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   BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86   

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BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86 (https://dejure.org/1990,573)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1990 - 1 C 30.86 (https://dejure.org/1990,573)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - 1 C 30.86 (https://dejure.org/1990,573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise - Datenschutz - Personenfahndung - Wiederergreifung - Gefahrenabwehr - Verwendungszweck personenbezogener Daten - Revision - Rechtsänderung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Revisibilität von Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2768
  • MDR 1990, 772
  • MDR 1990, 774
  • NVwZ 1990, 1165 (Ls.)
  • DÖV 1990, 848
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    Die Vorschriften genügten auch den im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1) näher dargelegten verfassungsrechtlichen Anforderungen.

    Damit soll die Zweckidentität zwischen Erhebung und weiterer Verwendung personenbezogener Daten sichergestellt (vgl. LT-Drucks. 10/1565 S. 52 zu § 13 E) und der Verwendungszweck der Daten gesetzlich begrenzt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Es umfaßt den Schutz gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, daß Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einer formellen gesetzlichen Grundlage bedürfen, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (BVerfGE 65, 1 ).

    Die namentlich durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1) gefestigte Erkenntnis, daß auch in der bloßen polizeilichen Informationssammlung und -verarbeitung Eingriffe in Individualrechte liegen können, ändert daran nichts (Götz Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl. 1988, Rdnr. 145).

    Aber selbst wenn man die genannten allgemeinen Rechtsgrundlagen der §§ 10 Abs. 1 DSG NW 1978 i.V.m. 15 Abs. 1 PolG NW 1969 bzw. der §§ 13 Abs. 1 Satz 1 DSG NW 1988 i.V.m. 1 Abs. 1 PolG NW 1980 für unzureichend halten sollte, weil sie keine bereichsspezifische Regelung des Datenschutzes im Polizeibereich enthalten (vgl. dazu BVerfGE 65, 1 ), führt dies nicht dazu, daß die Sammlung personenbezogener Hinweise in der ZAD schlechthin unzulässig ist.

    Mit Rücksicht auf einen in der Speicherung der personenbezogenen Hinweise liegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist aus bundes (verfassungs) rechtlicher Sicht weiterhin der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: Jede Beschränkung des Grundrechts muß zum Schutz eines verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsgutes geeignet, erforderlich und zumutbar in dem Sinne sein, daß sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts steht (BVerwGE 59.319 ; Urteil vom 4. Februar 1988 - BVerwG 5 C 88.85 - NJW 1988, 2399 ; BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 67, 157 ).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der Einzelne vielmehr Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563; BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).

    Eine wirksame Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung, die auch den Schutz zukünftiger Opfer von Straftaten einschließt, ist eine wesentliche Aufgabe des rechtsstaatlichen Gemeinwesens (BVerfG NJW 1990, 563 ).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    In diesem Fall nimmt die Polizei vielmehr polizeiliche Aufgaben ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren wahr (BVerwGE 26, 169 ; 66, 202 ).

    In den den Entscheidungen in BVerwGE 26, 169 f., 66, 202 zugrundeliegenden Verfahren ging es jeweils nur um Lichtbilder und Fingerabdrücke.

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    Es umfaßt den Schutz gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ).

    Mit Rücksicht auf einen in der Speicherung der personenbezogenen Hinweise liegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist aus bundes (verfassungs) rechtlicher Sicht weiterhin der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: Jede Beschränkung des Grundrechts muß zum Schutz eines verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsgutes geeignet, erforderlich und zumutbar in dem Sinne sein, daß sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts steht (BVerwGE 59.319 ; Urteil vom 4. Februar 1988 - BVerwG 5 C 88.85 - NJW 1988, 2399 ; BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 67, 157 ).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    Die polizeiliche Aufgabennorm genügt insoweit den Anforderungen zur Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 1 C 29.86 -).

    Das Schutzbedürfnis setzt ferner nicht erst bei staatlicher Befragung und deren zwangsweiser Durchsetzung, sondern schon bei einer durch die Behörde selbst ohne Wissen oder Zutun des Einzelnen erfolgten Erhebung und Sammlung von Daten ein (vgl. Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 1 C 29.86 -).

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 88.85

    Jugendwohlfahrt - Mitteilungsweitergabe - Zwischenbehördliche Zusammenarbeit -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    Mit Rücksicht auf einen in der Speicherung der personenbezogenen Hinweise liegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist aus bundes (verfassungs) rechtlicher Sicht weiterhin der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: Jede Beschränkung des Grundrechts muß zum Schutz eines verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsgutes geeignet, erforderlich und zumutbar in dem Sinne sein, daß sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts steht (BVerwGE 59.319 ; Urteil vom 4. Februar 1988 - BVerwG 5 C 88.85 - NJW 1988, 2399 ; BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 67, 157 ).
  • OLG Frankfurt, 14.07.1988 - 3 VAs 4/88
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, vorübergehend hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerwGE 69, 53 ; BVerfGE 33, 1 ; 41, 251 ; BayVerfGH BayVBl. 1985, 652 ; OLG Frankfurt NJW 1989, 47; VG Köln NVwZ 1989, 85 ; Simitis NJW 1989, 21; Alberts ZRP 1987, 193; Denninger CR 1988, 51 ; Vogelgesang DVBl. 1989, 962).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 100.86

    Kraftfahrer - Alkoholmißbrauch - Unterbringung in einer Nervenklinik -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der Einzelne vielmehr Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563; BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74

    Verfassungsmäßigkeit des Friedhofszwangs für Urnen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aus dem sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet, ist unter dem Vorbehalt der "verfassungsmäßigen Ordnung" gewährleistet, d.h. der Gesamtheit der Normen, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (BVerfGE 6, 32; 50, 256 ).
  • VerfGH Bayern, 09.07.1985 - 44-VI-84
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
    Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls kann es geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, vorübergehend hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerwGE 69, 53 ; BVerfGE 33, 1 ; 41, 251 ; BayVerfGH BayVBl. 1985, 652 ; OLG Frankfurt NJW 1989, 47; VG Köln NVwZ 1989, 85 ; Simitis NJW 1989, 21; Alberts ZRP 1987, 193; Denninger CR 1988, 51 ; Vogelgesang DVBl. 1989, 962).
  • VG Köln, 06.05.1988 - 20 K 711/86
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

  • BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherheitsüberprüfung eines Beamten durch den

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79

    Zusammenarbeit der Länder - Verfassungsschutz - Übermittlung von Unterlagen -

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

  • VG Frankfurt/Main, 18.02.1987 - V/1-E 1979/85

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; Aufbewahrung; Vorbehalt des Gesetzes;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1987 - 1 S 487/87

    Anlage, Führung und Aufbewahrung kriminalpolizeilicher personenbezogener Akten

  • BVerwG, 22.05.1980 - 7 C 73.78

    Gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheiten - Petitionsrecht - Pflichtaufgaben

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56

    Irrevisibles Landesrecht

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 44.69

    Benutzung von Toiletten einer Gaststätte - Errichtung von Münzautomaten an

  • RG, 28.07.1936 - III 329/35

    1. Sind die Gesetze, die nach dem Übergang der Hoheitsrechte der Länder auf das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 30.86 -, NJW 1990, 2768, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189, 195; OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 70 ff.; BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Juli 1985 - Vf. 44-VI-84 -, BayVBl. 1985, 652, 654.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Das erst nach Verkündung des Berufungsurteils erlassene Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin ist in die revisionsgerichtliche Prüfung einzubeziehen, weil für das Feststellungsbegehren der Klägerin die Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Revisionsgerichts maßgeblich ist und das Revisionsgericht eine Änderung des Landesrechts nach Erlass des Berufungsurteils zu beachten hat, wenn das Berufungsgericht bei einer Entscheidung zu diesem Zeitpunkt auf die entsprechenden Regelungen abzustellen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 30.86 - NJW 1990, 2768), und von der Anwendung des geänderten irrevisiblen Rechts die richtige Anwendung des revisiblen Rechts abhängt (vgl. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Daher sind zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen für das Revisionsgericht in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 41, 227 (230) [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]; 66, 178 (179) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 96/81]; Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 47; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 48.88 - Buchholz 403.11 § 19 BDSG Nr. 1).
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