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   BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92   

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BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92 (https://dejure.org/1994,114)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 (https://dejure.org/1994,114)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 (https://dejure.org/1994,114)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 245
  • NVwZ 1995, 1103 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 525
  • DVBl 1995, 798
  • DÖV 1995, 959
 
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Wird zitiert von ... (227)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 84, 17 (19 ff.); Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine strafbare Handlung nach § 316 StGB eine gemeingefährliche Straftat i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist.

    Bei der vom Senat befürworteten Einbeziehung des § 316 StGB in die Regelvermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG bleibt insbesondere noch angemessener Raum für eine Anwendung der Regelvermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c WaffG (zweimalige Verurteilung wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat), wie der Senat in BVerwGE 84, 17 (20 f.)) näher ausgeführt hat.

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwGE 84, 17 (21); Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - sowie Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).

    Der Senat hat bisher offengelassen, ob die in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer, hier in § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG -) vom 21. Juni 1977 (GBl S. 227) vorgesehene Jahresfrist für den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts auch auf den Widerrufstatbestand des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG Anwendung findet (BVerwGE 84, 17 (22)).

  • Drs-Bund, 18.12.1987 - BT-Drs 11/1556
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Die Erwägungen der Bundesregierung in der Begründung des - nicht Gesetz gewordenen - Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes, die bisherige Regelvermutung habe zu Ergebnissen geführt, die mit dem Gesetzeszweck nicht mehr zu vereinbaren seien, und sich durch die Einbeziehung von Straftaten, die keinen Bezug zum Umgang mit Schußwaffen aufwiesen, als zu pauschal erwiesen (BT-Drucks 11/1556 S. 28), sind rechtspolitischer Natur.

    Der Bundesrat hatte einer Neuregelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WaffG, wie sie entsprechend dem später neugefaßten § 17 Abs. 4 Nr. 1 BJagdG geplant war, aus Sorge um eine Verminderung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und zum Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in eine effektive Handhabung des Waffengesetzes widersprochen (vgl. BT-Drucks 11/1556 S. 56).

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwGE 84, 17 (21); Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - sowie Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).

    Maßgebend ist insoweit, weil es sich um die Anfechtung eines rechtsgestaltenden Verwaltungsakts handelt, der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57, S. 40; Beschluß vom 24. Juni 1992 - BVerwG 1 B 105.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 65).

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 84, 17 (19 ff.); Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine strafbare Handlung nach § 316 StGB eine gemeingefährliche Straftat i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG ist.

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwGE 84, 17 (21); Beschlüsse vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - sowie Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57).

  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94

    Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    So kennt z. B. die Zuverlässigkeitsregelung im Sprengstoffrecht keine Regelvermutungen (§ 8 Abs. 1 SprengG, vgl. auch Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Buchholz 451.33 SprG Nr. 3).
  • BVerwG, 02.09.1992 - 1 B 125.92

    Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anforderungen an den

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Streitwertbeschluss: Der Wert Des Streitgegenstandes wird gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG für das Revisionsverfahren auf 12.000 DM und für den ersten und zweiten Rechtszug gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. März 1992 auf je 15.000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 2. September 1992 - BVerwG 1 B 125.92 - ).
  • BVerwG, 18.09.1991 - 1 B 107.91

    Gewerberecht: Sperrzeitverkürzung bei einer Gaststätte

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Geht man mit der Widerspruchsbehörde davon aus, daß die in den Jahren 1974 und 1977 erteilten Waffenbesitzkarten rechtswidrig erteilt worden seien, und hält man die von den gerichtlichen Vorinstanzen gegen die Zulässigkeit einer Rücknahme angeführten Erwägungen nicht für durchschlagend, so rechtfertigt sich die Entscheidung der Widerspruchsbehörde aus § 47 Abs. 1 WaffG, der ohne Rücksicht auf die Art des Entscheidungsfehlers die Rücknahme gebietet (BVerwGE 71, 248; vgl. auch Beschluß vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 6).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 176.81

    Umdeutung eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsverfahrensgesetz - Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Sollte letzteres nämlich nicht zutreffen, so trägt der Widerrufsgrund, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, die angefochtene Verfügung jedenfalls aufgrund einer Umdeutung des Widerspruchsbescheides entsprechend § 47 Abs. 1 LVwVfG, die auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgenommen werden darf (Beschluß vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 B 176.81 - Buchholz 316 § 47 VwVfG Nr. 4).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Es kann dahinstehen, ob er deswegen, weil die Widerspruchsbehörde den Spruch der bereits auf diese Vorschrift gestützten Ausgangsverfügung der Beklagten nicht geändert hat, ohne weiteres die angefochtene Verfügung trägt (vgl. dazu BVerwGE 80, 96 (97)).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83

    Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
    Geht man mit der Widerspruchsbehörde davon aus, daß die in den Jahren 1974 und 1977 erteilten Waffenbesitzkarten rechtswidrig erteilt worden seien, und hält man die von den gerichtlichen Vorinstanzen gegen die Zulässigkeit einer Rücknahme angeführten Erwägungen nicht für durchschlagend, so rechtfertigt sich die Entscheidung der Widerspruchsbehörde aus § 47 Abs. 1 WaffG, der ohne Rücksicht auf die Art des Entscheidungsfehlers die Rücknahme gebietet (BVerwGE 71, 248; vgl. auch Beschluß vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 6).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

  • BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - Beurteilung der

  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

  • BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83

    Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 69.81
  • BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers -

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Da für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Fall des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ist (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 und vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 35), hier also auf den 6. Juni 2016, kommt insoweit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG in der bis zum 5. Juli 2017 geltenden Fassung (a.F.) zur Anwendung.

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bei der Vermutungsregelung dadurch genügt, dass den Besonderheiten des Einzelfalles in Ausnahmefällen Rechnung getragen werden kann (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).

    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Denn ein waffenrechtskonformes Verhalten in der Vergangenheit muss ohnehin bei jedem Waffenbesitzer vorausgesetzt werden (OVG Bremen, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 1 LA 267/14 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 8. August 2014 - 2 K 1002/13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - OVG 11 S 5.09 -, juris; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, juris Rdnr. 32; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris).

    Damit kann ein schlichtes Aufgeben bzw. Unterlassen tatbestandsmäßiger Verhaltensweisen innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich nicht ausreichen, die gesetzlich eingetretene Regelvermutung zu widerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, juris Rdnr. 33).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72 S. 17 = GewArch 1995, 343 ).
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