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   BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08   

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BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2009,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2009 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2009,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2009 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2009,2359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 30 Abs. 1, § 30 Abs. 3; AufenthG § 10 Abs. 3, § 23 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 5, § 104a Abs. 1, § 104a Abs. 2
    Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung; Altfallregelung; Dauer des Aufenthalts; elternabhängiges Aufenthaltsrecht; volljähriges Kind.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 30 Abs. 1, § 30 Abs. 3
    Altfallregelung; Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Dauer des Aufenthalts; Sperrwirkung; elternabhängiges Aufenthaltsrecht; volljähriges Kind

  • Wolters Kluwer

    Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.R.e. Anspruchs eines Iraners auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Geltung einer verkürzten Mindestaufenthaltsdauer i.R.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für in häuslicher ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 30 Abs. 1, AsylVfG § 30 Abs. 3, AufenthG § 10 Abs. 3, AufenthG § 23 Abs. 1 Satz 1, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 104 a Abs. 1, AufenthG § 104 a Abs. 2
    Bleiberecht, Altfallregelung, Asylantrag, offensichtlich unbegründet, Sperrwirkung, Dauer des Aufenthalts, elternabhängiges Aufenthaltsrecht, volljähriges Kind, am 3/2010

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) i.R.e. Anspruchs eines Iraners auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Geltung einer verkürzten Mindestaufenthaltsdauer i.R.d. Aufenthaltsgesetzes ( AufenthG ) für in häuslicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur aufenthaltsrechtlichen Sperrwirkung offensichtlich unbegründeter Asylanträge in Altfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sperrwirkung offensichtlich unbegründeter Asylanträge

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur aufenthaltsrechtlichen Sperrwirkung offensichtlich unbegründeter Asylanträge in Altfällen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur aufenthaltsrechtlichen Sperrwirkung offensichtlich unbegründeter Asylanträge in Altfällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsrechtliche Sperrwirkung bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 286
  • FamRZ 2010, 375
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 27.05.2008 - 9 A 452/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei vorheriger Ablehnung eines Asylantrages

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    VGH 9 A 452/08 Verkündet.

    Die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Mai 2008 in den Verfahren 9 A 452/08, 9 A 441/08, 9 A 450/08 und 9 A 442/08 werden aufgehoben.

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    Die Gründe hierfür hat der Senat in seinem Urteil vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 30.08 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) im Einzelnen dargelegt; hierauf wird Bezug genommen.

    Wie der Senat in seinem bereits zitierten Urteil vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 30.08 näher ausgeführt hat, geht die Sperrwirkung nur von solchen ablehnenden asylrechtlichen Bescheiden aus, aus denen sich durch ausdrückliche Nennung von § 30 Abs. 3 AsylVfG oder auf andere Weise für den Betroffenen eindeutig ergibt, dass der Offensichtlichkeitsausspruch gerade auf diese Vorschrift gestützt wird.

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    14 Auf die vom Berufungsgericht für grundsätzlich bedeutsam gehaltene, vom Senat bisher noch nicht entschiedene Frage, ob auch eine Soll-Vorschrift einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG begründen kann, der die Anwendung der Sperrwirkung des Satzes 2 der Vorschrift ausschließt (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008 BVerwG 1 C 37.07 Rn. 24 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen = Buchholz 402.242 § 10 AufenthG Nr. 2), kommt es daher im vorliegenden Verfahren nicht an.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 7 B 10468/09

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG soll aber auch auf Kinder von Ausländern Anwendung finden, die zum Stichtag noch minderjährig waren, mittlerweile aber volljährig geworden sind (vgl. Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, BRDrucks 669/09 Rn. 104a 1.9) und OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juni 2009 7 B 10468/09 InfAuslR 2009, 345, 346).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    Der nicht näher begründeten gegenteiligen Auffassung, die verlangt, dass das volljährige ledige Kind selbst die Mindestaufenthaltszeiten nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG erfüllen müsse (so OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 2007 11 LB 69/07 DVBl 2008, 57 Rn. 80; ihm folgend Maaßen, a.a.O. S. 332 Rn. 741), ist daher nicht zu folgen (ebenso: Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Oktober 2009, § 104a, Rn. 25; Albrecht, in: Storr u.a., ZuWG 2. Aufl. 2008, § 104a AufenthG, S. 776 Rn. 21).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Der Anspruch eines minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung in § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist dort nicht ausdrücklich geregelt, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung und dem vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck (vgl. auch BTDrucks 16/5065 S. 202 zu § 104a; Urteil vom 25. August 2009 - BVerwG 1 C 20.08 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 3 = InfAuslR 2010, 113 Rn. 16 f. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13

    Sperrwirkung des Asylverfahrens

    Die Entscheidung des Hess. VGH vom 27. Mai 2008 wurde zwar vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. August 2009 aufgehoben (Az. 1 C 20.08, NVwZ-RR 2010, 286; vgl. auch die Parallelentscheidung vom 25.08.2009 - 1 C 30.08 -, BVerwGE 134, 335), indes aus anderen Gründen.
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Dies ist der am 9. Dezember 1988 geborene Kläger zu 3. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aber auch auf Kinder von Ausländern Anwendung finden, die zum Stichtag (1.7.2007) noch minderjährig waren, im Erteilungszeitraum nach § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG (bis zum 31.12.2009) aber volljährig geworden sind (BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 C 20.08 -, InfAuslR 2010, 113, 114 f.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, InfAuslR 2009, 345, 346; Nr. 104a.1.9 letzter Satz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 877)).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2012 - 2 LB 278/11

    Formlose Aufforderung zur Passvorlage als hinreichende Aufforderung zur Erfüllung

    Der Anspruch eines minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung in § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist dort zwar nicht ausdrücklich geregelt, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung und dem vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck (vgl. auch BT-Drs. 16/5065 S. 202 zu § 104 a; BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 C 20.08 - Buchholz 402.242 § 104 a AufenthG Nr. 3 = InfAuslR 2010, 113 Rn. 16 f. m.w.N; GK-AufenthG, Stand: März 2012, § 104 a Rdnr. 39).
  • VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Gründe; Familienleben

    Der Gesetzgeber brachte mit der vorstehend zitierten Formulierung nur zum Ausdruck, dass die minderjährigen ledigen Kinder von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG besitzen , automatisch - d. h. ohne Rücksicht darauf, ob sie die Voraussetzungen dieser Vorschrift (namentlich die Mindestaufenthaltszeiten) in eigener Person erfüllen - ein von dem Elternteil abgeleitetes Aufenthaltsrecht bekommen sollen (vgl. dazu auch Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 104a Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 C 20.08 -, InfAuslR 2010, 113, 114 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - 2 O 56/09

    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis,

    Allerdings hat das BVerwG in drei Fällen die Revision zugelassen, um zu klären, ob die Sollvorschrift des § 104a Abs. 1 AufenthG einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG vermitteln kann (vgl. Beschlüsse vom 01.09.2008 - 1 B 18.08 [1 C 23.08] - und vom 27.08.2008 - 1 B 15.08 [1 C 20.08] u.a. -, Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.08.2010 - 5 K 955/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; falsche Angaben über Staatsangehörigkeit;

    Dem steht zwar entgegen der Auffassung des Beklagten nicht die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG entgegen, weil diese bei solchen auf § 30 Abs. 3 AsylVfG gestützten asylrechtlichen Ablehnungsbescheiden nicht eingreift, die bei Inkrafttreten der Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG am 01. Januar 2005 bereits bestandskräftig waren (BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 C 20/08 -, NVwZ-RR 2010, 286).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2008 - 1 C 20.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77735
BVerwG, 26.11.2008 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2008,77735)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2008 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2008,77735)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2008 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2008,77735)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Altfallregelung; Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Dauer des Aufenthalts; Sperrwirkung; elternabhängiges Aufenthaltsrecht; volljähriges Kind

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