Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.04.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2, § 30 Abs. 1 und Abs. 3, § 55; AuslG 1990 § 7; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; Richtlinie 2003/86/EG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c, Art. 16
    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; Regelausweisung; Ermessen; Schutz von Ehe und Familie; Verwurzelung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 30 Abs. 1 Nr. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; RL 2004/86/EG Art. 7 Abs. 1 Bst. c; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Regelerteilungsvoraussetzungen, Lebensunterhalt, atypischer Ausnahmefall, Ermessen, Schutz von Ehe und Familie, Familienzusammenführung im Ausland, Zumutbarkeit

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann; Sicherung des Lebensunterhalts als allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; Regelausweisung; Ermessen; Schutz von Ehe und Familie; Verwurzelung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehegattennachzug nur bei gesichertem Lebensunterhalt

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Versagung des Ehegattennachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Versagung des Ehegattennachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

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  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Versagung des Ehegattennachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehegattennachzug: Setzt gesicherten Lebensunterhalt voraus

  • lto.de (Kurzinformation)

    Absehen vom Erfordernis der Unterhaltssicherung stellt gerichtlich voll überprüfbare Ausnahmeregelung dar

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 30.04.2009, Az.: 1 C 3.08 (Ehegattennachzug, Sicherung des Lebensunterhalts, Regelerteilungsvoraussetzung, Ausnahme" von VorsRiVG Andreas Pfersich, original erschienen in: ZAR 2009, 391.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2009, 1410
  • DVBl 2009, 1055
  • DÖV 2009, 776
  • NVwZ 2009, 1239



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Wird zitiert von ... (116)  

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 13 S 2002/09  

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgründe; Schutz von Ehe und Familie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein Ausnahmefall vor, wenn entweder besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist, z.B. weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (vgl. Urteil v. 30. April 2009 - 1 C 3.08 - InfAuslR 2009, 333 m.w.N.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz (vgl. Urteil v. 30. April 2009 - 1 C 3.08 - InfAuslR 2009, 333 m.w.N.).

    Liegt ein solcher Ausnahmefall vor, dann ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit, d.h. unter dem Aspekt des Ausweisungsgrundes, kein weiterer Spielraum für eine noch zu treffende Ermessensentscheidung gegeben (vgl. Urteil v. 30. April 2009 - 1 C 3.08 - InfAuslR 2009, 333).

    Zum anderen ist sie sich sicherlich der Tatsache bewusst, dass das Aufenthaltsrecht des Klägers andernfalls wieder infrage stehen kann, sofern die Beklagte nicht im Ermessenswege nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG von der Erfüllung der Regelerteilungsvoraussetzung absieht oder man - weitergehend -nicht auch hier mit Rücksicht auf die nur geringfügige Unterdeckung von einem atypischen Ausnahmefall auszugehen hätte, was aber gegenwärtig vom Senat nicht beantwortet werden muss (vgl. zu alledem nochmals BVerwG, Urteil v. 30. April 2009 - 1 C 3.08 - InfAuslR 2009, 333).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - 18 A 537/11  
    Dies ergibt sich mit Rücksicht auf § 28 Abs. 2 AufenthG sowie daraus, dass einem rechtmäßigen Aufenthalt der Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 -, juris Rn. 14, und vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, juris Rn. 20.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07  

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher

    Wie sich hinreichend etwa aus den neueren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Sachen "Sisojeva I und II" (EGMR, Urteile vom 16.06.2005 und 15.01.2007, EuGRZ 2006, 554 und InfAuslR 2007, 140) sowie "Rodrigues da Silva und Hoogkamer" (EGMR, Urteil vom 31.01.2006, EuGRZ 2006, 562) ergibt, kommt es im Rahmen des Schutzbereichs von Art. 8 Abs. 1 EMRK wohl nicht entscheidungserheblich darauf an, ob der Ausländer über einen zumindest vorübergehenden legalen Aufenthalt verfügte (offen gelassen im Urteil vom 08.04.2008 - Nr. 21878/06 - "Nnyanzi"); der Schutzbereich dieses Menschenrechts dürfte vielmehr auch bei nur Geduldeten eröffnet sein können (Senatsbeschlüsse vom 25.10.2007 - 11 S 2091/07 - InfAuslR 2008, 29 = VBlBW 2008, 114 = NVwZ 2008, 344, vom 03.11.2008 - 11 S 2235/08 -InfAuslR 2009, 72 und vom 05.02.2009 - 11 S 3244/08 - InfAuslR 2009, 178; ebenso Burr in GK-AufenthG, § 25 AufenthG Rn. 150; HK-AuslR/Fränkel, § 25 AufenthG Rn. 56; Benassi, InfAuslR 2006, 397 ; Hoppe, ZAR 2006, 125; Marx, ZAR 2006, 261 ; a.A. wohl Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.07.2008 - 8 ME 42/08 - juris und Storr in Storr u.a., ZuwG, 2. Aufl., § 25 AufenthG Rn. 31; unklar insoweit BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 3.08 - juris).

    Sie konnte daher kein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand ihres Aufenthalts im Bundesgebiet entwickeln (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 3.08 - juris).

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