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   BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96   

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BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96 (https://dejure.org/1997,260)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1997 - 1 C 25.96 (https://dejure.org/1997,260)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 1 C 25.96 (https://dejure.org/1997,260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untersuchungshaft - Strafhaft - Familienwohnung - Fortbestehende Lebensbeziehungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 751
  • DVBl 1997, 1398 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.07.1985 - 1 B 68.85

    Treffen von Maßnahmen gegen einen Ausländer ohne Absprache mit der zuständigen

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
    Dabei kann angesichts des geringen zeitlichen Abstands von zwei Monaten zwischen dem Bescheid vom 8. Juli 1993 und dem Widerspruchsbescheid vom 8. September 1993 offenbleiben, ob es für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit jedenfalls bei Ausweisungen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheids ankommt (vgl. zum Ausländergesetz 1965 Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 109).

    Ein Rückgriff auf § 20 Abs. 2 Satz 1 AuslG 1965 und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (zu deren Bedeutung vgl. Beschluß vom 19. Juli 1985, a.a.O.) ist ausgeschlossen (Art. 15 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990, BGBl I S. 1354, geändert durch Gesetz vom 12. Oktober 1990, BGBl I S. 2170).

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
    Dies entspricht der oben dargelegten inhaltlichen Bedeutung des Merkmals des gewöhnlichen Aufenthalts und der zu § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I ergangenen Rechtsprechung (vgl. BSGE 63, 93 (97) [BSG 22.03.1988 - 8 RKn 11/87] m.w.N.; BSG SozR 3-1200 § 30 SGB I Nr. 5).

    Dagegen spricht, daß der Gesetzgeber die Vorschrift nicht in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgesetzbuch übernommen hat (vgl. BSGE 63, 93 (98 f.) [BSG 22.03.1988 - 8 RKn 11/87]).

  • BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
    Dementsprechend hat der Senat bereits ausgesprochen, es sei eine Einzelfallfrage, ob bei der Verbüßung einer Freiheitsstrafe der Haftort den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts darstelle (Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
    Dabei kann angesichts des geringen zeitlichen Abstands von zwei Monaten zwischen dem Bescheid vom 8. Juli 1993 und dem Widerspruchsbescheid vom 8. September 1993 offenbleiben, ob es für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit jedenfalls bei Ausweisungen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheids ankommt (vgl. zum Ausländergesetz 1965 Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65; Beschluß vom 19. Juli 1985 - BVerwG 1 B 68.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 109).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
    Nr. 1 und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Beschluß vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94

    Einbürgerung - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
    Nr. 1 und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Beschluß vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
    Der erkennende Senat hat in anderem Zusammenhang auf die Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zurückgegriffen (Urteile vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 (123 f.) [BVerwG 23.02.1993 - 1 C 45/90] = Buchholz 133 AG-StlMindÜbk.
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09

    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort;

    Auch ein solcher Zwangsaufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt (oder Therapieeinrichtung) kann einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles (wie etwa der voraussichtlichen Dauer der Strafhaft und den sonstigen Lebensumständen des Untergebrachten) ergibt, dass der Betreffende sich dort nicht nur vorübergehend aufhält, sondern nunmehr bis auf Weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl. Urteil vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 Rn. 20; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - BVerwG 5 B 65.06 - juris Rn. 2; Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1).

    Zwar sind die Vorinstanzen - ohne dass dies die Revisionen beanstanden - im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass Herr M. während der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt N. keinen neuen gewöhnlichen Aufenthalt am Ort des Untersuchungshaftvollzugs begründet hat, weil diese Haftform nach ihrem Zweck und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nur vorübergehender Natur ist (vgl. Urteile vom 4. Juni 1997 a.a.O. und vom 2. April 2009 a.a.O. ) und deshalb auch regelmäßig einen vorausgehenden gewöhnlichen Aufenthalt nicht beendet.

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    Ebenso wenig ist ein freiwilliger Aufenthalt erforderlich; grundsätzlich kann auch ein Zwangsaufenthalt in einer Haftanstalt oder Therapieeinrichtung einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen (Urteil vom 4. Juni 1997 - BVerwG 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08

    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Denn während der Dauer der Untersuchungshaft vom 26. Juli 1999 bis zur Rechtskraft des Strafurteils im Jahr 2000 scheidet die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts aus, weil diese Haftform nach ihrem Zweck und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nur vorübergehender Natur ist (vgl. Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25.96 - Buchholz 402.240 § 63 AuslG 1990 Nr. 1).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1996 - 1 PKH 28.96, 1 C 25.96   

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BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 1 PKH 28.96, 1 C 25.96 (https://dejure.org/1996,32296)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 1 PKH 28.96, 1 C 25.96 (https://dejure.org/1996,32296)
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