Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00   

Stillhalteabkommen mit der Türkei

"Stillhalteklausel" im Assoziationsabkommen-ZP EG/Türkei führt nicht zur Unanwendbarkeit des geänderten Ausländerrechts auf türkische Staatsangehörige

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    EG Vertrag Art. 48 Abs. 3; Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangs phase der Assoziation (BGBl 1972 II S. 385) Art. 41 Abs. 1; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 6, 7, 14; AuslG § 47 Abs. 1 und 3, § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; Ist-Ausweisung; Niederlassungsfreiheit; Regel-Ausweisung; Stillhalteklausel; Türkei; zweite Generation; Zusatzprotokoll.

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 47 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 3; AuslG § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    D (A), Türken, Straftäter, Drogendelikte, Freiheitsstrafe, Ausweisung, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Minderjährige, Ehegattennachzug, Atypischer Ausnahmefall, Ermessen, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Stillhalteklausel, Assoziationsabkommen EWG/Türkei

  • NWB SteuerXpert START
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; Ist-Ausweisung; Niederlassungsfreiheit; Regel-Ausweisung; Stillhalteklausel; Türkei; zweite Generation; Zusatzprotokoll

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; Ist-Ausweisung; Niederlassungsfreiheit; Regel-Ausweisung; Stillhalteklausel; Türkei; zweite Generation; Zusatzprotokoll.

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ausländergesetz, §§ 45, 47, 48
    Außenbeziehungen, Assoziierung, Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 116, 55
  • DVBl 2002, 1209
  • DÖV 2002, 825
  • NVwZ 2002, 1512



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Wird zitiert von ... (75)  

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02  

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat sich hierzu in seinem Urteil vom 29. April 2004 (a.a.O.) nicht geäußert, aber die dahin gehende Ansicht der Europäischen Kommission erwähnt (Rn. 60; vgl. ferner das Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 ).

    b) Der Senat hat bislang Ausweisungsverfügungen auch gegenüber freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung beurteilt (stRspr, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 unter Hinweis auf Beschluss vom 17. Januar 1996 - BVerwG 1 B 3.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 5).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02  

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Eine solche Auslegung sei umso mehr gerechtfertigt, als die genannte Vorschrift nahezu denselben Wortlaut habe wie Art. 39 Abs. 3 EG (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 2000 - Rs. C-340/97 - Nazli - InfAuslR 2000, 161 Rn. 54 ff.; vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 ; VGH Mannheim, Urteil vom 17. April 2002 - 11 S 1823/01 - InfAuslR 2002, 375 ; jeweils m.w.N.).

    Dass sich insoweit für den Kläger auch aus der Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls kein erhöhter Ausweisungsschutz ergeben könnte, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - (BVerwGE 116, 55) ausgeführt; hieran ist festzuhalten.

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07  

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Bei der uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegenden Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einer evtl. strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 45 Abs. 2 AuslG (jetzt: § 55 Abs. 3 AufenthG) nicht abschließend (Urteil vom 19. November 1999 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 ) genannt werden (Urteile vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 und vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 S. 48 m.w.N.).
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