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   BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94   

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BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94 (https://dejure.org/1997,596)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1997 - 1 C 23.94 (https://dejure.org/1997,596)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - 1 C 23.94 (https://dejure.org/1997,596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsgenehmigung - Regelversagungsgrund - Ausnahmefall - Maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 567
  • DVBl 1997, 905
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Ob ein Regelfall vorliegt, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 94, 35 (43 f.) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DVBl 1997, 186).

    Es besteht kein Anhalt dafür, daß der Gesetzgeber bei der Neuregelung in § 7 Abs. 2 AuslG, dem eine der sog. Negativschranke des § 2 Abs. 1 AuslG a.F. vergleichbare Funktion zukommt (Urteil vom 27. August 1996, a.a.O.), von dieser Rechtsprechung abweichen wollte.

    Sollte sich dieses Vorbringen als zutreffend erweisen, wäre über das Vorliegen eines Ausnahmefalls aufgrund einer Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden (vgl. Urteil vom 27. August 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41) [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der namentlich vom Oberbundesanwalt vorgetragene Einwand, über das Vorliegen eines Ausnahmefalles müsse nach der Sachlage entschieden werden, die der Überprüfung von Ermessensentscheidungen zugrundezulegen sei (vgl. BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41), [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]jeweils m.w.N.), kann sich nur auf Fälle beziehen, in denen die Behörde Ermessen ausgeübt hat.

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41) [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der namentlich vom Oberbundesanwalt vorgetragene Einwand, über das Vorliegen eines Ausnahmefalles müsse nach der Sachlage entschieden werden, die der Überprüfung von Ermessensentscheidungen zugrundezulegen sei (vgl. BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41), [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]jeweils m.w.N.), kann sich nur auf Fälle beziehen, in denen die Behörde Ermessen ausgeübt hat.

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Ist ein Ausnahmefall gegeben, entscheidet die Behörde über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Ermessen (BVerwGE 94, 35 (44) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]).

    Ob ein Regelfall vorliegt, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 94, 35 (43 f.) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DVBl 1997, 186).

  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Ob ein Regelfall vorliegt, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 94, 35 (43 f.) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DVBl 1997, 186).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41) [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41) [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der namentlich vom Oberbundesanwalt vorgetragene Einwand, über das Vorliegen eines Ausnahmefalles müsse nach der Sachlage entschieden werden, die der Überprüfung von Ermessensentscheidungen zugrundezulegen sei (vgl. BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41), [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]jeweils m.w.N.), kann sich nur auf Fälle beziehen, in denen die Behörde Ermessen ausgeübt hat.

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Die genannte Zielsetzung betrifft weder die Frage, ob der Eintritt der Voraussetzungen für eine gesetzlich vorgesehene Ermessensentscheidung in einem Verpflichtungsrechtsstreit zu berücksichtigen ist, noch diejenige, wie Bescheide, mit denen eine Aufenthaltsgenehmigung versagt wird, zu begründen sind (zur Zulässigkeit von Hilfserwägungen vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - UA S. 15 f.).

    Ermessenserwägungen, die hilfsweise für einen zu unterstellenden Ausnahmefall zu gelten hätten, enthält der Widerspruchsbescheid nicht (zu vergleichbaren Anforderungen an das Ausweisungsermessen vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - UA S. 16).

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Der Kläger könnte, da sein Aufenthalt nicht anderweit gesetzlich geregelt ist, eine Ermessensentscheidung gemäß § 15 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 AuslG beanspruchen (vgl. BVerwGE 100, 287 (298 f.) [BVerwG 27.02.1996 - 1 C 41/93]; Beschluß vom 27. Juni 1996 - BVerwG 1 B 59.96 - InfAuslR 1996, 397), sofern nicht eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 2 AuslG zu versagen ist.
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 - ARB 1/80 -, weil er den Arbeitsmarkt endgültig verlassen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93 - Bozkurt, Sig. 1995, 1-1475 = NVwZ 1995, 1093 (1095) [EuGH 06.06.1995 - C 434/93]).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
    Gemäß § 46 Nr. 2 AuslG stellt ein nicht nur vereinzeltter oder geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften einen Ausweisungsgrund dar; ein solcher ist auch bei einem vereinzelten, nicht geringfügigen Rechtsverstoß gegeben (Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

  • BVerwG, 27.06.1996 - 1 B 59.96

    Ausländerrecht: Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausübung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Davon ausgehend setzt die Bejahung eines Ausweisungsinteresses zwar nicht voraus, dass im konkreten Fall eine Ausweisung rechtmäßig verfügt werden könnte, es kommt also nach der insoweit fortgeschriebenen Systematik nicht darauf an, ob Bleibeinteressen vorliegen und welches konkrete Gewicht solchen im Rahmen einer Ausweisungsentscheidung zukäme (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.01.1997 - 1 C 23.94 -, juris, vom 27.08.1996 - 1 C 8.94 -, juris und vom 31.05.1994 - 1 C 5.93 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.08.2015 - 11 S 1500/15 -, juris; Urteil vom 15.09.2007 - 11 S 837/06 -, juris; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Oktober 2015, § 5 AufenthG Rn. 56 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Dazu genügt ein vereinzelter, nicht geringfügiger Verstoß (Urteile vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 6).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es darum geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301, 310, vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 6 S. 23 f. und vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG Nr. 4 S. 18; Beschluss vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 8).

    Sofern die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG nicht bereits aus anderen Gründen ausscheidet, wird der Verwaltungsgerichtshof schließlich zu klären haben, ob ihrer Erteilung ein Regelversagungsgrund nach § 7 Abs. 2 AuslG entgegensteht (vgl. auch Beschluss vom 26. März 1999 - BVerwG 1 B 18.99 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 8 m.w.N.; zum auch insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht vgl. Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - a.a.O. S. 23 f.).

    Der Verwaltungsgerichtshof wird deshalb zu beurteilen haben, ob unter Berücksichtigung auch des zwischenzeitlichen Verhaltens des Klägers gleichwohl eine Ermessensentscheidung nach § 30 Abs. 4 AuslG eröffnet ist (vgl. hierzu auch Urteile vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12, 17 ff., vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - a.a.O. S. 23 und vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 20.97 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG Nr. 14 S. 38 f.).

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