Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 16.11.2015

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14   

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BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14 (https://dejure.org/2015,9661)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 C 16.14 (https://dejure.org/2015,9661)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 (https://dejure.org/2015,9661)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2004/83/EG Art. 15, 17, 24; Richtlinie 2011/95/EU Art. 15, 17, 18, 24; AufenthG a. F. § ... 60 Abs. 2, § 72 Abs. 2; AufenthG n. F. § 25 Abs. 2 und 3 Satz 2 Nr. 2, § 60 Abs. 5 und 7, § 104 Abs. 9; AsylVfG § 4 Abs. 1 und 2
    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Ausschlussgrund; erhebliche Bedeutung; Straftat; Schutzbedürftigkeit und; Schutzwürdigkeit; subsidiärer Schutzstatus; Übergangsregelung; Wiederholungsgefahr.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Richtlinie 2004/83/EG Art. 15, 17, 24
    Abschiebungsverbot; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis; Ausschlussgrund; Schutzbedürftigkeit und; Schutzwürdigkeit; Straftat; Wiederholungsgefahr; erhebliche Bedeutung; subsidiärer Schutzstatus; Übergangsregelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 15 EGRL 83/2004, Art 17 EGRL 83/2004, Art 15 EURL 95/2011, Art 17 EURL 95/2011, Art 18 EURL 95/2011
    Gleichsetzung eines aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbotes und der Zuerkennung eines asylverfahrensrechtlichen Schutzstatus; Relevanz der Wiederholungsgefahr einer Straftatsbegehung bei Aufenthaltserlaubniserteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 15 EGRL 83/2004, Art 17 EGRL 83/2004, Art 15 EURL 95/2011, Art 17 EURL 95/2011, Art 18 EURL 95/2011
    Gleichsetzung eines aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbotes und der Zuerkennung eines asylverfahrensrechtlichen Schutzstatus; Relevanz der Wiederholungsgefahr einer Straftatsbegehung bei Aufenthaltserlaubniserteilung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus nach § 4 Abs. 1 AsylVfG von der Feststellung eines Abschiebungsverbots

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2004/83/EG Art. 15, RL 2004/83/EG Art. 17, RL 2004/83/EG Art. 24, RL 2011/95/EU Art. 15, RL 2011/95/EU Art. 17, RL 2011/95/EU Art. 18, RL 2011/95/EU Art. ... 24, AufenthG § 60 Abs. 2, AufenthG § 72 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7, AufenthG § 104 Abs. 9, AsylVfG § 4, AsylVfG § 4 Abs. 1, AsylVfG § 4 Abs. 2
    Abschiebungsverbot, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Ausschlussgrund, Straftat, erhebliche Bedeutung, Schutzbedürftigkeit, Schutzwürdigkeit, subsidiärer Schutz, Übergangsregelung, Wiederholungsgefahr

  • rewis.io

    Gleichsetzung eines aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbotes und der Zuerkennung eines asylverfahrensrechtlichen Schutzstatus; Relevanz der Wiederholungsgefahr einer Straftatsbegehung bei Aufenthaltserlaubniserteilung

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus nach § 4 Abs. 1 AsylVfG von der Feststellung eines Abschiebungsverbots

  • datenbank.nwb.de

    Gleichsetzung eines aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbotes und der Zuerkennung eines asylverfahrensrechtlichen Schutzstatus; Relevanz der Wiederholungsgefahr einer Straftatsbegehung bei Aufenthaltserlaubniserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - und die frühere Straftat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsverbot - und subsidiärer Schutzstatus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 634
  • DÖV 2015, 675
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Die allgemeine Sperrwirkung der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG stünde der Erteilung des Aufenthaltstitels ebenfalls nicht entgegen; sie ist durch die dem Kläger erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG a.F. beseitigt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 20 - juris Rn. 10).

    Dieser Ausschlussgrund ist durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG a.F. nicht weggefallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 20 - juris Rn. 10).

    Der Ausschlussgrund des § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AufenthG ist - anders als der Versagungsgrund nach § 25 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 AufenthG a.F. - nicht gefahren- oder präventionsabhängig konzipiert, sondern als dauerhaft wirkender Ausschlusstatbestand (BVerwG, Urteil vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 20 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Die Feststellung nach § 60 Abs. 2 AufenthG a.F. trifft zwar eine Aussage über die Schutzbedürftigkeit nach Art. 15 Buchst. b der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 337 S. 9), sogenannte Qualifikationsrichtlinie (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 13).

    Die Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 3 AufenthG a.F. war lediglich richtlinienkonform dahin auszulegen, dass bei einem subsidiär Schutzberechtigten eine Aufenthaltserlaubnis nur abgelehnt werden durfte, wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Erteilung entgegenstanden (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07- BVerwGE 131, 198 Rn. 13).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Diese aus der Begehung einer schweren Straftat folgende "Unwürdigkeit", einen qualifizierten Aufenthaltstitel zu gewähren, besteht auch dann fort, wenn keine Wiederholungsgefahr (mehr) besteht und von dem Ausländer auch sonst keine aktuellen Gefahren für den Aufenthaltsstaat ausgehen (vgl. auch - für die Ausschlussgründe nach Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c RL 2004/83/EG - der Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 9. November 2010 - C-57/09 und C-101/09 [ECLI:EU:C:2010:661], BRD ./. B. und D. - Rn. 104).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Auch nach der ab dem 1. Dezember 2013 geltenden Rechtslage wird das nationale Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 5 AufenthG in Bezug auf Art. 3 EMRK nicht durch das unionsrechtliche Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 AufenthG verdrängt (vgl. - zur Gesetzeslage bis zum 30. November 2013 - BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Eine Straftat im Sinne des § 25 Abs. 3 AufenthG n.F. erfordert ein Kapitalverbrechen oder eine sonstige Straftat, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert ist und entsprechend strafrechtlich verfolgt wird (vgl. zu § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG a.F. - BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 13.11 - BVerwGE 144, 127 Rn. 20).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 und vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 19 B 10.2539

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Dass Art. 17 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/83/EG eine "schwere Straftat" verlangt, wohingegen § 25 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b AufenthG a.F. eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" vorausgesetzt hat, bewirkt lediglich eine redaktionelle Abweichung (vgl. VGH München, Urteil vom 15. Juni 2011 - 19 B 10.2539 - juris Rn. 34; Hailbronner, AuslR, Stand: September 2014, § 25 AufenthG Rn. 74).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 und vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 14).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wie auch auf Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 und vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 22 Rn. 14).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - NVwZ-RR 2015, 634 Rn. 14).
  • VG Gelsenkirchen, 15.06.2016 - 7a K 3661/14

    BAMF durfte Abschiebungsverbot nicht widerrufen

    BVerwG, Urteil vom 24. März 2015 - 1 C 16.14 -, juris, Rn. 15 f. zur inhaltsgleichen Vorläufervorschrift § 4 Abs. 1 AsylVfG.

    BVerwG, Urteil vom 24. März 2015 - 1 C 16.14 -, juris, Rn. 16.

    BVerwG, Urteil vom 24. März 2015 - 1 C 16.14 -, juris, Rn. 15 f. zur Vorläufervorschrift § 4 Abs. 1 AsylVfG.

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54131
OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14 (https://dejure.org/2015,54131)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.11.2015 - 1 C 16/14 (https://dejure.org/2015,54131)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. November 2015 - 1 C 16/14 (https://dejure.org/2015,54131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 136 Abs. 4, § 214 Abs. 3
    Sanierungssatzung, Ergänzendes Verfahren, Gebietsverkleinerung, Abwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag bzgl. der rückwirkenden Inkraftsetzung einer beschlossenen Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Beseitigung der im Satzungsgebiet bestehenden Missstände durch eine "behutsame erhaltende Sanierung"; Möglichkeit eines ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Normenkontrollantrag bzgl. der rückwirkenden Inkraftsetzung einer beschlossenen Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Beseitigung der im Satzungsgebiet bestehenden Missstände durch eine "behutsame erhaltende Sanierung"; Möglichkeit eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 698
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 15/14

    Sanierungssatzung, Ausfertigungsmangel, ergänzendes Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    49 Auch eine Sanierungssatzung darf - wie der erkennende Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 C 15/14 entschieden hat - mit Rückwirkung erneut bekannt gemacht werden.

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das rückwirkende Inkraftsetzen einer Sanierungssatzung selbst dann noch zulässig ist, wenn die Sanierung bereits abgeschlossen und die förmliche Festlegung schon aufgehoben worden ist (BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 a. a. O.; Urt. v. 3. Dezember 1998, BauR 1999, 376, ebenso Senatsurt. v. 16. November 2015 - 1 C 15/14 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn es handelt sich nicht um eine inhaltliche Klarstellung zu Grundstücken innerhalb einer als Grenze genannten Straße oder im unmittelbaren Bereich dieser Grenzstraße und auch nicht um eine bloße Begradigung des Sanierungsgebiets entlang einer "Grenzstraße" (zur Abgrenzung: SächsOVG, NK-Urt. v. 16. November 2015 - 1 C 15/14), sondern es wird hier ein breiter rechteckiger Streifen, der mehrere nebeneinander liegende Grundstücke umfasst aus dem ursprünglichen Sanierungsgebiet herausgenommen, was zu dessen deutlicher Verkleinerung führt.

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 14.97

    Sanierungsgebiet; förmliche Festlegung des -; Sanierungssatzung; Bestimmtheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    Das von den Antragstellern in Bezug genommene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 - sei durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 4 C 14.97 - geändert worden.

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das rückwirkende Inkraftsetzen einer Sanierungssatzung selbst dann noch zulässig ist, wenn die Sanierung bereits abgeschlossen und die förmliche Festlegung schon aufgehoben worden ist (BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 a. a. O.; Urt. v. 3. Dezember 1998, BauR 1999, 376, ebenso Senatsurt. v. 16. November 2015 - 1 C 15/14 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 16.06.2010 - 4 BN 67.09

    Zur rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes und einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    Maßgebend gem. § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen) Beschlussfassung über die Satzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010, BauR 2010, 1894, m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 23. Oktober 2008 - 7 D 37/07.NE -, juris).

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das rückwirkende Inkraftsetzen einer Sanierungssatzung selbst dann noch zulässig ist, wenn die Sanierung bereits abgeschlossen und die förmliche Festlegung schon aufgehoben worden ist (BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 a. a. O.; Urt. v. 3. Dezember 1998, BauR 1999, 376, ebenso Senatsurt. v. 16. November 2015 - 1 C 15/14 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    Das ist der Fall, wenn die Identität der Satzung in Frage gestellt wird (BVerwG, Urt. v. 18. September 2003, BVerwGE 119, 54), weil die ursprünglich beschlossene Satzung einen anderen Inhalt bekommen soll (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. Mai 2014, BauR 2015, 447, m. w. N.).

    Denn es handelt sich um eine Nachbesserung, die geeignet ist, das planerische Gesamtkonzept in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. September 2003 a. a. O.).

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    Dabei stehen auch das Verstreichen eines erheblichen Zeitraumes seit der ursprünglichen Beschlussfassung und eine inzwischen eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. November 1998, BauR 1999, 375).

    Nach § 142 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung war das Sanierungsgebiet so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt, wobei auch damals die Abgrenzung des Sanierungsgebiets dem Gebot gerechter Abwägung unterlag (BVerwG, Beschl. v. 10. November 1998, BauR 1999, 375).

  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12

    Zulässigkeit der Subtraktionsmethode bei Beschlussfassung über Gemeindesatzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    § 39 Abs. 6 SächsGemO enthält auch keine Vorgaben darüber, wie die Stimmenmehrheit im Einzelfall festzustellen ist (SächsOVG, NK-Urt. v. 5. Dezember 2013 - 1 C 1/12 -, juris Rn. 50).47 Im Weiteren ist auch der Nachweis über die Anwesenheit der 64 Stadträte bei jeder einzelnen Beschlussfassung nicht erforderlich, weil gem. § 39 Abs. 6 SächsGemO allein die Mehrheit der Stimmen festzustellen ist.
  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    Dass im späteren Verwaltungsverfahren von einer anderen Abgrenzung ausgegangen wurde, weil diese nicht betroffen waren, d. h. erst später bebaut worden sind, ändert nichts an der Festlegung der Begrenzung in der Sanierungssatzung, zumal auch nicht betroffene Flächen in das Sanierungsgebiet einbezogen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. März 1999, NVwZ 1999, 1336).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 399/00

    Teilgenehmigung eines Bebauungsplans; ortsübliche Bekanntmachung; Abwägung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    Ein Verzicht kann stillschweigend - wie hier - auch dadurch erklärt werden, dass die Mitglieder des Stadtrats über den Verhandlungsgegenstand abstimmen, ohne den Mangel der Rechtzeitigkeit der ihnen zugeleiteten Informationen zu rügen (vgl. zur vergleichbaren dortigen landesrechtlichen Regelung VGH BW, Urt. v. 19. Dezember 2000 - 8 S 399/00 -, juris Rn. 37).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1993 - 1 K 30/91

    Sanierungssatzung; Sanierung; Normenkontrollverfahren; Sanierungsgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    Ihr wird ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, dessen Ausfüllung sich an der zweckmäßigen Durchführung der Sanierung, dem Zustand des Sanierungsgebiets, dem finanziellen Bedarf und den zu erwartenden Förderungsmitteln zu orientieren hat (vgl. OVG Schl.-H., NK-Urt. v. 4. November 1993 - 1 K 30/91 -, juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 22 A 2639/93

    Bauleitplanung: Ausschluß eines Ratsmitglieds von der Aufstellung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
    Das von den Antragstellern in Bezug genommene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 - sei durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 4 C 14.97 - geändert worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 7 D 37/07

    Verlängerung einer Genehmigung zur Teilnutzung eines ehemaligen Baumarktes als

  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

  • OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 28/13

    Normenkontrolle, Präklusion, Bebauungsplan, Auslegung,

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

    109 Die Rüge der Antragstellerin, den beiden Nachrückern in den Gemeinderat der Antragsgegnerin seien die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung der Sitzung des Gemeinderats am 13. April 2015 nicht übersandt worden, ist bereits deswegen unbegründet, weil diese das Verfahren in der Sitzung insoweit nicht beanstandet haben (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 16. Nov. 2015 - 1 C 16/14 -, juris Rn. 44).

    Im Übrigen haben die Gemeinderäte die Verfahrensweise des Bürgermeisters insoweit nicht beanstandet (vgl. dazu SächsOVG, NK-Urt. v. 16. November 2015 - 1 C 16/14 -, juris Rn. 44).

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 27/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren;

    Im Übrigen haben die Gemeinderäte die Verfahrensweise des Bürgermeisters insoweit nicht beanstandet (vgl. dazu SächsOVG, NK-Urt. v. 16. November 2015 - 1 C 16/14 -, juris Rn. 44).98 2.2 Es liegen weder beachtliche Verstöße gegen formelles (2.2.1) noch materielles (2.2.2) Bundesrecht vor.
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes

    Im Übrigen haben die Gemeinderäte die Verfahrensweise des Bürgermeisters insoweit nicht beanstandet (vgl. dazu SächsOVG, NK-Urt. v. 16. November 2015 - 1 C 16/14 -, juris Rn. 44).
  • VG Berlin, 09.03.2018 - 28 L 129.18

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bei Ablauf der Überstellungsfrist

    Zur Überstellung in der Form der selbstorganisierten Ausreise (Art. 7 Abs. 1 a Dublin-Durchführungs-VO) hat das Bundesverwaltungsgericht betont, dass diese Art der Ausreise nur auf Initiative bzw. Antrag des Schutzsuchenden erfolgt (Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 1 C 16/14 -, juris Rn. 24 f.), also gerade keine entsprechende Pflicht besteht (vgl. schon Beschluss der Kammer vom 8. Februar 2018 - VG 28 L 48.18 A - so auch VG Berlin, Beschluss vom 25. Januar 2018 - VG 31 L 586.17 A - ).
  • VG Berlin, 10.08.2018 - 34 L 296.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Zur Überstellung in der Form der selbstorganisierten Ausreise (vgl. Art. 7 Abs. 1 a der Dublin-Durchführungs-VO) hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen betont, dass diese Art der Ausreise nur auf Initiative bzw. Antrag des Schutzsuchenden erfolgt (vgl. Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 1 C 16/14 -, bei juris Rn. 24 f.), also gerade keine entsprechende Pflicht besteht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 25. Januar 2018 - VG 31 L 586.17 A -, bei juris Rn. 17; VG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2018 - VG 28 L 48.18 A -, Entsch.-Abdr. S. 4 und Beschluss vom 9. März 2018, a.a.O., bei juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 29.05.2020 - 34 K 246.18
    Zur Überstel lung in der Form der selbstorganisierten Ausreise (vgl. Art. 7 Abs. 1 a der Dublin- Durchführungs-VO) hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen betont, dass diese Art der Ausreise nur auf Initiative bzw. Antrag des Schutzsuchenden erfolgt (vgl. Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 1 C 16/14 juris Rn. 24 f.), also ge rade keine entsprechende Pflicht besteht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 25. Ja nuar 2018 - VG 31 L 586.17 A juris Rn. 17; VG Berlin, Beschluss vom 10. August 2018, a.a.O., juris Rn. 12 m.w.Nachw.).
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