Rechtsprechung
AG Esslingen, 27.06.2002 - 1 C 291/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Esslingen, 27.06.2002 - 1 C 291/00
- LG Stuttgart, 14.08.2002 - 10 T 282/02
Wird zitiert von ...
- LG Stuttgart, 14.08.2002 - 10 T 282/02
Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenansatz für in einen Prozessvergleich mit …
Die sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 27.06.2002 - 1 C 291/00 - bezüglich der Festsetzung der außergerichtlichen Kosten der zweiten Instanz wird zurückgewiesen.Die sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 27.06.2002 - 1 C 291/00 - (Bl. 211/218 d.A.) bezüglich der Festsetzung der außergerichtlichen Kosten der zweiten Instanz ist zulässig, aber nicht begründet.
Rechtsprechung
AG Eggenfelden, 08.01.2001 - 1 C 291/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
§ 12 BRAGebO, § 84 BRAGebO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Papierfundstellen
- AnwBl 2001, 370