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   BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96   

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https://dejure.org/1998,1517
BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96 (https://dejure.org/1998,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1998 - 1 C 20.96 (https://dejure.org/1998,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1998 - 1 C 20.96 (https://dejure.org/1998,1517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung - Dauernder Aufenthalt - Doppelte Staatsangehörigkeit - Gegenseitigkeit - Italienische Staatsangehörigkeit - Mehrfache Staatsangehörigkeit - Mehrstaatigkeit - Verlust - Völkerrechtliche Verpflichtung - Vorbehalt

  • Judicialis

    Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (... BGBl 1969 II S. 1953); ; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (BGBl 1985 II S. 926); ; RuStAG § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht - Rechtsfolgen des Erwerbs der italienischen Staatsbürgerschaft durch einen Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 223
  • NJW 1999, 963
  • NVwZ 1999, 425 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 780
  • DVBl 1999, 535
  • DÖV 1999, 473
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836.80

    Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Geltungsbereich des Ausländergesetzes

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96
    Dieses ist durch Gesetz vom 29. September 1969 (BGBl II S. 1953) mit Wirkung vom 1. Januar 1975 und nach Rücknahme des Vorbehalts Nr. 1 der Anlage zum Übereinkommen (Bekanntmachungen vom 5. Dezember 1969, BGBl II S. 2232, und vom 20. Dezember 1974, BGBl II S. 1588) uneingeschränkt in innerstaatliches Recht transformiert worden (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2).

    Nur soweit eine völkervertragliche Pflicht dazu besteht, kann § 25 Abs. 1 RuStAG durch das Mehrstaaterübereinkommen modifiziert werden (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96
    Die Befreiungsklausel kann allerdings ohne weitere normative Ausfüllung nicht wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtiche Wirkung entfalten, da ihr die dafür erforderliche hinreichende Bestimmtheit nach Wortlaut, Zweck und Inhalt fehlt (vgl. auch Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.1995 - 13 L 3429/94

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Verlust; Antragserwerb der italienischen

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96
    BVerwG 1 C 20.96 OVG 13 L 3429/94.
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Gegenseitigkeit im Sinne von § 87 Abs. 2 AuslG besteht, wenn und soweit nach dem Einbürgerungsrecht und der Einbürgerungspraxis eines Mitgliedstaats der Europäischen Union bei der Einbürgerung eines deutschen Staatsangehörigen Mehrstaatigkeit generell oder in Bezug auf bestimmte Personengruppen hingenommen wird (vgl. auch zur Bedeutung der Staatenpraxis hinsichtlich des völkerrechtlichen Grundsatzes der Gegenseitigkeit Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., S. 48 ff.; vgl. ferner Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 20.96 - BVerwGE 107, 223 ).
  • BFH, 24.08.2011 - I R 87/10

    Unbilligkeit wegen behördlichen Fehlverhaltens

    Nachdem die Klägerin nach ihren Angaben im Mai 2001 von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 29. September 1998  1 C 20/96 (BVerwGE 107, 223) erfahren hatte, wonach diese Rechtsauffassung unzutreffend ist, gab sie eine Verzichtserklärung ab und verlor die deutsche Staatsbürgerschaft durch Aushändigung der Verzichtsurkunde am 13. November 2001.

    Zwar hatte sie im Jahr 1991 die italienische Staatsangehörigkeit durch Antrag erworben; da sie aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beibehalten hatte, hat sie dadurch nach der seinerzeitigen Rechtslage nicht "automatisch", d.h. ohne ausdrücklichen Verzicht, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren (vgl. BVerwG-Urteil in BVerwGE 107, 223).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1450/09

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen yezidischen

    Das Verbot, wesensverändernde Gründe nachzuschieben, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juli 1999 - 4 C 23.97 -, NVwZ 2000, 195, vom 29. September 1998 - 1 C 20.96 -, NVwZ 1999, 425, und vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -,DVBl. 1998, 1023; Brischke, DVBL.
  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 3734/00

    Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit

    Damit behält sich Italien das Recht vor, den in Art. 1 Abs. 1 MstÜbk vorgesehenen Verlust der italienischen Staatsangehörigkeit von der Voraussetzung abhängig zu machen, dass die betreffende Person sich gewöhnlich außerhalb des italienischen Hoheitsgebiets aufhält oder dort zu irgend einem Zeitpunkt ihren gewöhnlichen Aufenthalt nimmt, es sei denn, dass beim Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit kraft ausdrücklicher Willenserklärung die betreffende Person durch die zuständige Behörde von der Voraussetzung des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland befreit wird (vgl. dazu und zu den Folgen für den Fall des § 25 StAG BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96 -, BVerwGE 107, 223 = EZAR 272 Nr. 8; vgl. auch Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., § 25 RuStAG Rdnr. 23).
  • FG München, 04.03.2010 - 5 K 3273/08

    Keine sachliche Unbilligkeit nach § 227 AO aufgrund von Falschauskünften fremder

    Diese Rechtsauffassung sei erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1998 1 C 20/96, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1999, 963 revidiert worden.
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