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   BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02   

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BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02 (https://dejure.org/2004,4970)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2004 - 1 C 27.02 (https://dejure.org/2004,4970)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2004 - 1 C 27.02 (https://dejure.org/2004,4970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht

    ARB 1/80 Art. 6, Art. 7 Satz 2
    Abschluss einer Berufsausbildung; Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsrechte aus Art 6 Abs 1 und Art 7 Satz 2 ARB 1/80; Ausweisung; Kind eines türkischen Arbeitnehmers; Nichtannahme eines Beschäftigungsangebots; Verbüßung von Strafhaft; Verlust der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Verlust des Aufenthaltsrechtes eines volljährige Kindes eines türkischen Arbeitnehmers durch Verbüßung einer Strafhaft von drei Jahren; Verlust des Aufenthaltsrechtes bei Nichtannahme eines ...

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 6; ; ARB 1/80 Art. 7 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer Arbeitnehmer klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer Arbeitnehmer klären

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. März 2000 in der Sache Ergat (Rs. C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Rn. 45 bis 48) entschieden, dass das Aufenthaltsrecht als Folge des Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht unbegrenzt ist.

    Zu berücksichtigen ist auch, dass das aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleitete Aufenthaltsrecht - wie der Gerichtshof mehrfach betont hat - von dem Zeitpunkt des Erwerbs des Rechts auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat an vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu dem Recht nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 unabhängig ist (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 - Ergat - Slg. 2000, I-1487, Rn. 40 m.w.N.; vgl. auch Generalanwalt Léger, Schlussanträge vom 10. Juni 2004, EuGH - Rs. C-467/02 - Cetinkaya - Rn. 37).

  • EuGH, 19.11.1998 - C-210/97

    Akman

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Für die Berücksichtigung der Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt spricht möglicherweise, dass das Aufenthaltsrecht die praktische Wirksamkeit des Rechts auf Zugang zur Beschäftigung gewährleisten soll (EuGH, Urteil vom 19. November 1998 - Rs. C-210/97 - Akman - Slg. 1998, I-7519, Rn. 24).

    Vielmehr ziele Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 insbesondere darauf ab, türkischen Kindern, die ihre berufliche Qualifikation in einem Mitgliedstaat erworben haben, günstigere Beschäftigungsbedingungen zu verschaffen (EuGH, Urteil vom 19. November 1998 - Rs. C-210/97 - Akman - Slg. 1998, I-7519, Rn. 38, 49).

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Die vorübergehende Abwesenheit aufgrund von Untersuchungshaft wegen einer Straftat, für die der Betroffene später rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, stellt seine Teilnahme am Erwerbsleben nicht in Frage (EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-340/97 - Nazli - Slg. 2000, I-957, Rn. 36 ff.).

    Eine vorübergehende Unterbrechung des Beschäftigungszeitraums sei für den Erhalt der Rechtsstellung eines bereits ordnungsgemäß in den Arbeitsmarkt eingegliederten türkischen Arbeitnehmers hingegen unschädlich, wenn er innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder eine Beschäftigung finde (EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-340/97 - Nazli - Slg. 2000, I-957, Rn. 37, 40 f.).

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in der Sache Tetik (EuGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95 - Slg. 1997, I-329, Rn. 39 ff.) - es ging um einen türkischen Arbeitnehmer, der die Position des Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80 erreicht hatte - ausgeführt: Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB 1/80 solle nur verhindern, dass ein türkischer Arbeitnehmer, der wieder zu arbeiten beginne, nachdem er wegen langer Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit nicht habe arbeiten können, wieder von neuem die in den drei Spiegelstrichen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 vorgesehenen Zeiten ordnungsgemäßer Beschäftigung zurücklegen müsse.

    Der Entscheidung im Fall Antonissen (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1991 - Rs. C-292/89 - Slg. 1991, I-745, Rn. 21; in Bezug genommen im Urteil Tetik vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95 - Slg. 1997, I-329, Rn. 27, 30 ff.) zufolge erscheint ein Zeitraum von sechs Monaten zur Stellensuche grundsätzlich als ausreichend.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Der Senat hat insoweit die aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 in den Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, DVBl 2004, 876) für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger gezogenen Konsequenzen auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige nach dem ARB 1/80 übertragen.
  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Denn auch im Rahmen einer Berufsausbildung, die bei einem Arbeitgeber gegen Vergütung abgeleistet wird, ist der Auszubildende in den Arbeitsmarkt integriert und kann - abhängig von der Dauer der Tätigkeit - eine Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erwerben (EuGH, Urteil vom 19. November 2002 - Rs. C-188/00 - Kurz - Slg. 2002, I-10691, Rn. 42 bis 47; ebenso BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 13.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 15).
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Der Gerichtshof hat im Urteil Bozkurt ausgeführt, ein türkischer Staatsangehöriger könne sich nicht mehr auf ein aus Art. 6 ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht berufen, wenn er das Rentenalter erreicht habe oder aufgrund eines Arbeitsunfalls dauerhaft arbeitsunfähig sei (EuGH, Urteil vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93 - Bozkurt - Slg. 1995, I-1475, Rn. 39 f.).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Das Erreichen der Volljährigkeit führt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften allerdings nicht zum Verlust dieser Rechtsstellung (vgl. EuGH, Urteile vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - Eroglu - Slg. 1994, I-5113, Rn. 3, 16 ff. und - Ergat - a.a.O., Rn. 26 f.).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Der Entscheidung im Fall Antonissen (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1991 - Rs. C-292/89 - Slg. 1991, I-745, Rn. 21; in Bezug genommen im Urteil Tetik vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95 - Slg. 1997, I-329, Rn. 27, 30 ff.) zufolge erscheint ein Zeitraum von sechs Monaten zur Stellensuche grundsätzlich als ausreichend.
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 13.00

    Assoziationsratsbeschluss; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt, regulärer;

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
    Denn auch im Rahmen einer Berufsausbildung, die bei einem Arbeitgeber gegen Vergütung abgeleistet wird, ist der Auszubildende in den Arbeitsmarkt integriert und kann - abhängig von der Dauer der Tätigkeit - eine Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erwerben (EuGH, Urteil vom 19. November 2002 - Rs. C-188/00 - Kurz - Slg. 2002, I-10691, Rn. 42 bis 47; ebenso BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 13.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 15).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94

    Ausländerrecht: Aufenthaltsrechtlicher Anspruch der Kinder türkischer

  • EuGH, 30.09.2004 - C-275/02

    Ayaz

  • BVerwG, 29.10.2003 - 1 B 477.02

    Revisionszulassung wegen der Auslegung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 Ausländergesetz

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Insofern wird zu klären sein, ob dem damals bereits volljährigen Kläger die hier wohl maßgebliche Einreise im Herbst 1977 zur Familienzusammenführung im Sinne von Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erlaubt wurde, ob die weiteren Voraussetzungen für den Erwerb einer Rechtsposition als Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers vorliegen und ob der Kläger diese Rechtsposition wieder verloren hat (vgl. zur Frage des Verlusts einer Rechtsposition nach Art. 6 Abs. 1 oder Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 die Vorlagebeschlüsse an den EuGH vom heutigen Tag - BVerwG 1 C 26.02 und 1 C 27.02).
  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Ob diese Grundsätze abschließend die Beschränkungen der Rechte aus Art. 7 ARB 1/80 umschreiben oder ob es weitere Einschränkungen geben kann (vgl. Vorlagebeschluss des Senats vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 27.02 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 41 zu Art. 7 ARB 1/80), bedarf hier keiner weiteren Erörterung und Entscheidung.
  • BVerwG, 28.06.2006 - 1 C 4.06

    Ausweisung, Straftäter, Gemeinschaftsrecht, Türken, Assoziationsratsbeschluss

    8 Der Senat hat mit Beschluss vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 27.02 (Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 41) das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 Abs. 1 und 3 EG Fragen zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Satz 2 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei (ARB 1/80) gestellt.
  • VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 27 K 4870/06

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach einer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. August 2004 - 1 C 26.02 und 1 C 27.02 -, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 29.02 und 1 C 30.02 - jeweils unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-482/01 und 493/01 - und .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 18 B 130/06

    Ausweisung Ausweisungsschutz Verlöbnis nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Aus dem Verweis der Beschwerde auf die Entscheidung des EuGH vom 16.2.20004 - Rs. C-502/04 - (Torun), www.curia.eu.int, die auf das Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG an den Gerichtshof vom 3.8.2004 - 1 C 27/02 -, Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 41, ergangen ist, ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2006 - 11 LA 147/05

    Änderung der Rechtslage gegenüber einer bereits bestandskräftig gewordenen

    Da beim EuGH noch Verfahren zu der Frage anhängig seien, inwieweit eine Inhaftierung einen Anspruch aus Art. 7 ARB 1/80 zum Erlöschen bringen könne (vgl. hierzu BVerwG, Vorlagebeschl. v. 3.8.2004 - 1 C 26.02 und 1 C 27.02 -) werde beantragt, das Verfahren zunächst bis zur Entscheidung des EuGH auszusetzen.
  • VG Karlsruhe, 06.06.2005 - 3 K 3521/04

    Aufenthaltsrecht nach Art 7 S 1 ARB 1/80; dauerhafte selbständige

    Der Frage, ob die Rechtsstellung nach Art. 7 ARB 1/80 wegen Nichtzugehörigkeit zum Arbeitsmarkt verlustig gehen kann, kommt mit Blick auf das noch nicht beschiedene Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EGV des Bundesverwaltungsgerichts (v. 3. August 2004 - 1 C 27.02 -) weiterhin grundsätzliche Bedeutung zu.
  • VG Düsseldorf, 04.05.2006 - 24 K 6197/04

    Anspruch auf Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland ; Erteilung einer

    Nach der vorgelegten Bescheinigung des Arbeitsamtes X vom selben Tage war der Kläger aber erst seit dem 1. November 1996 arbeitslos gemeldet, weshalb sein gemeinschaftsrechtliches Freizügigkeitsrecht zum Zeitpunkt der erfolgten Verlängerung bzw. Neuerteilung seiner Aufenthaltserlaubnis noch fortbestand, vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 1991, C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I- 745 Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 29. September 1998 - 1 C 14.97 -, NVwZ 1999, 306, Rn. 25, Beschluss vom 3. August 2004 - 1 C 27.02 - Rn. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - 18 B 1392/06

    Lebensunterhalt gesichert Ausländer Niederlassungserlaubnis Erlöschen

    Aus dem Verweis der Beschwerde auf die Entscheidung des EuGH vom 16. Februar 2004 - Rs. C-502/04 (Torun), die auf das Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG an den Gerichtshof vom 3. August 2004 - 1 C 27/02 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 41.
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 11 ME 289/04

    Abschiebung; Abänderungsverfahren; Assoziationsrecht; Aufenthaltserlaubnis;

    Des weiteren hat es dem EuGH durch Beschlüsse vom 3.8.2004 - 1 C 26.02 und 1 C 27.02 - Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 234 des EG-Vertrages vorgelegt, die sich auf den Erwerb und Verlust des privilegierten Status von Kindern türkischer Arbeitnehmer nach Art. 7 ARB 1/80 beziehen.
  • OVG Bremen, 23.08.2004 - 1 B 244/04

    Ausweisung türkischer Arbeitnehmer - Ausweisung; türkische Arbeitnehmer

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