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   BVerwG, 30.09.1987 - 1 C 32.85   

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https://dejure.org/1987,1910
BVerwG, 30.09.1987 - 1 C 32.85 (https://dejure.org/1987,1910)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 1 C 32.85 (https://dejure.org/1987,1910)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 1 C 32.85 (https://dejure.org/1987,1910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaft in einer Handwerksinnung - Bindungswirkung der Eintragung in die Handwerksrolle - Schornsteinfegermeister, der nicht Bezirksschornsteinfegermeister ist, als Mitglied einer Schornsteinfeger-Innung - Selbstständiger Handwerker im Sinne des § 58 der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HandwO § 52; HandwO § 55; HandwO § 58 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 134
  • NJW 1988, 1161 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 151
  • DÖV 1988, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.03.1974 - I B 50.73

    Antrag auf Eintragung als Uhrmacher und Augenoptiker in die Handwerksrolle -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 1 C 32.85
    Ist der Bewerber um die Mitgliedschaft bei einer Handwerksinnung in der Handwerksrolle eingetragen, so ist - sofern die Eintragung nicht an einem so schwerwiegenden Fehler leidet, daß dieser Verwaltungsakt nichtig ist - die Handwerksinnung an die Tatsache der Eintragung gebunden, hat daher die Eintragung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (Senatsbeschluß vom 21. März 1974 - BVerwG 1 B 50.73 - mit weit. Nachw. ).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 23/14

    Zulässigkeit einer nicht tarifgebundenen Mitgliedschaft in der Satzung einer

    §§ 58 Abs. 1 und 59 HwO bestimmen nur, wer Mitglied in einer Handwerksinnung werden kann (vgl. zur Befugnis der Innung, sachlich begründete ergänzende Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft satzungsmäßig zu bedingen: BVerwG, Urt. v. 30.9.1987 - BVerwG 1 C 32.85 -, BVerwGE 78, 134, 138; Detterbeck, a.a.O., § 58 Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 193/97

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

    Dem entspricht die Kommentierung bei Musielak/Detterbeck, Das Recht des Handwerks, 3. Aufl., § 58 HwO Rz 3 und bei Aberle, Die Deutsche Handwerksordnung, Stand März 1968, § 58 Rz 2. Solange die Eintragung besteht, müssen die Handwerksinnung und die Gerichte davon ausgehen, daß der Eingetragene das in der Handwerksrolle bezeichnete Handwerk ausüben darf und auch ausübt (vgl. BVerwG Urteil vom 30. September 1987 - 1 C 32/85 - BVerwGE 78, 134 ff. = GewArch 1988, 96 ff.; Bay. VGH München Urteil vom 17. Oktober 1984 - 22 B 82 A.27 - GewArch 1985, 68 ff.).
  • BVerwG, 15.06.1994 - 1 DB 33.93

    Rechtsmittel

    Sollten diese Voraussetzungen zutreffen, besteht kein Vertrauensschutz, ohne daß es auf Verschulden ankommt (BVerwGE 74, 357 [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85]; 78, 139 [BVerwG 30.09.1987 - 1 C 32/85]).
  • OVG Hamburg, 13.08.1997 - Bf V 53/95

    Gewerberecht: Ausschluß aus der Handwerksinnung

    Die Vorschrift des § 58 Abs. 3 HwO räumt selbständigen Handwerkern grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Eintritt in die Handwerksinnung ein (BVerwG, Urt. v. 30.9.1987, BVerwGE 78 S. 134 ff.; BayVGH, Urt. v. 11.8.1988, GewArch 1989 S. 28 ff.).
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