Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,210
BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00 (https://dejure.org/2002,210)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2002 - 1 C 21.00 (https://dejure.org/2002,210)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 1 C 21.00 (https://dejure.org/2002,210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Stillhalteabkommen mit der Türkei

"Stillhalteklausel" im Assoziationsabkommen-ZP EG/Türkei führt nicht zur Unanwendbarkeit des geänderten Ausländerrechts auf türkische Staatsangehörige

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EG Vertrag Art. 48 Abs. 3; Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für d... ie Übergangs phase der Assoziation (BGBl 1972 II S. 385) Art. 41 Abs. 1; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 6, 7, 14; AuslG § 47 Abs. 1 und 3, § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; Ist-Ausweisung; Niederlassungsfreiheit; Regel-Ausweisung; Stillhalteklausel; Türkei; zweite Generation; Zusatzprotokoll.

  • Wolters Kluwer

    Assoziationsrecht EG-Türkei - Ausweisung nach Ermessen - Dienstleistungsfreiheit - Ist-Ausweisung - Niederlassungsfreiheit - Regel-Ausweisung - Stillhalteklausel - Türkei - Zweite Generation - Zusatzprotokoll

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 47 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 3; AuslG § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    D (A), Türken, Straftäter, Drogendelikte, Freiheitsstrafe, Ausweisung, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Minderjährige, Ehegattennachzug, Atypischer Ausnahmefall, Ermessen, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Stillhalteklausel, ...

  • Judicialis

    EG Vertrag Art. 48 Abs. 3; ; Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für... die Übergangsphase der Assoziation (BGBl 1972 II S. 385) Art. 41 Abs. 1; ; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 6; ; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 7; ; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 14; ; AuslG § 47 Abs. 1; ; AuslG § 47 Abs. 3; ; AuslG § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; Ist-Ausweisung; Niederlassungsfreiheit; Regel-Ausweisung; Stillhalteklausel; Türkei; zweite Generation; Zusatzprotokoll

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Assoziationsabkommen und Ausweisung türkischer Staatsangehöriger

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Assoziationsabkommen und Ausweisung türkischer Staatsangehöriger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 55
  • NVwZ 2002, 1512
  • DVBl 2002, 1209
  • DÖV 2002, 825
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    Zugleich wollte der Gesetzgeber mit § 48 Abs. 1 AuslG die verschiedenen gesetzlichen und in der Rechtsprechung entwickelten Privilegierungstatbestände auf der höchsten bisher anerkannten Stufe des Ausweisungsschutzes zusammenfassen (BTDrucks 11/6321, S. 73; vgl. auch Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247, 262 f.).

    Aus Völkervertragsrecht, namentlich aus Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13. Dezember 1955 (BGBl 1959 II S. 997) ergibt sich kein weitergehender Ausweisungsschutz der Klägerin (vgl. auch Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247, 259 ff.).

    Solche Gründe liegen vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers vor Ausweisung ein deutliches Übergewicht hat (vgl. Urteile vom 11. Juni 1996, a.a.O. S. 252 ff. und vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 16).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    Solche Gründe liegen vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers vor Ausweisung ein deutliches Übergewicht hat (vgl. Urteile vom 11. Juni 1996, a.a.O. S. 252 ff. und vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 16).

    Ob ein Ausnahmefall gegeben ist, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung, bei der alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen, namentlich auch die in § 45 Abs. 2 AuslG an sich für Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden umschriebenen, zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 - a.a.O. S. 48 m.w.N.).

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    Die Frage der Auswirkungen von Haftzeiten dürfte allerdings durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Februar 2000 (Rs C-340/97 - Nazli - Slg. 2000 1, 0957 = InfAuslR 2000, 161, 164) noch nicht abschließend geklärt sein.
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    War ihr ehemaliger Ehemann zur Zeit des Bestehens der Ehe als Arbeitnehmer beschäftigt, so erscheint auch ein Aufenthaltsrecht der Klägerin nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 denkbar, welches sie allerdings durch die Scheidung wieder verloren haben könnte (vgl. aber auch EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 - Ergat - Slg. 2000 1, 1487 = InfAuslR 2000, 217, 219 Rn. 40).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    Dabei wird er auch zu prüfen haben, ob ein Ausnahmefall im Hinblick auf die familiäre Beziehung zwischen der Klägerin und ihrem im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids vom 18. November 1997 zwölfjährigen Sohn anzunehmen ist, etwa weil dieser - wofür die Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses H. vom 23. April 1997 sprechen könnte - auf regelmäßigen Kontakt mit der Klägerin angewiesen war (vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 1 B 3.96

    Ausländerrecht: Beurteilungszeitpunkt für eine angefochtene Ausweisungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    Nach der Ansicht der Kommission in dem erwähnten Vertragsverletzungsverfahren soll ferner eine positive Entwicklung des Betroffenen nach der letzten Behördenentscheidung von den nationalen Gerichten bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung zu berücksichtigen sein; dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften liegt diese Frage zur Vorabentscheidung vor (vgl. Vorlagebeschluss des VG Stuttgart vom 4. Dezember 2001 - 6 K 4553/00; zu den Gründen für das Abstellen auf den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung und zur Frage der Berücksichtigung nach diesem Zeitpunkt entstehender neuer Tatsachen vgl. Beschluss vom 17. Januar 1996 - BVerwG 1 B 3.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 5 = InfAuslR 1996, 137 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    In diesem Bereich soll nach der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vertretenen Auffassung (vgl. die Pressemitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2001, InfAuslR 2001, 509; vgl. ferner KOM 372) eine Ausweisung nur aufgrund einer Ermessensentscheidung möglich sein.
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    Bereits in der damaligen Rechtsprechung ist wiederholt betont worden, dass Rauschgiftdelikte, namentlich in den Fällen der Beteiligung am illegalen Drogenhandel, zu den gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Delikten gehören (vgl. z.B. BVerfGE 51, 386, 397 ff.; Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 68 S. 98).
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93

    Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    Mit dem Ausländergesetz 1990 sind an die Stelle eines Katalogs von Tatbeständen für die pflichtgemäße Ausübung des Ausweisungsermessens Vorschriften getreten, die aufgrund einer typisierenden Betrachtung des Gesetzgebers zwischen Ist-, Regel- und Kann-Ausweisung unterscheiden (vgl. auch Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 1 C 11.99 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 19, S. 6; Beschluss vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3).
  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
    Da der Verwaltungsgerichtshof weder zur Niederlassungs- noch zur Dienstleistungsfreiheit (vgl. Art. 59 ff. EG-Vertrag; jetzt: Art. 49 ff. EG) - unabhängig von der Frage, ob letztere hier überhaupt von Bedeutung sein kann (vgl. auch EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1988 - Rs. 196/87 - Steymann - Slg. 1988, 6159) - auf die Klägerin bezogene tatsächliche Feststellungen getroffen hat, kann revisionsgerichtlich derzeit nicht beurteilt werden, ob sich diese auf die Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit berufen kann.
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat sich hierzu in seinem Urteil vom 29. April 2004 (a.a.O.) nicht geäußert, aber die dahin gehende Ansicht der Europäischen Kommission erwähnt (Rn. 60; vgl. ferner das Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 ).

    b) Der Senat hat bislang Ausweisungsverfügungen auch gegenüber freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung beurteilt (stRspr, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 unter Hinweis auf Beschluss vom 17. Januar 1996 - BVerwG 1 B 3.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 5).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Eine solche Auslegung sei umso mehr gerechtfertigt, als die genannte Vorschrift nahezu denselben Wortlaut habe wie Art. 39 Abs. 3 EG (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 2000 - Rs. C-340/97 - Nazli - InfAuslR 2000, 161 Rn. 54 ff.; vgl. ferner Urteil des Senats vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 ; VGH Mannheim, Urteil vom 17. April 2002 - 11 S 1823/01 - InfAuslR 2002, 375 ; jeweils m.w.N.).

    Dass sich insoweit für den Kläger auch aus der Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls kein erhöhter Ausweisungsschutz ergeben könnte, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - (BVerwGE 116, 55) ausgeführt; hieran ist festzuhalten.

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Bei der uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegenden Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einer evtl. strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 45 Abs. 2 AuslG (jetzt: § 55 Abs. 3 AufenthG) nicht abschließend (Urteil vom 19. November 1999 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 ) genannt werden (Urteile vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 und vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 8.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 S. 48 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht