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BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Zahlungsrückstände - Vorliegen einer Unzuverlässigkeit im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausübung eines Gewerbes durch das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GewO § 35
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 17.01.1978 - 3 K 2022/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1978 - XIII A 650/78
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Papierfundstellen
- BVerwGE 65, 9
- DVBl 1982, 698
Wird zitiert von ... (196) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Der gegenteiligen bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.];Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.Bis zum Inkrafttreten der vorerwähnten Novelle konnte die Rechtsprechung die für die Unzuverlässigkeitsbeurteilung maßgebenden Umstände, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens eintraten, deshalb noch im Rahmen der Entscheidung über die Anfechtung der Untersagungsverfügung berücksichtigen, weil sie von einem durch § 35 Abs. 6 GewO a.F. normierten antrag unabhängigen Anspruch des Gewerbetreibenden ausgehen konnte (vgl. BVerwGE 28, 202 [204]), nach Wegfall der Unzuverlässigkeitsgründe sein Gewerbe wieder ausüben zu dürfen.
- BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
Ausweisungsanfechtung I
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Nach Einführung des Antragserfordernisses in § 35 Abs. 6 Satz 1 GewO liegt dem § 35 GewO eine ebenso deutliche Trennung zwischen dem Untersagungsverfahren einerseits und dem Wiedergestattungsverfahren andererseits zugrunde, wie sie der Senat für das Ausländergesetz zwischen dem Ausweisungsverfahren und dem Verfahren auf erneute Gestattung des Aufenthalts konstatiert hat (vgl. BVerwGE 60, 133 [136 ff.]). - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Der gegenteiligen bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.];Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.
- BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Eine Wartepflicht (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107 - NJW 1979, 1619]) bestand für das Berufungsgericht schon deshalb nicht, weil der Kläger nicht zu erkennen gegeben hatte, daß er an der Verhandlung teilnehmen werde, und kein Grund zu der Annahme bestand, daß sich der Kläger auf dem Wege zur Verhandlung befand. - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 42, 364 [369]). - BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Der gegenteiligen bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.];Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9 ; Beschluss vom 11. September 1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116).Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf andere - nicht ausgeübte - gewerbliche Betätigungen unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigungen erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9 ).
- BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit, …
Nach dieser Vorschrift kann die Erstreckung der Untersagungsverfügung auf andere Gewerbe oder unselbständig leitende Tätigkeiten nur in verfahrensmäßiger Verbindung mit der Untersagungsverfügung erfolgen (BVerwGE 65, 9 (11) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 17/79]).Diese Voraussetzung ist im Einklang mit den zu der vergleichbaren Regelung des § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO entwickelten Grundsätzen erfüllt, wenn von dem Beschäftigten ein Ausweichen in eine entsprechende selbständige Tätigkeit zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 65, 9 (11) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 17/79]).
Insoweit gilt inhaltlich nichts anderes als bei der erweiterten Gewerbeuntersagung (vgl. dazu BVerwGE 65, 9 (12) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 17/79]).
- VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
Nicht zuverlässig ist, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9).
- OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
Betäubungsmittel; Diskothek; Gewerbeuntersagung; Interessenabwägung; Polizei; …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung ist der Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9, und - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1).§ 35 Abs. 6 Gewerbeordnung (GewO) verbietet die Berücksichtigung einer späteren positiven Entwicklung im Anfechtungsstreit, wenn die Untersagungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung gegeben waren (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.02.1982, a.a.O.).
Ein Gewerbetreibender ist unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.02.1982, a.a.O.).
- VG München, 18.12.2020 - M 16 K 18.3981
Erfolglose Klage gegen eine Gewerbeuntersagung
Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung ergeben (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).Nachträgliche Veränderungen der Sachlage, wie eine Minderung von Verbindlichkeiten, bleiben außer Betracht (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm "mildernde Umstände" zur Seite stehen (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff; BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris).
Dies ist beispielsweise bei steuerlichen Pflichtverletzungen und bei ungeordneten Vermögensverhältnissen der Fall (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf andere - nicht ausgeübte - gewerbliche Betätigungen unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigungen erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
- VG München, 31.08.2020 - M 16 K 19.6469
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten
Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung ergeben (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).Nachträgliche Veränderungen der Sachlage, wie eine Minderung von Verbindlichkeiten, bleiben außer Betracht (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm "mildernde Umstände" zur Seite stehen (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff; BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris).
Dies ist bei steuerlichen Pflichtverletzungen und bei ungeordneten Vermögensverhältnissen der Fall (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf andere - nicht ausgeübte - gewerbliche Betätigungen unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigungen erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
- VG München, 08.02.2019 - M 16 K 17.2208
Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung ergeben (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).Nachträgliche Veränderungen der Sachlage, wie eine Minderung von Verbindlichkeiten, bleiben außer Betracht (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm "mildernde Umstände" zur Seite stehen (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff; BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris).
Dies ist bei steuerlichen Pflichtverletzungen und bei ungeordneten Vermögensverhältnissen der Fall (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf andere - nicht ausgeübte - gewerbliche Betätigungen unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigungen erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
- VG München, 04.11.2021 - M 16 K 19.423
Erweiterte Gewerbeuntersagung - Eintragungen im Schuldnerverzeichnis wegen …
Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung ergeben (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).Nachträgliche Veränderungen der Sachlage, wie eine Minderung von Verbindlichkeiten, bleiben außer Betracht (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm "mildernde Umstände" zur Seite stehen (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff; BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris).
Dies ist bei steuerlichen Pflichtverletzungen und bei ungeordneten Vermögensverhältnissen der Fall (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf andere - nicht ausgeübte - gewerbliche Betätigungen unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigungen erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
- VG München, 08.02.2019 - M 16 K 17.2209
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus gewerbebezogenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).Nachträgliche Veränderungen der Sachlage, wie eine Minderung von Verbindlichkeiten, bleiben außer Betracht (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm "mildernde Umstände" zur Seite stehen (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff; BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris).
Dies ist bei steuerlichen Pflichtverletzungen und bei ungeordneten Vermögensverhältnissen der Fall (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
Im Falle einer gewerbeübergreifenden Unzuverlässigkeit und der Erforderlichkeit der Erstreckung auf andere gewerbliche Tätigkeiten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Ermessensentscheidung, die von der Möglichkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung Gebrauch macht, nicht rechtswidrig, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9 ff).
- VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - und B.v. 1.6.2012 - 22 B 09.2785) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").Einer besonderen Rechtfertigung im Verhältnis zur Untersagung des ausgeübten Gewerbes bedarf eine erweiterte Gewerbeuntersagung auch dann nicht, wenn - wie vorliegend - die Steuerschulden vergleichsweise niedrig sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 22 B 13.448 - juris); es bleibt auch in einem solchen Fall dabei, dass die erweiterte Gewerbeuntersagung unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - juris Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris Rn. 14).
- VG München, 22.11.2019 - M 16 K 18.5231
Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit
- VG München, 04.11.2021 - M 16 K 19.883
Prozesskostenhilfe, Keine Erfolgsaussichten, Erweiterte Gewerbeuntersagung, …
- VG München, 14.07.2020 - M 16 K 19.3261
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 22.06.2020 - M 16 K 19.1216
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 31.08.2020 - M 16 K 19.6435
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit - erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 21.07.2020 - M 16 K 19.3510
Unzuverlässigkeit
- VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
- VG München, 30.11.2020 - M 16 K 20.278
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft
- VG Ansbach, 19.11.2013 - AN 4 K 13.01408
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen UG und früheren Geschäftsführer; …
- VG München, 27.05.2020 - M 16 K 18.6022
Erfolglose Klage gegen eine (erweiterte) Gewerbeuntersagung
- VG Regensburg, 12.07.2018 - RO 5 K 17.2090
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG München, 22.11.2019 - M 16 K 18.5436
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftat
- VG München, 20.02.2020 - M 16 K 18.5808
Gewerberechtliche Unzuverlässigeit wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung
- VG München, 20.02.2020 - M 16 K 18.5467
Erweiterte Gewerbeuntersagung bei Anstiftung zum Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- VGH Bayern, 05.12.2016 - 22 ZB 16.2177
Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein …
- VG Ansbach, 29.08.2012 - AN 4 K 12.00668
Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden; Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs …
- VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 28.03.2022 - M 16 K 18.3045
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245
Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"
- VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …
- OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 14 S 2577/92
Zur Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit des leitenden …
- OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07
Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05
Begriff des Gewerbetreibenden - hier: Handwerksmeister als Gesellschafter einer …
- VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …
- VGH Bayern, 08.05.2020 - 22 ZB 20.127
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 27.01.2022 - M 16 K 21.3041
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Nichterfüllung von …
- VG Hamburg, 18.03.2019 - 17 E 712/19
Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Gewerbeuntersagung; Widerruf einer …
- VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
Versäumen der Monatsfrist für die Einlegung der Beschwerde gegen die …
- VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 4 K 13.00768
Widerruf von Gaststättenerlaubnis und Untersagung der Fortsetzung des Betriebs …
- VGH Bayern, 30.04.2013 - 22 B 13.448
Verhältnismäßigkeit auch bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden
- VG Hamburg, 14.12.2010 - 4 K 3207/09
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit; Beitragsrückstände
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein …
- VG München, 14.10.2014 - M 16 K 13.5776
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Bäckereibetrieb; Hygienemängel
- VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen …
- VG Augsburg, 19.07.2018 - Au 5 K 18.541
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
- VG München, 20.03.2017 - M 16 K 16.1626
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft und gegenüber ihrem …
- VG München, 16.09.2014 - M 16 K 14.220
Widerruf einer Reisegewerbekarte; Unzuverlässigkeit infolge Steuerschulden
- VGH Hessen, 04.09.2012 - 6 B 1557/12
Unzuverlässigkeit eines Gastgewerbetreibenden
- VG Regensburg, 09.01.2020 - RO 5 K 18.776
Erfolglose Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776
Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.2084
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG München, 06.07.2017 - M 16 K 16.2716
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung
- VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899
Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person, …
- VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Steuerschulden
- VG Regensburg, 03.09.2020 - RN 5 K 18.59
Erweiterte Gewerbeuntersagung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher …
- VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 5 K 18.235
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 03.03.2017 - M 16 K 16.2716
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher …
- VGH Hessen, 01.11.2011 - 8 A 1660/11
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer insolventen GmbH
- VGH Bayern, 21.07.2011 - 22 ZB 11.1036
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …
- VG Augsburg, 10.03.2016 - Au 5 K 15.1331
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VGH Bayern, 05.06.2014 - 22 C 14.971
Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Prozesskostenhilfe; Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte …
- OVG Sachsen, 10.11.2022 - 6 A 559/19
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Erstreckung auf den …
- VG Augsburg, 31.08.2017 - Au 5 K 17.909
Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung bei Steuerschulden
- VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1782
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG München, 01.12.2015 - M 16 K 15.1300
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 31.03.2015 - M 16 K 14.4851
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit
- VG München, 25.11.2021 - M 16 K 20.2475
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Vielzahl von Straftaten
- VG München, 02.05.2016 - M 16 K 15.4125
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 09.12.2015 - M 16 K 15.846
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 23.07.2012 - 22 ZB 12.992
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- OVG Thüringen, 18.11.2021 - 3 ZKO 249/17
Gewerbeuntersagung; nachträglich eingetretene Umstände; Prognose wirtschaftlicher …
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.3271
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG Hamburg, 12.02.2015 - 11 K 1977/14
Gewerbeuntersagung während des Insolvenzverfahren
- VG Minden, 20.01.2022 - 3 L 893/21
- VGH Bayern, 10.01.2022 - 22 ZB 21.1922
Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 22.10.2021 - 22 ZB 21.1938
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.2528
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG Würzburg, 16.10.2017 - W 6 K 17.707
Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verfahren gegen Gewerbeuntersagung
- VG München, 02.08.2016 - M 16 K 16.764
Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG München, 04.06.2014 - M 16 K 13.4868
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Sperrwirkung eines Insolvenzverfahrens
- VG München, 23.07.2013 - M 16 K 13.2054
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
- VGH Bayern, 03.03.2021 - 22 ZB 20.1576
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Insolvenzverschleppung
- VG Regensburg, 19.02.2018 - RO 5 S 17.2089
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Gaststättenerlaubnis
- VG München, 10.10.2017 - M 16 K 16.5466
Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit
- VG Regensburg, 09.07.2015 - RN 5 K 14.1218
Rechtmäßiger Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerrückstände
- VG München, 07.07.2015 - M 16 K 14.3134
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Betrugsstraftaten; …
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.5435
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1992 - 3 L 51/92
Juristische Person; Gewerbeuntersagung; Gewerbebetrieb
- VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271
Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines …
- VG München, 13.01.2015 - M 16 K 14.3290
Isolierte Anfechtung einer erweiterten Gewerbeuntersagung
- VG München, 30.09.2014 - M 16 K 14.3124
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG München, 05.08.2014 - M 16 K 14.1259
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
- VG München, 29.04.2014 - M 16 K 13.5846
Unzuverlässigkeit des GmbH-Geschäftsführers
- VG München, 21.06.2016 - M 16 K 15.4732
Erweiterte Gewerbeuntersagung bei erheblichen Steuerschulden
- VG München, 15.10.2013 - M 16 K 13.3009
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint); erweiterte Gewerbeuntersagung; …
- VG München, 20.08.2013 - M 16 K 13.2426
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Verbindlichkeiten beim …
- VG München, 25.02.2013 - M 16 K 12.1276
Erweiterte Gewebeuntersagung; Unzuverlässigkeit; gewerberechtlich relevante …
- VGH Bayern, 05.07.2012 - 22 ZB 12.1191
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.4700
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe …
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.6218
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
- VGH Hessen, 28.05.1990 - 8 UE 878/89
Zum Anspruch auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung bei Unzuverlässigkeit des …
- VG Regensburg, 20.04.2020 - RN 5 K 18.484
Gewerbeuntersagung im Immobilien- und Finanzierungsbereich
- OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
Widerruf einer Spielhallenerlaubnis wegen Steuerschulden; gewerberechtliche …
- VGH Bayern, 18.01.2022 - 22 ZB 21.2643
Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsmakler
- VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.620
Erweiterte Gewerbeuntersagung neben Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
- VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
Abgrenzung einer gewerblichen von einer freiberuflichen Tätigkeit - Designer
- VG Sigmaringen, 12.07.2016 - 3 K 1949/16
Erfolgloser Eilantrag; Gewerbeuntersagung; erweiterte Gewerbeuntersagung; …
- VG Schwerin, 01.04.2011 - 7 B 79/11
Erweiterte Gewerbeuntersagung bei Steuerschulden
- OVG Niedersachsen, 08.04.2019 - 7 LB 85/18
Gewerbeuntersagung- Berufung
- OVG Niedersachsen, 16.02.2018 - 7 LA 109/17
Gewerbeuntersagung wegen Zahlungsrückständen beim Finanzamt nach Steuerschätzung; …
- VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerrückständen
- VG Oldenburg, 13.04.2004 - 12 B 879/04
Bewachungsgewerbe; Gewerbetreibender; Gewerbeuntersagung; Steuerrückstand; …
- VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
Erweiterte Gewerbeuntersagung - Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher …
- VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 20.1732
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - erweiterte Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 27.02.2018 - 22 ZB 17.1949
Erweiterte Gewerbeuntersagung in Bezug auf ein derzeit nicht ausgeübtes Gewerbe
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 1 N 66.14
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Handwerksbetrieb (Friseur); Handwerksmeister und …
- VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15
Gemeinschaftslizenz; Widerruf; Niederlassung; Büro; örtliche Zuständigkeit
- VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1375/17
Unbeachtlichkeit des Verfahrensfehlers der versehentlichen Anhörung eines …
- VG München, 15.11.2016 - M 16 K 16.1192
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 02.05.2018 - M 16 K 16.1192
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG Ansbach, 05.06.2014 - AN 4 K 13.01803
Widerruf der Reisegewerbeerlaubnis; fehlende Leistungsfähigkeit; gewerbebezogenes …
- VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
Widerruf der Reisegewerbekarte, erweiterte Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche …
- VG Regensburg, 30.07.2018 - RO 5 S 18.998
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Steuerrückstände
- VG Regensburg, 16.01.2018 - RN 5 S 17.1477
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
- VG Magdeburg, 11.08.2016 - 3 A 428/14
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen einen Betriebsleiter
- VGH Bayern, 09.11.2021 - 22 CS 21.2230
Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung gegen GmbH - Pflichtverletzungen des …
- OVG Niedersachsen, 11.02.2016 - 7 PA 12/16
Gewerbeuntersagung; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Prozesskostenhilfe; …
- VG München, 17.04.2013 - M 16 K 12.6263
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer GmbH; …
- VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 5 K 13.01858
Unterbrechung des Gewerbeuntersagungsverfahrens durch die Eröffnung des …
- VGH Bayern, 25.02.2010 - 22 ZB 10.48
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit; …
- VG Saarlouis, 03.11.2005 - 1 K 12/05
Widerruf der Reisegewerbekarte
- VG München, 21.04.2021 - M 16 K 19.4052
Widerruf der Erlaubnis, Versicherungsmakler, Unzuverlässigkeit, Ungeordnete …
- VG Ansbach, 21.04.2017 - AN 4 K 17.00427
Erweiterte Gewerbeuntersagung und Widerruf der Gewerbeerlaubnis
- VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …
- VG München, 17.03.2023 - M 16 S 22.2821
Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis
- VGH Bayern, 31.01.2022 - 22 C 21.3045
Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe - gewerberechtliche …
- VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.3923
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Friseurhandwerk, Unzuverlässigkeit, …
- VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- VG München, 22.12.2015 - M 16 K 14.2119
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen
- VG München, 31.03.2015 - M 16 K 14.5304
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen langjähriger Verletzung der Steuererklärungs- …
- VG Augsburg, 26.03.2015 - Au 5 K 14.1253
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Geschäftsführer einer GmbH; Akzessorietät; …
- VG Augsburg, 22.09.2014 - Au 5 K 14.687
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Unzuverlässigkeit (bejaht); Steuerschulden; …
- VG München, 11.04.2014 - M 16 K 13.3974
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Beitragsrückstände
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 14 S 1954/94
Akzessorietät der (erweiterten) Gewerbeuntersagungsverfügung gegen …
- VG Augsburg, 05.12.2018 - Au 7 K 17.1342
Rundfunkrechtliche Zulassung zu einer Veranstaltung
- VG Regensburg, 22.03.2018 - RO 5 K 17.371
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen rechtmäßig
- VG Augsburg, 01.06.2015 - Au 5 K 15.193
Gewerbeuntersagung und Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
- VG München, 01.06.2012 - M 16 K 11.2829
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Beitragsrückstände
- VG Stade, 21.05.2003 - 6 A 394/02
Wiedergestattung eines untersagten Gewerbes
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1993 - 3 L 91/92
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis; Gewerbeuntersagung; Bestimmtheit
- BVerwG, 15.04.1988 - 1 B 20.88
Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Untersagungsgrund für ein …
- VGH Bayern, 10.01.2022 - 22 C 21.2935
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Gewerbeuntersagung
- VG Magdeburg, 30.10.2019 - 3 B 334/19
Gaststättenuntersagung bei Hygienemängeln
- BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93
Gewerbeuntersagungsverfahren - Betriebsaufgabe
- VG München, 31.05.2016 - M 16 K 15.5456
Gewerbeuntersagung aufgrund von Unzuverlässigkeit
- VG München, 07.07.2015 - M 16 K 14.3392
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände; Säumniszuschläge
- VG München, 03.06.2014 - M 16 K 13.5120
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG München, 27.05.2014 - M 16 K 13.5111
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1215
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber der Geschäftsführerin einer …
- VG Ansbach, 17.10.2012 - AN 4 K 12.01085
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen offener öffentlich-rechtlicher …
- VG Saarlouis, 11.07.2011 - 1 K 303/10
Einzelfall eines wegen der Aussetzung des Widerspruchverfahrens gemäß § 12 GewO …
- VG Oldenburg, 28.11.2002 - 12 B 4398/02
Gewerbeuntersagung - Strohmannverhältnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2001 - 4 A 2356/00
Rechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung
- VG Berlin, 14.12.2022 - 4 K 336.21
Förmliches Verwaltungsverfahren: Anforderungen an eine Einwendung bei einem …
- VG München, 17.10.2016 - M 16 K 16.110
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 19.04.2016 - M 16 K 15.4650
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 12.08.2015 - M 16 K 15.41
Nichtabgabe von Steuererklärungen und Verletzung von Meldepflichten
- VG München, 28.07.2015 - M 16 K 15.761
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuer- und Beitragsrückstände
- VG München, 28.07.2015 - M 16 K 14.4716
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände; Wirtschaftliche …
- VG München, 28.07.2015 - M 16 K 14.5582
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; …
- VG München, 28.04.2015 - M 16 K 14.5211
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Haftbefehl
- VG München, 28.04.2015 - M 16 K 14.5398
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände; Haftanordnung; Einträge …
- VG München, 07.10.2014 - M 16 K 14.1338
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG München, 07.10.2014 - M 16 K 14.1337
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG Augsburg, 08.11.2012 - Au 5 K 12.927
Gewerbeuntersagung gegenüber Vertretungsberechtigtem einer GmbH
- VG Halle, 31.01.2011 - 4 A 64/10
Gewerbeuntersagung
- VG Saarlouis, 05.06.2009 - 1 K 21/09
Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit
- VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter
- VG München, 20.09.2016 - M 16 K 16.1175
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 31.03.2016 - M 16 K 15.4037
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 03.02.2016 - M 16 K 15.1418
Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 20.11.2015 - M 16 K 15.1371
Gewerbeuntersagung
- VG München, 07.11.2014 - M 16 K 13.3930
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG München, 27.05.2014 - M 16 K 13.3355
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuer-, Gebühren- und Bußgeldrückstände
- VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
Tatsachen die vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind können für die …
- VG München, 17.04.2013 - M 16 K 12.6493
Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; Verbindlichkeiten beim Finanzamt
- VGH Hessen, 24.01.1983 - VIII OE 23/82
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten Verwaltungsentscheidung also des …
- VG Schwerin, 20.02.2023 - 7 A 1360/21
Anspruch auf Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des Gewerbes nach …
- VG Regensburg, 11.09.2023 - RN 5 K 21.1284
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen der Verletzung steuerlicher Zahlungs-/ und …
- VG Regensburg, 15.05.2014 - 5 K 13.2117
Tatsachen die vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind können für die …