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   BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97   

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BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97 (https://dejure.org/1998,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 1 C 28.97 (https://dejure.org/1998,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 (https://dejure.org/1998,1279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthalt im Bundesgebiet - Ausweisung - Einreiseverbot

  • Judicialis

    AuslG § 8 Abs. 2; ; AuslG § 45 ff.; ; AuslG § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 8 Abs. 2 § 45 § 46 § 60
    Ausländerrecht - Tatbestandliche Voraussetzungen der Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Regelungsgehalt der Ausweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 302
  • NVwZ 1998, 740
  • DVBl 1998, 1019
  • DÖV 1998, 736
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    In diesem Zusammenhang kommt der Frage, ob sich der Ausländer bei Erlaß der Ausweisungsverfügung oder, worauf nach allgemeinen Grundsätzen abzustellen wäre, im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (stRspr; vgl. Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 3) im Inland aufhält, keine Bedeutung zu.

    Die Begehung eines gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls, eines Verbrechens nach § 244 a StGB, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung gemäß § 46 Nr. 2 AuslG dar, ohne daß es darauf ankommt, ob der Rechtsverstoß vereinzelt geblieben ist (vgl. Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - a.a.O. S. 66 bzw. S. 5).

    Die vorliegende Ausweisung läßt eine angemessene generalpräventive Wirkung erwarten (vgl. dazu zusammenfassend Urteil vom 24. September. 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - a.a.O. S. 68 bzw. S. 6 f.).

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    Aus der abschnittsübergreifenden Regelung des Ausweisungsrechts folgt, daß der Auslegungsgrundsatz, nach dem die für eine bestimmte Problemlage in einem Abschnitt des Ausländergesetzes getroffene Regelung nicht auf Regelungen eines anderen Abschnitts übertragen werden darf, wenn nicht der Gesetzgeber - etwa durch Verweisungen - dafür einen Anhalt gibt (vgl. Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG.1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10, S. 44 = InfAuslR 1997, 296), die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht stützt.

    Sie ist dabei nicht an die strafrichterliche Prognose über die Wiederholungsgefahr gebunden (vgl. Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C B.94 - BVerwGE 102, 12 - Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 3, S. 9 m.w.N.; Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - a.a.O. S. 41).

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    Sie ist dabei nicht an die strafrichterliche Prognose über die Wiederholungsgefahr gebunden (vgl. Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C B.94 - BVerwGE 102, 12 - Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 3, S. 9 m.w.N.; Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - a.a.O. S. 41).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    Sie soll künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Aufenthalts des Ausländers im Inland vorbeugen (§ 45 Abs. 1 AuslG; vgl. Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 18, S. 62 zum insoweit ebenfalls mit dem geltenden Recht übereinstimmenden § 10 AuslG 1965).
  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 40.82

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines bereits ausgewiesenen

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    An der Ausweisung eines noch wirksam ausgewiesenen Ausländers (Zweitausweisung) besteht ein öffentliches Interesse, wenn zu befürchten ist, die Sperrwirkung der ersten Ausweisung werde ohne Rücksicht auf einen neuen Ausweisungsgrund und das dadurch ausgelöste Schutzbedürfnis der Allgemeinheit entfallen (vgl. Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 1 C 40.82 - BVerwGE 72, 191 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 110).
  • BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 235.94

    Sofort vollziehbare Ausweisung - Rechtswidrigkeit der Ausweisung mit Vollziehung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    Im Hinblick auf ihre weiteren Rechtswirkungen erledigt sich die Ausweisung nicht mit der Rückkehr des Ausländers in sein Heimatland (Urteil vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 C 19.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 106 = InfAuslR 1985, 103 = NVwZ 1985, 428; vgl. auch Beschluß vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 235.94 - InfAuslR 1995, 154).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    Der Senat hat dementsprechend die Ausweisung als Verwaltungsakt gekennzeichnet, der einem Ausländer gebietet, das Inland zu verlassen, und ihm verbietet, es erneut zu betreten (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 BVerwGE 49, 202 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 2; Beschluß vom 9. September 1992 - BVerwG 1 B 71.92 - Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7 = InfAuslR 1993, 12).
  • BVerwG, 09.09.1992 - 1 B 71.92
    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    Der Senat hat dementsprechend die Ausweisung als Verwaltungsakt gekennzeichnet, der einem Ausländer gebietet, das Inland zu verlassen, und ihm verbietet, es erneut zu betreten (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 BVerwGE 49, 202 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 2; Beschluß vom 9. September 1992 - BVerwG 1 B 71.92 - Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7 = InfAuslR 1993, 12).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    Die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung, die eine vollziehbare Ausreisepflicht nach sich zieht (§ 42 Abs. 2 Satz 2, § 72 Abs. 1 AuslG), stellt mangels Sperrwirkung nach § 8 Abs. 2 AuslG grundsätzlich kein gleich wirksames Mittel wie die Ausweisung dar, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer für eine angemessene Zeit vom Bundesgebiet fernhalten will (Beschluß vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 135, S. 62 f. - InfAuslR 1994, 130 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81

    Voraussetzung - Annahme - Asylrechtsmißbrauch - Ausweisungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97
    Im Hinblick auf ihre weiteren Rechtswirkungen erledigt sich die Ausweisung nicht mit der Rückkehr des Ausländers in sein Heimatland (Urteil vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 C 19.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 106 = InfAuslR 1985, 103 = NVwZ 1985, 428; vgl. auch Beschluß vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 235.94 - InfAuslR 1995, 154).
  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Sie soll vielmehr künftige Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Aufenthalts von Ausländern im Inland verhindern bzw. ihnen vorbeugen (BVerwGE 106, 302 ).
  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22

    Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - geklärt, dass die Ausweisung nicht den Aufenthalt des betroffenen Ausländers im Bundesgebiet voraussetze.

    Als ordnungsrechtliches Instrument muss die Ausweisung nicht nur in Fällen eines über einen längeren Zeitraum andauernden Aufenthalts, sondern namentlich auch dann zur Verfügung stehen, wenn der Ausländer grundsätzlich die Möglichkeit hat, wiederholt ein- und auszureisen und seinen Tätigkeiten in Deutschland anlässlich von Kurzaufenthalten nachzugehen (BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 , in dem die Frage der Zulässigkeit der Ausweisung eines noch nie eingereisten Ausländers ausdrücklich offengelassen wurde).

    cc) Zweck der Ausweisung als ordnungsrechtliche Maßnahme ist es, künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Verhaltens des Ausländers im Inland vorzubeugen (BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 ), wobei gemäß § 53 Abs. 2 AufenthG die in § 55 AufenthG genannten Bleibeinteressen zu berücksichtigen sind.

    Der bereits oben (Rn. 12 ff.) dargestellte Regelungsgehalt der §§ 53 ff. AufenthG setzt damit einen Voraufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet voraus, der nicht notwendigerweise legal sein muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 1980 - 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 76, S. 150 f. und vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 ).

    Hierdurch wird hinreichend deutlich, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - (BVerwGE 106, 302) zur Rechtslage nach dem Ausländergesetz 1990 bei der Ausweisung einen Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet voraussetzt, der fortgesetzt werden soll.

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 B 21.1451

    Erfolglose Klage gegen die Ausweisung eines sich im Ausland aufhaltenden

    In der Grundsatzentscheidung vom 31. März 1998 (1 C 28.97 - juris Rn. 9) habe das Bundesverwaltungsgericht zwar entschieden, dass eine Ausweisung auch erfolgen darf, wenn der Ausländer bereits ausgereist ist, gleichzeitig jedoch ausdrücklich offengelassen, "ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer ausgewiesen werden kann, der noch nie eingereist ist oder dessen früherer Aufenthalt im Bundesgebiet mit der Ausweisung in keinem Zusammenhang steht".

    Höchstrichterlich geklärt ist, dass zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausweisung nicht gehört, dass sich der Ausländer noch im Bundesgebiet aufhält (BVerwG, U.v. 31.3.1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 = juris, Ls. u. Rn. 9; entgegen BayVGH, B.v. 7.8.1997 - 10 B 97.1837 - n.v., und BayVGH, B.v. 4.8.1995 - 10 CS 95.1937 - NVwZ-RR 1996, 171 = juris).

    Auch aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich kein Anhalt dafür, die Ausweisung entgegen ihrem dargelegten Sinn und Zweck auf Ausländer zu beschränken, die sich im Bundesgebiet aufhalten (BVerwG, U.v. 31.3.1998 - 1 C 28.97 - juris, Rn. 9-18).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung ausdrücklich offengelassen, "ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer ausgewiesen werden kann, der noch nie eingereist ist oder dessen früherer Aufenthalt im Bundesgebiet mit der Ausweisung in keinem Zusammenhang steht" (BVerwG, U.v. 31.3.1998 - 1 C 28.97 - Rn. 9 am Ende).

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