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   BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 24.98   

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https://dejure.org/1999,23612
BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 24.98 (https://dejure.org/1999,23612)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1999 - 1 C 24.98 (https://dejure.org/1999,23612)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 1 C 24.98 (https://dejure.org/1999,23612)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2007 - 2 L 173/06

    Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004

    Hier gilt zwar, dass ein gegenüber einer Behörde gestellter Antrag grundsätzlich auch nach Ergehen des den Antrag bescheidenden Verwaltungsakts bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im gerichtlichen Verfahren zurückgenommen werden kann (so etwa im Hinblick auf den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1999 - 1 C 24/98 -, zitiert aus juris, Rn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG vgl. Urteile vom 14.4.1989 - 4 C 22.88 -, NVwZ 1989, 860 f., und vom 22.6.1999 - 1 C 24.98 -, Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 9 der der Senat folgt, kann ein Antrag - wie hier der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vom 30.3.2007 - auch nach seiner Ablehnung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im anschließenden gerichtlichen Verfahren zurückgenommen werden mit der Folge, dass dadurch dem Verpflichtungsbegehren der Boden entzogen ist, das Aufenthaltsgenehmigungsverfahren beendet ist, das gerichtliche Verfahren in der Hauptsache erledigt ist und für die Weiterverfolgung des Klagebegehrens das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt.
  • VG Düsseldorf, 28.01.2021 - 28 K 823/18

    Denkmal Villa Landhaus Garten Innenausstattung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 24/98 -, juris.
  • OVG Bremen, 06.09.2021 - 2 B 358/20

    Rechtsschutz eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen gegen

    Ein gegenüber einer Behörde gestellter Antrag kann grundsätzlich bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im gerichtlichen Verfahren zurückgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 22.06.1999 - 1 C 24/98, juris Rn. 14; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 22 VwVfG , Rn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2007 - 13 A 3185/05

    Widerrufbarkeit einer Rücknahme eines Antrags auf Verlängerung der Zulassung nach

    BVerwG, Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 24.98 -, Buchholz, 402 240 § 7 AuslG Nr. 9; Stelkens/ Schmitz, in: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 22 Rdnr. 73; Clausen, a.a.O., Kopp/Ramsauer, VwVfG, a.a.O., § 22 Rdnr. 68. Anderes lässt sich nicht aus dem Urteil des BVerwG vom 3.4.1987 - 4 C 30.85 - , a.a.O., ableiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2010 - 18 A 399/09

    Örtliche Zuständigkeit einer Ausländerbehörde für die Erteilung einer

    Insoweit wäre es dem Kläger auch unbenommen gewesen, seinen gegenüber dem Beklagten gestellten Antrag bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung zurückzunehmen, so das Verwaltungsverfahren zu beenden, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 24.98 -, AuAS 1999, 218, und insoweit die Erledigung des noch anhängigen gerichtlichen Verfahrens herbeizuführen.
  • VG Halle, 30.08.2013 - 4 A 244/12

    Anfechtungsklage gegen Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Grundsätzlich kann der Antragsteller den für den Erlass eines mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakts erforderliche Antrag jedenfalls bis zum Ergehen der Entscheidung über den Antrag zurücknehmen, da er auch nach Antragstellung die Dispositionsbefugnis über seinen Antrag behält (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - juris Rn. 13, vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 30.85 - juris Rn. 24 und vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 24.98 - juris Rn. 14; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 22 Rn. 89; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 22 Rn. 67 sowie § 35 Rn. 237).
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