Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5514
BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90 (https://dejure.org/1992,5514)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1992 - 1 C 19.90 (https://dejure.org/1992,5514)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1992 - 1 C 19.90 (https://dejure.org/1992,5514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Fachanwaltsbezeichnung - Ehrengerichte - Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2883
  • NVwZ 1993, 1189 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90

    Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90
    So ist auch der Bundesgerichtshof bei Klagen gegen die Kammer auf Erlaubnis von Fachanwaltsbezeichnungen stillschweigend von der Zuständigkeit der Ehrengerichte ausgegangen (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 4/90 - AnwBl. 1990, 320 = NJW 1990, 1719).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90
    Da die Kläger die Mehrkosten zu tragen haben, die dadurch entstanden sind, daß sie den Verwaltungsrechtsweg beschritten haben (§ 17 b Abs. 2 Satz 2 GVG), kann über die Kosten des Revisionsverfahrens bereits jetzt entschieden werden (vgl. dazu Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 26.73 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 147; BGHZ 12, 52 ; 22, 65 ).
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 A 36.86

    Gebot der Wahrung von Belangen der Versicherten - Genehmigungspflichtige

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90
    Andernfalls könnte durch die Gestaltung des Klageantrages als Anfechtungs- oder Feststellungsantrag hinsichtlich desselben Verwaltungsaktes der Rechtsweg frei bestimmt und nebeneinander in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwGE 84, 306 ).
  • BGH, 24.10.1956 - IV ZR 75/56

    Freie Ehe rassisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90
    Da die Kläger die Mehrkosten zu tragen haben, die dadurch entstanden sind, daß sie den Verwaltungsrechtsweg beschritten haben (§ 17 b Abs. 2 Satz 2 GVG), kann über die Kosten des Revisionsverfahrens bereits jetzt entschieden werden (vgl. dazu Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 26.73 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 147; BGHZ 12, 52 ; 22, 65 ).
  • VGH Hessen, 05.08.1991 - 9 UE 3181/90

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begehren auf Krankengeld -

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90
    Der Anwendung des § 17 a Abs. 2 GVG steht nicht entgegen, daß die Klage vor dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1991 mangels Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs abgewiesen worden und in der Rechtsmittelinstanz anhängig geworden ist; denn § 17 a Abs. 2 GVG gilt auch in diesen Fällen (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 5. August 1991 - 9 UE 3181/90 - NVwZ-RR 1992, 389).
  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 26.73

    Klagebegehren - Gerichtliche Überprüfbarkeit - Justitiabilität - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90
    Da die Kläger die Mehrkosten zu tragen haben, die dadurch entstanden sind, daß sie den Verwaltungsrechtsweg beschritten haben (§ 17 b Abs. 2 Satz 2 GVG), kann über die Kosten des Revisionsverfahrens bereits jetzt entschieden werden (vgl. dazu Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 26.73 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 147; BGHZ 12, 52 ; 22, 65 ).
  • OVG Thüringen, 25.11.2002 - 2 N 359/02

    Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs bei Normenkontrollantrag gegen

    Jedoch ist ungeachtet des hier zu berücksichtigenden Rechtsgrundsatzes, dass das speziellere das allgemeine Gesetz verdrängt ("lex specialis-Regel"), der Zielrichtung der BRAO zu entnehmen, die Standes- und disziplinarrechtlichen Streitigkeiten, soweit sie Rechtsanwälte betreffen, den Verwaltungsgerichten zu entziehen und ausschließlich der standesrechtlichen Gerichtsbarkeit der Rechtsanwälte zur Entscheidung zuzuweisen (vgl. zum Verhältnis der BRAO zum Verwaltungsrechtsweg: BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 1 C 19/90 -, NVwZ 1993, 1189; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 1995 -8 O 5771/95 -, NJW 1996, 869; OVG NW, Beschluss vom 23. August 1997 - 4 E 891/94-, a.a.O.).
  • AGH Brandenburg, 16.01.1996 - EGH 9/94
    Sinn und Zweck der Regelung des § 223 BRAO ist aber über ihren Wortlaut hinaus, daß einem Rechtsanwalt die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in seine Rechte eingreifende hoheitliche Maßnahmen von Rechtsanwaltskammern oder Landesjustizverwaltungen einer gerichtlichen Überprüfung durch den Anwaltsgerichtshof unterziehen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 79, 1157, 1160; BVerwG, NJW 1993, 2883, OVG Münster NJW 1995, S. 3403).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht