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   BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18   

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BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18 (https://dejure.org/2019,24688)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 (https://dejure.org/2019,24688)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2019 - 1 C 23.18 (https://dejure.org/2019,24688)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 8; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2,; § 26 Abs. 4 Satz 4, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 1 und 3,; § 81 Abs. 4 Satz 3; GG Art. 6; GRC Art. 7
    Antragstellung; Aufenthaltsverfestigung; Ausbildung; Ausnahmefall; Ermessensentscheidung; Familiennachzug; Fiktionswirkung; Fortgeltungsfiktion; Minderjährigkeit; Niederlassungserlaubnis; Online-Terminvereinbarung; Privatleben; Regelerteilungsvoraussetzung; Sicherung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 4 S 4 AufenthG, § 34 Abs 3 AufenthG, § 35 Abs 3 AufenthG, § 35 Abs 1 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG
    Aufenthaltsverfestigung im Bundesgebiet geborener oder nachgezogener Kinder

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unter den erleichterten Voraussetzungen als Anspruch eines Ausländers bei Minderjährigkeit; Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers aus familiären Gründen bereits seit fünf Jahren bei Vollendung des 16. Lebensjahres

  • doev.de PDF

    Aufenthaltsverfestigung im Bundesgebiet geborener oder nachgezogener Kinder

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Aufenthaltsverfestigung im Bundesgebiet geborener oder nachgezogener Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unter den erleichterten Voraussetzungen als Anspruch eines Ausländers bei Minderjährigkeit; Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers aus familiären Gründen bereits seit fünf Jahren bei Vollendung des 16. Lebensjahres

  • datenbank.nwb.de

    Aufenthaltsverfestigung im Bundesgebiet geborener oder nachgezogener Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung endet mit Volljährigkeit

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung endet mit Volljährigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltsverfestigung im Bundesgebiet geborener oder nachgezogener Kinder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltsverfestigung - und die besondere Privilegierung nachgezogener Kinder

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthaltsverfestigung im Bundesgebiet geborener oder nachgezogener Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 166, 219
  • NVwZ 2019, 1762
  • FamRZ 2019, 1900
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    Mit Blick auf den 24-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt des im Bundesgebiet geborenen Klägers kommt vorliegend Art. 8 EMRK und Art. 7 GRC zumindest in der Alternative des darin geschützten Privatlebens ein besonderes Gewicht zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Februar 2011 - 2 BvR 1392/10 - NVwZ-RR 2011, 420 = juris Rn. 18 ff.).

    Erforderlich ist eine gewichtende Gesamtbewertung seiner Lebensumstände, in die sowohl die für eine Verwurzelung als auch die für eine Entwurzelung in Serbien sprechenden Umstände, die zuvor hinreichend aufzuklären sind, eingestellt werden (vgl. auch insoweit BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Februar 2011 - 2 BvR 1392/10 - NVwZ-RR 2011, 420 = juris Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    Ein solcher Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 Grundrechte-Charta (GRC) die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geboten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27 und vom 22. Mai 2012 - 1 C 6.11 - BVerwGE 143, 150 Rn. 11 m.w.N.).

    Ob diese tatsächlich in Anspruch genommen werden, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 21).

  • VG Berlin, 30.09.2014 - 30 L 246.14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Aufforderung zur Ausreise und Androhung der

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    Zwar stellt die Buchung eines Termins bei der Ausländerbehörde über eine Online-Terminvereinbarung keine Beantragung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels dar (zutreffend Samel, in: Bergman/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 81 AufenthG Rn. 9; VG Berlin, Beschluss vom 30. September 2014 - 30 L 246.14 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Die im Gesetz vorausgesetzte unbillige Härte ist in derartigen Fällen jedenfalls dann gegeben, wenn kein Anhalt dafür besteht, dass der Antragsteller bei der Terminvereinbarung einen nennenswert früheren Termin hätte reservieren können und er seine Antragstellung damit missbräuchlich hinausgezögert hätte (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 30. September 2014 - 30 L 246.14 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 13.09.2011 - 1 C 17.10

    Niederlassungserlaubnis; Voraufenthaltszeiten; Sieben-Jahres-Frist;

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    Der Senat hat zwar in zwei zu § 26 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 35 AufenthG ergangenen Entscheidungen ausgeführt, § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erfasse nach seinem Sinn und Zweck nur die Fälle, in denen eine schon während der Minderjährigkeit erteilte Aufenthaltserlaubnis wegen Ablaufs des Fünf-Jahres-Zeitraums erst nach Eintritt der Volljährigkeit zu einem Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis führe (BVerwG, Urteile vom 10. November 2009 - 1 C 24.08 - BVerwGE 135, 225 Rn. 24 und vom 13. September 2011 - 1 C 17.10 - BVerwGE 140, 332 Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2019 - 11 S 1646/18

    Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen nach § 35 Abs. 1 S. 1 AufenthG 2004 und 35

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    d) Ein über den Wortlaut hinausgehender Anwendungsbereich des § 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG lässt sich auch aus einer Kontinuität zur Vorgängernorm des Ausländergesetzes (§ 26 AuslG 1990) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des VGH Mannheim (Beschlüsse vom 10. Februar 1993 - 11 S 2532/92 - juris und vom 21. November 2001 - 13 S 1635/01 - juris) nicht herleiten (a.A. etwa Diesterhöft, HTK-AuslR, § 35 AufenthG - zu Abs. 1 Satz 1 Rn. 5 ff.; VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 11 S 1646/18 - InfAuslR 2019, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 13 S 1635/01

    Achtjahresfrist - unbefristete Verlängerung der einem Minderjährigen erteilten

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    d) Ein über den Wortlaut hinausgehender Anwendungsbereich des § 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG lässt sich auch aus einer Kontinuität zur Vorgängernorm des Ausländergesetzes (§ 26 AuslG 1990) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des VGH Mannheim (Beschlüsse vom 10. Februar 1993 - 11 S 2532/92 - juris und vom 21. November 2001 - 13 S 1635/01 - juris) nicht herleiten (a.A. etwa Diesterhöft, HTK-AuslR, § 35 AufenthG - zu Abs. 1 Satz 1 Rn. 5 ff.; VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 11 S 1646/18 - InfAuslR 2019, 189).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist nach der Rechtsprechung des Senats bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 Rn. 9).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    Der Senat hat zwar in zwei zu § 26 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 35 AufenthG ergangenen Entscheidungen ausgeführt, § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erfasse nach seinem Sinn und Zweck nur die Fälle, in denen eine schon während der Minderjährigkeit erteilte Aufenthaltserlaubnis wegen Ablaufs des Fünf-Jahres-Zeitraums erst nach Eintritt der Volljährigkeit zu einem Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis führe (BVerwG, Urteile vom 10. November 2009 - 1 C 24.08 - BVerwGE 135, 225 Rn. 24 und vom 13. September 2011 - 1 C 17.10 - BVerwGE 140, 332 Rn. 22).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-Regelungen;

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, sind vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71 Rn. 10).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18
    Dasselbe gilt, soweit es um die gerichtliche Beurteilung einer nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung geht (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 1 C 3.11 - BVerwG 142, 179 Rn. 13).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

  • VG Berlin, 24.11.2015 - 19 L 302.15

    Beantragung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1993 - 11 S 2532/92

    Anspruch auf unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; achtjähriger

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Dies gilt sowohl für die Ausweisung (BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 21, und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 11) als auch für die Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2021 - 12 S 603/21 -, juris Rn. 3) und das Einreise- und Aufenthaltsverbot (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 21).
  • OVG Hamburg, 11.03.2021 - 6 Bs 224/20

    Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ermessen

    Die durch § 35 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in der Sache bewirkte Rückstufung des gebundenen Anspruchs auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu einem Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis setzt einen sonst gegebenen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis voraus (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 15.8.2019, 1 C 23.18, BVerwGE 166, 219).

    Ein anderer Zeitpunkt gilt aber, wenn und soweit aus Gründen des materiellen Rechts ausnahmsweise auf einen anderen Zeitpunkt abzustellen ist, etwa bei Beantragung einer rückwirkenden Verpflichtung oder Neubescheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.8.2019, 1 C 23.18, BVerwGE 166, 219, juris Rn. 12; offen gelassen nur in Bezug auf den Eintritt der Volljährigkeit nach Stellung des Verlängerungsantrags: dort unter Rn. 23; maßgeblich Zeitpunkt der Antragstellung: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 35 Rn. 10; Zimmerer in: Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht - BeckOK MigR -, Stand 1.1.2021, § 35 Rn. 9).

    Da somit bereits die tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nicht vorlagen, ist § 35 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 AufenthG tatbestandlich nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.8.2019, 1 C 23.18, BVerwGE 166, 219, juris Rn. 14).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 15.8.2019, 1 C 23.18, BVerwGE 166, 219, juris) hat sich von dem vom Antragsteller geltend gemachten Verständnis des § 35 AufenthG abgegrenzt und ausgeführt, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 AufenthG nach pflichtgemäßem Ermessen nach dem Regelungszusammenhang bei ungesichertem Lebensunterhalt nur zur Anwendung kommt, wenn der Antragsteller noch unter die für minderjährige Ausländer getroffene, stärker privilegierende Regelung des § 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG falle; denn die durch § 35 Abs. 3 AufenthG in der Sache bewirkte Rückstufung des gebundenen Anspruchs auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu einem Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis setze einen sonst gegebenen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis voraus, der in den Fällen des § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG aber schon tatbestandlich entfalle, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert sei und der Ausländer sich auch nicht in einer privilegierten Ausbildung i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG befinde (BVerwG, Urt. v. 15.8.2019, 1 C 23.18, BVerwGE 166, 219, juris Rn. 14; vgl. auch: VGH Mannheim, Beschl. v. 22.10.2020, 11 S 1812/20, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20

    Ausweisungsinteresse: Überschreitung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen

    (1) Allgemeinen Grundsätzen entsprechend liegt ein atypischer Ausnahmefall bei besonderen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn Verfassungs-, Unions- oder Völkerrecht eine Einzelfallprüfung gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 3 S 87.21

    Visum - Familiennachzug - außergewöhnliche Härte - Krankheit - geschwisterliche

    Diese auf Vorbereitung einer Antragstellung gerichtete Handlung stellt grundsätzlich nicht schon die Beantragung eines Aufenthaltstitels dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - 1 C 23.18 - juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 12 B 18.19 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 13 ME 151/20

    Streit um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG;

    Nach § 16b Abs. 4 Satz 1 AufenthG in der hier maßgeblichen (vgl. zum grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Urt. v. 15.8.2019 - BVerwG 1 C 23.18 -, juris Rn. 12; Senatsurt. v. 3.5.2018 - 13 LB 223/17 -, juris Rn. 27 jeweils m.w.N.) Fassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) darf während eines Aufenthalts zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen und des Absolvierens eines Pflichtpraktikums eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft, der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen nach § 19c Abs. 2 AufenthG oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden.
  • VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21

    Ausweisungsinteresse bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes

    Der Kläger hat in dem für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens auf Erteilung eines Aufenthaltstitels maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 12) einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG.
  • VG Bayreuth, 10.08.2021 - B 6 S 21.790

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts bei

    Es verbleibt daher bei dem Grundsatz, dass der Lebensunterhalt nachgezogener Kinder ab Volljährigkeit regelmäßig gesichert sein muss (BVerwG, U.v. 15.08.2019 - 1 C 23/18 - NVwZ 2019, 1762/1764 Rn. 17).

    Die Vergünstigungen der §§ 27-33 AufenthG finden keine Anwendung mehr (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 15.08.2019 - 1 C 23/18 - NVwZ 2019, 1762/1763 Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.02.2010 - 11 S 65/09 - BeckRS 2010, 46463; Tewocht in BeckOK AuslR, Stand 01.04.2021, § 34 AufenthG Rn. 12 f.).

    Mit Eintritt der Volljährigkeit ist allein § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG anwendbar (BVerwG, U.v. 15.08.2019 - 1 C 23/18 - NVwZ 2019, 1762).

    Da die Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen des § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG bereits Tatbestandsvoraussetzung ist, ist insoweit kein Raum für eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde gem. § 35 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (BVerwG, U.v. 15.08.2019 - 1 C 23/18 - NVwZ 2019, 1762/1763 Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufbau einer familiären Gemeinschaft

    Ein solcher Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 GRCh die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geboten ist (BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 56, und vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).

    Dazu gehören Entscheidungen über Anträge auf Erteilung oder Verlängerung sowie über die Aufhebung oder Verkürzung von Aufenthaltstiteln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 15, vom 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris Rn. 16, vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 -, juris Rn. 88, und vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30), asylrechtliche Statusentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 15) sowie die Ausweisung, die das Erlöschen eines Aufenthaltstitels bewirkt (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) und zur Anordnung einer Titelerteilungssperre führt (§ 11 Abs. 1 AufenthG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - Aufenthaltsrecht der

    Der Kläger hat zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2018 - OVG 11 B 18.16 - juris, Rn. 21 ff.; BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - BVerwG 1 C 23.18 - juris, Rn. 12) einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage von § 35 Abs. 3 Satz 2 Var. 2 und Satz 3 i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008, BGBl. I S. 162, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023, BGBl. I Nr. 390, - AufenthG -).

    Der persönliche Anwendungsbereich dieser Regelung erstreckt sich auf volljährig gewordene ausländische Kinder, die erst so spät in das Bundesgebiet nachgezogen sind, dass sie sich bei Vollendung des 16. Lebensjahres noch nicht seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 6. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes befanden, bei denen dieser Tatbestand jedoch später eingetreten ist (Bergmann/Dienelt/Dienelt, 14. Auflage 2022, AufenthG § 35 Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - BVerwG 1 C 23.18 - juris, Rn. 18 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 13. September 2011 - BVerwG 1 C 17.10 - juris, Rn. 22).

    § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 AufenthG kommt zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG gegeben sind, einem Anspruch jedoch ein Erteilungshindernis nach § 35 Abs. 3 Satz 1 AufenthG entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - BVerwG 1 C 23.18 - juris, Rn. 14), vor allem wenn ein auf dem persönlichen Verhalten des Ausländers beruhendes Ausweisungsinteresse besteht (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) oder der Ausländer in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt worden ist (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 AufenthG).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1812/20

    Ermessen bei der Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Streitwert in Fällen

    In solchen Fällen kommt allenfalls eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach der allgemeinen Regelung des § 34 Abs. 3 AufenthG in Betracht (BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 12 B 18.19

    Familiennachzug; Kindernachzug; Antragstellung; Vorsprachetermin;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - 18 B 1254/21

    Deklaratorische Wirkung einer Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 5 AufenthG;

  • OVG Bremen, 06.09.2021 - 2 B 358/20

    Rechtsschutz eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen gegen

  • VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20

    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5

  • VG Karlsruhe, 09.05.2023 - 8 K 2816/21

    Ausweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet; Absehen von der Setzung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung: Antragsänderung im

  • OVG Sachsen, 16.11.2023 - 6 B 61/23
  • VG Aachen, 03.03.2022 - 8 K 2932/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Studium; Verlängerung; verspäteter Verlängerungsantrag;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 12 S 3852/20

    Wirkung der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung; Ausweisungsinteresse bei

  • VG Karlsruhe, 20.10.2022 - 1 K 115/22

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 990/19

    Ausweisung eines straffälligen Drittstaatsangehörigen

  • VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 34/21

    Aufenthaltserlaubnis: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung

  • OVG Sachsen, 16.11.2023 - 3 B 114/23

    Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Begleitung anlässlich medizinischer

  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
  • VG Berlin, 06.11.2020 - 38 K 384.19

    Anspruch auf Erteilung des Visums zum Zwecke des Nachzuges zu seinem in der

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 12 S 1800/20

    Prozesskostenhilfe; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufrechterhaltung

  • VG Karlsruhe, 24.11.2022 - 1 K 4351/21

    Antragsauslegung; Titelerteilungssperre; Ausweisungsinteresse;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2023 - 3 S 117.23

    Familienzusammenführung; Eilverfahren; Elternnachzug zum subsidiär

  • VG Schleswig, 15.02.2022 - 11 B 99/21
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 CS 19.2402

    Erfolglose Beschwerde in einem aufenthaltsrechtlichem Eilverfahren

  • VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 13/22

    Eilrechtsschutz bei Ablehnung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und

  • OVG Sachsen, 04.04.2022 - 3 B 46/22

    Ausweisungsinteresse bei generalpräventiven Gründen; Verlängerung der

  • VG Düsseldorf, 08.07.2021 - 2 L 1096/21
  • OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen

  • VG Schleswig, 08.01.2020 - 1 B 104/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • OVG Sachsen, 09.01.2020 - 3 A 748/16

    Ausbildungsförderung; Berufsunfähigkeitsrente; Rückforderung; Zusicherung;

  • VG Berlin, 06.11.2023 - 9 K 445.21
  • VG Berlin, 25.08.2023 - 5 K 98.20

    Die Onlineregistrierung für die Beantragung eines Familienzusammenführungsvisums

  • VG München, 25.08.2022 - M 24 K 21.6499

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG München, 24.09.2020 - M 10 K 18.6307

    Vorhalte- und Verwertungsverbot hinsichtlich richterlicher Weisung nach

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