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   BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94   

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https://dejure.org/1996,3435
BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94 (https://dejure.org/1996,3435)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1996 - 1 C 26.94 (https://dejure.org/1996,3435)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1996 - 1 C 26.94 (https://dejure.org/1996,3435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers wegen Zigarettenschmuggel und illegalen Zigarettenverkäufen - Voraussetzungen einer rechtmäßigen Ausweisung nach dem Ausländergesetz (AuslG) - Anforderungen an einen nicht lediglich geringfügigen Rechtsverstoß im Sinne von § 46 Nr. 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener Straftat, Ermessensausübung bei illegalem Zigarettenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 7.81

    Unzulässigkeit der hilfsweise erhobenen Verpflichtungsklage wegen eines Fehlens

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94
    Die Klageerhebung ersetzt den erforderlichen Antrag nicht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27. Januar 1981 - BVerwG 7 B 7.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 57 und vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 CB 48.82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 31.10.1991 - 1 B 111.91
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94
    Erforderlich ist, daß es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - und vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 129 und 135 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94
    Diesem Zweck dient auch die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten einschließlich der Widerspruchsbescheide (vgl. § 39 Abs. 1 VwVfG, § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO; vgl. Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 20 S. 125).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 CB 48.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94
    Die Klageerhebung ersetzt den erforderlichen Antrag nicht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27. Januar 1981 - BVerwG 7 B 7.81 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 57 und vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 CB 48.82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94
    Der Kläger heiratete 1991 im Bundesgebiet eine vietnamesische Staatsangehörige, die ebenfalls als Vertragsarbeitnehmerin in die DDR gekommen war und Klägerin des Parallelverfahrens ist (vgl. Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 -).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94
    Erforderlich ist, daß es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - und vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 129 und 135 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94
    Die Eignung der Ausweisung hierfür setzt nicht voraus, daß sie in enger zeitlicher Nähe zur Straftat steht (vgl. Beschluß des Senats vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Im Mai 1991 heiratete die Klägerin einen vietnamesischen Staatsangehörigen, der ebenfalls als Vertragsarbeitnehmer in die ehemalige DDR gekommen war und Kläger im Parallelverfahren ist (vgl. Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 26.94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 13 S 2064/97

    Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina -

    Die grundsätzlich nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier Erlaß des Widerspruchsbescheides (2.6.1997) - zu beurteilende (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685 (687f.) und Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 26.94) Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG setzt voraus, daß der Ausländer - spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist - vollziehbar ausreisepflichtig (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) ist und daß die weiteren Anforderungen an Erlaß, Form und Inhalt einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG beachtet sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 13 S 2871/97

    Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina

    Die grundsätzlich nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier Erlaß des Widerspruchsbescheides (4.8.1997) - zu beurteilende (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685 (687f.) und Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 26.94) Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG setzt voraus, daß der Ausländer - spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist - vollziehbar ausreisepflichtig (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) ist und daß die weiteren Anforderungen an Erlaß, Form und Inhalt einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG beachtet sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 742/98

    Benennung mehrerer Abschiebezielstaaten; Bemessung der Ausreisefrist; Abschiebung

    Die in jeder Hinsicht nach der Sachlage bei Erlaß der letzten Behördenentscheidung - hier Zustellung des Widerspruchsbescheides am 28.1.1997 - zu beurteilende (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685 (687f.) und Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 26.94; Senatsurteil v. 27.10.1998 - 13 S 457/96) Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG setzt voraus, daß der Ausländer - spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist - vollziehbar ausreisepflichtig (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) ist (1.) und daß die weiteren Anforderungen an Erlaß, Form und Inhalt einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG beachtet sind (2.).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 122.97

    Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze im Rahmen einer Divergenzrüge -

    Der Kläger rügt eine Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - (DVBl 1997, 189) und - BVerwG 1 C 26.94 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1998 - 13 S 3056/97

    Abschiebung von kroatischen Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina

    Die grundsätzlich nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier Erlaß des Widerspruchsbescheides (15.7.1997) - zu beurteilende (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685 (687f.) und Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 26.94) Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG setzt voraus, daß der Ausländer - spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist - vollziehbar ausreisepflichtig (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) ist und daß die weiteren Anforderungen an Erlaß, Form und Inhalt einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG beachtet sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1999 - 13 S 1035/98

    Bosnien-Herzegowina: Abschiebungshindernis für serbische Volkszugehörige verneint

    Die in jeder Hinsicht nach der Sachlage bei Erlaß der letzten Behördenentscheidung zu beurteilende (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685 (687f.) und Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 26.94; Senatsurteil v. 27.10.1998 - 13 S 457/96) Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG setzt voraus, daß der Ausländer - spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist - vollziehbar ausreisepflichtig (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) ist (1.) und daß die weiteren Anforderungen an Erlaß, Form und Inhalt einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG beachtet sind (2.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 1 B 78.97

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügungen - Berücksichtigung der bisherigen

    Der Kläger rügt, das Berufungsurteil weiche von den Entscheidungen des Senats vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 und 1 C 26.94 - ab; in diesen Entscheidungen seien Ausweisungsverfügungen für rechtswidrig gehalten worden, weil die bisherige Dauer des Aufenthalts der Kläger nicht in die Ermessensabwägung eingeflossen sei.
  • BVerwG, 14.02.1997 - 1 B 266.96

    Voraussetzung für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die

    Der Kläger hat lediglich gerügt, es lägen Ermessensmängel vor, die denen vergleichbar seien, die in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - (DokBer A 1997, 23) und mit einem weiteren Urteil von diesem Tage - BVerwG 1 C 26.94 - entschiedenen Fällen zur Aufhebung der Ausweisungsverfügung geführt hätten; Berufungsurteil und Gerichtsbescheid hätten den "Ermessensnichtgebrauch der Behörde und Verstoß gegen § 45 Abs. 2 Nr. 1 AuslG" nicht erwähnt und nicht berücksichtigt.
  • VG Hamburg, 11.09.2002 - 7 VG 3585/02
    Allerdings besteht zwischen einem besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrund i.S.d. Art. 3 Abs. 3 ENA und einem schwerwiegenden Ausweisungsgrund i.S.d. § 48 Abs. 1 AuslG kein qualitativer Unterschied (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 26/94, abgedruckt in: InfAuslR 1997, 8 ff.).
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