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   BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84   

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BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84 (https://dejure.org/1987,707)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1987 - 1 C 32.84 (https://dejure.org/1987,707)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1987 - 1 C 32.84 (https://dejure.org/1987,707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung der aus Gründen der Entwicklungshilfe gewährten Ausbildungsbeihilfen als Bedingung für eine Einbürgerung - Fehlende Verbindung zwischen der Gewährung der Studienmittel und einer Rückkehrverpflichtung oder mit einer Rückzahlungsverpflichtung - Unmöglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung - Fortsetzungsfeststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2179
  • NVwZ 1987, 809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Zur Einbürgerung von Ausländern mit deutschem Ehegatten, die zu Zwecken der Entwicklungshilfe im Bundesgebiet eine Aus- oder Weiterbildung erhalten und dabei aus öffentlichen Mitteln Stipendien bezogen haben (wie Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 -).

    Die Voraussetzungen der Ausschlußklausel des § 9 RuStAG, deren Gültigkeit - wie der Senat in der Sache BVerwG 1 C 29.84 im Urteil vom heutigen Tage näher dargelegt hat - keinen rechtlichen Bedenken begegnet, hat das Berufungsgericht zu Recht verneint.

    Das hat der Senat in der Sache BVerwG 1 C 29.84 im einzelnen ausgeführt.

    Diese Beurteilung widerspricht nicht dem Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 163.80 - (BVerwGE 67, 177), das - wie der Senat in der Sache BVerwG 1 C 29.84 dargelegt hat - einen tatsächlich und rechtlich anders liegenden Fall betrifft.

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Das Gesetz mißt diesem Schutz von Ehe und Familie auch nicht etwa nur geringes Gewicht bei, wie daraus folgt, daß es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gewährt (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Die Ermächtigung räumt danach einen grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch ein (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Mit Blick auf das dargelegte öffentliche Interesse wird durch das kraft Verfassungsrechts bestehende Aufenthaltsrecht die eheliche und familiäre Einheit in angemessener und zumutbarer Weise gewährleistet (vgl. auch BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).

    Diese Beurteilung widerspricht nicht dem Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 163.80 - (BVerwGE 67, 177), das - wie der Senat in der Sache BVerwG 1 C 29.84 dargelegt hat - einen tatsächlich und rechtlich anders liegenden Fall betrifft.

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Dies ist der Fall, weil die Einbürgerung der Klägerin nach § 3 Satz 1 der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 (RGBl. I S. 85) der Zustimmung des Bundesministers des Innern bedarf (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - NJW 1987, 856).

    Solche Gebote erfordern eine einzelfallbezogene Abwägung widerstreitender Belange und lassen die Ablehnung der Einbürgerung nur zu, wenn überwiegende staatliche Belange entgegenstehen (BVerwGE 49, 44 [BVerwG 01.07.1975 - I C 44/70]; Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Das folgt aus dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, das den Partnern einer gemischt-nationalen Ehe gewährleistet, die Ehe im Bundesgebiet zu führen, wenn nicht ausnahmsweise der Aufenthalt des ausländischen Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen nicht (mehr) hinnehmbar ist (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 60, 126 ; 65, 174 ; vgl. auch Nr. 4 a zu § 2 AuslVwV i.d.F. vom 10. Mai 1977, GMBl. S. 202).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Eine Verurteilung des Beklagten zur Vornahme der Einbürgerung "ersetzt" ihre Zustimmung (BVerwGE 67, 173 [BVerwG 16.05.1983 - 1 C 56/79]).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Zugleich entspricht diese Auslegung der ähnlicher Klauseln auf anderen Rechtsgebieten (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 68, 311 [BVerwG 19.01.1984 - 3 C 88/82]).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 1 C 57.76

    Verbot der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit - Beeinträchtigung der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Dafür genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (Urteil vom 12. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 57.76 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 20).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Solche Gebote erfordern eine einzelfallbezogene Abwägung widerstreitender Belange und lassen die Ablehnung der Einbürgerung nur zu, wenn überwiegende staatliche Belange entgegenstehen (BVerwGE 49, 44 [BVerwG 01.07.1975 - I C 44/70]; Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - a.a.O.).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84
    Zugleich entspricht diese Auslegung der ähnlicher Klauseln auf anderen Rechtsgebieten (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 68, 311 [BVerwG 19.01.1984 - 3 C 88/82]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76

    Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

  • BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 45.82

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - DDR - Ordre-public-Klausel

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 97.78

    Abfallbeseitigung - Legale Altanlagen - Illegaler Autowrackplatz -

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

  • BVerwG, 25.04.1968 - I C 23.67

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung eines

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1982 - 10a NE 18/80

    Bebauungsplan; Nichtigkeit; Gemeinderat; Rechtsnorm; Verwerfungskompetenz;

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Unerheblich ist dabei, dass infolge des erledigenden Ereignisses nunmehr eine andere Behörde für die Entscheidung über einen künftigen Antrag zuständig ist (so auch BVerwG Urteil vom 27.9.1993 - 1 B 73/93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261; BVerwG Urteil vom 31.3.1987 - 1 C 32/84 - NJW 1987, 2179) .
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 337/12

    Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 1 AufenthV hinsichtlich Ausstellung eines

    Das Berufungsverfahren ist mithin mit Blick darauf, dass der Beklagte in der streitgegenständlichen Angelegenheit umfassende Ermittlungen angestellt und auf deren Grundlage über die Erteilung des Reiseausweises entschieden hat, im Interesse einer endgültigen und umfassenden Entscheidung und Erledigung des Rechtsstreits unverändert mit den bisherigen Beteiligten fortzuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, juris, Urt. v. 24.5.1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313 u. juris Rdnrn. 14 ff., OVG NRW, Beschl. v. 19.11.2007 - 18 E 124/07 -, AuAS 2008, 69 u. juris Rdnr. 18, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.6.2007 - 13 S 1663/06 -, InfAuslR 2007, 376 u. juris Rdnr. 15, offengelassen noch von BVerwG, Urt. v. 31.3.1987 - 1 C 32.84 -, NJW 1987, 2179 u. juris Rdnrn. 25 ff.).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Der Verpflichtungsantrag hat sich indessen nicht in der Hauptsache erledigt (vgl. Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 32.84 - NJW 1987, 2179).
  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04

    Einbürgerungsanspruch bei Maßregel der Besserung und Sicherung

    Eine Klageänderung i. S. d. § 92 VwGO, die im Übrigen jedenfalls sachdienlich wäre, liegt darin nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.1987 - 1 C 32/84 - NJW 1987, 2179 f.; Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 56/81 - NVwZ 1985, 265).

    Dass die Behörde zu Beginn eines wegen der Einbürgerung geführten Verwaltungsrechtsstreits zuständig war, genügt nicht (BVerwG, Urt. v. 31.3.1987, a. a. O.).

    Das berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, ob die Beklagte zur Einbürgerung verpflichtet war, ergibt sich insofern daraus, dass ein obsiegendes Urteil regelmäßig auch gegenüber der nunmehr zuständigen Behörde von Nutzen ist, weil erwartet werden kann, dass sie der Entscheidung des Gerichts folgt (BVerwG, Beschl. v. 27.9.1993 - 1 B 73/93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261; Urt. v. 31.3.1987, a. a. O.).

    Dies gilt nicht nur, wenn im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens eine gesetzlich gebundene Entscheidung zu treffen ist, sondern auch dann, wenn sich die Einbürgerung als Ermessensentscheidung darstellt (BVerwG, Urt. v. 31.3.1987, a. a. O.).

    Im Unterschied zu einer Verpflichtungsklage auf Einbürgerung ist dementsprechend für das Gericht nicht die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, sondern die Sach- und Rechtslage entscheidend, wie sie sich im Zeitpunkt des Umzugs des Klägers nach Hannover zum 1. März 2004 darstellt (vgl. wiederum BVerwG, Urt. v. 31.3.1987, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Jedenfalls bei einem Verpflichtungsbegehren findet daher das Verwaltungsverfahren erst dann seinen Abschluß, wenn über das Begehren unanfechtbar entschieden worden ist (OVG Münster, DÖV 1980, 803 (804) mit zustimmender Anm. von Schultz S. 805 f.; Redeker/v.Oertzen VwGO, 11. Aufl. 1994, § 83 Rn. 7; offengelassen im Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 32.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 6 S. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

    Verlegt der Ausländer während des gerichtlichen Verfahrens zulässigerweise seinen dauernden Aufenthalt aus dem Zuständigkeitsbereich des Beklagten in den einer anderen Ausländerbehörde, kann der Beklagte zur Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verpflichtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1986 - I C 23.67 -, DÖV 1968, 772; sowie zur Einbürgerung: BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 32.84 -, NJW 1987, 2179).

    Stellt der Kläger seinen Klageantrag, was ebenfalls zulässig wäre, auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage um (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 31.03.1987 - 1 C 32.84 -, NJW 1987, 2179), folgt das insoweit erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheides daraus, dass der Kläger damit rechnen muss, dass die inzwischen zuständig gewordene Behörde aus den von der Beklagten und der Widerspruchsbehörde angeführten Gründen die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1987, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.02.2007 - 5 C 06.970

    Einbürgerung; Prozesskostenhilfe; Bewilligung; Reichweite der Bewilligung;

    Die örtliche Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörde muss in dem Zeitpunkt gegeben sein, in dem die Behörde die Einbürgerung vornimmt; dass sie zu Beginn eines wegen der Einbürgerung geführten Verwaltungsrechtsstreits zuständig war, genügt nicht (BVerwG, U.v. 31.3.1987 - 1 C 32.84, NJW 1987, 2179).

    Angesichts der eingetretenen Erledigung hätte der Kläger auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag übergehen können (BVerwG, U.v. 31.3.1987 - 1 C 32.84, a.a.O.; BayVGH, B.v. 22.2.2006 - 5 ZB 05.1398 ).

    Denn anders als im Falle eines gesetzlich angeordneten Zuständigkeitswechsels der beklagten Behörde, der prozessrechtlich als gesetzlicher Parteiwechsel angesehen wird und eine bloße Rubrumsberichtigung auslöst (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2003 - 5 B 00.1739 ), begründet die Verlegung des Aufenthaltsorts durch den Kläger als Zuständigkeitsänderung im Einzelfall (BVerwG, U.v. 31.3.1987 - 1 C 32.84, a.a.O.) die Notwendigkeit einer prozessualen Reaktion - hier: durch eine subjektive Klageänderung gemäß § 91 VwGO (dazu Rennert in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 91 Rdnrn. 20 ff.).

  • VG Regensburg, 27.07.2012 - RN 9 K 11.240

    Ein Beklagter kann ohne seine Entscheidung, das Verfahren fortzuführen,

    Das Gericht wies die Beteiligten mit Schreiben vom 3. Januar 2012 und vom 1. März 2012 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 31. März 1987 (Az. 1 C 32/84) und im Beschluss vom 27. September 1993 (Az. 1 B 73/93) darauf hin, dass damit die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden des Beklagten entfallen und nunmehr eine prozessuale Reaktion des Klägers notwendig sei.

    Auch der Umstand, dass sich die zuständigkeitsbegründenden Umstände erst während des gerichtlichen Verfahrens geändert haben, rechtfertigt es nicht, von dieser Voraussetzung abzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1987, Az. 1 C 32/84, juris-Rn. 26 ff).

    Das Verpflichtungsbegehren des Klägers ist deswegen dem Beklagten gegenüber unbegründet geworden (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1987, Az. 1 C 32/84, juris-Rn. 25).

  • BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    In Staatsangehörigkeitssachen kann ein Feststellungsinteresse nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 32.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 6) auch dann gegeben sein, wenn nach Erledigung des Verwaltungsakts eine andere Behörde über einen erneuten Antrag gleichen Inhalts eine gesetzlich gebundene Entscheidung zu treffen hätte.

    Der Umstand, daß die Begründung des Berufungsgerichts hinsichtlich des nach seiner Auffassung im vorliegenden Fall fehlenden Feststellungsinteresses im Widerspruch zu den vom beschließenden Senat im Urteil vom 31. März 1987 a.a.O. entwickelten Grundsätzen steht, kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da diese insoweit keinen Grund im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, aus dem die Zulassung begehrt wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 19 E 205/13

    Änderung der örtlichen Behördenzuständigkeit für das Einbürgerungsverfahren nach

    BVerwG, Urteil vom 31. März 1987 1 C 32.84 , NJW 1987, 2179, juris, Leitsatz 1; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1996 1 C 19.94 , InfAuslR 1997, 239, juris, Rdn. 12; Beschluss vom 27. September 1993 1 B 73.93 , juris, Rdn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2007 18 E 124/07 , juris, Rdn. 15; VG Braunschweig, Urteil vom 21. Oktober 2009 5 A 56/08 , juris, Rdn. 21.
  • VGH Hessen, 11.11.1996 - 12 UE 1533/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 bei Tätigkeit

  • VGH Hessen, 23.11.1993 - 11 UE 3130/90

    Behördlicher Zuständigkeitswechsel während der Rechtshängigkeit einer Streitsache

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 E 124/07

    Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussichten maßgeblicher Zeitpunkt

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85

    Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 12 E 846/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • VGH Bayern, 22.02.2006 - 5 ZB 05.1938

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Zuständigkeitswechsel; Erledigung; Umzug;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2019 - 11 S 1109/18

    Verpflichtung zur Ausstellung eine Aufenthaltskarte - Rechtskraftbindung des

  • VG Regensburg, 08.10.2012 - RN 9 K 11.240

    Örtliche Zuständigkeit der Einbürgerungsbehörde

  • VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855

    Internetvermittlungsverbot, Glücksspiele, Lotterien, Klageänderung,

  • VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.1196

    Lotterievermittlung im Internet, Kohärenz des § 4 Abs. 4 GlüStV und § 5 Ab. 3

  • VGH Hessen, 22.05.1992 - 7 UE 2402/85

    AUSSIEDLER; BEKENNTNISLAGE; BESTÄTIGUNGSMERKMAL; FRÜHGEBORENER; INDIZWIRKUNG;

  • VGH Hessen, 28.04.1992 - 7 UE 2324/85

    Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel eines Vertriebenenausweisbewerbers;

  • VGH Hessen, 26.03.1992 - 7 UE 1683/85

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des

  • VGH Bayern, 20.08.2021 - 10 C 21.1649

    Wechsel der Behördenzuständigkeit im Verwaltungsverfahren

  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins

  • VG Regensburg, 13.09.2012 - RO 5 K 11.616

    Werbeauflagen für Lotterieeinnehmer; Kohärenzprüfung; behördlicher

  • VG Freiburg, 17.06.2009 - 1 K 2234/08

    Aufenthaltserlaubnis nach Wiederbegründung eines Aufenthalts im Ausland;

  • VGH Hessen, 23.03.1992 - 7 UE 1005/86

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des Verfahrens -

  • VG München, 13.05.2020 - M 25 K 19.573

    Fehlende örtliche Zuständigkeit für den Einbürgerungsantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95

    Auch bei der Einbürgerung eines Asylberechtigten müssen die

  • VG Magdeburg, 20.11.2015 - 4 A 83/15

    Isolierte Anfechtung eines Ablehnungsbescheides (hier: Aufenthaltserlaubnis)

  • VG Braunschweig, 21.10.2009 - 5 A 56/08

    Behörde; Berücksichtigung; Bindung; dauernder Aufenthalt; Duldung; Duldungszeit;

  • VG Hannover, 26.04.2006 - 13 A 4126/05

    Isolierte Anfechtungsklage gegen Ablehnung der Erteilung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1996 - 25 A 975/94

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ; Entgegennahme der schriftlichen

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91

    Einbürgerung; Indonesien; Öffentliches Interesse; Staatenlosigkeit; Ausbildung

  • VG München, 12.08.2011 - M 24 S 11.2364

    Kein überwiegendes Interesse an Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • VG Ansbach, 27.04.2005 - AN 15 K 04.02396

    Untätigkeitsklage im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens; Voraussetzung für

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