Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.07.1975

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75   

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https://dejure.org/1979,153
BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75 (https://dejure.org/1979,153)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1979 - 1 C 20.75 (https://dejure.org/1979,153)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1979 - 1 C 20.75 (https://dejure.org/1979,153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung des Ermessens - Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Ausweisung von Ausländern - Auswirkungen eines Verlöbnisses auf eine drohende Ausweisung - Aufhebungsmöglichkeiten einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 3512
  • BVerwGE 58, 352
  • NJW 1980, 2033
  • MDR 1980, 693
  • DVBl 1980, 745
  • DÖV 1980, 455
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75
    Demgemäß macht die Behörde von ihrem Ermessen zweckentsprechenden Gebrauch, wenn nach dem Verhalten des Ausländers damit zu rechnen ist, daß er erneut gegen die Rechtsordnung verstößt, und die Behörde durch die Ausweisung diese Gefahr abwehren will (BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 - DÖV 1979, 375]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats beurteilt sich nämlich die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung grundsätzlich nach der Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 48, 299 [305]).

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 C 15.77
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75
    Demgemäß macht die Behörde von ihrem Ermessen zweckentsprechenden Gebrauch, wenn nach dem Verhalten des Ausländers damit zu rechnen ist, daß er erneut gegen die Rechtsordnung verstößt, und die Behörde durch die Ausweisung diese Gefahr abwehren will (BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 - DÖV 1979, 375]).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75
    Demgemäß macht die Behörde von ihrem Ermessen zweckentsprechenden Gebrauch, wenn nach dem Verhalten des Ausländers damit zu rechnen ist, daß er erneut gegen die Rechtsordnung verstößt, und die Behörde durch die Ausweisung diese Gefahr abwehren will (BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Urteil vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 - DÖV 1979, 375]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75
    Nach einer Eheschließung kann allerdings das dann anwendbare Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG Vorrang beanspruchen und einen Rechtsanspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung gemäß § 15 Abs. 1 AuslG und auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG begründen (BVerwGE 56, 246; Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75
    Nach einer Eheschließung kann allerdings das dann anwendbare Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG Vorrang beanspruchen und einen Rechtsanspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung gemäß § 15 Abs. 1 AuslG und auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG begründen (BVerwGE 56, 246; Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Ist die Frist gegenstandslos, so gilt dies auch für die Abschiebungsandrohung, da diese hier mit einer Frist verbunden sein muß (Urteile vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 66] und vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 69]).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    In diesen Fällen wird lediglich die Fristbestimmung gegenstandslos und es muss nach Eintritt der Bestandskraft eine neue Frist gesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1979 - 1 C 20/75 -, NJW 1980, 2033; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 8 LA 149/02 -, juris).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Damit sei, wie sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1979 (BVerwGE 58, 352 [BVerwG 16.10.1979 - 1 C 20/75]) ergebe, den Schutzpflichten gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG genügt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.1975 - 1 C 20.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8315
BVerwG, 07.07.1975 - 1 C 20.75 (https://dejure.org/1975,8315)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1975 - 1 C 20.75 (https://dejure.org/1975,8315)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1975 - 1 C 20.75 (https://dejure.org/1975,8315)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bis zur Entscheidung über den Widerspruch - Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen einer Ausweisung - Grundsätzliche Klärung der Möglichkeit zur Ausweisung trotz noch laufendem ...

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