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   BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08   

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BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08 (https://dejure.org/2009,513)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2009 - 1 C 2.08 (https://dejure.org/2009,513)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 1 C 2.08 (https://dejure.org/2009,513)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 GG; ... AufenthG § 54 Nr. 5a, § 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, § 114 Satz 2; EMRK Art. 8 Abs. 1, Abs. 2; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 Art. 7 Abs. 1 Satz 1 1. Spiegelstrich, Art. 14 Abs. 1
    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; besonderer Ausweisungsschutz; Ermessensausweisung; Regelausweisungsgrund; schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; türkischer Staatsangehöriger; Kalifatstaat; Sicherheit ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 GG
    Aktualisierung; Aktualisierung der Ermessensentscheidung; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungsschutz; Ermessenentscheidung; Ermessensausweisung; Ermessensausweisung; Gefährdung; Gefährdung; Kalifatstaat; Kalifatstaat; Mitgliedschaft; ...

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aus Deutschland bei Bestehen eines besonderen Ausweisungsschutzes; Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen der Mitgliedschaft in einer von der BRD verbotenen Vereinigung (hier: "Kalifatstaat")

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 54 Nr. 5 a; VwGO § 114 S. 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2; EMRK Art. 8; ARB Nr. 1/80 Art. 7; ARB Nr. 1/80 Art. 14 Abs. 1
    D (A), Ausweisung, Ermessensausweisung, Beurteilungszeitpunkt, besonderer Ausweisungsschutz, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Unterstützung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Kalifatstaat, Vereinsverbot, Verstoß gegen Vereinsverbot, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 54; ; AufenthG § 55 Abs. 1; ; AufenthG § 55 Abs. 2; ; AufenthG § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aus Deutschland bei Bestehen eines besonderen Ausweisungsschutzes; Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen der Mitgliedschaft in einer von der BRD verbotenen Vereinigung (hier: "Kalifatstaat")

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aus Deutschland bei Bestehen eines besonderen Ausweisungsschutzes; Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen der Mitgliedschaft in einer von der BRD verbotenen Vereinigung (hier: "Kalifatstaat")

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 727
  • DÖV 2009, 506
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Das Berufungsgericht hat bisher nicht festgestellt, ob der Kläger sich auf ein aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei - ARB 1/80 - abgeleitetes Aufenthaltsrecht berufen kann.

    Insoweit spricht nach Aktenlage einiges dafür, dass der Kläger über seine Eltern ein aus Art. 7 Abs. 1 Satz 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht erworben hat.

    Eine etwaige Rechtsposition nach Art. 7 ARB 1/80 hätte der Kläger auch nicht durch die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet wieder verloren.

    Denn nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften führt die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht zum Verlust der Rechtsstellung aus Art. 7 ARB 1/80 (vgl. Urteil vom 9. August 2007 - BVerwG 1 C 47.06 - BVerwGE 129, 162 m.w.N.).

    Sollte dem Kläger nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 ARB 1/80 ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht zustehen, genießt er nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 Ausweisungsschutz und kann (nur) aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit ausgewiesen werden.

    Ohne Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof kann derzeit nicht abschließend entschieden werden, welche Anforderungen sich hieraus nach dem Außerkrafttreten der Richtlinie 64/221/EWG und dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 - sog. Unionsbürger-RL - ergeben (zu den Anforderungen an die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 besitzt, unter Geltung der Richtlinie 64/221/EWG vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - a.a.O. S. 318 f.; zur hier nicht einschlägigen Übergangsproblematik vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-349/06, Polat - NVwZ 2008, 59 Rn. 23 ff.).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Hierdurch erhält die Ausländerbehörde die Möglichkeit, in Erfüllung ihrer Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle ihre Ermessenserwägungen in Anwendung der prozessualen Möglichkeit des § 114 Satz 2 VwGO im laufenden Verfahren zu aktualisieren (vgl. Urteile vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 20, und vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ).

    Ohne Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof kann derzeit nicht abschließend entschieden werden, welche Anforderungen sich hieraus nach dem Außerkrafttreten der Richtlinie 64/221/EWG und dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 - sog. Unionsbürger-RL - ergeben (zu den Anforderungen an die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 besitzt, unter Geltung der Richtlinie 64/221/EWG vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - a.a.O. S. 318 f.; zur hier nicht einschlägigen Übergangsproblematik vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-349/06, Polat - NVwZ 2008, 59 Rn. 23 ff.).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Ob ein Verstoß diesen Tatbestand erfüllt, ist im Wesentlichen eine Frage des Einzelfalls und unterliegt voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247 m.w.N.).

    Eine lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Störungen genügt nicht (vgl. Urteil vom 11. Juni 1996 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Nach § 54 Nr. 5a Alt. 1 AufenthG wird ein Ausländer in der Regel ausgewiesen, wenn er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet (vgl. hierzu Urteile vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 und vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    In diesem Zusammenhang ist der Senat davon ausgegangen, dass die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der inneren Sicherheit verboten werden kann, für sich genommen noch nicht ausreicht, sondern dass sich bei einer Betätigung für eine Vereinigung der vereinsrechtliche Verbotsgrund nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben muss (vgl. Urteil vom 15. März 2005 a.a.O. S. 120 f.).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) - Richtlinienumsetzungsgesetz - am 28. August 2007 ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei allen Ausländern einheitlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich (vgl. Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 11 ff.).

    Hierdurch erhält die Ausländerbehörde die Möglichkeit, in Erfüllung ihrer Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle ihre Ermessenserwägungen in Anwendung der prozessualen Möglichkeit des § 114 Satz 2 VwGO im laufenden Verfahren zu aktualisieren (vgl. Urteile vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 20, und vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Ohne Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof kann derzeit nicht abschließend entschieden werden, welche Anforderungen sich hieraus nach dem Außerkrafttreten der Richtlinie 64/221/EWG und dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 - sog. Unionsbürger-RL - ergeben (zu den Anforderungen an die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsratsbeschluss Nr. 1/80 besitzt, unter Geltung der Richtlinie 64/221/EWG vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - a.a.O. S. 318 f.; zur hier nicht einschlägigen Übergangsproblematik vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-349/06, Polat - NVwZ 2008, 59 Rn. 23 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 S 1917/07

    Vorabentscheidungsersuchen zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 Art 28 Abs 3 lit a

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Sollte es auf diese europarechtliche Zweifelsfrage hier entscheidungserheblich ankommen, kommt eine Aussetzung des Berufungsverfahrens in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO durch den Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf das bereits anhängige Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 22. Juli 2008 - 13 S 1917/07 - [...]) in Betracht.
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Denn nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften führt die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht zum Verlust der Rechtsstellung aus Art. 7 ARB 1/80 (vgl. Urteil vom 9. August 2007 - BVerwG 1 C 47.06 - BVerwGE 129, 162 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Hierdurch erhält die Ausländerbehörde die Möglichkeit, in Erfüllung ihrer Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle ihre Ermessenserwägungen in Anwendung der prozessualen Möglichkeit des § 114 Satz 2 VwGO im laufenden Verfahren zu aktualisieren (vgl. Urteile vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 20, und vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 - BVerwGE 121, 297 und - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08
    Nach § 54 Nr. 5a Alt. 1 AufenthG wird ein Ausländer in der Regel ausgewiesen, wenn er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet (vgl. hierzu Urteile vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 und vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

  • EGMR, 22.05.2008 - 42034/04

    Emre ./. Schweiz

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    In diesem Zusammenhang hat sie auch die Möglichkeit, in Erfüllung ihrer Obliegenheit zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle die Ermessenserwägungen in Anwendung der prozessualen Möglichkeit des § 114 Satz 2 VwGO im laufenden Verfahren zu aktualisieren (vgl. Urteil vom 13. Januar 2009 BVerwG 1 C 2.08 juris Rn. 27 m.w.N. zur Aktualisierung der Ermessensentscheidung bei der Anfechtung einer Ausweisung).
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene oder verbietbare Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers konkretisiert haben (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]; VGH Kassel, B. v. 10.1.2006 - 12 TK 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 - 24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 [1310]; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31 [34]); der Ausländer muss mit anderen Worten bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats - von besonderen Umständen einmal abgesehen - selbst eine gegenwärtige Gefahr darstellen (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 -, 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]); siehe hierzu auch Discher, in: GK-AufenthG, Stand: August 2009, § 54 RdNr. 603 m.w.N.).

    Ein aktuelles in der Person des Klägers wurzelndes Gefährdungspotential (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [729]) hat das BLfV in der Erkenntnissammlung vom 19. August 2009 nicht aufgezeigt.

    Erfüllt ein Ausländer, der - wie hier der Kläger - gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG besonderen Ausweisungsschutz genießt, keinen der in § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG genannten Ist- oder Regelausweisungsgründe, so steht dies gleichwohl einer Ausweisung im Ermessenswege nicht entgegen (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [728]).

    Erforderlich ist jedoch, dass dem Ausweisungsanlass ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [728]).

    Erforderlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch, dass dem konkreten Ausweisungsanlass bei Würdigung der gesamten Umstände des Falls im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein deutliches Übergewicht zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers zukommt (vgl. BVerwG, U. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 [728]).

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, NVwZ 2009, 727 zugrunde liegenden Sachverhalt hat der Kläger vorliegend weder Straftaten verwirklicht noch handelt es sich bei TJ um eine verbotene Vereinigung, der der Kläger trotz bestandskräftiger Verbotsverfügung weiter angehören oder die er weiter unterstützen würde.

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Mit dem Begriff der gesteigerten Wiederholungsgefahr ist dabei erkennbar die auch von der Rechtsprechung des Senats verlangte ernsthaft drohende Gefahr erneuter schwerer Verfehlungen des Ausländers - im Gegensatz zur lediglich entfernten Möglichkeit solcher Verfehlungen - gemeint (vgl. Urteile vom 13. Januar 2009 - BVerwG 1 C 2.08 - Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 7 Rn. 16 und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247 ).

    Dieses kann sich bei Straftaten insbesondere aus deren Art, Schwere und Häufigkeit ergeben (stRspr, zuletzt Urteil vom 13. Januar 2009 a.a.O.).

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