Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.08.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93   

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BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93 (https://dejure.org/1996,803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehler in einer Ermessensentscheidung - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 236
  • NVwZ 1997, 295
  • DVBl 1997, 168
  • DÖV 1997, 388
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    Voraussetzung ist, daß dem Ausländer eine - wenn auch ggf. befristete - Aufenthaltsgenehmigung nicht lediglich zu Besuchszwecken oder vergleichbaren vorübergehenden Zwecken erteilt worden ist (BVerwGE 98, 31, [BVerwG 22.02.1995 - 1 C 11/94]).

    Beide Abkommen begründen keine Rechtsansprüche auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, sondern können allenfalls insoweit Wirkungen entfalten, als über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Ermessen zu entscheiden ist (vgl. BVerwGE 98, 31, [BVerwG 22.02.1995 - 1 C 11/94]).

    Offenbleiben kann, ob es sich hierbei um eine reine Staatenverpflichtung oder um innerstaatlich unmittelbar anwendbares Recht handelt (vgl. BVerwGE 98, 31 [BVerwG 22.02.1995 - 1 C 11/94]).

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 - ARB 1/80 - vermittelt der Klägerin keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

    Nach Art. 7 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 haben die Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers, die die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen, das Recht, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, wenn sie dort seit mindestens drei Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz haben.

    Die Klägerin erfüllt bereits die zeitlichen Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 ARE 1/80 nicht.

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    Eine Aufenthaltserlaubnis kann aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 15 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 AuslG erteilt werden, wenn der Ausländer den Aufenthalt zu einem Zweck erstrebt, der von den einzelnen speziellen gesetzlichen Bestimmungen über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht erfaßt wird (Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - DokBer A 1996, 247 = InfAuslR 1996, 294 ).

    Bei der Bestimmung der zur Erfüllung des Begriffs der "Achtung" des Familienlebens notwendigen Schritte haben die Vertragsstaaten mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und Mittel der Gemeinschaft und der Individuen einen weiten Ermessensspielraum (EGMR, EuGRZ 1985, 567 ; Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 220/92
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 16. Februar 1993 (4 L 220/92) wies das Berufungsgericht die Berufung des Ehemannes der Klägerin gegen den die Rechtmäßigkeit der nachträglichen Befristung bestätigenden Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts zurück.

    Seine Aufenthaltserlaubnis ist aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Berufungsgerichts vom 16. Februar 1993 - 4 L 220/92 -, mit dem die Rechtmäßigkeit der nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis bestätigt wurde, am 31. Oktober 1988 erloschen.

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    Der Ausschluß einer Person von einem Land, in dem nahe Angehörige leben, kann aber das Recht aus Art. 8 Abs. 1 EMRK verletzen (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).
  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    Damit handelt es sich um eine Einwanderung (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69]; 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; BVerfG, Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37 ).
  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    Damit handelt es sich um eine Einwanderung (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69]; 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; BVerfG, Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37 ).
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 955/86
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    Damit handelt es sich um eine Einwanderung (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69]; 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]; BVerfG, Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.1991 - 4 M 98/91
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    Dem gegen den ablehnenden Bescheid vom ... Januar 1989 gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gab das Berufungsgericht mit Beschluß vom 26. Juli 1991 (4 M 98/91) statt.
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93
    Bei einem derartigen Begehren ist grundsätzlich die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht geltende Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 89, 296 [BVerwG 21.01.1992 - 1 C 21/87]; 98, 313 [BVerwG 23.05.1995 - 1 C 3/94]m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • OVG Bremen, 24.11.1992 - 1 B 95/92

    Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Ausländischer Ehegatte; Aufhebung der ehelichen

  • VG Karlsruhe, 10.01.1991 - 13 K 40133/90

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung einer ausländerbehördlichen Verfügung ;

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1991 - 4 M 113/91

    Aufenthaltsgenehmigung; Zusammenleben mit dem Ehegatten; Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2020 - 6 B 6.19

    Berufung; Visum für Familiennachzug der Kinder; subsidiär schutzberechtigter

    Bereits aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt sich jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, sondern allenfalls das Gebot, von einem nach innerstaatlichem Recht gegebenen Ermessen wohlwollend Gebrauch zu machen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. September 2017 - OVG 3 S 52.17, OVG 3 M 93.17 - juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 19/93 - BVerwGE 101, 236, juris Rn. 45).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familienschutzes ist in den §§ 17 ff. AuslG abschließend geregelt; für eine allgemeine Ermessensentscheidung ist daneben grundsätzlich kein Raum (Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - BVerwGE 101, 236, 241 = Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 2, S. 9).
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96

    Ausländerrecht - Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Assoziierungsabkommen bei

    Dem entspricht die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - a.a.O., S. 37 bzw. S. 19; Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 2, S. 11).

    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts abzustellen (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2, S. 3 und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - a.a.O., S. 6 = BVerwGE 101, 236 [BVerwG 11.06.1996 - 1 C 19/93]).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 1 S 1639/00

    Information über verdeckte Ermittler; Unterrichtung; Gefährdung des Ermittlers

    Die rechtliche Beurteilung, ob die mit dem Verpflichtungsantrag begehrte behördliche Maßnahme aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muss, richtet sich grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat maßgeblichen Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteile vom 09.09.1998, Buchholz 402.46 BKAG Nr. 1, vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 236, 238, und vom 21.01.1992, BVerwGE 89, 296, 298; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 113 RdNr. 217; vgl. auch das Senatsurteil vom 26.05.1992, a.a.O.).

    Die seit dem 01.12.1991 in Kraft befindlichen Regelungen der Neufassung (Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes vom 22. Oktober 1991, GBl. S. 625) enthalten keine Bestimmungen, die gegen die Anwendung des § 22 Abs. 8 PolG auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits begonnene Datenerhebungen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.09.1998, a.a.O., sowie die Übergangsvorschrift des § 85 Abs. 1 PolG).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

    Ein schwerer Nachteil in dem oben genannten Sinn liegt nur vor, wenn rechtlich geschützte Interessen in ganz besonderem Maße beeinträchtigt und dem Betroffenen außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (vgl. Erichsen/Schertzberg, DVBl. 1997, 168, 174).
  • BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Bei einem derartigen Begehren ist - vorbehaltlich der hier nicht erheblichen Regeln über die Berücksichtigung von Rechtsänderungen im Revisionsverfahren (Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 ) - grundsätzlich die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht geltende Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder versagt werden muß (Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - BVerwGE 101, 236 ).
  • BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95

    Datenschutz - Zeitpunkt der Anwendung des BKAG auf Löschungs- und

    Bei Leistungs- oder Verpflichtungsbegehren wie hier ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muß (stRspr; vgl. Urteile vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 48.88 - BVerwGE 89, 14 16, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 298, vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - BVerwGE 101, 236 238, vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - AuAS 1998, 182 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen regelmäßig auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist, gilt dies im übrigen nur in den Fällen, in denen die Behörde bereits ein Ermessen betätigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.7.1993 - 1 C 25.93 -, BVerwGE 94, 35 ; vom 22.2.1995 1 C 11.94 -, BVerwGE 98, 31 ; vom 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313 und vom 11.6.1996 - 1 C 19.93 -, BVerwGE 101, 236).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2013 - 18 B 292/13

    Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei bloß

    Dieser bestehe nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1996 - 1 C 19.93 - darin, der schwierigen Situation des ausländischen Ehegatten nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft Rechnung zu tragen und ihn vor wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Nachteilen, mit denen die Rückkehr ins Heimatland verbunden sei, zu schützen.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1996 - 1 C 19.93 - (JURIS) betrifft in dem vom Antragsteller bezeichneten Kontext das Verhältnis des § 19 AuslG 1990 zu §§ 7 und 15 AuslG 1990 (dort Rz. 32 und 33), sagt also nichts dazu aus, ob aus Gründen des Vertrauensschutzes von der Antragstellung abgesehen werden kann; außerdem soll der ausländische Ehegatte danach nur "unter bestimmten Voraussetzungen vor den Nachteilen einer Rückkehr in den Heimatstaat" bewahrt werden, die hier aber aus den o.g. Gründen nicht vorliegen.

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05

    Streit über die Zulässigkeit eines Bebauungsplans; Voraussetzungen für die

    Ein schwerer Nachteil in dem oben genannten Sinn liegt nur vor, wenn rechtlich geschützte Interesse in ganz besonderem Maße beeinträchtigt und dem Betroffenen außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (vgl. Erichsen/Schertzberg, DVBl. 1997, 168, 174).
  • VGH Hessen, 25.05.2000 - 12 TG 574/00

    Berufsbedingtes Getrenntleben keine Trennung iSd AuslG 1990 § 19; Imam fällt

  • OVG Hamburg, 30.03.1999 - Bf VI 25/96

    Verfassungsrechtlicher Grundsatz zur Berücksichtigung des Kindeswohls im Rahmen

  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 10 ZB 11.2268

    Familiennachzug minderjähriger Kinder; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1997 - 13 S 2025/96

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Kinder nach AuslG 1990 § 21 Abs 3 setzt noch

  • VG Gießen, 24.07.2003 - 7 G 1796/03

    Härtefall - gewachsene Bindungen, Integrationsleistungen

  • VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3885/95

    Altersgrenze für den Nachzug minderjähriger Ausländer nach AuslG 1990 § 20 Abs 2

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 108/07

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der ehelichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2006 - 18 B 2322/06

    Eheliche Lebensgemeinschaft Bestandszeit rechtmäßig Verlängerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - 18 B 932/04

    D (A), Türken, Familienzusammenführung, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung,

  • OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 30/02

    Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten im Falle der Aufhebung der ehelichen

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05

    Abwägung; Abwägungsgebot; Angemessenheit; Anlieger; Anliegergebrauch;

  • LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99

    Quotierung nach § 117 SGB X ohne Berücksichtigung des sog. Grundrentenanteils"

  • VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1999 - 11 M 3347/99

    Dauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft;; Aufenthaltserlaubnis; Ehebestandszeit;

  • VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 3207/95

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine äthiopische Staatsangehörige, die

  • VG Schleswig, 17.07.2001 - 14 A 291/99

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, eigenständige Aufenthaltserlaubnis,

  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 10 ZB 08.2170

    Niederlassungserlaubnis; fünfjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis;

  • OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95

    Sicherung des Lebensunterhaltes; Leistungen aus öffentlichen Kassen; Kindergeld;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1993 - 1 PKH 11.93, 1 C 19.93   

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https://dejure.org/1993,14627
BVerwG, 30.08.1993 - 1 PKH 11.93, 1 C 19.93 (https://dejure.org/1993,14627)
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BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1993 - 1 PKH 11.93, 1 C 19.93 (https://dejure.org/1993,14627)
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