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   BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94   

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https://dejure.org/1995,2905
BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94 (https://dejure.org/1995,2905)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1995 - 1 C 32.94 (https://dejure.org/1995,2905)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 1 C 32.94 (https://dejure.org/1995,2905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht: Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen einer Vermögensstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straftat gegen Vermögen - Rechtskräftige Verurteilung - Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Regelvermutung - Jagdrechtliche Zuverlässigkeit - Jagdschein - Waffenbesitzkarte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
    b) Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil der Kläger nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (Beschluß vom 30. April 1992, a.a.O., S. 54; Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72 S. 16).

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. z.B. Beschluß vom 19. September 1991 - BVerwG 1 CB 24.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60 S. 44; Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - a.a.O., S. 16).

    Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 WaffG begegnet schließlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Urteil vom 13. Dezember 1994, a.a.O., S. 17 ff.).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
    Auch wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates durch Steuerhinterziehungen schädigt, weckt in seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. April 1992, a.a.O., S. 49; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64 S. 53).

    b) Die Annahme der Regelvermutung entfällt nicht deshalb, weil der Kläger nicht durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung, sondern durch Strafbefehl verurteilt worden ist (Beschluß vom 30. April 1992, a.a.O., S. 54; Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72 S. 16).

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - und Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 bzw. Nr. 62) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine Straftat nach § 370 AO eine Straftat gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b WaffG ist.

    Zwischen der Begehung der Straftat, die sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bis Anfang 1990 hinzog, und dem Erlaß des Widerspruchsbescheides vom 23. März 1993 ist nicht ein derart langer Zeitraum verstrichen, daß die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bereits deswegen als widerlegt anzusehen wäre, weil der Kläger sich seither straffrei geführt hat (vgl. Urteil vom 24. April 1990, a.a.O., S. 40).

  • BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg der Beschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - und Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 bzw. Nr. 62) hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine Straftat nach § 370 AO eine Straftat gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b WaffG ist.

    Auch wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates durch Steuerhinterziehungen schädigt, weckt in seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. April 1992, a.a.O., S. 49; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64 S. 53).

  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94

    Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
    So kennt zum Beispiel die Zuverlässigkeitsregelung im Sprengstoffrecht keine Regelvermutungen (§ 8 Abs. 1 SprengG , vgl. auch Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Buchholz 451.33 SprengG Nr. 3).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält der Gleichheitssatz kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (BVerfGE 75, 78 >107<).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
    Solange nicht feststeht, daß eine Bestimmung innerhalb des eigenen Sachbereichs nicht oder nicht mehr sachgerecht ist, kann sie nicht mit Hilfe des Gleichheitssatzes im Hinblick auf andere Bestimmungen eliminiert werden, die anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderem systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhang stehen (BVerfGE 11, 283 >293<; 40, 121 >139 f.<).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
    Anders sind die Verhältnisse dann zu beurteilen, wenn die Regelung nicht auf Besonderheiten des einen oder anderen Ordnungsbereichs, sondern auf allgemeinen sie übergreifenden Erwägungen beruhen (BVerfGE 38, 187 >203<).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 1 C 32.94
    Solange nicht feststeht, daß eine Bestimmung innerhalb des eigenen Sachbereichs nicht oder nicht mehr sachgerecht ist, kann sie nicht mit Hilfe des Gleichheitssatzes im Hinblick auf andere Bestimmungen eliminiert werden, die anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderem systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhang stehen (BVerfGE 11, 283 >293<; 40, 121 >139 f.<).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Auf dem Gebiet des Sicherheitsrechts ist die erforderliche Zuverlässigkeit in der Regel zu verneinen, wenn die betroffene Person eine Straftat begangen hat, die ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lässt (vgl. BVerwG vom 16.10.1995 - 1 C 32.94 - juris Rn. 11 f. zu § 5 WaffG; vom 1.9.2021 - 1 WB 24.20 - juris Rn. 30 zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG; BayVGH vom 18.12.2018 - 8 CS 18.21 - juris Rn. 15 zu § 7 LuftSiG).
  • VG Aachen, 05.11.2008 - 6 L 425/08

    Zuverlässigkeit des Hundehalters bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 1 C 32.94 -, juris Rn. 17 und Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 ff. = NVwZ-RR 1995, 525 = juris Rn. 35 (jeweils zu § 5 Abs. 2 WaffG a. F.).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 1 C 32.94 -, juris Rn. 14 (zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b) WaffG a. F.); VG Aachen, Urteil vom 29. Mai 2006 - 6 K 3888/04 -, juris Rn. 30.

  • VG Hamburg, 07.04.2009 - 4 E 3478/08

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Ausschluss der aufschiebenden

    Auch wer in strafbarer Weise das Vermögen des Staates durch Steuerhinterziehungen schädigt, weckt in seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. April 1992, a.a.O., S. 49; Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64 S. 53)" (Urteil vom 16.10.1995, 1 C 32/94, juris; ebenso jüngst im Beschluss vom 21.7.2008, 3 B 12/08).
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