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   BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93   

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BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93 (https://dejure.org/1995,975)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1995 - 1 C 31.93 (https://dejure.org/1995,975)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - 1 C 31.93 (https://dejure.org/1995,975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender Beurteilungszeitpunkt - Aufenthaltsgenehmigung - Regelversagungsgrund - Ausnahmefall - Obdachlosigkeit - Verhältnismäßigkeit - Ermessen - Negativschranke - Langer Aufenthalt - Existenzgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1225
  • DVBl 1996, 633 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Erlaubnis erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 89, 296 (297 f.) [BVerwG 21.01.1992 - 1 C 21/87]; 94, 35 (40 f.)).

    Ausnahmefälle sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt (BVerwGE 94, 35 (43, 44) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]).

    Vielmehr kann grundsätzlich in einem von der Regel abweichenden Fall wie bei jeder anderen Ermessensentscheidung die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung ebenso rechtmäßig sein wie deren Verlängerung oder Erteilung (BVerwGE 94, 35 (45) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 1 S 408/92

    Längerfristige Obdachlosigkeit als Regelversagungsgrund für eine

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93
    Das Berufungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 25. Juni 1993 (InfAuslR 1994, 125) abgewiesen und zur Begründung ausgeführt:.
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Erlaubnis erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 89, 296 (297 f.) [BVerwG 21.01.1992 - 1 C 21/87]; 94, 35 (40 f.)).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93
    Bei der Auslegung, die diese Negativschranke in der Rechtsprechung des erkennenden Senats gefunden hat (vgl. z.B. BVerwGE 61, 105 (107 ff.) [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]), greifen auch hier die oben dargelegten Erwägungen durch, nach denen der Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 Nr. 1 des neuen Ausländergesetzes eine Aufenthaltsgenehmigung nicht ausschließt.
  • BVerwG, 11.01.1991 - 1 B 40.90

    Einschränkung der Prüfungsbefugnis bei Angriff der Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts und den in Bezug genommenen angefochtenen Bescheiden haben die Kläger erst nach der Geburt des letzten Kindes 1985 ihre bisherige Mietwohnung verloren und danach vor allem wegen ihrer Kinderzahl keine neue Unterkunft gefunden (neben den beiden 1982 und 1985 geborenen gemeinsamen Kindern aus zweiter Ehe hatte der Kläger noch vier Kinder aus erster Ehe, von denen das 1971 geborene damals noch minderjährig war und im Haushalt der Kläger lebte); zum Unterschied zwischen bloßem Wohnungsmangel und dem der Sozialhilfebedürftigkeit gleichstehenden Bedürfnis, den Wohnbedarf finanziell auf Kosten der Allgemeinheit zu decken (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1991 - BVerwG 1 B 40.90 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 42 = InfAuslR 1991, 155).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Es genügt vielmehr die inzidente Feststellung des Gerichts, dass die Aufenthaltserlaubnis bis zu dem fraglichen Zeitpunkt hätte verlängert werden müssen (Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 14.97 - Buchholz 402.240 § 24 AuslG 1990 Nr. 3 = NVwZ 1999, 306 unter Bezugnahme auf die Urteile vom 15. Juli 1997 - BVerwG 1 C 15.96 - Buchholz 402.240 § 35 AuslG 1990 Nr. 2 und vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Da die Klägerin den Ausweisungsgrund des § 46 Nr. 2 AuslG verwirklicht hat, ist allerdings die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG zu versagen, sofern der Fall der Klägerin einen Regel- und nicht einen Ausnahmefall darstellt (zu den rechtlichen Voraussetzungen der Regelversagung vgl. z.B. Urteile des Senats vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2 und vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 -).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß oder keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - und vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2 bzw. Nr. 6; Beschluß vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein Ausländer, der auf seinen Antrag eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung für die Zukunft erhalten hat, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die unbefristete Erlaubnis auch für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung beanspruchen, wenn er ein schutzwürdiges Interesse hieran hat (Urteil vom 15. Juli 1997 - BVerwG 1 C 15.96 - Buchholz 402.240 § 35 AuslG 1990 Nr. 2, S. 2; vgl. ferner Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2, S. 2).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Werden durch die angefochtene Versagung der Aufenthaltserlaubnis, wie oben ausgeführt, die durch das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen und familiären Belange der Klägerin in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt so ist die von der Beklagten getroffene Entscheidung rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (vgl. auch Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2 S. 6).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Deswegen kommt übrigens auch nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die zurückliegende Zeit in Betracht (vgl. dazu z.B. Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

    Ob ein Regelfall vorliegt, unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 94, 35 (43 f.) [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DVBl 1997, 186).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muß (BVerwGE 97, 301 (310) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 (41) [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 1770/13

    Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2004 in der bis zum

    Dem entspricht es für den hier maßgeblichen Streitgegenstand der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Ausländer zwar, unabhängig davon, ob der Aufenthaltstitel für einen späteren Zeitpunkt bereits erteilt worden ist oder nicht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die begehrte Aufenthaltserlaubnis auch für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nach der Antragstellung beanspruchen kann, ein solches Verpflichtungsbegehren aber zusätzlich ein schutzwürdiges Interesse hieran im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 09.06.2009 - 1 C 7.08 -, vom 29.09.1998 -- 1 C 14.97 -, vom 15.07.1997 - 1 C 15.96 - und vom 15.12.1995 - 1 C 31.93 - juris).
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96

    Ausländerrecht - Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Assoziierungsabkommen bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts abzustellen (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2, S. 3 und vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - a.a.O., S. 6 = BVerwGE 101, 236 [BVerwG 11.06.1996 - 1 C 19/93]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1997 - 1 S 103/96

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei längerfristiger Obdachlosigkeit bzw

    Ist danach ein Regelfall gegeben, ist der Ausländerbehörde bei Vorliegen eines der in Abs. 2 genannten Regelversagungsgründe kein Ermessen bei der Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung eingeräumt; diese muß vielmehr versagt werden'' (BVerwG Urt. v. 15.12.1995 - 1 C 31.93 -, InfAuslR 1996, 168).

    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob ohne diese Nebenbestimmung in der Duldung auch deswegen ein Ausnahmefall angenommen werden müßte, weil es besondere Schwierigkeiten bereitet, für eine derart kinderreiche ausländische Familie eine Wohnung zu finden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 15.12.1995 - 1 C 31.93 -, InfAuslR 1996, 168).

    Entscheidend sind die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie ihre Würdigung und Abwägung unter Beachtung des Zwecks der Ermessensermächtigung sowie vorrangigen Rechts, insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 15.12.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

  • VG Aachen, 30.04.2008 - 8 K 766/06

    D (A), Untätigkeitsklage, Niederlassungserlaubnis, Anwendbarkeit,

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2006 - 13 S 2435/05

    Begriff des Familienangehörigen bei freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern;

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2017 - 8 LB 59/17

    Ablehnung; Auslegung; Bestandskraft; rückwirkende Erteilung; schutzwürdiges

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 18 A 5156/96

    Aufenthaltsgenehmigung; Zweifel über Identität; Aufklärung der Identität des

  • VG Stuttgart, 08.11.2006 - 17 K 2196/05

    Rückwirkender Erlass einer Niederlassungserlaubnis; schutzwürdiges Interesse;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 11 S 2732/09

    Zum Ermessen der Ausländerbehörde bei der Verlängerung eines Aufenthaltstitels

  • VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96

    Besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 - zum Vorliegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.1996 - 11 B 11155/96

    Italienischer Staatsangehöriger; Verbleiberecht in BRD; Erkrankung; Rückkehr in

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2002 - 10 A 10408/02

    D (A), Ausländer, Eheliche Lebensgemeinschaft, Aufhebung, Aufenthaltserlaubnis,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2003 - 10 A 10408/02

    Erlöschen des Aufenthaktsrechts eines Türken wegen Beendigung der ehelichen

  • VG Frankfurt/Main, 21.04.1998 - 6 E 18/97

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung wegen fehlender Sicherung des

  • VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 92.09

    Ausländerrecht - rückwirkende Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Karlsruhe, 28.01.1998 - 10 K 2675/96

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Form einer befristeten

  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 262.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VG Halle, 12.01.2012 - 1 A 135/10

    Vorliegen einer besonderen Härte i. S. d. § 34 Abs. 1 2 Alt. i. V. m. § 37

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1996 - 18 A 5589/94

    Anspruch auf Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen ; Härtefallregelungen bzgl.

  • VG Saarlouis, 14.04.2010 - 10 L 101/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei eingetragener gleichgeschlechtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 18 A 4822/96
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1998 - 11 S 741/98

    Rückwirkende Gewährung von Aufenthaltstiteln möglich; Verhältnis von

  • VG Lüneburg, 13.05.1998 - 1 A 166/97

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Ausländergesetz (AuslG) bei Vorliegen

  • VG Freiburg, 26.02.2004 - 4 K 1277/02

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach wiederholter Duldungsverfügung

  • VG Bayreuth, 18.10.2021 - B 7 K 20.1505

    Teilrücknahme einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis, Zulässigkeit der

  • VG Arnsberg, 24.04.2006 - 8 K 55/04

    Erfolgsaussichten einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

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