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   BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67   

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BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67 (https://dejure.org/1967,540)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1967 - I C 30.67 (https://dejure.org/1967,540)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1967 - I C 30.67 (https://dejure.org/1967,540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung von entrichteten Landesausgleichsabgaben und Umlagen - Ablauf einer Einspruchsfrist gegen eine Abgabeerhebung bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung - Verwirkung eines Anspruchs auf Erstattung einer gezahlten Ausgleichsabgabe und Umlage - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 918
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 4.66
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Die Klage könnte jedoch auf den allgemein anerkannten verwaltungsrechtlichen Grundsatz gestützt werden, daß die Behörde eine Geldleistung, die sie ohne rechtlichen Grund erhoben hat, dem Leistenden auf Verlangen zurückgewähren muß (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 6, 1 [10]; 18, 308 [314]; 26, 54).

    Dennoch ist dem Kläger gegenüber ein Verwaltungsakt dadurch ergangen, daß die Beklagte sich mit der - nicht nur als Meldung, sondern auch als Festsetzungsbescheid bezeichneten - Selbsterrechnung der Abgaben schlüssig einverstanden erklärte, indem sie die vom Kläger errechnete Höhe der Abgaben nicht beanstandete und von der Möglichkeit, bei abweichender Berechnung einen Bescheid zu erlassen, keinen Gebrauch machte (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [69]; 26, 54 [55]).

  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58

    Ermächtigungsadressaten

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1960 (BVerfGE 11, 77) forderte der Kläger mit Schreiben vom 29. März 1961 das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kiel zur Rückzahlung der von 1951 bis 1959 entrichteten Landesausgleichsabgaben und Umlagen in Höhe von insgesamt rd.

    Da § 12 Abs. 2 Satz 1 MuFG in der Fassung vom 10. Dezember 1952 nichtig war (BVerfGE 11, 77 = BGBl. 1960 I S. 429), waren die einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen über die Erhebung von Landesausgleichsabgaben durch keine bundesrechtliche Ermächtigung gedeckt.

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Die Klage könnte jedoch auf den allgemein anerkannten verwaltungsrechtlichen Grundsatz gestützt werden, daß die Behörde eine Geldleistung, die sie ohne rechtlichen Grund erhoben hat, dem Leistenden auf Verlangen zurückgewähren muß (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 6, 1 [10]; 18, 308 [314]; 26, 54).
  • BVerwG, 09.05.1958 - III C 42.57

    Rückforderungsanspruch an zuviel gezahlter Kriegsschadenrente - Divergieren von

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Dies alles bedeutet zwar nicht, daß der Anspruch des Klägers auf Rückerstattung verwirkt sei, legt aber den Gedanken nahe, daß die Klage auch am Rechtsgedanken des § 818 Abs. 3 BGB scheitern könnte (dazu BVerwGE 6, 323 [327]; 25, 72 [81 f]).
  • BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63

    öR Erstattungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Die Klage könnte jedoch auf den allgemein anerkannten verwaltungsrechtlichen Grundsatz gestützt werden, daß die Behörde eine Geldleistung, die sie ohne rechtlichen Grund erhoben hat, dem Leistenden auf Verlangen zurückgewähren muß (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 6, 1 [10]; 18, 308 [314]; 26, 54).
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Diese ist für das Revisionsgericht nicht verbindlich (BGHZ 8, 383).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit der bundesgesetzlichen Ermächtigung festgestellt hatte, wäre der Gesetzgeber verfassungsrechtlich befugt gewesen, rückwirkend die Abgabepflicht sachlich ebenso wie in den ungültigen Nonnen zu regeln (BVerfGE 7, 89 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52] [94]; 13, 261 [272]).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit der bundesgesetzlichen Ermächtigung festgestellt hatte, wäre der Gesetzgeber verfassungsrechtlich befugt gewesen, rückwirkend die Abgabepflicht sachlich ebenso wie in den ungültigen Nonnen zu regeln (BVerfGE 7, 89 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvL 23/52] [94]; 13, 261 [272]).
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Die Klage könnte jedoch auf den allgemein anerkannten verwaltungsrechtlichen Grundsatz gestützt werden, daß die Behörde eine Geldleistung, die sie ohne rechtlichen Grund erhoben hat, dem Leistenden auf Verlangen zurückgewähren muß (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 6, 1 [10]; 18, 308 [314]; 26, 54).
  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 6.64
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 30.67
    Dennoch ist dem Kläger gegenüber ein Verwaltungsakt dadurch ergangen, daß die Beklagte sich mit der - nicht nur als Meldung, sondern auch als Festsetzungsbescheid bezeichneten - Selbsterrechnung der Abgaben schlüssig einverstanden erklärte, indem sie die vom Kläger errechnete Höhe der Abgaben nicht beanstandete und von der Möglichkeit, bei abweichender Berechnung einen Bescheid zu erlassen, keinen Gebrauch machte (BVerwGE 19, 68 [BVerwG 26.06.1964 - VII C 6/64] [69]; 26, 54 [55]).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.09.1957 - I CB 20.57

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Die Leistung aufgrund eines wirksamen Verwaltungsakts ist allerdings nicht ohne Rechtsgrund erfolgt (Urteile vom 12. Dezember 1967 BVerwG 1 C 30.67 DVBl 1968, 918 und vom 17. August 1995, a.a.O., S. 103 bzw. S. 47).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    In Ermangelung einer Beitragspflicht nach § 10 BetrAVG hätte die Klägerin nur dann mit rechtlichem Grund geleistet, wenn sie auf der Grundlage wirksamer Verwaltungsakte zur Zahlung verpflichtet gewesen wäre (Urteil vom 12. Dezember 1967 - BVerwG 1 C 30.67 - DVBl 1968, 918; Beschluß vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 143.86 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 61).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Ein Anspruch auf erneute Sachbehandlung wäre nur zu bejahen, falls die Aufrechterhaltung des Erstbescheides schlechthin unerträglich wäre (BVerwGE 28, 122 [127 unten]) oder Umstände ersichtlich sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheides als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben erscheinen lassen (Urteil vom 12. Dezember 1967 - BVerwG I C 30.67 - [DVBl. 1968, 918]).
  • BVerwG, 28.07.1976 - 8 C 90.75

    Ausstellung von Vertriebenenausweisen - Erstantrag - Örtlich zuständige Behörden

    Ein solcher Fall wird angenommen, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheids unerträglich wäre (BVerwGE 28, 122 [127]; 44, 333 [336]), wozu auch zu rechnen ist, daß die Berufung auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheids einen Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben enthält (Urteil vom 12. Dezember 1967 - BVerwG I C 30.67 - [DVBl. 1968, 918]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2005 - 10 A 4166/02

    Verweigerung der Vornahme einer Bauzustandsbesichtigung der Heizungsanlage durch

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1967 - I C 30.67 -, DVBl 1968, 918 und Beschluss vom 23. Februar 2004 - 5 B 104/03 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1980 - II 322/79

    Zum Kostenerstattungsanspruch der Gemeinde für die Erstellung von

    Mit dem Erlaß des Leistungsbescheids begründet die Behörde erst das Leistungsgebot und schafft zugleich auch den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der erlangten Erfüllungsleistung, so daß der unanfechtbar gewordene Bescheid auch im Falle seiner Rechtswidrigkeit einem Erstattungsanspruch oder Folgenbeseitigungsanspruch als Rechtsgrund entgegensteht (vgl BVerwG, Urteil vom 12.12.1967, DVBl 1968, 918).
  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2002 - 1 E 570/98

    Keine zweckwidrige Verwendung von Altölausgleichsabgabe

    35 Mögliche Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist der inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannte allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (zur Herleitung des Anspruches vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1967, DVBl. 1968, 918; BVerwGE 71, 85 [88]; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Auflage 1998, S. 422 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 1 E 367/02

    Rechtmäßigkeit einer Sonderabgabe bei hohen Restmitteln

    Mögliche Rechtsgrundlage für den geltend gemachte Anspruch ist der inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannte allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (zur Herleitung des Anspruches vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.1967 DVBl 1968, 918; Bundesverwaltungsgericht E 71, 85 [88]; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5.Auflage 1998, Seite 422 ff.).
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