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   BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88   

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https://dejure.org/1988,755
BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88 (https://dejure.org/1988,755)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1988 - 1 C 20.88 (https://dejure.org/1988,755)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1988 - 1 C 20.88 (https://dejure.org/1988,755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis - Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1445 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Das Berufungsgericht hat ferner unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - (Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24) zu Recht angenommen, daß Nr. 11 SchlPr auch für asylberechtigte Einbürgerungsbewerber gilt.

    Darauf hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - (a.a.O. S. 36) hingewiesen.

    Erst recht ist ihm nicht eine Ermächtigung der Behörden zu entnehmen, bei der Einbürgerung Asylberechtigter zwingende gesetzliche Voraussetzungen unberücksichtigt zu lassen (Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - a.a.O. ).

    Das hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - (a.a.O. S. 38) dargelegt.

    Die Gestaltung des Vertragsinhalts liegt grundsätzlich in der freien Entscheidung der Vertragsstaaten (Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - a.a.O. S. 35; vgl. auch Seidl-Hohenveldern. Völkerrecht, 6. Auflage, Rdnr. 200).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85

    Asylberechtigter - Einbürgerungsantrag - Staatenlosigkeit - Deutscher Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Das gilt auch für politisch Verfolgte, wie der erkennende Senat im Urteil vom selben Tage in der Sache BVerwG 1 C 3.85 im einzelnen dargelegt hat.

    Das gilt nicht nur für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger, sondern auch für Asylberechtigte (Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 -).

    Entlassungsbemühungen Asylberechtigter überschreiten nicht grundsätzlich die Grenze des Zumutbaren, und zwar auch dann nicht, wenn der Entlassungsantrag es erforderlich machen sollte, die Auslandsvertretung des Heimatstaates persönlich aufzusuchen (Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 -).

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Sie ist unmittelbar anwendbar nur im Sinne eines auf das Einbürgerungsermessen einwirkenden Wohlwollensgebots (BVerwGE 49, 44 [BVerwG 01.07.1975 - I C 44/70]).

    Die Einbürgerung darf nur abgelehnt werden, wenn andere staatliche Belange entgegenstehen und überwiegen (BVerwGE 49, 44 [BVerwG 01.07.1975 - I C 44/70]; 5.86 ).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Ist demnach § 9 RuStAG auf den Kläger nicht anwendbar, so schließt das nicht aus, ihn aufgrund der allgemeinen Ermächtigung des § 8 Abs. 1 RuStAG einzubürgern (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Die Behörde ist grundsätzlich befugt, eine zu Mehrstaatigkeit führende Einbürgerung abzulehnen (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Die Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 RuStAG, durch die Mehrstaatigkeit vermieden werden soll, kann die Einbürgerung Staatenloser voraussetzungsgemäß nicht hindern (BVerwGE 7, 164 [BVerwG 16.07.1958 - VI C 168/56]).

    Eine gemeinsame Staatsangehörigkeit fördert regelmäßig die Einheit und den Zusammenhalt der im Inland lebenden Familie (BVerwGE 7, 164 ).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Es beläßt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er öffentliche Interessen, die von einer Einbürgerung berührt werden, angemessen berücksichtigen darf, selbst wenn ihnen Verfassungsrang nicht zukommt (vgl. dazu BVerfGE 76, 1 ).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Für die Ausübung des grundsätzlich weiten Ermessens nach § 8 Abs. 1 RuStAG ist maßgebend, ob die Einbürgerung im staatlichen Interesse liegt (BVerwGE 5, 86 [BVerwG 24.05.1957 - VI C 395/56]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Damit ist entwicklungspolitischen Belangen des Staates in einem solchen Maße Rechnung getragen, daß sie dem Interesse an der Einbürgerung des Klägers nicht mehr entgegengesetzt werden können (vgl. dazu BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).
  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Dabei sind die Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten, insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (BVerwGE 64, [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88
    Es enthält außerdem einen Auftrag, das Schicksal der politisch Verfolgten befriedigend zu regeln, was vor allem durch die Übernahme der Genfer Flüchtlingskonvention in innerstaatliches Recht geschehen ist (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]).
  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 955/86
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 26.86

    Doppelte Staatsbürgerschaft - Einbürgerungsbewerber - Einbürgerungsbehörde -

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    b) "Staatenloser" im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk ist eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht, d. h. ein De-iure-Staatenloser (BVerwGE 87, 11 (14) [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]), nicht dagegen ein De-facto-Staatenloser (Urteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - und vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 20.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24, S. 36 bzw. Nr. 36, S. 41).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Dieser Vorbehalt ist Teil der zwischenstaatlichen Bemühungen, Mehrstaatigkeit zu vermeiden oder zu begrenzen (vgl. Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 20.88 -).

    Die Vertragsvorschrift ist auch auf Asylberechtigte (Flüchtlinge) anwendbar (Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 20.88 -), zu denen der Kläger ohnehin nicht gehört.

    Angemessenen und zumutbaren Voraussetzungen steht er jedenfalls nicht entgegen und damit auch nicht Regelungen, mit denen das international angestrebte Ziel, Mehrstaatigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen, in einer Weise wie durch Nr. 11 SchlPr gefördert wird (Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 20.88 -).

    Das Zustimmungserfordernis ist bei der Einbürgerung iranischer Ehefrauen deutscher Männer ebenso anwendbar wie bei der Einbürgerung iranischer Ehemänner deutscher Frauen, wie der erkennende Senat in der Sache BVerwG 1 C 20.88 im Urteil vom heutigen Tage näher ausgeführt hat.

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist nach seinem Art. 1 Abs. 1 nur auf Personen anwendbar, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht, also nur auf solche, die de iure staatenlos sind (Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 20.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 36 S. 41).
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