verfolgungsdichte;

  • VG Würzburg, 23.03.2023 - W 4 K 22.30192

    Somalia, unglaubhafte Verfolgungsgeschichte, interne Schutzmöglichkeit in

  • VG Köln, 13.01.2012 - 18 K 5517/10

    Vorliegen eines Abschiebungshindernisses eines irakischen Staatsangehörigen als

  • VG Würzburg, 17.10.2022 - W 4 K 21.30939

    Somalia/M* Hellip, kein Abschiebungsverbot bei junger, arbeitsfähiger Frau ohne

  • VG Würzburg, 13.01.2021 - W 4K 20.31170

    Somalia: Rechtmäßiger Widerruf von Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 nach

  • VG Schleswig, 29.05.2013 - 1 A 217/11
  • VG Schleswig, 23.08.2013 - 1 A 248/11
  • VG Schleswig, 29.05.2013 - 1 A 228/11
  • VG Köln, 23.05.2012 - 14 K 449/11

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Abschiebungshindernisses eines afghanischen

  • VG Aachen, 25.04.2018 - 6 K 5211/17
  • VG Hamburg, 07.07.2022 - 13 A 4497/21
  • VG Aachen, 03.07.2018 - 2 K 209/17
  • VG Minden, 22.06.2012 - 10 K 1330/11
  • VG Köln, 16.12.2011 - 18 K 3181/10

    Ayslanerkennung für einen in Khatare bei Alkosh in der Provinz Ninive geborenen

  • VG Münster, 31.03.2008 - 11 K 1392/03

    Nigeria, Geheimgesellschaft, Ogboni-Bruderschaft, Glaubwürdigkeit, Ibo, Yoruba,

  • VG Kassel, 15.12.2015 - 6 K 435/13
  • VG Köln, 27.03.2014 - 1 K 8004/13
  • VG Kassel, 16.12.2013 - 4 K 1350/11
  • VG Stade, 27.04.2012 - 6 A 1130/11
  • VG Potsdam, 29.04.2014 - 6 K 1515/13
  • VG Schleswig, 22.12.2011 - 1 A 26/06
  • VG Dresden, 25.09.2009 - A 7 K 268/09

    Vorliegen eines Abschiebungshindernisses bei einem HIV-kranken ghanaischen

  • VG Augsburg, 17.10.2007 - Au 6 K 06.30034

    Serbien, Kosovo, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
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   BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 81.05, 1 PKH 23.05, 1 C 16.05   

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https://dejure.org/2005,24771
BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 81.05, 1 PKH 23.05, 1 C 16.05 (https://dejure.org/2005,24771)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 1 B 81.05, 1 PKH 23.05, 1 C 16.05 (https://dejure.org/2005,24771)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 1 B 81.05, 1 PKH 23.05, 1 C 16.05 (https://dejure.org/2005,24771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 73 Abs. 2a S. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor dem 1. Januar 2005 ergangene Widerrufsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 73 Abs. 2a S. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor dem 1. Januar 2005 ergangene Widerrufsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05

    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anwendungszeitpunkt, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 81.05
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 16.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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