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   BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02   

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BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02 (https://dejure.org/2003,408)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2003 - 1 C 18.02 (https://dejure.org/2003,408)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 1 C 18.02 (https://dejure.org/2003,408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 30 Abs. 2 und 5; ArGV § 5, § 8 Abs... . 1 Nr. 1 und Abs. 2; Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits vom 26. Februar 1996 Art. 64 Abs. 1 und 2; Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 27. April 1976 Art. 40; SGB III § 284 Abs. 5, § 288 Abs. 1; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 Art. 31 Abs. 1 und 2 Buchst. a
    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; ehemaliger Asylbewerber; Aufenthalt als Ehegatte einer Deutschen; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 30 Abs. 2 und 5
    Arbeitnehmer; Arbeitsberechtigung; Arbeitsberechtigung; Assoziationsratsbeschluss; Assoziationsrecht; Assoziationsrecht; Asylbewerber; Aufenthalt als Ehegatte einer Deutschen; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; ...

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung; Assoziationsrechtliches Diskriminierungsverbot; Schutz eines berechtigten Interesses des Staates; Erlöschen der Arbeitsgenehmigung; Illegale Einreise; Maßgeblicher Zeitpunkt der letzten mündlichen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    D (A), Marokkaner, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko, Diskriminierungsverbot, Arbeitsberechtigung

  • Judicialis

    AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AuslG § 30 Abs. 2; ; AuslG § 30 Abs. 5; ; ArGV § 5; ; ArGV § ... 8 Abs. 1 Nr. 1; ; ArGV § 8 Abs. 2; ; Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zw. den Europäischen Gemeinschaften u. ihren Mitgliedstaaten einerseits u. d. Königreich Marokko andererseits vom 26. Februar 1996 Art. 64 Abs. 1; ; Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zw. den Europäischen Gemeinschaften u. ihren Mitgliedstaaten einerseits u. d. Königreich Marokko andererseits vom 26. Februar 1996 Art. 64 Abs. 2; ; Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft u. d. Königreich Marokko vom 27. April 1976 Art. 40; ; SGB III § 284 Abs. 5; ; SGB III § 288 Abs. 1; ; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 Art. 31 Abs. 1; ; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 Art. 31 Abs. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob sich aus dem Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko ein Aufenthaltsrecht ergibt - Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; ehemaliger Asylbewerber; Aufenthalt ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht für marokkanische Staatsangehörige aus Assoziationsrecht

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht für marokkanische Staatsangehörige aus Assoziationsrecht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.7.2003)

    Assoziationsabkommen schützt Marokkaner nicht vor Abschiebung // Keine Arbeit ohne Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 249
  • NVwZ 2004, 241
  • DVBl 2004, 119
  • DÖV 2004, 541
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
    Insbesondere ist die Frage, ob die Neufassung des § 19 AuslG durch das Gesetz vom 25. Mai 2000 (BGBl I S. 742) auch auf Altfälle wie den des Klägers anzuwenden ist und ob die neue Härteregelung auch nicht auf die Ehe bezogene Härten erfasst, höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. Beschluss vom 15. Juli 2003 über die Zulassung der Revision - BVerwG 1 C 18.03 - gegen das Urteil des VGH Mannheim vom 4. Dezember 2002 - 13 S 2194/01 - InfAuslR 2003, 190).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
    Denn bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung der Tatsacheninstanz maßgeblich, soweit es darum geht, ob die Aufenthaltsgenehmigung schon aus Rechtsgründen erteilt werden muss oder nicht erteilt werden darf (stRspr, vgl. Urteile vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 C 6.01 - BVerwGE 115, 352 und vom 15. Februar 2001 - BVerwG 1 C 23.00 - BVerwGE 114, 9, 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.2003 - 1 C 18.03

    Fristgemäße Begründung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
    Insbesondere ist die Frage, ob die Neufassung des § 19 AuslG durch das Gesetz vom 25. Mai 2000 (BGBl I S. 742) auch auf Altfälle wie den des Klägers anzuwenden ist und ob die neue Härteregelung auch nicht auf die Ehe bezogene Härten erfasst, höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. Beschluss vom 15. Juli 2003 über die Zulassung der Revision - BVerwG 1 C 18.03 - gegen das Urteil des VGH Mannheim vom 4. Dezember 2002 - 13 S 2194/01 - InfAuslR 2003, 190).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
    Denn bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung der Tatsacheninstanz maßgeblich, soweit es darum geht, ob die Aufenthaltsgenehmigung schon aus Rechtsgründen erteilt werden muss oder nicht erteilt werden darf (stRspr, vgl. Urteile vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 C 6.01 - BVerwGE 115, 352 und vom 15. Februar 2001 - BVerwG 1 C 23.00 - BVerwGE 114, 9, 12, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 4 LB 471/02

    Vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer ; Mitwirkung bei Ausreise ; Nichtabgabe

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
    Aus ähnlichen Erwägungen kann im Übrigen sogar im Rahmen des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei Nr. 1/80 trotz dessen anerkannter aufenthaltsrechtlicher Wirkung aus der nur vorläufigen Rechtsposition nach § 69 Abs. 3 AuslG nach einhelliger Auffassung kein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1995 - BVerwG 1 B 72.95 - Buchholz 402.240 § 69 AuslG 1990 Nr. 1, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH; vgl. auch Dienelt, NVwZ 2003, 54).
  • BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 72.95

    Auslegung des Begriffs der ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des Artikel 6

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
    Aus ähnlichen Erwägungen kann im Übrigen sogar im Rahmen des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei Nr. 1/80 trotz dessen anerkannter aufenthaltsrechtlicher Wirkung aus der nur vorläufigen Rechtsposition nach § 69 Abs. 3 AuslG nach einhelliger Auffassung kein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1995 - BVerwG 1 B 72.95 - Buchholz 402.240 § 69 AuslG 1990 Nr. 1, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH; vgl. auch Dienelt, NVwZ 2003, 54).
  • VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02

    Verlängerung der Aufenthalterlaubnis zum Zwecke der Herstellung der ehelichen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
    Diese Regelung kann nach ihrem Sinn und Zweck nicht dafür in Anspruch genommen werden, ein über den Rechtsstreit hinausreichendes künftiges Aufenthaltsrecht zu begründen; ein solches Aufenthaltsrecht bedarf vielmehr eigener materiellrechtlicher Gründe (vgl. auch VG Darmstadt, InfAuslR 2003, 173 ).
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 5/01 R

    Erziehungsgeld - Aufenthaltstitel - Flüchtling - Asylbewerber - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
    Entscheidend für die Anwendung des Art. 64 des Abkommens ist vielmehr allein, dass der marokkanische Staatsangehörige im Zeitpunkt der Geltendmachung seiner Rechte sich legal in dem Mitgliedstaat aufhält und als Arbeitnehmer beschäftigt ist (vgl. auch Art. 66 des Abkommens, wonach die Bestimmungen dieses Kapitels nicht für Staatsangehörige einer Vertragspartei gelten, "die im Hoheitsgebiet des Gastlandes illegal wohnen oder arbeiten"; vgl. ebenso nunmehr BSG, Urteil vom 29. Januar 2002 - B 10 EG 5/01 R - zu Art. 41 Abs. 1 des Kooperationsabkommens EWG/Marokko, SozR 3-6615 Art. 41 Nr. 4 und ).
  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
    2. März 1999, Rs. C-416/96 El-Yassini, Slg. I 1999, 1209 = NVwZ 1999, 1095 = InfAuslR 1999, 218).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    aa) Die Frage, ob § 31 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, der insoweit mit der seit dem 1. Juni 2000 geltenden Vorgängerregelung in § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG übereinstimmt, in seiner 1. Alternative alle im Falle einer Rückkehr drohenden Beeinträchtigungen erfasst oder nur solche, die mit der ehelichen Lebensgemeinschaft und ihrer Auflösung im Zusammenhang stehen, ist umstritten und bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249 ).
  • OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07

    Berufung eines türkischen Arbeitnehmers auf Art. 10 EWGAssRBes 1/80 -

    Dem nationalen Gericht ist es verwehrt, die Wirksamkeit des assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 im Ergebnis dadurch auszuhöhlen, dass es einer dem türkischen Arbeitnehmer vom Mitgliedstaat erteilten ordnungsgemäßen Arbeitsgenehmigung, welche die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung übersteigt, von Anfang an und unter Bezugnahme auf nationale Bestimmungen (§ 285 Abs. 5 SGB III und § 8 Arbeitsgenehmigungsverordnung) Wirkungen für den aufenthaltsrechtlichen Status des Betroffenen gänzlich abspricht (im Anschluss an EuGH Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430; im Ergebnis Abweichung von BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249).

    Nach der vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 1. Juli 2003, (1 C 18/02, BVerwGE 118, 249 ff., und 1 C 32/02, InfAuslR 2004, 54) vertretenen Auffassung vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung nach deutschem Recht kein von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte in den Urteilen vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) jedoch gerade unter Bezugnahme auf solche nationalen Bestimmungen (insbesondere §§ 284, 288 SGB III und die Vorschriften Arbeitsgenehmigungsverordnung) angenommen, dass dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens in Bezug auf den Aufenthalt eines Ausländers, auch wenn und soweit ihm Behörden der Bundesrepublik eine unselbständige Beschäftigung längerfristig erlaubt hatten, praktisch keine Wirkung zukommt.

    Auch dies ist ersichtlich nicht ohne Absicht geschehen und dem Umstand geschuldet, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Erwägung des EuGH in seinen Urteilen vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) zum Anlass genommen hatte, Art. 64 des Mittelmeer-Europa-Abkommens für den deutschen Rechtskreis in einer Weise auszulegen, die nach Ansicht des EuGH im Ergebnis zur Wirkungslosigkeit dieser vertraglichen Bestimmung führen würde.

    Denn der EuGH und das Bundesverwaltungsgericht haben im Urteil Gattoussi (a.a.O.) bzw. in den Urteilen vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) auf der Grundlage vergleichbarer Sachverhalte, die beide Deutschland und die hiesige Rechtslage betrafen, aus den genannten (assoziationsrechtlichen) Diskriminierungsverboten unterschiedliche rechtliche Folgen gezogen.

    Im vorliegenden Fall stellt sich im Übrigen nicht die Frage, ob der Rechtsprechung des EuGH zur Bedeutung assoziationsrechtlicher Diskriminierungsverbote auf den aufenthaltsrechtlichen Status von davon erfassten Arbeitnehmern gegebenenfalls deshalb nicht zu folgen ist, weil der EuGH die von den Vertragsstaaten zu Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen EG-Tunesien (und zu weiteren derartigen Abkommen) abgegebene "Gemeinsame Erklärung" nicht beachtet hat, nach der für die Erteilung, die Verlängerung oder die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die geltenden bilateralen Übereinkünfte zwischen Tunesien (sowie den sonst betroffenen Mitgliedstaaten) maßgeblich sind (zur Bedeutung einer solchen Erklärung (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249; siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, a.a.O.; zur Kritik an der Nichtberücksichtigung der "Gemeinsamen Erklärung" in der Rechtsprechung des EuGH vgl. Hailbronner, NVwZ 2007, 415 ff.).

  • OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof in dem Streitverfahren

    (3) Der danach aus Sicht des Berufungsgerichts bestehende Klärungsbedarf betreffend die Frage der Übertragung der Grundsätze aus dem Urteil El-Yassini zur Auslegung von Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 entfällt allerdings nicht deshalb, weil - wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 1. Juli 2003 (BVerwGE 118, 249, juris Rn. 24) in Bezug auf eine vergleichbare Situation noch angenommen hatte - dem Kläger des vorliegenden Verfahrens die Aufenthaltserlaubnis befristet, die Arbeitsgenehmigung dagegen unbefristet erteilt worden ist, während die in der Rechtssache El-Yassini vom Gerichtshof in Bezug auf das Diskriminierungsverbot bewertete Arbeitsgenehmigung zwar ebenfalls die Dauer der Aufenthaltserlaubnis überstieg, aber lediglich befristet erteilt worden war.

    (1) Diese Rechtsansicht hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 1. Juli 2003 vertreten (BVerwGE 118, 249; juris Rn 25): Die unbefristet erteilte Arbeitsgenehmigung begründe nach deutschem Recht keine von der Aufenthaltserlaubnis unabhängigen weitergehenden Rechte.

    Schließlich ist dem Gerichtshof in der Rechtssache Gattoussi auch das oben genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) bekannt gewesen.

    (2) Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334, juris Rn. 18), mit dem es die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat, im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Gattoussi offen gelassen, ob an seiner Auffassung aus dem Urteil vom 1. Juli 2003 (a.a.O.), wonach die unbefristet erteilte Arbeitsgenehmigung nach deutschem Recht keine von der Aufenthaltserlaubnis unabhängigen weitergehenden Rechte verleihe, ohne ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof festgehalten werden könne.

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

    Dieser Auffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 hinsichtlich der Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko im Grundsatz angeschlossen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249).

    Der Senat ist bisher davon ausgegangen, dass nach deutschem Recht eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltserlaubnis unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortführung einer nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit vermittelt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis;

    Das gilt allerdings nicht, wenn dem Ausländer im maßgebenden Zeitpunkt ungeachtet des Wegfalls einer solchen Voraussetzung ein Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Rechtsgrund zusteht, etwa weil er ein Recht zum Aufenthalt nach Art. 6 ff. ARB 1/80 besitzt (BVerwG, Urteil vom 27.06.1995 - 1 C 5.94 - BVerwGE 99, 28; Urteil vom 01.07.2003, a. a. O.).

    Ist Letzteres nicht der Fall, sind bei der Ausübung des nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG eröffneten Ermessens die eine Aufenthaltsbeendigung rechtfertigenden öffentlichen Belange gegen die privaten Interessen des Ausländers am weiteren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland pflichtgemäß (§ 40 LVwVfG) abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 01.07.2003, a. a. O., m. w. N.).

    Ob die Verkürzung der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels des Klägers darüber hinaus zum maßgebenden Zeitpunkt gegen das supranationale europarechtliche Gleichbehandlungsgebot nach Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 verstößt, weil sie die Ausübung eines "überschießenden" Beschäftigungsrechts auf Grund einer unbefristeten nationalen Arbeitsgenehmigung vereitelt (vgl. EuGH, Slg. 2006, I-10279 - Güzeli - Rn. 48 ff. = NVwZ 2007, 187; Slg. 2006, I-11917 - Gattoussi - Rn. 42 f. = NVwZ 2007, 430; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.2007 - 13 S 1059/07 - a. A. BVerwG, Urteil vom 01.07.2003 - 1 C 18.02 - NVwZ 2004, 241), kann daher offen bleiben.

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 32.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Assoziationsrecht;

    Nach deutschem Recht vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung auch im Falle einer nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG) kein von dieser unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko (vgl. auch Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 1 C 18.02 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) im Einzelnen ausgeführt hat, entfaltet diese Bestimmung ebenso wie das in dem Vorgängerabkommen enthaltene Diskriminierungsverbot zugunsten marokkanischer Arbeitnehmer (Art. 40 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 27. April 1976 - ABl EG L 264/1978 S. 1 ff.; BGBl 1978 II S. 690 ff. -) in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung.

    Die grundsätzlich an die Aufenthaltsgenehmigung geknüpfte Arbeitsgenehmigung galt deshalb von vornherein nur mit der Maßgabe, dass sie mit der Vollziehbarkeit der aufenthaltsbeendenden Entscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG kraft Gesetzes erlischt (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Nr. 4 der Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer - Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArGV vom 17. September 1998, BGBl I S. 2899 und zu dessen Auslegung das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 18.02 a.a.O. II.1.f).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08

    Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts e r l i s c h t die Arbeitsberechtigung vielmehr k r a f t G e s e t z e s gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 5 SGB III i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 der - auch nach dem 31.12.2004 fort geltenden - Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17.09.1998 (zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 21.12.2008, BGBl. I S. 2917) - ArGV -, wenn der Ausländer keine der in § 5 ArGV bezeichneten Voraussetzungen mehr erfüllt, die auf ein vorläufiges Bleiberecht im Bundesgebiet Rücksicht nehmen und dem Ausländer die Fortsetzung seiner Beschäftigung nur bis zur Beendigung des Aufenthalts erlauben sollen (BVerwG, Urteil vom 01.07.2003 - 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249 und Urteil vom 01.07.2003 - 1 C 32.02 - InfAuslR 2004, 54).

    Ungeachtet dessen ergäbe sich aus einem vorläufigen Aufschub ihres automatischen Erlöschens nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Nr. 3 bis 6 ArGV aber auch kein "überschießendes" Arbeitsrecht (BVerwG, Urteile vom 01.07.2003, a. a. O.).

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil des EuGH in der Rechtssache Gattoussi die Ansicht vertreten, die Auslegung des nationalen deutschen Arbeitsgenehmigungsrechts nach Maßgabe der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.07.2003 (a. a. O.) lasse die Rechtsprechung des EuGH zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen deutscher Arbeitserlaubnisse und -genehmigungen "leerlaufen" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.2007 - 13 S 1059/07 - InfAuslR 2008, 3 und Urteil vom 10.07.2008, a. a. O.) bzw. "höhle" die praktische Wirksamkeit des Diskriminierungsverbots nach Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 "aus" (OVG Hamburg, Urteil vom 29.05.2008 - 4 Bf 232/07 - juris).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08

    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der

    Dieser Auffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 hinsichtlich der vergleichbaren Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko im Grundsatz angeschlossen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249).

    Der Senat ist bisher davon ausgegangen, dass nach deutschem Recht eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltserlaubnis unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortführung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit vermittelt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - a.a.O. zu der vergleichbaren Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko).

  • VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, Tunesier,

    Soweit in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit den in den Europa-Mittelmeer-Abkommen enthaltenen Diskriminierungsverboten aufenthaltsrechtliche Wirkungen bisher unter Hinweis darauf abgesprochen worden sind, dass nach deutschem Recht auch eine unbefristet erteilte Arbeitsberechtigung wegen des im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegten Vorrangs des Aufenthaltsrechts (vgl. § 284 Abs. 5 SGB III, § 8 i.V.m. § 5 ArGV) keine weitergehenden, von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängigen, gleichsam "überschießenden" Rechte auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt vermittle, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241; im Anschluss daran: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Juli 2005 - 18 B 983/05 -, juris, vom 5. Februar 2004 - 17 B 893/03 -, juris und vom 25. August 2004 - 19 B 1312/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 983/05, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285, kann nach Auffassung der Kammer diese Argumentation nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 nicht aufrechterhalten werden, vgl. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983 sowie BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris.

    Ob und in welchem Umfang diese Erlaubnis erteilt wird, bestimmt sich jedoch ausschließlich nach nationalem Recht, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, a.a.O.

  • VGH Bayern, 17.01.2007 - 24 CS 06.3375

    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen,

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 1. Juli 2003 (BVerwGE 118, 249 und BVerwG 1 C 32/02) die Rechtsauffassung vertreten habe, dass das Diskriminierungsverbot des Abkommens keinen Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer vermittle, befinde es sich in Widerspruch zu der Grundsatzentscheidung "El Yassini".

    Nach deutschem Recht vermittelt selbst eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko (BVerwG vom 1.7.2003 BVerwGE 118, 249; BVerwG vom 1.7.2003 NVwZ 2004, 245; ebenso HessVGH vom 6.4.2004 NVwZ-RR 2005, 285; BayVGH vom 14. Juni 2005 Az. 24 ZB 05.242, vom 6. Oktober 2005 Az. 24 CS 05.2375 und vom 20. Oktober 2005 Az. 10 B 04.223).

    Der im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegte Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung verbietet es daher in aller Regel, aus der Arbeitsgenehmigung weitergehende, von der Aufenthaltserlaubnis unabhängige, gleichsam überschießende Aufenthaltsrechte abzuleiten (BVerwGE 118, 249/259).

    Da der Antragsteller indes über keine Arbeitserlaubnis verfügte, die länger als die Aufenthaltserlaubnis gegolten hätte, kann das Diskriminierungsverbot auch nicht ausnahmsweise gleichwohl aufenthaltsrechtliche Auswirkungen entfalten, weil die praktische Wirksamkeit (effet utile) dies erforderte (BVerwGE 118, 249/256).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2004 - 19 B 1741/03

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung oder Verlängerung einer

  • VG München, 19.05.2020 - M 25 S 20.1456

    Aufenthalt zur Zwecke der Erwerbstätigkeit

  • VGH Bayern, 15.01.2007 - 24 C 06.3376

    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen,

  • VGH Hessen, 06.04.2004 - 9 TG 864/04

    Marokkanischer Arbeitnehmer; Aufenthalt; Diskriminierungsverbot

  • VG Münster, 03.09.2008 - 8 K 1316/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, nachträgliche Befristung,

  • VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04

    Ausweisungsschutz; marokkanischer Staatsangehöriger; EGAbk Mar

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 11 LB 127/06

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für den Ehegatten eines Ausländers;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Diskriminierungsverbot - zum Aufenthaltsrecht für

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a

  • VG Darmstadt, 12.10.2009 - 5 L 971/09

    Fehlende Anrechnungsfähigkeit einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis auf die

  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 22.223

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen

  • VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08

    Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2007 - 17 E 47/07

    D (A), Prozesskostenhilfe, Lebensunterhalt, Zukunftsprognose, Befristung,

  • BVerwG, 15.10.2009 - 1 B 3.09

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Hinblick auf die

  • VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 339/07

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Begriff des

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2008 - 13 S 708/08

    Zum Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Verlängerung der

  • VG Ansbach, 25.11.2008 - AN 19 K 08.00102

    Ausweisung zwingend nach Verurteilung zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen

  • VG Aachen, 16.10.2007 - 8 L 261/07

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Feststellungsklage,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - 18 B 722/07

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2008 - 11 S 2765/07

    Keine über die unmittelbar durch eine Aufenthaltserlaubnis gestattete

  • VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04

    Gemeinschaftsrecht, Türken, Arbeitnehmer, Arbeitsmarkt, Aufenthaltserlaubnis,

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2006 - 11 ME 41/06

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Räumung einer Lagerstätte für Heuballen;

  • VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04

    Aufenthaltsrechtliche Wirkung des Artikels 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 19 B 638/07

    Begründungsanforderungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung i.R.e.

  • VG Darmstadt, 24.02.2006 - 8 G 206/06

    Marokkaner, Europa-Mittelmeer-Abkommen, EuGH, Wiederaufgreifen des Verfahrens,

  • OVG Saarland, 02.05.2005 - 2 W 3/05

    Aufenthaltsrecht für geschiedene türkische Arbeitnehmer

  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - 3 B 427/09

    Duldung; assoziationsrechtliches Diskriminierungsverbot; unmittelbares

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572

    Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 18 B 983/05

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

  • VG München, 06.11.2019 - M 25 K 18.5783

    Unbegründete Klage eines marokkanischen Staatsangehörigen gegen Ausweisung wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09

    Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt

  • VG München, 16.10.2008 - M 12 K 08.3676

    Türkischer Staatsangehöriger; zeitliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis;

  • BayObLG, 25.02.2004 - 4St RR 2/04

    D (A), unerlaubter Aufenthalt, Strafverfahren, Werkvertragsarbeitnehmer, Visum,

  • VGH Hessen, 08.08.2023 - 6 B 762/23

    Aufenthaltserlaubnis nach dem Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Marokko

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - 17 B 893/03

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens aufenthaltsrechtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 18 A 2326/11

    Verkürzung der Geltungsdauer der erteilten Aufenthaltserlaubnis hinsichtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2007 - 18 B 108/07

    Aufenthaltsrechtunbefristete Arbeitsgenehmigung Diskriminierungsverbot

  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 10 ZB 07.3197

    Festhalten an ehelicher Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar;

  • VG Aachen, 03.06.2005 - 3 L 1036/04

    D (A), Fiktionswirkung, Verlängerungsantrag, Aufenthaltserlaubnis,

  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 19 C 08.2349

    D (A), Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, Diskriminierungsverbot, Arbeitnehmer,

  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 19 C 07.2349

    Prozesskostenhilfe; Klage gegen die Ausweisung; Aufenthaltsrecht des tunesischen

  • VGH Bayern, 17.01.2008 - 10 CS 07.3191

    Erfordernis des rechtmäßigen Aufenthalts; deklaratorische Bedeutung von

  • VG Aachen, 05.10.2005 - 6 K 1352/03

    Gewährung von Eingliederungshilfe für eine Wachkoma-Patientin marokkanischer

  • VG Münster, 28.02.2008 - 8 L 12/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2007 - 19 A 121/07

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Marokko, Marokkaner,

  • VG München, 28.01.2008 - M 25 K 06.3125

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Aufhebung der ehelichen

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