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   BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66   

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https://dejure.org/1969,105
BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66 (https://dejure.org/1969,105)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1969 - I C 20.66 (https://dejure.org/1969,105)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1969 - I C 20.66 (https://dejure.org/1969,105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. StaRegG § 6 Abs. 1; BVFG § 15 Abs. 5

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 90
  • NJW 1970, 162
  • MDR 1970, 76
  • DÖV 1970, 65
  • JR 1970, 474
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Es bedarf vielmehr besonderer gesetzlicher Vorschriften, die diese Feststellungswirkung anordnen (BVerwG 16. Oktober 1969 - I C 20.66 - BVerwGE 34, 90 zu § 15 BVFG aF; 11. Juli 1985 - 7 C 44/83 - BVerwGE 72, 8 zu § 3 SchwbG 1979).
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Weiter ist in der Rechtsprechung geklärt, dass zu den in § 15 Abs. 5 Satz 1 BVFG a.F. genannten Behörden (sog. Betreuungsbehörden) auch die Einbürgerungsbehörden gehören, soweit sie durch gesetzliche Vorschriften zur Einbürgerung von Personen auf Grund von Vorschriften zu Gunsten von Vertriebenen oder Flüchtlingen verpflichtet sind (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - BVerwGE 34, 90, 92 zu dem inzwischen durch Art. 3 § 1 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 aufgehobenen § 6 1. StAngRegG; vgl. ferner Urteil vom 26. Mai 1998 - BVerwG 1 C 3.98 - a.a.O. S. 14 f. m.w.N.).

    Im Hinblick auf die dargelegten Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht ferner entschieden, dass die Verwaltungsgerichte im Rahmen einer auf Einbürgerung gerichteten Verpflichtungsklage in gleicher Weise an die Entscheidung der Vertriebenenbehörde gebunden sind (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - a.a.O. und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 10.69 - BVerwGE 35, 316, 317).

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Abgesehen davon zeigt die Beschwerde insoweit nicht auf, daß das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - (Buchholz 132.0 § 6 1. StARegG Nr. 1) einen abstrakten Rechtssatz zu der von der Klägerin angenommenen Bindungswirkung der in Fällen des § 1 Abs. 3 BVFG erteilten Vertriebenenausweise enthält, von dem das Berufungsgericht abgewichen sein könnte.

    Ein Vertriebenenausweis bindet, wie die Beschwerde nicht in Abrede stellt, nur hinsichtlich der in ihm als Voraussetzung der Vertriebeneneigenschaft getroffenen Feststellungen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG 1 C 20.66 - a.a.O.).

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