Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,809
BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08 (https://dejure.org/2009,809)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2009 - 1 C 19.08 (https://dejure.org/2009,809)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 (https://dejure.org/2009,809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AufenthG § 25 Abs. 5, § 49 Abs. 2, § 50 Abs. 2, § 58 Abs. 1 und 3, § 95 Abs. 1, § 104a Abs. 1; AuslG 1990 § 30 Abs. 3 und 4
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der Ausreise; fehlende Reisedokumente; Beschaffung von Passersatzpapieren; zumutbare Mitwirkung; verweigerte Mitwirkung; freiwillige Ausreise; Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise; Bekundung ...

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der Ausreise; fehlende Reisedokumente; Beschaffung von Passersatzpapieren; zumutbare Mitwirkung; verweigerte Mitwirkung; freiwillige Ausreise; Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise; Bekundung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 25 Abs. 5, § 49 Abs. 2, § 50 Abs. 2, § 58 Abs. 1 und 3
    Abschiebung; Altfallregelung; Altfallregelung; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Ausländer; Ausreisehindernis; Ausreisepflicht; Behinderung; Behinderung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen; Bekundung der ...

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Hinblick auf das Vorhandensein ungültiger Reisedokumente und der zumutbaren Anstrengung bzgl. der Beschaffung neuer Reisedokumente; Behinderung behördlicher Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nach dem ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 49 Abs. 2, AufenthG § 50 Abs. 2, AufenthG § 58 Abs. 1, AufenthG § 58 Abs. 3, AufenthG § 95 Abs. 1, AufenthG § 104 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Bleiberecht, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung, freiwillige Ausreise, Freiwilligkeitserklärung, Behinderung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Hinblick auf das Vorhandensein ungültiger Reisedokumente und der zumutbaren Anstrengung bzgl. der Beschaffung neuer Reisedokumente; Behinderung behördlicher Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nach dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Aufenthaltserlaubnis bei verweigerter "Freiwilligkeitserklärung"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Aufenthaltserlaubnis bei verweigerter "Freiwilligkeitserklärung"

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine Aufenthaltserlaubnis für iranische Staatsangehörige bei Verweigerung der Freiwilligkeitserklärung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Iranischen Staatsangehörigen ist die Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung zumutbar

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Iranischen Staatsangehörigen ist die Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung zumutbar

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine Aufenthaltserlaubnis für iranische Staatsangehörige bei Verweigerung der Freiwilligkeitserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der pflichtwidrige Wille

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.11.2009)

    Kein Aufenthaltstitel durch Ausreiseverweigerung // Bundesverwaltungsgericht weist Flüchtlinge aus Iran ab

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 219
  • NVwZ 2010, 918
  • DVBl 2010, 397
  • DÖV 2010, 491
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08
    Dies hat der Senat bereits zu der Vorgängervorschrift im Ausländergesetz 1990 so entschieden (zu § 30 AuslG; vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - 17 A 2250/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Iran, Iraner,

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08
    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 18.06.2008 - AZ: OVG 17 A 2250/07.
  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06

    D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung,

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08
    Dem steht die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zur mangelnden Strafbarkeit der Weigerung, eine "Freiwilligkeitserklärung" abzugeben (OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 39 ff. zur Unzumutbarkeit; vgl. aber auch OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007 - 21 Ss 84/06 - InfAuslR 2007, 255, wonach bereits der objektive Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG den Verstoß gegen § 49 Abs. 2 Halbs. 2 AufenthG nicht erfasst; so auch Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: April 2009, A 1 § 95 Rn. 54), nicht entgegen.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08
    Der Grundsatz, die Verweigerung einer zumutbaren freiwilligen Ausreise nicht zu honorieren, ist vom Bundesverwaltungsgericht im Übrigen auch im Asyl- und Flüchtlingsrecht wiederholt betont worden (vgl. etwa Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 sowie Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08
    Der Grundsatz, die Verweigerung einer zumutbaren freiwilligen Ausreise nicht zu honorieren, ist vom Bundesverwaltungsgericht im Übrigen auch im Asyl- und Flüchtlingsrecht wiederholt betont worden (vgl. etwa Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 sowie Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08
    Unter "Ausreise" im Sinne dieser Vorschrift ist sowohl die freiwillige Ausreise als auch die zwangsweise Abschiebung zu verstehen (Senatsurteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 m.w.N.).
  • OLG Celle, 14.02.2007 - 21 Ss 84/06

    Auslegung der Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08
    Dem steht die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zur mangelnden Strafbarkeit der Weigerung, eine "Freiwilligkeitserklärung" abzugeben (OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 39 ff. zur Unzumutbarkeit; vgl. aber auch OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 2007 - 21 Ss 84/06 - InfAuslR 2007, 255, wonach bereits der objektive Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG den Verstoß gegen § 49 Abs. 2 Halbs. 2 AufenthG nicht erfasst; so auch Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: April 2009, A 1 § 95 Rn. 54), nicht entgegen.
  • BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

    Er kann zur Abgabe der Reueerklärung allein auf der Grundlage der gesetzlichen Mitwirkungspflicht an Passbeschaffungsbemühungen der Behörde (§ 48 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 AufenthG) auch nicht mit Beugemitteln gezwungen werden (zur mangelnden Durchsetzbarkeit der sogenannten Freiwilligkeitserklärung vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 - BVerwGE 135, 219 Rn. 17 f.).

    Im Unterschied zu der "Freiwilligkeitserklärung", an die der iranische Staat die Passausstellung an ausreisepflichtige Staatsbürger knüpft und die der Senat für zumutbar erachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 - BVerwGE 135, 219 Rn. 15), wird eritreischen Staatsangehörigen mit der Reueerklärung somit auch ein Loyalitätsbekenntnis zu ihrem Herkunftsstaat abgefordert.

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

    Für eine andere Auslegung der von der Klägerin abverlangten Erklärungen, etwa in dem Sinne "ich bin vollziehbar ausreisepflichtig und kann deshalb abgeschoben werden, wenn ich nicht ohne Zwang ausreise", bestehen keine Anhaltspunkte (so in einem anderen Kontext BVerwGE 135, 219 ff) .
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Fordert die Ausländerbehörde einen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer auf, eine ihm zumutbare Mitwirkungshandlung zur Beseitigung eines Ausreisehindernisses vorzunehmen (hier: einen Antrag auf Ausstellung eines Passersatzpapiers zu unterschreiben), und verweigert der Ausländer diese Mitwirkung, dann behindert er vorsätzlich behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung im Sinne von § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG (wie Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 19.08 - BVerwGE 135, 219).

    Die konkret eingeforderte Mitwirkungshandlung muss rechtmäßig, insbesondere dem Betroffenen zumutbar gewesen sein (Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 19.08 - BVerwGE 135, 219 Rn. 20).

    Unterhalb dieser Schwelle besteht hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einer Verletzung von Mitwirkungspflichten und der Erfolglosigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, der immer nur hypothetisch beurteilt werden kann, eine tatsächliche widerlegbare Vermutung zulasten des Ausländers (vgl. auch Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 20).

    Eine wissentliche und willentliche Behinderung oder Verzögerung aufenthaltsbeendender Maßnahmen liegt jedenfalls dann vor, wenn der Betroffene von der Ausländerbehörde ausdrücklich zur (zumutbaren und erheblichen) Mitwirkung angehalten wird und sich der Mitwirkung verweigert (Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 21).

    In diesem Rahmen ist ein ausreisepflichtiger Ausländer gehalten, zur Ausreise nicht nur willens und bereit zu sein, sondern auch an darauf zielenden Maßnahmen mitzuwirken (vgl. Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht