Rechtsprechung
BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines gesetzlichen Verbots - Sonntag als verfassungsgesetzlich geschützte Institution - Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung - Sonntagsschutz und Arbeitsschutz - ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 22.06.1981 - 1 VG A 88/81
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.03.1984 - 12 A 345/81
- BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84
Papierfundstellen
- BVerwGE 79, 118
- NJW 1988, 2254
- MDR 1990, 14
- DVBl 1988, 584
- BB 1988, 980
- DÖV 1988, 642
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.09.1981 - 1 C 43.78
Staatskirchenrecht - Feiertagsschutz - Sonntage - Ordnungsbehördliche und …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84
Diese Vorschrift lautet: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Hiernach soll der besondere gesetzliche Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage gewährleisten, daß die durch die Verfassung festgelegte besondere Zweckbestimmung dieser Tage durch gesetzliche Vorschriften hinreichend gesichert wird (Urteil vom 7. September 1981 - BVerwG 1 C 43.78 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 29 = NJW 1982, 899 [BVerwG 07.09.1981 - 1 C 43/78] = GewArch 1982, 20 ).Schon diese Unvereinbarkeit rechtfertigt ein gesetzliches Verbot und die damit ggf. verbundenen Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten, ohne daß es dabei darauf ankäme, ob die verbotenen Tätigkeiten generell oder im Einzelfall über diese Unvereinbarkeit hinaus zu einer konkreten Gefährdung oder Störung der Sonntagsruhe führen (Urteil vom 7. September 1981, a.a.O.).
- VGH Bayern, 12.12.1986 - 21 B 86.02208
Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84
Dazu zählen auch die marktmäßig organisierten Verkäufe von gebrauchten Kraftfahrzeugen "von Privat an Privat" (so auch OLG Stuttgart, GewArch 1977, 203; VGH Mannheim, Städtetag 1983, 368; VGH München, NJW 1987, 2604). - BVerwG, 20.04.1983 - 1 B 53.83
Begründung einer Revision mit Rechtsfragen des Landesrechts - Grundgesetzliche …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84
Hieraus ergibt sich, daß die Länder, soweit sie zur Regelung dieser Materie zuständig sind, keine bundeseinheitlichen Vorschriften zum Schutz des Sonntags erlassen müssen (Beschluß vom 20. April 1983 - BVerwG 1 B 53.83 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 31).
- BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen - …
Mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung (Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG) stehen solche Veranstaltungen nicht im Einklang, die sich nach ihrem Zweck, ihrer Ausgestaltung und ihrem Erscheinungsbild im öffentlichen Leben als typisch werktägliche Lebensvorgänge darstellen (wie BVerwGE 79, 118 ).Gewerbliche Tätigkeiten sind mit der Zweckbestimmung dieser Tage vereinbar, sofern sie der Befriedigung sonn- oder feiertäglicher Bedürfnisse dienen (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Die Grenzen gesetzgeberischen Ermessens zum Sonn- und Feiertagsschutz hat der Senat dahin umschrieben, daß einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage hinreichend gewährleistet und insoweit diese Tage als Institution geschützt sein müssen, andererseits die zum Schutz der Sonn- und Feiertage getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein dürfen (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ; Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 C 21.88 - Buchholz 451.20 §§ 105 a-i GewO Nr. 10).
Die daran anschließende Inhaltsbestimmung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist demgegenüber revisionsgerichtlicher Nachprüfung unterworfen, weil sie auf Bundes(verfassungs)recht beruht (BVerwGE 79, 118 ).
Schutzgut des Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG ist angesichts dieser Zweckbestimmung die Institution der Sonntage und der staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als ein Grundelement des sozialen Zusammenlebens und der staatlichen Ordnung verfassungsgesetzlich gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet wird (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Das erfordert, daß an diesen Tagen grundsätzlich "die werktägliche Geschäftigkeit ruht" (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage stehen solche Veranstaltungen nicht im Einklang, die sich nach ihrem Zweck, ihrer Ausgestaltung und ihrem Erscheinungsbild im öffentlichen Leben als typisch werktägliche Lebensvorgänge darstellen (BVerwGE 79, 118 ).
Mit der Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten werktäglichen Charakters unvereinbar (BVerwGE 79, 118 ).
Darüber hinaus ist eine an sich werktägliche Geschäftigkeit, einschließlich gewerblicher Tätigkeiten, zulässig, sofern sie als "Arbeit für den Sonntag" gerade der Befriedigung sonn- oder feiertäglicher Bedürfnisse dient oder - was hier nach den Darlegungen des Berufungsgerichts allerdings nicht in Rede steht - zur Wahrung von dem Sonn- und Feiertagsschutz gleichwertigen Rechtsgütern in Wahrnehmung gesetzgeberischer Regelungsmacht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes besonders zugelassen ist (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ).
Davon ist auszugehen, wenn es sich bei der gewerblichen Betätigung um eine Dienstleistung an die Besucher ohne deren eigene Betätigung, eigenes Erleben oder eigenes Vergnügen handelt oder die Besucher zu Tätigkeiten veranlaßt werden sollen, die ihrerseits werktäglichen Charakter tragen, z.B. Erwerbsgeschäften, wie der Senat für den Kauf und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privat an Privat auf einem sonn- oder feiertags organisierten Automarkt entschieden hat (BVerwGE 79, 118 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - 4 D 36/19
Erstes Hauptsacheverfahren zum Ladenöffnungsgesetz entschieden
vgl. BVerfG, Urteil vom 1.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. a. -, BVerfGE 125, 39 = juris, Rn. 135, 152 f., 154 f.; BVerwG, Urteile vom 25.8.1992 - 1 C 38.90 -, BVerwGE 90, 337 = juris, Rn. 20 ff., 23, 26, 30 f., und vom 15.3.1988 - 1 C 25.84 -, BVerwGE 79, 118 = juris, Rn. 26 f.; Ehlers, in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 140 GG/Art. 139 WRV Rn. 8.vgl. BVerfG, Urteil vom 1.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. a. -, BVerfGE 125, 39 = juris, Rn. 135, 138, 144, 149 f.; BVerwG, Urteil vom 15.3.1988 - 1 C 25.84 -, BVerwGE 79, 118 = juris, Rn. 23 ff.
vgl. BVerwG, Urteil vom 15.3.1988 - 1 C 25.84 -, BVerwGE 79, 118 = juris, Rn. 25.
- VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026
Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden
Soweit der Kläger zu 4 seine Klage zurückgenommen hat, nämlich in Bezug auf den auf Aufhebung der 2. Änderungsgenehmigung gerichteten Hilfsantrag (s. hierzu unten D.), war das Verfahren gemäß § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen (vgl. zu den Folgen der Rücknahme eines Hilfsantrags BVerwG, U.v. 15.3.1988 - 1 C 25.84 - BVerwGE 79, 118 = juris Rn. 39).
- BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92
Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche …
Mit Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 25.84 - (BVerwGE 79, 118) entschied der erkennende Senat, daß ein Automarkt ohne Rücksicht auf eine konkrete Störung oder Gefährdung der Sonntagsruhe mit der verfassungsgesetzlichen Zweckbestimmung des Sonntags nicht vereinbar sei und bestätigte eine Untersagungsverfügung der Beklagten gegenüber einem anderen Betreiber in Braunschweig.Eine Durchbrechung der Rechtskraftbindung ist schließlich nicht im Hinblick auf das Senatsurteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 25.84 - (BVerwGE 79, 118) möglich, in dem Veranstaltungen, wie sie der Kläger durchführt, für unvereinbar mit dem Wesen der Sonn- und Feiertage erklärt worden sind.
- OVG Hamburg, 08.05.1990 - Bf VI 54/89
Gewerberecht: Schutz von Sonn- und Feiertagen, KfZ-Münzwaschanlagen
Angesichts der Beschränkung des Verbots auf die Tätigkeiten, die mit der verfassungsgesetzlich festgelegten Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung nicht vereinbar sind, erweist sich die Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 4 FTG auch nicht als unverhältnismäßig (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.3.1988, BVerwGE 79, S. 236 ff. = GewArch 1988, S. 188 ff., u. Urt. v. 19.4.1988, BVerwGE 79 S. 236 = GewArch 1988, S. 268 ff.).Er erfüllt diesen Zweck nur, wenn am Sonntag die werktägliche Geschäftigkeit ruht, sofern sie nicht gerade der Befriedigung sonntäglicher (nicht-werktäglicher) Bedürfnisse dient oder durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes in Einklang mit Art. 140 GG , 139 WRV -- besonders zugelassen ist (BVerwG, Urt. v. 15.3.1988, BVerwGE 79 S. 118, 126;… Urt. v. 19.4.1988, BVerwGE 79 S. 236, 242;… Urt. des Berufungsgerichts v. 30.9.1986, a.a.O. S. 103).
In derartigen Fällen ist die Behörde nämlich grundsätzlich zur Durchsetzung des betreffenden gesetzlichen Verbotes verpflichtet (BVerwG, Urt. v. 15.3.1988, BVerwGE 79 S. 118, 129 f. = GewArch 1988 S. 188, 191 -- betreffend das behördliche Verbot, gewerbliche Gebrauchtwagenmärkte an Sonn- und Feiertagen zu veranstalten).
Denn der Feiertagsschutz verbietet gerade nicht erst bei etwaigen Nachbarbeschwerden Störungen der Sonn- und Feiertagsruhe, sondern alle Arbeiten, die mit der Zweckbestimmung dieser Tage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung unvereinbar sind (BVerwG, Urt. v. 15.3.1988, a.a.O.).
So läßt sich, abgesehen von der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der -- wie dargelegt -- stets mit dem Verzicht auf ein behördliches Einschreiten verbunden ist, eine Duldung der nach dem Feiertagsschutzrecht verbotenen Handlungen nicht auf besondere örtliche Verhältnisse der Betriebsstätte -- etwa die weite Entfernung zu einem Wohngebiet -- stützen (BVerwG, Urt. v. 15.3.1988, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.1.1984, DAR 1984 S. 263 f.; BayObLG, Beschl. v. 27.5.1987, GewArch 1987 S. 348 f.; a.A. allein OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.1.1986, DAR 1986 S. 331).
- BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen
Eine differenzierte Regelung der Verordnungsermächtigungen für Sonn- und Feiertage einerseits und Sonnabende andererseits ermöglicht es zugleich, dem Gebot des Schutzes von Sonn- und Feiertagen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV) Rechnung zu tragen (vgl. dazu Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 25.84 - BVerwGE 79, 118 ). - VGH Hessen, 24.11.1993 - 8 UE 737/92
Unzulässigkeit des Betreibens eines Waschsalons an Sonn- und Feiertagen
Die Inhaltsbestimmung dieses verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutzes hat das Bundesverwaltungsgericht in verschiedenen Entscheidungen, denen der Senat sich anschließt, im einzelnen vorgenommen (insbesondere U. v. 15. März 1988 - 1 C 25.84 -, BVerwGE 79, 118 zu Gebrauchtwagenmärkten für private Anbieter an Sonntagen; U. v. 19. April 1988 - 1 C 50.86 -, BVerwGE 79, 236 zum Verleih von Video-Kassetten an Sonn- und Feiertagen u. U. v. 25. August 1992 - 1 C 38.90 -, BVerwGE 90, 337 zum Betreiben eines Bräunungsstudios an Sonn- und Feiertagen).Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1988 (a.a.O.) soll der durch die Art. 140 GG, 139 WRV vorgeschriebene besondere gesetzliche Schutz des Sonntags und der staatlich anerkannten Feiertage gewährleisten, daß die durch die Verfassung festgelegte besondere Zweckbestimmung dieser Tage durch gesetzliche Vorschriften hinreichend gesichert wird.
werktäglichen Charakters unvereinbar (BVerwGE 79, 118.
- BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86
Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz
Der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertage kann auch das Verbot von Tätigkeiten umfassen, die mit der verfassungsgesetzlich festgelegten Zweckbestimmung dieser Tage nicht vereinbar sind (wie Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 25.84 -).Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 7. September 1981 - BVerwG 1 C 43.78 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 29 = NJW 1982, 899 = GewArch 1982, 20, und vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 25.84 -) bemißt sich das Verhältnis zwischen den Art. 140 GG, 139 WRV und den Sonn- und Feiertagsgesetzen der Länder nach folgenden Grundsätzen:.
- VG Oldenburg, 02.03.2017 - 12 B 1028/17
Flohmarkt; Sonn- und Feiertagsschutz
Ein alltägliches Erwerbsinteresse (Shopping-Interesse) potenzieller Käufer genügt grundsätzlich nicht (…BVerfG, a.a.O.; BVerwG zu einem Gebrauchtwagenmarkt, Urteil vom 15. März 1988 - 1 C 25/84 - juris). - VGH Bayern, 26.04.2007 - 24 BV 06.324
Öffnung von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen
Dass der bayerische Landesgesetzgeber im Gegensatz zu diesen Ländern den Betrieb von Videotheken nicht zugelassen hat, ist nicht zu beanstanden, weil die Länder keine bundeseinheitlichen Vorschriften zum Schutz des Sonntags erlassen müssen (BVerwG vom 15.3.1988 BVerwGE 79, 118/123 f.). - OVG Niedersachsen, 18.12.1991 - 13 L 7687/91
Grenzen der Rechtskraftwirkung; Gebrauchtwagenmarkt; Handlung, öffentlich …
- VG Augsburg, 30.09.2009 - Au 4 K 08.1791
Fortsetzungsfeststellungsklage
- VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 120/07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art …
- BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung von sonntäglichen …
- VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
Muslimisches Opferfest - Schlachtung an Sonntagen und Feiertagen
- VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 668/09
Entscheidung im Hauptsacheverfahren: Kein Anspruch auf Durchführung eines …
- BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95
Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 12 A 10020/96
Tierschutzrechtliche Verfügung; Angelzirkus
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.1999 - B 1 S 114/99
Erforderlichkeit eines Versorgungsinteresses für das zur Erteilung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 4 D 94/20
Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken zur Nutzung ihrer …
- VG Aachen, 26.04.2006 - 3 K 128/06
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetz über die Sonntage und …
- BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88
Anwendbarkeit des Sonntagsbeschäftigungsverbotes - Pressegroßhändler - Erteilung …
- BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 14.88
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Einschränkung des …
- VG Kassel, 04.01.2022 - 3 L 1734/21
- BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
Kunstfreiheit - Feiertagsschutz - Widerstreitende Interessen - Stille Feiertage - …
- OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96
Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines …
- VG Braunschweig, 24.03.2010 - 5 A 30/10
Feiertagsgesetz; Feiertagsschutz; Festsetzung; Flohmarkt; Gleichbehandlung im …
- BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 35.89
Do-it-yourself-Reinigung von Kraftfahrzeugen am Sonntag - Berücksichtigung von …
- VG Wiesbaden, 19.03.1992 - IV E 896/89
Betrieb einer Autowaschanlage an Sonntagen und Feiertagen; Beeinträchtigung der …
- OVG Saarland, 08.08.1991 - 1 R 147/90
Gewerberecht: Untersagung des Betriebs einer Spielhalle am Allerseelentag
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 3211/89
Sonntagsverbot und Feiertagsverbot für den Betrieb eines Bräunungsstudios
- VG Karlsruhe, 17.11.1988 - 6 K 143/88
Verkaufsstunde; Feiertag; Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
- OVG Sachsen, 07.07.2009 - 3 C 30/08
Sonntagsladenöffnungszeiten der Stadt Böhlen im Jahre 2008 für unwirksam erklärt
- BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94
Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz - …
- BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 21.88
Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe
- OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 455/09
Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung zur Ladenöffnung an vier …
- OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 501/09
Evangelisch-Lutherische Landeskirche; Antragsbefugnis; Ladenschluss; …
- VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der …
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 9 S 1881/93
Ausnahmebewilligung vom Arbeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen für …
- OVG Hamburg, 11.06.1990 - Bs VI 94/90
Gewerberecht: Schutz von Sonn- und Feiertagen, Jahrmarktveranstaltungen
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 9 S 817/90
Ausnahmebewilligung vom Arbeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen für …
- BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 10.95
Bäcker - Brotindustrie - Nachtbackverbot - Verfassungsmäßigkeit - Behördliches …
- BVerwG, 10.06.1994 - 1 B 38.94
Betrieb eines Waschsalons an Sonntagen und Feiertagen
- OVG Niedersachsen, 17.06.1992 - 7 L 3810/91
Trödelmarkt, Feiertagsschutz; Feiertagsschutz; Jahrmarkt; Markt; Trödelmarkt
- BVerwG, 07.12.1989 - 3 C 52.86
Beantragung einer Härtefallbescheinigung - Nichtzulassung der Revision
- OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1994 - 3 L 180/93
Verbot der Sonntagsarbeit; Sonntagsarbeit; Jahrmarkt
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 547/90
Lieferung von Speisen an Sonn- und Feiertagen
- VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05
Zur Untersagung des Betriebs einer Automatenvideothek an Sonntagen und …
- VG Stuttgart, 22.03.2005 - 4 K 1010/05
Allgemeine wirtschaftliche Gründe rechtfertigen keine Ausnahme für …
- BVerwG, 26.05.1993 - 1 B 74.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Bayern, 11.05.1992 - 21 B 91.3435
Gewerberecht: Schutz von Sonn- und Feiertagen, Flohmarkt
- BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 111.90
Auslegung des Begriffes der "Arbeit" im Rahmen der Sonntagsgesetze und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1993 - 4 A 799/91
Gewerberecht: Umfang des Beschäftigungsverbots an Sonn- und Feiertagen
- VGH Bayern, 19.02.1991 - 21 B 90.02486
Gewerberecht: Schutz von Sonn- und Feuertagen, Autowaschanlage
- BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 2.98
Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen
- OLG Karlsruhe, 25.07.1990 - 6 U 75/90
- OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
- VG Hannover, 17.08.1995 - 7 A 8481/94
Versagung der Festsetzung von Märkten nach der Gewerbeordnung; Veranstaltung von …
- VG Augsburg, 14.01.2008 - Au 4 S 07.1705
Sonn- und Feiertagsrecht; Untersagungsverfügung; Betrieb einer Videothek mit …
- VG Oldenburg, 27.10.2016 - 12 A 138/16
Autowaschanlage; Feiertagsschutz
- OVG Saarland, 23.07.1992 - 1 W 30/92
Aussetzung der Vollziehung einer ordnungsbehördlichen Gewerbeuntersagung für …
- BVerwG, 12.03.1990 - 4 B 2.90
Erteilung eines Betriebsverbots für eine Autowaschanlage an Sonntagen und …
- VG Augsburg, 26.11.2008 - Au 4 K 07.1704
Betrieb einer Videothek mit Personal an Sonn- und Feiertagen verboten
- VG Gera, 31.03.1999 - 1 E 319/99
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Versagung einer …
- VG Frankfurt/Oder, 25.05.2022 - 5 L 161/22