Rechtsprechung
AG Singen, 29.04.2022 - 1 C 235/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 823 BGB
Lärmstörung - mietrechtsiegen.de
Mietwohnung - sozialadäquater Lärm ist hinzunehmen
- Justiz Baden-Württemberg
§ 823 Abs 1 BGB, § 906 Abs 1 S 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
Unterlassungsanspruch des Mieters gegen den Wohnungsnachbarn: Lärmstörung im Mehrfamilienhaus; unwesentliche Beeinträchtigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sozialadäquater Lärm ist hinzunehmen!
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Lärmbelästigung durch Staubsaugen? - Mieter sind nicht verpflichtet, jedes störende Geräusch prinzipiell zu vermeiden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialadäquater Lärm in Form von Staubsaugen zu Mittagszeit oder Fenster- und Türenschließen ist von einem Nachbarn hinzunehmen - Keine Pflicht zur Vermeidung jedes störenden Geräusches
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 13.05.2022 - 1 B 41/22
Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Landesdüngeverordnung
ein im Hauptsacheverfahren 1 C 235/21 im Einzelnen bezeichneter Teil der seitens der Antragsteller - als Eigentümer bzw. auf vertraglicher Grundlage - landwirtschaftlich genutzten Grundstücke unstreitig im über dem Grundwasserkörper DESL14 ausgewiesenen Geltungsbereich der SaarlAVDüV liegt,.