Rechtsprechung
AG Überlingen, 03.02.2017 - 1 C 215/16 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Gutachterlich festgestellte Kosten sind zu ersetzen - Prognoserisiko trägt der Schädiger
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Überlingen, 03.02.2017 - 1 C 215/16
Denn der erforderliche Herstellungsaufwand wird nicht nur durch Art und Ausmaß des Schadens, die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten für seine Beseitigung, sondern auch von der Erkenntnis und den Einflußmöglichkeiten des Geschädigten mitbestimmt, so auch durch seine Abhängigkeit von Fachleuten, die er zur Instandsetzung des Unfallfahrzeugs heranziehen muss (Zitat aus BGH NJW 1975, 160, 161). - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Überlingen, 03.02.2017 - 1 C 215/16
Maßgeblich für die Höhe des vom Schädiger zu ersetzenden Schadens sind die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten, wenn der Geschädigte insoweit seine Obliegenheiten zur Schadensminderung berücksichtigt hat (BGH Urteil vom 11.02.2014 Az.: VI ZR 225/13 Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.01.2015 in NJW-RR 215, 478).